- Newsletter April/Mai 2008
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- Julian Schulz
- vor 9 Jahren
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1 - - Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter April/Mai 2008 Termine Mai 2008 Termine Juni 2008 Aufteilung von Steuerrückständen bei Eheleuten zwecks Beschränkung von Vollstreckungsmaßnahmen Arbeitszimmer in Mehrfamilienhaus ist nicht zwingend häusliches Arbeitszimmer Verlustbazug ist nicht mehr vererblich Voraussetzungen für die Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen nahen Angehörigen Erste Frage bei der Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen beantwortet
2 - 2 - Termine Mai 2008 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung Scheck 2 Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Seit dem..200 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt 2 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 0. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 0. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Es muss so frühzeitig überwiesen werden, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Für den abgelaufenen Monat. Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat; bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das vorangegangene Kalendervierteljahr. Ab 2006 sind die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Ab. Januar 2008 gilt bei allen Krankenkassen ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 0 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. Termine Juni 2008 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung Scheck 2 Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Seit dem..200 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen Umsatzsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 0. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 0. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der
3 2 - - Stichtag. Es muss so frühzeitig überwiesen werden, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Für den abgelaufenen Monat. Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Ab 2006 sind die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Ab. Januar 2008 gilt bei allen Krankenkassen ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 0 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. Aufteilung von Steuerrückständen bei Eheleuten zwecks Beschränkung von Vollstreckungsmaßnahmen Zusammenveranlagte Ehegatten sind Gesamtschuldner der sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Einkommensteuer. Im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen ist eine rückständige Steuer nach dem Verhältnis aufzuteilen, das sich bei einer getrennten Veranlagung ergeben würde. 2 Die Gesamtschuld der Steuer wird dementsprechend auf die einzelnen Steuerschuldner aufgeteilt, soweit sie nicht gemeinschaftlich einen Antrag auf anderweitige Aufteilung stellen. Ein solcher Antrag bedarf der finanzamtlichen Zustimmung. Sofern das Finanzamt der vorgeschlagenen Aufteilung nicht zustimmt, sind zur Bestimmung des Aufteilungsmaßstabs fiktive getrennte Veranlagungen durchzuführen. Wird die Steuerfestsetzung später geändert oder berichtigt, ist auch eine daraus resultierende Steuernachforderung aufzuteilen. Der Verteilungsmaßstab ergibt sich aus dem Vergleich zwischen der ursprünglichen Berechnung und einer auf derselben Berechnungsmethode beruhenden fiktiven Neuberechnung der Steuer nach Änderung der Steuerfestsetzung. Führt eine solche Verhältnisrechnung zur Verteilung der Steuermehrbeträge zu keinem wirtschaftlich vernünftigen Ergebnis, hat die Verteilung nach den Grundsätzen zu erfolgen, wie sie sich aus einer getrennten Veranlagung ergeben würden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Grundlage der Entscheidung war der Fall von Eheleuten, bei denen der Ehemann Verluste aus Gewerbebetrieb und seine Ehefrau positive Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielte. Im Rahmen einer Außenprüfung verringerten sich die negativen Einkünfte des Ehemanns, die Einkünfte der Ehefrau blieben unverändert. Daraus resultierte ein erhöhtes zu versteuerndes Einkommen. Dies führte zu einer Steuernachforderung. Die Eheleute beantragten, die Mehrsteuern ausschließlich dem Ehemann zuzurechnen, nur seine Einkünfte hätten sich verändert. Demgegenüber bestätigte der Bundesfinanzhof die Vorgehensweise des Finanzamts, den aufzuteilenden Betrag nach dem allgemeinen Maßstab ausschließlich der Ehefrau zuzurechnen. Nur durch die ursprünglich höheren verrechenbaren Verluste des Ehemanns war es zu einer Verringerung der bei der Ehefrau festgesetzten Einkommensteuer gekommen. Folglich musste eine Verringerung des verrechenbaren Verlustpotenzials auch zu einer Erhöhung der bei der Ehefrau festgesetzten Steuer führen. 2 Abs. Satz AO. 270 AO. 27 AO. BFH, Urt. v , VI R 7/0, BFH/NV 2008, S. 2, DB 2008, S. 90, LEXinform
4 - - Arbeitszimmer in Mehrfamilienhaus ist nicht zwingend "häusliches" Arbeitszimmer Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Das Abzugsverbot gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Diese Regelung gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum Durch die Neuregelung ist der bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2006 geltende betragsmäßig auf.20 beschränkte Abzug aufgehoben worden. Der betragsmäßig beschränkte Abzug betraf häusliche Arbeitszimmer, in denen die Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 0 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit betrug oder die Fälle, in denen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Das Finanzgericht Köln hat definiert, was unter einem häuslichen Arbeitszimmer zu verstehen ist: Wenn in einem Mehrfamilienhaus ein Raum genutzt wird, zu dem keine Verbindung mit einem privaten Wohnraum besteht, handelt es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer. Der als Arbeitszimmer genutzte Raum darf allerdings nicht auf derselben Etage unmittelbar an die Privatwohnung angrenzen. Liegt das Arbeitszimmer in einer anderen Etage und ist nur über ein auch von fremden Dritten benutztes, gemeinsames Treppenhaus zu erreichen, liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor. Die Aufwendungen sind dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden. Verlustabzug ist nicht mehr vererblich Der Bundesfinanzhof 6 hat entschieden, dass der vom Erblasser nicht ausgenutzte Verlustabzug vom Erben zukünftig nicht mehr bei seiner Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden kann. Da Erben diesen Verlustabzug bisher geltend machen konnten, gewährt das Gericht für alle Erbfälle, die bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung der Entscheidung eingetreten sind, Vertrauensschutz. Dies bedeutet, dass die neue Regelung ausschließlich für Erbfälle gilt, die nach dem Tag der Vöffentlichung eingetreten sind. Voraussetzungen für die Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen nahen Angehörigen An die steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen nahen Angehörigen stellt die Verwaltung hohe Anforderungen. Die Rechtsprechung beruft sich in solchen Fällen auf den so genannten Fremdvergleich. Danach kommt es auf das Gesamtbild an, wie der folgende Fall verdeutlicht. Das Finanzamt hatte ein Mietverhältnis zwischen Eltern und Tochter nicht anerkannt. Die Tochter wurde von den Eltern unterhalten und leistete aus diesen Unterhaltszahlungen Miete in bar. Ein schriftlicher Mietvertrag lag nicht vor. Die Nebenkosten sollten vertragsgemäß durch die Mieterin unmittelbar an die entsprechenden Vertragspartner gezahlt werden. Nach Ansicht des Finanzamts entsprachen sowohl Gestaltung als auch Durchführung des Vertrags nicht dem, was zwischen Dritten üblich ist. 6 FG Köln, Urt. v , 0 K 89/0, (Revision eingelegt, Az. BFH: XI R /07 u. VIII R 2/07), EFG 2008, S. 20, LEXinform BFH, Beschl. v , GrS 2/0, DStR 2008, S., LEXinform 0860.
