Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Horstedt Kreis Nordfriesland

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1 Stand Juni 2009 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Horstedt Kreis Nordfriesland für das Gebiet südlich und westlich des Schauendahler Weges sowie nördlich des Lehmkuhlenweges Im Rahmen einer Repowering Maßnahme sollen in der Gemeinde Horstedt drei Windenergieanlagen abgebaut und eine Einzelanlage errichtet werden. Alle drei bestehenden Anlagen sind durch die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in einem Gebiet Fläche für die Landwirtschaft mit Zusatznutzung Windenergie errichtet. Im Rahmen der vorliegenden Planung beabsichtigt die Gemeinde das Gebiet für die Windenergienutzung zu reduzieren und auf die neue Einzelanlage zuzuschneiden. Mit der parallelen Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Gebiet der 4. Änderung dahingehend geändert, dass nur noch der Standort für eine Einzelanlage durch die Zusatznutzung planungsrechtlich gesichert ist. 1. Geltungsbereich Es umfasst den Teilbereich der parallel aufgestellten 27. Änderung des Flächennutzungsplanes, für den die Zusatznutzung Windenergie festgesetzt wird. Die Flurstücke 48, 56/2 und 4/1 werden teilweise überplant. Das Gebiet grenzt im Norden an eine zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörige Biogasanlage. Im Süden endet der Geltungsbereich am Gemeindeweg Lehmkuhlenweg. 2. Rechtliche Grundlagen Es sind zwei Windenergieanlagen mit einer jeweiligen Leistung von 200kW und einer Höhe von 45m vorhanden, sowie eine Anlage mit einer Leistung von 700kW und einer Gesamthöhe von 72,5m. Mit dem Bau der dritten Anlage (Höhe 72,5m) hat die Gemeinde 1994 den Flächennutzungsplan (4. Änderung) geändert und für die Grundnutzung Landwirtschaft die Zusatznutzung Windenergie festgesetzt. Alle drei Anlagen haben baurechtlich Bestandsschutz. Um der Betreibergesellschaft die Möglichkeit zu eröffnen die drei bestehenden Anlagen durch eine leistungsstärkere Windenergieanlage zu ersetzen (Repowering), hat die Gemeinde am den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 gefasst. Die Zielvorgaben des Landschaftsplanes der Gemeinde Horstedt (festgestellt Mai 2000) stehen im Einklang mit den Inhalten des vorliegenden Bebauungsplanes. Für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

2 der Gemeinde Horstedt Kreis Nordfriesland 2 3. Ziele der Planung Mit dem Bebauungsplan Nr. 7 soll der Standort der Windenergieanlage in engen Grenzen festgesetzt werden, so dass ausschließlich die Errichtung einer Einzelanlage möglich ist. 4. Planinhalte Es sind zwei Windenergieanlagen mit einer jeweiligen Leistung von 200kW und einer Höhe von 45m vorhanden, sowie eine Anlage mit einer Leistung von 700kW und einer Gesamthöhe von 72,5m. Die vorhandenen drei Anlagen sollen im Rahmen des Repowering ersetzt werden durch eine Einzelanlage von 100m Gesamthöhe und einer maximalen Leistung von 2,3MW Leistung. Es ist eine Anlage mit einem Rotorradius von 40m und einer Nabenhöhe von 60m vorgesehen bei einer Leistung von 2,3 MW. Die Baugrenze gilt für die Errichtung des Turmes der Windenergieanlage. Im Süden endet die Baugrenze in 50m zum Gemeindeweg, so dass sich der Rotor außerhalb des Weges dreht. Im Westen endet die Baugrenze ebenfalls in 50m von der nachbarschaftlichen Flurstücksgrenze, so dass auch hier der Rotor maximal bis an die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches heranreicht. Für den künftigen Standort der Einzelanlage sollte die Möglichkeit bestehen, ihn um ca. 50m nach Westen zu verschieben (vom Standort der Anlage 3 gesehen), um aus Gründen der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme einen weiteren Abstand als 300m zu dem in südöstlicher Richtung befindlichen Wohngebäude einhalten zu können. Die Einspeisung der erzeugten Energie ist an der bisherigen Stelle der bestehenden Windenergieanlagen möglich. Die Erschließung erfolgt über den bereits vorhandenen Weg. 5. Umweltbericht Die Gemeinde Horstedt ermöglicht mit dem Bebauungsplan Nr. 7 die Errichtung einer Windenergieeinzelanlage in einem Gebiet in dem bisher drei Anlagen vorhanden waren. Im Rahmen des Repowering werden drei Anlagen abgebaut und eine neue, um 27,5m höhere Anlage erstellt. 5.1 Inhalt und Ziele des Bauleitplans Aufgrund der festgesetzten Baugrenzen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nur noch der Betrieb einer Einzelanlage möglich. 5.2 Festsetzungen und Ziele übergeordneter Fachplanungen und Gesetze Im parallel geänderten Flächennutzungsplan (27. Änderung) wird das Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft mit Zusatznutzung Windenergie ausgewiesen. Im Landschaftsplan ist das Gebiet als Fläche für Windkraftnutzung ausgewiesen.

