Baustein Mentorierte Projektentwicklung in den Künsten

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1 Zürcher Hochschule der Künste Zentrum Weiterbildung Baustein Mentorierte Projektentwicklung in den Künsten Detailbeschrieb für Teilnehmende Zentrum Weiterbildung ZHdK Zürcher Hochschule der Künste Toni-Areal Pfingstweidstrasse 96 CH-8005 Zürich Tel +41 (0) Öffnungszeiten Montag bis Freitag, Uhr übrige Zeit auf Anfrage Anmeldung zu einem Beratungsgespräch im Sekretariat möglich Team Zentrum Weiterbildung Prof. Elisabeth Danuser, Leitung Katharina Rengger, Mitarbeit Leitung/Kommunikation Cecilia Hausheer, Mitarbeit Leitung/Controlling Irene Hauser, Esther Notz, Joline Pütz, Administration & Organisation Zürich, im März

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Zielpublikum Ziele 3 2. Bedingungen Aufnahmeverfahren Kosten 3 3. Inhalt & Struktur Inhalt Leitung Mentoren Daten Änderungen im Studienplan 4 4. Nachweise & Abschluss Leistungsnachweise Abschluss Weiterführende Abschlüsse in der Weiterbildung ZhdK 5 5. Anhang Allgemeine Bedingungen für Weiterbildungsangebote der ZHdK Projektskizze/Beschreibung Studienplan 10 2

3 1. Einleitung Im Baustein «Mentorierte Projektentwicklung in den Künsten» werden individuell formulierte Lerninhalte im Austausch mit einem Mentor entwickelt und verdichtet. Gemeint sind dabei Inhalte, welche sich auf die persönliche künstlerische Praxis beziehen und nicht in einem regulär ausgeschriebenen CAS erlernt werden können. Die Studierenden bringen eine individuelle Projektskizze mit einer schriftlich formulierten Kernfrage für ein Projekt, eine Installation, ein Produkt mit oder reichen eine Beschreibung eines durch das Mentorat zu vertiefenden professionellen Inhalts ein. Diese orientiert sich an ihrer künstlerischen Berufspraxis und ist für sie entsprechend relevant. Beispiele wären etwa der Aufbau eines Musikzentrums, das Erarbeiten eines Konzepts oder der Aufbau einer Installation Zielpublikum Personen, die ihre erste künstlerisch-gestalterische, -performative oder künstlerisch-pädagogische Ausbildung bereits absolviert haben und ihr Wissen und ihre Kompetenzen für die Berufspraxis vertiefen und erweitern wollen Ziele Ein individuelles Projekt entwickeln, erstellen, umsetzen und dokumentieren Der Baustein kann als Unterstützung bei beruflichen Herausforderungen mit gestiegenem Verantwortungsgrad und erhöhter Komplexität dienen 2. Bedingungen 2.1. Aufnahmeverfahren - Anmeldung zum Baustein «Mentorierte Projektentwicklung in den Künsten» - Aufnahmegespräch und Vorlage der individuellen Projektskizze mit einer schriftlich formulierten Kernfrage für ein Projekt, eine Installation, ein Produkt oder eine Beschreibung eines durch das Mentorat zu vertiefenden professionellen Inhalts. (siehe Projektskizze zum ) - Bestimmung eines Mentors / einer Mentorin - Vereinbarung über die einzelnen Lernschritte, die Ziele sowie die terminliche Gestaltung des Mentorats (siehe Studienplan) 2.2. Kosten CHF

