Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

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1 Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

2 Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 7 % Umsatzsteuer im Zweckbetrieb bei vollem Vorsteuerabzug Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale 2

3 Voraussetzungen Gemeinnütziger Zweck Förderung der Allgemeinheit Selbstlosigkeit Satzung nach Gesetz + verbindlichem Muster Tatsächliche Geschäftsführung Katalog in 52 AO: vom Schach bis zur Entwicklungszusammenarbeit 3

4 Voraussetzungen Gemeinnütziger Zweck Förderung der Allgemeinheit Selbstlosigkeit Satzung nach Gesetz + verbindlichem Muster Tatsächliche Geschäftsführung Katalog in 52 AO: Förderung der Geselligkeit? 4

5 Voraussetzungen Gemeinnütziger Zweck Förderung der Allgemeinheit Selbstlosigkeit Satzung nach Gesetz + verbindlichem Muster Tatsächliche Geschäftsführung Katalog in 52 AO: Förderung der Geselligkeit? 5

6 Voraussetzungen Gemeinnütziger Zweck Förderung der Allgemeinheit Selbstlosigkeit Satzung nach Gesetz + verbindlichem Muster Tatsächliche Geschäftsführung Offener Personenkreis Beitrag max Aufnahmegebühr max

7 Voraussetzungen Gemeinnütziger Zweck Förderung der Allgemeinheit Selbstlosigkeit Keine Satzung Zuwendung nach an Gesetz Mitglieder + aber: verbindlichem Bewirtung zu besonderen Muster Anlässen, Kostenübernahme von Ausflügen Ehrengaben in üblicher Höhe Tatsächlicher Aufwandsersatz zulässig 7

8 Voraussetzungen Gemeinnütziger Zweck Förderung der Allgemeinheit Selbstlosigkeit Satzung nach Gesetz + verbindlichem Muster Tatsächliche Geschäftsführung Steuertipps für Vereine: Anlage 1 8

9 Voraussetzungen Gemeinnütziger Zweck Förderung der Allgemeinheit Selbstlosigkeit Satzung nach Gesetz + verbindlichem Muster Tatsächliche Geschäftsführung Prüfung durch FA Einnahmen und Ausgabenrechnung Tätigkeitsbericht + Protokoll der Hauptversammlung Tagesordnung der HV genügt nicht! 9

10 4 Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Spende, Beiträge, Erbschaft, Zuschüsse Steuerbefreit (KSt, GewSt, ErbSt) Keine Umsatzsteuer 10

11 4 Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Zinsen, Pacht Gaststätte Steuerbefreit (KSt, GewSt, ErbSt) i.d.r. umsatzsteuerfrei 11

12 4 Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Sportliche, kulturelle Veranstaltungen Zweck kann nur so erreicht werden umsatzsteuerfrei bzw. 7 % 12

13 4 Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Feste, eigene Gaststätte, Werbung Körperschaftsteuer 15 % Gewerbesteuer ca. 13 % Umsatzsteuer 19 %, Vorsteuerabzug 13

14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen über im Jahr Beispiel Vereinsfest Einnahmen Gewinn steuerfrei Körperschaftsteuer Gewerbesteuer wenn Gewinn über wenn Gewerbeertrag über

15 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Körperschaftsteuer Einnahmen über im Jahr Beispiel Vereinsfest Einnahmen Gewinn steuerfrei Alle wig eines Jahres zählen zusammen! (Feste, Basar, Gewerbesteuer Trikotwerbung, Tombola, Gaststätte) wenn Gewinn über Abrechung: wenn Gewerbeertrag Getrennt nach über Einnahmen / Ausgaben 15

16 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Körperschaftsteuer Umsatz Einnahmen über über im Jahr im Jahr Beispiel Vereinsfest Einnahmen Gewinn Gewerbesteuer steuerfrei wenn Gewinn über wenn Gewerbeertrag über

17 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Körperschaftsteuer Umsatz Einnahmen über über im Jahr im Jahr Beispiel Vereinsfest Einnahmen Gewinn Gewerbesteuer steuerpflichtig wenn Gewinn über wenn Gewerbeertrag über

18 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatz Einnahmen Umsatzsteuer: über über andere im Grenzen!! Jahr im Jahr Kleinunternehmer, falls Umsatz Vorjahr Körperschaftsteuer < Gewerbesteuer + Umsatz im laufenden Jahr wenn Gewinn < wenn Gewerbeertrag über keine Umsatzsteuer über

19 Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe 19

20 Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe 20

21 Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe 21

22 Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe falls > / Gewinn zu versteuern! 22

23 Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe z.b. Vereinsgaststätte 23

24 Rückführung der Verluste Bayerisches Staatsministerium Verlustausgleich innerhalb 12 Monate aus Gewinn wig Darlehen Umlagen 24

25 Verlustausgleich Bayerisches Staatsministerium Rückführung der Verluste in Höhe der Gewinne der letzten 6 Jahre 25

26 Verlustausgleich Rückführung der Verluste aus Anlaufverlusten 3 Jahre 26

27 Mittelverwendung Erhaltene Mittel in 2011 Verwendung für Satzungszwecke bis Zu hohes Vermögen schädlich! Ausnahme: Rücklagen: 27