3 der Gemeinde Horstedt Kreis Nordfriesland 3 Im gültigen Regionalplan ist das Gebiet nicht als Eignungsfläche ausgewiesen. Es grenzt im weiteren Sinne an die Windeignungsfläche Horstedt-Olderup, die insgesamt mit z. Zt. 23 Anlagen bebaut ist. Gemäß Regionalplan V Ziffer 5.8 ist ein Repowering ausnahmsweise nur dann mit den Zielen der Raumordnung vereinbar, wenn die Windenergieanlagen zulässigerweise errichtet wurden und nicht in einem charakteristischen Landschaftsraum liegen. Auch sollen das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich mehr als bisher beeinträchtigt werden. Die bisherige Anschlussleistung sollte nicht wesentlich erhöht werden, bei Windparks ist zusätzlich auf eine Reduzierung der Anlagenzahl hinzuwirken. Der im Entwurf vorliegende Landesentwicklungsplan 2009 konkretisiert die im Regionalplan formulierten Anforderungen insofern, das eine wesentliche Erhöhung der Anschlussleistung nicht mehr genannt wird. Hinsichtlich des Repoweringvorhabens im Plangebiet sind keine über die im Regionalplan genannten Kriterien hinausgehenden Kriterien genannt. 5.3 Alternativen Ein Repoweringvorhaben der drei genannten Anlagen kann nur in diesem Gebiet stattfinden. 5.4 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes Das Plangebiet liegt in enger Nachbarschaft zu einem aktiven landwirtschaftlichen Betrieb mit mehreren Stallgebäuden und Lagerhallen sowie landwirtschaftliche Lagerflächen. Eine privilegierte Biogasanlage grenzt direkt an das Plangebiet an. Eine Zufahrt vom südlich liegenden Gemeindeweg Lehmkuhlenweg wird für die Anlieferungen zur Biogasanlage sowie als Viehtrieb genutzt und führt direkt an der jetzigen Windenergieanlage 3 vorbei. Das Plangebiet ist somit durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. An das landwirtschaftliche Betriebsgelände grenzt im Westen ein minderwertiger Fichtenforst von ca. 1,1ha, der vor ungefähr 40 Jahren angelegt wurde und diagonal von einer Schneise für eine nicht mehr vorhandene Stromleitung unterteilt wird. Das Flurstück, auf dem die bestehende Windenergieanlage steht, ist z. Zt. A- ckergrünland. Zwischen Wald und dem landwirtschaftlichen Betriebsgelände verläuft die Verbandsrohrleitung Graben 13 des Wasser- und Bodenverbandes Horstedt-Hattstedt. Besonders geschützte Arten und Lebensgemeinschaften sind im Plangebiet nicht zu erwarten. Lediglich hinsichtlich des Vorkommens von Fledermäusen kann von einer Nutzung auch dieses Bereiches ausgegangen werden, da in einer Entfernung von etwas mehr als 300m mehrere Wohnhäuser liegen sowie Stallgebäude vorhanden sind. Untersuchungen im Rahmen der Landschaftsplanfortschreibung Windenergie für die Gemeinde Olderup haben an den Standorten der Windenergieanlagen im Bereich Olderup und Horstedt, u. a. auch an zwei der im vorliegenden Planverfahren zu erneuernden Anlagen den Nachweis für zwei Fledermausarten erbracht (Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus, Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus). Alle Fledermäuse sind streng geschützte Arten gem. LNatSchG sowie Arten des Anhangs IV FFH-RL.