4 3. Inhalt & Struktur 3.1. Inhalt Voraussetzung für den Besuch des Bausteins: Vorlage einer individuellen Projektskizze mit einer schriftlich formulierten Kernfrage für ein Projekt, eine Installation, ein Produkt oder Einreichung einer Beschreibung eines durch das Mentorat zu vertiefenden professionellen Inhalts (siehe 5.3 Projektskizze/Beschreibung zum ) Prüfung der Projektskizze/Beschreibung durch das Leitungsteam Zentrum Weiterbildung Bestimmung einer Mentorin oder eines Mentors Vereinbarung über die einzelnen Lernschritte, über die sowie die terminliche Gestaltung des Mentorats (siehe Studienplan) 5 Stunden ressourcen- und lösungsorientierte Beratung sowie 30 Stunden selbständige Arbeit am Projekt (siehe Mentoratsprotokolle) Schriftliche Auswertung des Bausteins durch den Teilnehmenden (Abschlussprotokoll) Prüfung und Bestätigung der Protokolle durch das Leitungsteam Zentrum Weiterbildung Kursbestätigung Mögliche Vertiefung: Bausteine der Summer & Winter School, CAS Arts & Designs in Practice oder weitere Weiterbildungsangebote der ZHdK Hinweise Der Baustein «Mentorierte Projektentwicklung in den Künsten» kann bei Bedarf und in Absprache mit dem Leitungsteam Zentrum Weiterbildung in doppelter Länge (zwei Bausteine) belegt werden. Dies würde 10 Stunden Beratung und 60 Stunden selbstständiges Arbeiten beinhalten. Der Baustein «Mentorierte Projektentwicklung in den Künsten» kann Bestandteil eines CAS «Arts & Design in Practice» sein. Das Studium im Baustein «Mentorierte Projektentwicklung in den Künsten» ist in einem selbstständigen Rahmen gehalten. Die Studierenden sind für den Verlauf ihres Kurses selber verantwortlich. Der Lerninhalt wird individuell zusammengestellt Leitung Prof. Elisabeth Danuser, Leiterin Zentrum Weiterbildung ZHdK Katharina Rengger, Mitarbeit Leitung Zentrum Weiterbildung ZHdK 3.3. Mentoren Anerkannte Fachpersonen und/oder Dozierende der ZHdK 3.4. Daten Der Einstieg in den Baustein «Mentorierte Projektentwicklung in den Künsten» ist jederzeit möglich, findet aber in der Regel im Rahmen der Winter & Summer School statt. Die Termine für die Mentoratsgespräche werden individuell festgelegt. Vor Beginn des Bausteins wird ein verbindlicher Studienplan festgelegt Änderungen im Studienplan Änderungen wie zusätzliche oder verlängerte Mentoratsstunden, weitere Kurse etc. müssen mit der Leitung Zentrum Weiterbildung abgesprochen werden. Da die Weiterbildung kostendeckend organisiert wird, haben mehr Fächer oder Unterricht immer eine Kostenfolge. 4

5 4. Nachweise & Abschluss 4.1. Leistungsnachweise Die Mentoratsgespräche werden mit einem Mentoratsprotokoll dokumentiert. Die Mentoratsprotokolle (Länge: 1/2 Seite pro Mentoratsgespräch) beinhaltet die Zusammenfassung der Inhalte und die Definition der nächsten Lernschritte. Die Mentoratsprotokolle werden nach Abschluss aller Mentoratsgespräche im Sekretariat Zentrum Weiterbildung abgegeben. Die Abgabe der Protokolle ist verbindlich. Das Abschlussprotokoll (Länge: 2 Seiten) beinhaltet eine schriftliche Auswertung des Bausteins durch den Teilnehmenden. Die Gestaltung und die Aufbereitung (z.b. Graphik, Film, Musikstück oder Dokumentation) können frei gewählt werden Abschluss Nach Abgabe sämtlicher Protokolle (fünf resp. zehn Mentoratsprotokolle und das Abschlussprotokoll) sowie Prüfung und Bestätigung durch das Leitungsteam Zentrum Weiterbildung wird der Besuch des Bausteins «Mentorierte Projektentwicklung in den Künsten» schriftlich bestätigt. Er gilt als Weiterbildungskurs Weiterführende Abschlüsse in der Weiterbildung ZhdK Falls nach dem Baustein «Mentorierte Projektentwicklung in den Künsten» eine Fortsetzung der Weiterbildung gewünscht wird, so kann in einem Beratungsgespräch mit der Leitung Zentrum Weiterbildung eine Fortsetzung in einem CAS oder MAS der ZHdK besprochen werden. Im Falle eines angestrebten CAS oder MAS-Abschlusses in einer bestimmten Weiterbildungsvertiefung der ZHdK, kann der Baustein «Mentorierte Projektentwicklung in den Künsten» an die Studienleistung angerechnet werden. Weitere Informationen unter: Zürich, im März 2015 Prof. Elisabeth Danuser, Leiterin Zentrum Weiterbildung ZHdK Katharina Rengger, Mitarbeit Leitung Zentrum Weiterbildung ZHdK 5