5 - - Der Bundesfinanzhof 7 entschied, dass die Finanzierung von Mietzahlungen aus Unterhaltsleistungen kein Hindernis für die Anerkennung eines Mietverhältnisses darstellt. Dass die Nebenkosten nicht direkt an den Vermieter zu entrichten waren, führt auch nicht zur Nichtanerkennung des Vertrags. Selbst das Fehlen eines schriftlichen Mietvertrags ist unschädlich, wenn die Höhe der Miete ortsüblich und angemessen ist. Erste Fragen bei der Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen beantwortet Seit 2007 haben Unternehmer bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen und Geschenken die Möglichkeit, eine Pauschalsteuer von 0 % zu leisten. 8 Als Folge muss der Empfänger die Zuwendung nicht versteuern. Im Vorgriff auf ein zurzeit in Abstimmung befindliches bundesweites Verwaltungsschreiben hat die Oberfinanzdirektion Rheinland zu einzelnen Fragen Stellung genommen: 9 Grundsätzlich ist das Wahlrecht zur Anwendung der Pauschalierung der Einkommensteuer für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Zuwendungen einheitlich auszuüben. Es ist jedoch zulässig, die Pauschalierung jeweils gesondert für Zuwendungen an Dritte (z. B. Geschäftsfreunde und deren Arbeitnehmer) und an eigene Arbeitnehmer anzuwenden. Die Vereinfachungsregelungen zur Aufteilung der Gesamtaufwendungen für VIP-Logen gelten unverändert. Der danach ermittelte Geschenkanteil kann pauschaliert besteuert werden. Die Möglichkeit zur Pauschalierung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder wenn die Aufwendung für die einzelne Zuwendung den Betrag von brutto übersteigen. Bei drei Zuwendungen im Wert von jeweils.000 besteht für die ersten beiden die Möglichkeit zur Pauschalierung. Die dritte Zuwendung ist vom Empfänger zu versteuern. Bei einer Einzelzuwendung von.000 ist die Pauschalierung nicht zulässig. Für eigene Arbeitnehmer gelten Besonderheiten: Bei bestimmten gesetzlichen Bewertungs- oder Pauschalierungsmöglichkeiten für Zuwendungen des Unternehmers an seine Arbeitnehmer (z.b. Firmenwagenbesteuerung, Arbeitgeberrabatte, Abgabe verbilligter Mahlzeiten im Betrieb) findet die Pauschalsteuer von 0 % keine Anwendung. Hat der Unternehmer sonstige Bezüge seiner Arbeitnehmer schon nach anderen Vorschriften pauschaliert, muss er dies nicht rückgängig machen, wenn er sich entscheidet, für die Sachzuwendungen an seine Arbeitnehmer die neue Pauschalsteuer von 0 % zu entrichten. Sofern nach den verfahrensrechtlichen Regelungen noch möglich, kann eine Rückabwicklung einheitlich für alle betroffenen Arbeitnehmer erfolgen. Sodann kann die 0 %ige Pauschalsteuer auch auf die sonstigen Bezüge (Sachzuwendung) zur Anwendung kommen. Wenn Mahlzeiten aus besonderem Anlass oder Aufmerksamkeiten (z. B. Geburtstagsgeschenk) den Betrag von 0 überschreiten, kann die Pauschalsteuer von 0 % angewandt werden. Dies gilt auch bei Überschreitung der monatlichen Freigrenze von für sonstige Sachbezüge BFH, Urt. v , IX R 8/07, BFH/NV 2008, S. 0, LEXinform b EStG. OFD Rheinland, Vfg. v , S St 2, DB 2008, S. 2, LEXinform 2072.
06/2014. Inhaltsverzeichnis. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/ -Erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen bei Einnahmen- Überschussrechnung 3
Inhaltsverzeichnis 06/04 Termine Juni 04 Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsamem Haushalt mit den Eltern Steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erfordert die Veräußerung bzw. Überführung
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