4 der Gemeinde Horstedt Kreis Nordfriesland 4 Kulturgüter sind im Plangebiet und in der näheren Umgebung nicht vorhanden. Das Landschaftsbild ist durch die bestehenden Gebäude und die von Nordwesten bis Nordosten in geringer Entfernung liegenden Windenergieanlagen der Eignungsfläche Horstedt Olderup geprägt. In südlicher Richtung verläuft in ca. 300m Entfernung eine 110KV Hochspannungsleitung sowie parallel dazu die Bundesstraße Prognose der Umweltentwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Alle Windenergieanlagen haben Bestandsschutz und würden bestehen bleiben. 5.6 Minderungsmaßnahmen Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird die Zahl der bestehenden Windenergieanlagen auf eine Anlage reduziert. Dadurch kommt es zu einer Entlastung der Auswirkungen auf den Boden durch eine verringerte Versiegelung infolge des Rückbaus zweier Fundamente. Außerdem ist keine Zuwegung herzustellen, da diese bereits vorhanden ist. Durch die Verwendung mittelreflektierender Farben und matter Glanzgrade werden Reflektionen durch die Rotorblätter vermieden, es kann kein Discoeffekt entstehen. Durch die Reduzierung der Anlagenzahl wird der Einfluss auf das Landschaftsbild reduziert, auch wenn aufgrund des erweiterten Wirkungsradius der Einflussbereich der Einzelanlage geringfügig erhöht ist Planungsauswirkungen auf die Umwelt Die grundsätzlich durch Windenergieanlagen zu erwartenden Auswirkungen werden im folgenden aufgegriffen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schutzgüter sind jedoch keine nachhaltigen Änderungen zu erwarten, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Anlage von 72,5m Höhe im Plangebiet vorhanden ist und lediglich durch eine 27.5m höhere Anlage ersetzt wird Schutzgut Boden Eine zusätzliche Bodenversiegelung ist nicht erforderlich, entweder wird die Anlage auf dem Fundament der bestehenden Anlage 3 errichtet oder falls aus Gründen des Emissionsschutzes eine Verlegung um ca. 50m nach Westen erfolgt, wird das bestehende Fundament zurückgebaut und ein neues Fundament für die Neuanlage gebaut. Da keine Wassergefährdenden Stoffe Verwendung finden sowie keine Gewässer in der Nähe vorhanden sind, erfolgt kein Eingriff in das Schutzgut Wasser Schutzgut Klima und Luft Im Nahbereich der Rotorblätter kommt es zu Turbulenzen. Diese verschieben sich bei der neuen Anlage in höhere Bereichen.

5 der Gemeinde Horstedt Kreis Nordfriesland Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften Aufgrund der Nähe des landwirtschaftlichen Betriebsgeländes sind keine seltenen und störungsempfindlichen Arten und Lebensgemeinschaften zu erwarten. Zum Vorkommen von Fledermäusen existiert ein Gutachten für das Gebiet, das im Rahmen der LP Fortschreibung Windenergienutzung der Nachbargemeinde Olderup 2005 erstellt wurde. Darin heißt es: Bevorzugte Jagdhabitate der Breitflügelfledermaus sind Gehölzränder, Säume, Wiesen und Weiden. Wochenstuben und Quartiere liegen bevorzugt in Gebäuden. Die Zwergfledermaus ist aufgrund ihrer geringen Größe stärker an windverschattende Strukturen wie z.b. Gehölze gebunden. In den Untersuchungen wurde die Art im Gegensatz zur Breitflügelfledermaus, die auch offene Habitate nutzt vor allem entlang von Knicks und Reddern beobachtet. Wochenstuben sind auch bei dieser Art v.a. innerhalb in bzw. an Gebäuden zu vermuten. Das Artenspektrum wird von den Gutachtern als vollständig eingestuft. Aufgrund der beobachteten Populationsgrößen und des Gefährdungsgrades der Breitflügelfledermaus wird das Untersuchungsgebiet im Bezug auf die Fledermausfauna als hochwertig angesehen. Aufgrund der Beobachtungen der Tiere auch im unmittelbaren Umfeld der WEA gehen die Gutachter davon aus, dass die Scheuchwirkung der Anlagen auf die Tiere gering ist. Auch das Kollisionsrisiko