6 5. Anhang 5.1. Allgemeine Bedingungen für Weiterbildungsangebote der ZHdK (AB-WB) (vom 15. Oktober 2014) 1. Zweck und Geltungsbereich Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) halten die grundsätzlich Regelungen für die Teilnahme an den Weiterbildungsangeboten der ZHdK (insbesondere CAS- und MAS-Angebote) fest. Sie gelten für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen. 2. Einschreibeverfahren Mit der Unterschrift auf der Anmeldung wird erklärt, dass die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert werden. Die schriftliche Anmeldung ist rechtsverbindlich und wird nach Eingangsdatum berücksichtigt. 3. Zulassung 1. Voraussetzungen für die Zulassung zu den Weiterbildungsangeboten der ZHdK sind: a Hochschulabschluss b Erfahrung in der Arbeitswelt c Positiver Bescheid über eine Prüfung oder Eignungsabklärung. 2. Eine Aufnahme sur dossier, d.h. ohne dass die Voraussetzungen gemäss Ziff.3.1 erfüllt sein müssen, ist in begründeten Fällen möglich. In diesem Fall ist neben dem Anmeldedossier ein schriftlicher Antrag einzureichen. 3. Über die Zulassung zum Weiterbildungsangebot entscheidet die jeweilige Studienleitung in Absprache mit der Leitung Zentrum Weiterbildung aufgrund der eingereichten Unterlagen sowie den Resultaten aus Interview und / oder Eignungsabklärung. 4. Die Zulassungsbestätigung erfolgt schriftlich spätestens eine Woche nach dem offiziellen Aufnahmeverfahren des jeweiligen Weiterbildungsangebots. 4. Durchführung 1. Bei ungenügender Anzahl Anmeldungen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses behält sich die ZHdK vor,, das Weiterbildungsangebot abzusagen oder zu verschieben. 2. Falls das Weiterbildungsangebot nicht durchgeführt werden kann, wird darüber kurz nach Anmeldeschluss Bescheid gegeben. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht. 3. Bei Nichtdurchführung wird die Anmeldegebühr zurückerstattet. 5. Zahlungsbedingungen 1. Mit der Zulassung zum Weiterbildungsangebot ist die gesamte Studiengebühr geschuldet. Vorbehalten bleibt Abs Bei CAS und MAS wird pro Semester je eine Rechnung gestellt. Die Semestergebühr muss vor dem Start des Semesters überwiesen werden. 3. Bei Bausteinen wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Die Gebühr muss vor dem Start des Bausteins überwiesen werden. 4. Ratenzahlungen der in Rechnung gestellten Beträge sind nicht möglich. 5. Eine Annullation einer Anmeldung ist bis 2 Monate vor Kursbeginn kostenlos möglich. Bei einem Rücktritt bis 1 Monat vor Kursbeginn werden 20% der Gebühren verrechnet. Danach ist die gesamte Gebühr geschuldet. 6. Gebühren Die Anmeldegebühr für CAS, DAS und MAS Lehrgänge beträgt CHF Für Bausteinangebote wird keine Anmeldegebühr erhoben. 7. Unterbruch und Rücktritt 1. Eine Unterbrechung des Weiterbildungsangebots ist in der Regel nicht möglich. Bei einem Rücktritt wird die Gebühr nicht zurückerstattet (vgl. Ziff.5.1). 2. Es ist Sache der Teilnehmenden, eine Annullationsversicherung abzuschliessen, welche Stornokosten wegen Krankheit und anderer Ereignisse abdeckt. 3. In Härtefällen wie bei längerer, ärztlich nachgewiesener Krankheit/Unfall entscheidet die Leitung Zentrum Weiterbildung in Absprache mit der Departementsleitung auf schriftliches Gesuch hin über eine Rückerstattung der Studiengebühren, die jedoch maximal 50 Prozent beträgt. 6

