Kriterienkatalog «Energieschule»

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1 Kriterienkatalog «Energieschule» 1. Ausgangslage Die Auszeichnung Energieschule richtet sich an Schulen der Stufe Sek I (7.-9.Klassen) sowie der Stufe Sek II (Gymnasium/Kantonsschulen). Sie bietet einer Schule Anstoss und Hilfsmittel, sich kontinuierlich und langfristig für die nachhaltige Energienutzung engagieren mit den Zielen, das Verhalten von Schülern, Lehrpersonen und zu verändern, den Energieverbrauch zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern. Mit einem einfachen Verfahren können sich interessierte Schulen in Energiestädten für den Prozess zur Energieschule anmelden und bei Erreichung der Kriterien nach einem Schuljahr als Energieschule auszeichnen lassen. In Gemeinden mit interessierten Schulen, die nicht Energiestädte sind, bieten sich zwei Möglichkeiten für die Umsetzung an: - Sie treten dem Trägerverein Energiestadt bei - Sie suchen sich eine Energiestadt als Partner für die Energie-Auszeichnung. 2. Kriterien für die Auszeichnung Gründung Der Prozess zur Erreichung der Auszeichnung Energieschulen bedingt die Gründung eines s durch die Schulleitung. Dieses Gremium setzt sich aus folgenden Vertretern/innen zusammen: - Schulleitung - Schulverwaltung - Lehrpersonen - - Schülerinnen und Schüler (mindestens 2) Das ist für den gesamten Prozess zur Energieschule verantwortlich. Dazu gehört die Erledigung beziehungsweise Einleitung aller Aufgaben, die zur Erreichung der Auszeichnung bzw. der Wiederauszeichnung nötig sind. Diese sind im Pflichtenheft im Detail aufgeführt. Die Schulleitung ermöglicht dem die Erledigung seiner Aufgaben und bietet die nötige Unterstützung.

2 Kriterien für Schule und Unterricht Im Verlaufe des Prozesses von einem Schuljahr zur erstmaligen Vergabe der Auszeichnung Energieschule müssen die Schulen die folgenden Kriterien erreichen: Kriterium Verantwortlich Umsetzung Umfang/Beschreibung Vorhandene Hilfsmittel Bekenntnis zur Verankerung der Themen nachhaltiger Ressourcenumgang im Schulleitbild (Schulkultur), Verankerung bei der nächsten Überarbeitung des Schulleitbilds. Lehrpersonen () Absegnung Schulleitung, Schülerinnen und Schüler (S+S), Hauswart /Hausdienst Passus zum Umgang mit Energie im Schulleitbild/ Schulordnung am Ende des Prozesses Vorschlag für Leitbild (Passus) im Energiestadt-Dokument Erstellen eines Jahresprogramms Energie mit Aktionen und Massnahmen zu den Themen nachhaltiger Ressourcenumgang und Mobilität. Die Energie-Aktionen und Massnahmen können auch ins Jahresprogramm der Schule integriert werden. Absegnung Schulleitung Jährliche Aktivität Alle S+S profitieren mindestens einmal pro Zyklus* Unterrichtsplattform von EnergieSchweiz ( Ideen für Schulanlässe bei den Energiestadt-Hilfsmitteln Integration der Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachhaltiger Ressourcenumgang im Unterricht/Stoffplan Lehrer- Fachgruppen/ interessierte Jede Klasse (Sek I 7.-9.Klasse; Sek II Klasse bzw Klasse) mindestens eine Unterrichtseinheit pro Schuljahr. Davon soll mindestens eine Unterrichtseinheit während der gesamten Schulzeit (Zyklus) in einem nicht-naturwissenschaftlichen, nichttechnischen Fach erfolgen. Zu den naturwissenschaftlichtechnischen Fächern gehören: Physik, Chemie, Biologie Unterrichtsplattform von EnergieSchweiz Vorschläge für geeignete Lehrmittel/Unterlagen für die Stufe Sek II im Energiestadt-Dokument 2 Kriterienkatalog Auszeichnung Energieschule, Stand Pilotphase

3 Als nicht-naturwissenschaftlichtechnischen Fächern gelten die Geistes- und Sozialwissenschaften mit: Geografie, Geschichte sowie Mathematik, Sprachen, Hauswirtschaft, Sport, Bildnerisches Gestalten, Musik Einführung der Energiebuchhaltung Schulleitung/Verwaltung /Verwaltung Jährliche Kontrolle des Energieverbrauchs Energiebuchhaltung von Energiestadt Koordination mit politischer Gemeinde Weiterbildung der im Energiebereich Startjahr (nachher periodisch) Vorschläge für Weiterbildung bei den Energiestadt-Hilfsmitteln Weiterbildung der Hauswarte/Hausdienst/ / Startjahr (nachher periodisch) Hauswartkurse Vorschläge für Weiterbildung im Energiestadt-Dokument Reporting der Umsetzung der Aktionen und Massnahmen zwecks kontinuierlicher Verbesserung des Energiehaushalts Jährliche Kontrolle durch «Arbeitsgruppe «Energie- Auszeichnung von Schulen» von Energiestadt Reportingformular von Energiestadt * Gemäss interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule, Harmos, werden Zyklen wie folgt definiert: 1. Zyklus = 1. bis 4. Schuljahr (davon 2 Jahre Kindergarten und 1. und 2. Klasse); 2. Zyklus = 5. bis 8. Schuljahr (3. bis 6. Klasse); 3. Zyklus = Sek I (7. bis 9. Klasse); entsprechend als 4. Zyklus = Sek II (9. bis 12. Klasse); 3 Kriterienkatalog Auszeichnung Energieschule, Stand Pilotphase

4 1.2 Kriterien für Wieder-Auszeichnung Als Energieschule, sind die folgenden Kriterien für eine Wiederauszeichnung, also die regelmässige Bestätigung der Auszeichnung, Voraussetzung: Kriterium Verantwortlich Umsetzung Umfang/Beschreibung Vorhandene Hilfsmittel Erstellen eines Jahresprogramms Energie mit Aktionen und Massnahmen zu den Themen nachhaltiger Ressourcenumgang. Die Energie-Aktionen und Massnahmen können auch ins Jahresprogramm der Schule integriert werden. Vergleiche 2. Kriterien für Erstauszeichnung, Kriterien für Schule und Unterricht Integration der Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachhaltiger Ressourcenumgang im Unterricht/Stoffplan Durchführung der Energiebuchhaltung Reporting der Umsetzung der Aktionen und Massnahmen zwecks kontinuierlicher Verbesserung des Energiehaushalts 4 Kriterienkatalog Auszeichnung Energieschule, Stand Pilotphase

5 Die weiteren Kriterien (Tabelle unten) stellen ein Baukastensystem dar. Daraus wählt eine Schule für jede Phase der Wieder-Auszeichnung ein Kriterium für die Umsetzung aus, so dass nach 16 Jahren alle vier Kriterien erfüllt sind Regeln zum bewussten Umgang mit Energie (Lüften, Licht löschen, Standby usw.) und Mobilitätsverhalten Evtl. mit S+S S+S Im Schulalltag Weiterbildung der Hauswarte/ Weiterbildung der im Energiebereich Vergleiche 2. Kriterien für Erstauszeichnung, Kriterien für Schule und Unterricht Definieren von Beschaffungsrichtlinien (inkl. Energie/Strom/Putzmittel) Verwaltung Schulverwaltung Beschaffungsstandards Vorlage Einkaufsrichtlinien von Energiestadt Koordination mit politischer Gemeinde 5 Kriterienkatalog Auszeichnung Energieschule, Stand Pilotphase

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