wird als gering eingeschätzt, da die Tiere überwiegend unterhalb der Rotoren fliegen. Eine weitergehende Untersuchung des Bestandes wird aufgrund der vorliegenden Daten nicht für erforderlich gehalten. Insbesondere, da durch die Erhöhung der einen Anlage sowie der Verringerung der Anlagenzahl aufgrund der oben formulierten Bewertung des Gutachters Jödicke von einer Minimierung des Gefahrenpotentials für Fledermäuse ausgegangen wird. Die Jagdhabitate der Fledermäuse werden durch die Repoweringmaßnahme nicht zerstört. Hinsichtlich der Vogelwelt wird auf das Gutachten von Koop zum Räumlichen Ablauf des Vogelzuges im Bereich der Gemeinde Horstedt/Kreis Nordfriesland vom Juni 2004 verwiesen. Koop setzte sich mit den Auswirkungen der am Rand der Arlauniederung geplanten 125m hohen Anlage auseinander und kam zum Ergebnis, das die neu geplante Anlage aufgrund der bereits vorhandenen Belastung voraussichtlich nicht zu einer erheblichen Verschlechterung des derzeitigen Zustandes führen wird. Da die jetzt zu erneuernde Anlage noch weiter von der Arlau, der Hauptzugroute, entfernt liegt, wird dies auch für diese Anlage zutreffen. Ein ca. 1,1ha große Fichtenforst liegt mit ca m² innerhalb des 200m Radius der bestehenden Windenergieanlage. Dieser Unterschreitung hat die Untere Forstbehörde bereits im Baugenehmigungsverfahren für die bestehende Anlage zugestimmt. Im ca. 40 Jahre alten Fichtenforst dominiert die Sitkafichte, zudem ist der Forst durch eine diagonale Schneise für eine zwischenzeitlich abgebaute Stromleitung gestört Landschaftsbild Zur visuellen Wirkung von Windkraftanlagen wird im Erlass eine Unterteilung in verschiedene Wirkzonen vorgenommen. Danach nimmt eine Windkraftanlage in Abhängigkeit von ihrer Höhe und der Entfernung vom Standpunkt des Betrachters einen bestimmten Teil des Blickfeldes ein und wirkt je nach Entfernung und Größe unübersehbar, dominant oder subdominant.

6 der Gemeinde Horstedt Kreis Nordfriesland 6 Gemäß Erlass umfasst der Raum, in dem das Landschaftsbild beeinträchtigt wird, etwa eine Fläche mit dem Radius des 15-fachen der Anlagengesamthöhe. Der Gesamteindruck in diesem Raum ist zu erfassen und die Bedeutung des Landschaftsbildes wird in drei Wertstufen unterteilt: Hohe Bedeutung: weitgehend naturraumtypische Eigenart im Raum erhalten, frei von störenden Objekten, Geräuschen und Gerüchen. Mittlere Bedeutung: naturräumliche Eigenart vermindert oder überformt, im wesentlichen erkennbar. Geringe Bedeutung: naturräumliche Eigenart weitgehend überformt oder zerstört Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Raum, der durch einen m Radius um den geplanten Anlagenstandort bestimmt wird. Die visuelle Verletzlichkeit oder Einsehbarkeit der Landschaft ist ein Kriterium zur Beurteilung der Empfindlichkeit der Landschaft für Veränderungen. Die Landschaft ist umso leichter einzusehen, je geringer die Höhenunterschiede im Gebiet sind und je weniger sichtverschattende Strukturen vorhanden sind. Der vorhandene Standort befindet sich auf einem Niveau von ca. 20m ü. NN. Vom Nordwesten bis nach Südosten zieht sich eine Kuppe von 25m ü. NN., die zudem von einzelnen Waldparzellen sowie von Knicks durchzogen ist. Daher ist weder die z.zt. vorhandene Windenergieanlage von der westlich liegenden Ortschaft Horstedt aus zu sehen, noch wird es die um 27m höhere neue Anlage sein. Vor allem das dichte Knicknetz südöstlich der Ortschaft Horstedt wird für die Bewohner aufgrund mehrerer parallel verlaufender Knicks in dichtem Abstand einen Sichtschutz bilden, obwohl die einzelnen Knicks nur geringe Höhen (bis maximal 5 m) aufweisen. Im Osten ist die Anlage zwar gut sichtbar, jedoch ist hier durch die Vorbelastung mit der bestehenden Eignungsfläche mit über 20 Anlagen von einer jeweiligen