7 8. Studienangebot 1. Das Lehrangebot richtet sich nach den einzelnen Weiterbildungsangeboten. 2. Der Lehrstoff wird in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen und Unterrichtsformen vermittelt, wie Vorlesung, Seminar, Projekt, Tutorat, Übung, Kolloquium, Mentorat, Exkursion. 3. Das Studium wird in Modulen absolviert und beinhaltet Kontakt- und Selbststudium. 9. Studienleistungen 1. Die Leistungen der Studierenden sind im Rahmen der Anforderungen gemäss den Anhängen zu den einzelnen Weiterbildungsangeboten zu erbringen. 2. Die Leistungen der Studierenden werden grundsätzlich nach den Regeln des European Credit Transfer System (ECTS-Punkte) angerechnet. ECTS-Punkte werden für Studienleistungen vergeben, sofern die Bewertung mindestens mit genügend ausfällt. 3. ECTS-Punkte werden nur bestätigt, wenn der Leistungsnachweis zum Modul rechtzeitig erbracht und positiv bewertet wurde. 10. Bewertungen und Leistungskontrollen 1. Die Leistungen der Studierenden werden aufgrund ihrer Arbeiten (wie Projektarbeiten, Prüfungen, schriftliche Arbeiten) bewertet. 2. Die Leistungskontrollen können auch in anderen Formen von Bewertungen erfolgen, soweit sie eine verlässliche Beurteilung gewährleisten. 3. Falls Studierende in einem bestimmten Bereich schon über genügend Vorkenntnisse verfügen, können diese angerechnet werden und die Studierenden vom Unterricht befreit werden. Die Leitung Zentrum Weiterbildung entscheidet auf Vorschlag der Studienleitung. 4. Die Bewertung der Studienleistungen richtet sich nach den einzelnen Weiterbildungsangeboten sowie den 26 ff. der Rahmenstudienordnung. 5. Die Wiederholung von ungenügend bewerteten Studienleistungen ist in der Regel einmal im folgenden Semester möglich. 6. In begründeten Fällen kann eine Abschlussprüfung einmal verschoben werden. Der Antrag auf Verschiebung muss schriftlich erfolgen. Der neu festgelegte Verschiebungstermin ist verbindlich und kann nicht nochmals geändert werden. 7. Die Mitteilung über das Bestehen des Studiums oder des Kurses erfolgt schriftlich. Diese kann gestaffelt erfolgen, indem zuerst eine Mitteilung über «bestanden» oder «nicht-bestanden» gemacht wird. Rechtsverbindlich ist erst die mit einer Bewertung abgegebene Mitteilung. 8. Von diesen Bestimmungen kann im Einzelfall abgewichen werden, soweit es sachlich begründet ist. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Leitung Weiterbildung entscheidet auf Vorschlag der Studienleitung. 11. Eigenleistungen 1. Die Studierenden erbringen ihre Leistungen eigenständig. 2. Nicht eigenständig erbrachte Leistungen wie Übernahme, Plagiate und andere Verwertungen fremder Arbeitsergebnisse oder Leistungen gelten als unredlich. 3. Unredliche Leistungen werden als nicht bestanden bewertet. 12. Abschlussdokument (Diplom, Zertifikat, Bestätigung) 1. Studierende und Teilnehmende mit genügenden Leistungen und den erforderlichen ECTS-Punkten erhalten ein Diplom oder Zertifikat. Der Titel bestimmt sich nach den einzelnen Weiterbildungsangeboten. 2. Das Abschlussdokument (Diplom, Zertifikat, Bestätigung) wird gemäss den entsprechenden Anforderungen des Weiterbildungsangebotes erteilt, sofern alle Leistungsnachweise erbracht und die Präsenzpflicht von mindestens 80 Prozent des Kontaktunterrichts eingehalten wurde. 3. Kann das Diplom oder Zertifikat wegen ungenügender Leistungen nicht abgegeben werden, wird eine Bestätigung des besuchten Unterrichts durch die ZHdK ausgestellt. 4. Das Abschlussdokument ist jeweils auf den letzten Tag des entsprechenden Semesters datiert. 13. Ausschluss 1. Die Studienleitung kann Studierende und Teilnehmende bei Nichtbestehen der wiederholten Leistungsnachweise innerhalb eines Moduls oder bei Überschreiten der maximalen Studien- oder Kursdauer ausschliessen. 2. Studierende und Teilnehmende können vom Studium oder Kurs ausserdem ausgeschlossen werden: a. wenn eine unredliche Leistung gemäss Ziff.11 erbracht wird, b. bei schweren oder wiederholten Verstössen gegen die Disziplinarordnung, c. bei Nichtbezahlen der Gebühren. 7