28 Investitionsrücklagen Konkrete Vorhaben + Projekte Steuerbegünstigter Bereich Überschaubare Dauer Rasenmäher, Flutlichtanlage Renovierung Vereinsheim (nicht Gaststättenteil) 28

29 Betriebsmittelrücklage Laufende Ausgaben bis zu einem Jahresetat Beispiel: Jährliche Pachtzahlung 29

30 Rücklagen Vermögensstock 1/3 Überschuss aus Vermögensverwaltung 10 % der Einnahmen aus ideellem Bereich 10 % des Überschusses aus Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (nach Steuern) 30

31 Spendenabzug freiwillige Leistungen unentgeltlich in den ideellen Bereich 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 der Umsätze und Löhne 31

32 Spendenabzug - Form Nach amtlichem Muster erstellt: Steuertipps für Vereine Zuwendungsbestätigung Wortwahl des Musters nicht abändern Keine Danksagung oder Werbung auf der Zuwendungsbescheinigung Betrag in Buchstaben und Ziffern 32

33 Aufwandsspende Vergütungsanspruch angemessen, Anspruch aus Satzung oder Vertrag Anspruch nicht unter Bedingung des Verzichts Verein muss wirtschaftlich leistungsfähig sein Nachträglicher, zeitnaher Verzicht 33

34 Spendenabzug Mitgliedsbeiträge Sportliche oder kulturelle Freizeitzwecke andere Vereine, Kulturfördervereine Sportverein Musikverein Faschingsverein Kunstverein Förderverein Museum Feuerwehrverein 34

35 Spendenabzug Mitgliedsbeiträge Sportliche oder kulturelle Freizeitzwecke andere Vereine, Kulturfördervereine Sportverein Musikverein Faschingsverein Kunstverein Förderverein Museum Feuerwehrverein 35

36 Ehrenamt Steuerbefreiung Nebenberuflich Gemeinnützig frei 500 frei Angemessen 36

37 max. 1/3 eines Vollzeiterwerbs Ehrenamt Steuerbefreiung Nebenberuflich Gemeinnützig frei 500 frei Angemessen Grillen beim Vereinsfest Übungsleiter, erziehender Betreuer, Chorleiter, Pflege alter, kranker, behinderter Menschen Vorstand, Kassier, Bürokraft, Platzwart, Reinigungskraft Wie viel bekommt fremder Dritter? 37

38 Beispiel Übungsleiter Übungsleiterin Lisa trainiert die Jugendmannschaft 10 Stunden/Woche Erhält pro Jahr. Fahrt- und Telefonkosten fallen ihv an Steuerpflicht? Verzicht auf Vergütung gegen Spendenbescheinigung? 38

39 Beispiel Übungsleiter Übungsleiterin Lisa trainiert die Jugendmannschaft 10 Stunden/Woche Erhält pro Jahr. Fahrt- und Telefonkosten fallen ihv an Steuerpflicht? Verzicht auf Vergütung gegen Spendenbescheinigung? Einnahmen 3 Nr. 26: /. Ausgaben (800 ) aber min. Freibetrag./ zu versteuern: 0.- Ja, wenn Vereinbarung ernsthaft gewollt und Verzicht erst nachträglich erklärt. 39

40 Steuerbefreiung für Vorstand ehrenamtliche Tätigkeit keine ehrenamtliche Tätigkeit Ersatz tatsächlicher Aufwendungen Entschädigung Zeitaufwand Satzung 40

41 Beispiel Ehrenamtspauschale Vorstand Fleißig übt seine Tätigkeit für den Verein unentgeltlich aus. Kann er die Ehrenamtspauschale von in seiner Steuererklärung geltend machen? Nein! kein pauschaler Steuerabzug setzt Vergütung voraus 41

42 Beispiel Ehrenamtspauschale Vorstand Ernst erhält für seine Tätigkeit Vergütung von Steuerpflicht? Vergütung: Freibetrag, 3 Nr. 26a./ zu versteuern:

43 Beispiel Ehrenamtspauschale Vorstand Pfiffig erhält für seine Tätigkeit Vergütung von Steuerpflicht? Vergütung: Freibetrag, 3 Nr. 26a./ Überschuss : da unter 256 ( 22 Nr.3 EStG) zu versteuern: 0 43

44 Ehrenamt Steuerbefreiung Steuerpflichtiger Vorstand Verein 1 Übungsleiter Verein 1 Übungsleiter Verein 2 Freibetrag 500 Freibetrag Freibetrag

45 Ehrenamt Steuerbefreiung Steuerpflichtiger Vorstand Verein 1 Übungsleiter Verein 1 Übungsleiter Verein 2 dieselbe Tätigkeit! Freibetrag 500 Freibetrag Freibetrag

46 Fragen? dann jetzt oder /steuern/ Informationsbroschüren/ Steuertipps für Vereine Merkblatt zur Ehrenamtspauschale Finanzamt vor Ort 46

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