Gesamthöhe von 100m keine weitere nachhaltige Beeinträchtigung durch diese nun ebenfalls 100m hohe Anlage zu erwarten. Direkt nördlich ist die Anlage zwar sichtbar, wird aber im unteren Bereich durch die bestehenden Wirtschaftsgebäude (Lagerhallen, Stallungen) und insbesondere durch die direkt angrenzende Biogasanlage nicht als dominant empfunden. Die landschaftliche Eigenart eines Gebietes wird am einfachsten über die Erkenntnis des Verlustes an Eigenart bewertet. Je weniger untypische Elemente (Straßen, nicht regionaltypische Gebäude, etc.) hinzugefügt und typische herausgenommen/zerstört (z.b. Gräben) bzw. in untypischer Weise verändert wurden (z.b. narbengepflegtes Intensivgrünland, Ackerflächen), desto höher ist die Eigenart eines Gebietes. Als untypische Elemente sind folgende Elemente in direkter Nachbarschaft zur Windenergieanlage vorhanden: - weitere 100m hohe Windenergieanlagen bzw. eine 125m hohe Anlage im benachbarten Eignungsraum Horstedt-Olderup - Biogasanlage - Landwirtschaftliche Lagerhallen und Stallgebäude - Lagerflächen, - die südlich in ca. 300m Entfernung verlaufende 110KV Hochspannungsleitung

7 der Gemeinde Horstedt Kreis Nordfriesland 7 - die ebenfalls in ca. 500m Entfernung verlaufende Bundesstraße 5 - Daneben sind die im Nahbereich des Anlagenstandortes angelegten Ä- cker, hier vor allem Maisflächen, als landschaftsuntypisch einzuordnen. Die in der preußischen Landesaufnahme von 1880 vorhandenen Heideflächen sind vollständig verschwunden. Auch das zwischenzeitlich entstandene Grünland wurde in diesen Bereichen auffällig oft durch Acker, meist Maisacker, ersetzt. Die linearen Biotopstrukturen wie Knicks und gehölzfreie Wälle als weitere landschaftsbestimmende Elemente sind nicht mehr in ihrer ursprünglichen Dichte vorhanden. Mit einer weitgehend naturnahen Eigenart ist dagegen der Standortübungsplatz Schauendahl ausgestattet. Zusammen mit den im Hintergrund stets sichtbaren Windkraftanlagen überformen die Biogasanlage, Lagerflächen und Lagerhallen sehr einschneidend das Gebiet. Aufgrund dieser Dominanz im direkten Umfeld der Windenergieanlage wird dem Landschaftsbild eher eine geringe Bedeutung zugesprochen. Aufgrund der bestehenden Vorbelastungen (ca. 85 % des Einwirkungsbereichs der neuen Anlage liegen im Einwirkungsbereich bestehender Anlagen) kann davon ausgegangen werden, das durch die Erhöhung der zu erneuernden Anlage um lediglich 27.5m das Landschaftsbild nicht wesentlich mehr als bisher beeinträchtigt wird (s. Karte Einwirkbereich für Landschaftsbild Zudem wird die Anlage im Nahbereich durch zwei kleinere Waldparzellen sichtverschattet. Lediglich vom angrenzenden Gemeindeweg wird die Anlage wie bisher vollständig sichtbar sein Eingriffsregelung Entsprechend dem gültigen Windenergieerlass vom Nov ist der Ausgleich für die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu ermitteln. Der Ausgleich ist teils als Ausgleichszahlung, teils als flächenhafter Ausgleich zu leisten. Erforderliche Versiegelungen werden zusätzlich gemäß Bauerlass ausgeglichen (DER INNENMINISTER UND DIE MINISTERIN FÜR NATUR UND UMWELT S-H 1998) Eingriff in den Naturhaushalt Der Ausgleich orientiert sich an den Anlagenmaßen. Die Ausgleichsfläche entspricht der durch die Windkraftanlage aufgespannten Querschnittsfläche, also der Nabenhöhe x Rotordurchmesser zuzüglich der Hälfte der von den Rotoren bestrichenen Kreisfläche. F= 2r x Nabenhöhe + π x r²/2 Es ist eine Anlage von maximal 100m ü. Gelände möglich. Da der Typ noch nicht feststeht, wird für die Ermittlung des Ausgleichs die Nabenhöhe (60m) sowie der dann mögliche Rotorradius (40m) berücksichtigt. Damit ergibt sich für die geplante Anlage folgende Ausgleichsfläche: (2 x 40 m x 60 m) + π x 40m²/2 = 7.313m²