8 14. Schlussbestimmungen 1. Ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen für Weiterbildungsangebote der ZHdK gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Studienordnung der ZHdK analog. 2. Massgebend für die Inhalte, Referenten und Gebühren der jeweiligen Weiterbildungsangebote ist die jeweilige aktuelle Broschüre. 3. Es gilt Schweizer Recht, Gerichtsstand ist Zürich. 4. Diese Allgemeine Bedingungen für Weiterbildungsangebote ZHdK wurden am 15. Oktober 2014 von der Hochschulleitung verabschiedet und gelten per Herbstsemester Prof. Elisabeth Danuser Leiterin Zentrum Weiterbildung ZHdK 8

9 5.2. Projektskizze/Beschreibung Baustein «Mentorierte Projektentwicklung in den Künsten» Name AbsolventIn:... Schwerpunkt (Titel):... Inhalt 1) Ausgangslage, Situation a) bei einem theoretischen Fokus b) bei einem praktisch(-künstlerischen) Fokus 2) Kernfrage 3) Lernschritte (Studienplan für die Mentoratsgespräche) 4) Gewünschte Mentoren Datum / Ort:... Unterschrift AbsolventIn:... Unterschrift Leitung Zentrum Weiterbildung ZHdK:... 9

10 5.3. Studienplan Baustein «Mentorierte Projektentwicklung in den Künsten» Name AbsolventIn:... Schwerpunkt (Titel):... Mentoratsgespräche 1 Mentoratsgespräch Inhalt Leitung Datum 2 Mentoratsgespräch 3 Mentoratsgespräch 4 Mentoratsgespräch 5 Mentoratsgespräch Leistungsnachweise Präsentation Projektskizze/Beschreibung Siehe 5.3 Projektskizze/Beschreibung Mit Anmeldung 5 Protokolle zu den Mentoratsgesprächen Je ½ Seite Nach letztem Mentoratsgespräch 1 Abschlussprotokoll 2 Seiten Nach Abschluss der vereinbarten Konzeptarbeit Kursbestätigung Nach Abgabe Abschlussprotokoll Zürich, März 2015 Prof. Elisabeth Danuser, Leiterin Zentrum Weiterbildung ZHdK 10

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