8 der Gemeinde Horstedt Kreis Nordfriesland Eingriff in das Landschaftsbild Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind im näheren Wirkraum nicht ausgleichbar. Der Erlass fordert daher zusätzlich zu dem erforderlichen Ausgleich der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes eine zusätzliche Ausgleichszahlung für den Eingriff in das Landschaftsbild. Die Höhe des Ausgleichs ist hauptsächlich abhängig von der Bedeutung/ Wertigkeit des Landschaftsbildes sowie von der Anzahl der zu errichtenden Anlagen und wird wie folgt ermittelt: Die zuvor ermittelte Ausgleichsfläche für die Beeinträchtigung des Naturhaushaltes wird zur Berechnung eines Grundwertes herangezogen (Grundwert = Ausgleichsfläche x Faktor der Anlagenzahl). Zusätzlich geht ein Landschaftsbildwert und ein für das Plangebiet durchschnittlicher Grundstückspreis/m² in die Berechnung ein. Gemäß Erlass vom Nov beträgt der Faktor der Anlagenzahl für eine geplante Anlage 1. Das Landschaftsbild wird als Bereich geringer bis mittlerer Bedeutung bewertet, da die naturräumliche Eigenart vermindert und deutlich überformt ist (Faktor 1,3). Der Ausgleichsumfang ( ) ergibt sich aus Grundwert x Landschaftsbildwert x durchschnittlicher Grundstückspreis /m²: 7.313m² x 1 x 1,3 x 0,80 /m² = 7.605, Bilanzierung Für die bereits vorhandene Windenergieanlage wurde mit dem Bau ein Ausgleich für den Eingriff in den Naturhaushalt geleistet von 6.000m². Diese Fläche wird auf den nun ermittelten Ausgleich angerechnet, so dass noch ein Rest von (7.313m² m²) 1.313m² verbleibt Ausgleichsfläche Der Flächenausgleich erfolgt auf dem Flurstück 70 der Flur 7 Gemarkung Horstedt in der Gemeinde Horstedt mit einer Gesamtgröße von 1,1433ha. Im Norden grenzt dieses Flurstück an eine bereits bestehende Ausgleichsfläche, im Osten an einen Wald und im Süden verlein Gemeindeweg parallel zur Bundesstraße 5. Zur Zeit wird die Fläche als Maisacker genutzt. Ein Teilbereich von 600m² ist bereits als Ausgleichsfläche für eine andere Baumaßnahme festgesetzt, weitere 500m² wurden aufgeforstet als Ausgleich für die Beeinträchtigung des Waldes durch die früherer Baumaßnahme. Sinnvoll wäre die Entwicklung von Wald auf dieser Fläche, so dass die bestehende Ausgleichsfläche stärker von der südlich vorbeiführenden Bundesstraße abgeschirmt wird. Aufgrund der geringen Fläche, die aus der Nutzung genommen werden muss, kann lediglich ein Anfang dieses Zieles der Waldbildung infolge einer natürlichen Entwicklung erreicht werden. Die Ausgleichsfläche wird als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur, Landschaft und Boden festgesetzt. 5.9 Maßnahmen zur Planüberwachung Die Gemeinde verpflichtet sich, nach Durchführung des Vorhabens die Einhaltung der im Flächennutzungsplan sowie im Bebauungsplan gemachten Angaben zu überprüfen.

9 der Gemeinde Horstedt Kreis Nordfriesland Zusammenfassung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 ermöglicht die Gemeinde den Rückbau von Windenergieanlagen und den Bau einer leistungsstärkeren Einzelanlage in einem Gebiet, das angrenzend an das Eignungsgebiet Horstedt- Olderup liegt. Die Gesamthöhe wird auf 100m über Gelände festgesetzt. Durch die Baugrenze wird der Standort des Turmes der WEA festgesetzt. Zu den in der Nachbarschaft befindlichen Wohngebäuden wird ein Mindestabstand von 300m eingehalten. Der Abstand zum benachbarten Wald wird mit der neuen Anlage ebenso unterschritten, wie mit der bereits bestehenden Anlage. Der für den Eingriff erforderliche Ausgleich wird auf dem Flurstück 70 der Flur 7 in der Gemeinde Horstedt festgesetzt. Parallel wird der Flächennutzungsplan geändert (27. Änderung) und die Fläche für die Landwirtschaft mit Zusatznutzung Windenergie auf den Standort der Einzelanlage reduziert.

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