aim JUSCASH Ihr besonderes Forderungsmanagement JURCALL Ihre persönliche Anwaltshotline

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1 aim Vertrags INFO insurancebroker assekuranz - marketing gmbh Versicherungs-, Finanz- Unternehmensberatung Gründungsmitglied KMU Makler Seit für Sie aktiv Status Versicherungsmakler 34 d GewO zuständige Aufsichtsbehörde: IHK Scharzwald-Baar-Heuberg Villingen-Schwenningen Register Nr.- D-37XB-X4TFA-06 HRB Freiburg Nr Anlage- Kreditvermittlung 34 c GewO Steuer Nr /14467 Gesellschafter Geschäftsführer Gerhard Schnei Fachberater für betriebliche Altersversorgung ( BWV ) Versicherungsfachmann ( BWV ) Sitz Gesellschaft Donaueschingen Großer Katzenrain 33 Rechtsschutz incl. Telefon: Fax: NOTRUF Mail: info@aim-makler.eu Website aim-makler.eu JUSCASH Ihr besones Forungsmanagement JURCALL Ihre persönliche Anwaltshotline Alle weiteren Daten entnehmen Sie bitte den beiliegenden Unterlagen Gesellschaft, o unter

2 Rechtsschutz Leistungsspektrum für Selbstständige In allen Verträgen enthalten Die kompetente Anwaltshotline. Der professionelle Inkassoservice. p17-f 09/ Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Augustaanlage Mannheim Telefon 0621/ Telefax 0621/

3 Rechtsschutz Die Leistungen NRV Die NRV übernimmt im Rahmen Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherung (ARB NRV 2009 PLUS) für ihre Versicherungsnehmer folgende Kosten in allen Instanzen: Deckungssumme unbegrenzt JURCALL -Service Telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte JURCASH Der professionelle Inkassoservice. Enthalten in allen Gewerbe- Vermieter-Rechtsschutzverträgen. Anwaltskosten Gerichtskosten Zeugengebühren Kosten Gegenseite Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen bei Kauf, Reparatur von Kfz bei Verteidigung in Verkehrs-Strafverfahren Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen Kosten Zwangsvollstreckung Kautionsstellung bei Strafverfahren als Darlehen bis zu , Die NRV leistet weltweit im Rahmen ihrer Bedingungen im privaten im Verkehrsbereich zwar nach Maßgabe Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherung (NRV 2009 PLUS). Rechtsschutz gibt es für viele Bereiche in unterschiedlichen Kombinationen (siehe nächste Seite).

4 Die Rechtsschutzpakete was sie enthalten Rechtsschutzpakete Leistungsarten Schadenersatz- Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz Wohnungs- Grstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozialgerichts-Rechtsschutz Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten Disziplinar- Standes-Rechtsschutz Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Opfer-Rechtsschutz Beratungs--Rechtsschutz Daten--Rechtsschutz Erweiterung Straf-Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutz ( 21 ARB) Fahrer-Rechtsschutz ( 22 ARB) Privat-Rechtsschutz für Selbstständige ( 23 ARB) Berufs-Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz ( 24 ARB) Landwirtschafts- Verkehrs-Rechtsschutz ( 27 ARB) * Privat-, Berufs- Verkehrs-Rechtsschutz ( 28 ARB) * * ** Grangebot Ergänzungsangebot *im privaten Bereich **im beruflichen Bereich Schadenersatz-Rechtsschutz z. B. für Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgr erlittener Personen-, Sach- Vermögensschäden durch ein Verschulden aner. Arbeits-Rechtsschutz* z. B. um eine Klage in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach außerordentlicher Kündigung eines Mitarbeiters wegen unentschuldigten Fehlens abzuwehren. Wohnungs- Grstücks-Rechtsschutz* z. B. um eine grlos drastisch erhöhte Nebenkostenabrechnung für das Gewerbeobjekt anzufechten. Rechtsschutz im Vertrags- Sachenrecht* für Geltendmachung o Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen des täglichen Lebens, z. B. Kauf- o Reparaturverträgen. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzahlungsbescheid des Finanzamtes. Sozialgerichts-Rechtsschutz* z. B. für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn gesetzliche Kranken-, Unfall- o Rentenversicherung nicht leistet. Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* z. B. für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren wegen Einschränkung, Entzug o Wieerlangung Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage usw. Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten* wenn im privaten Bereich z. B. ein Abiturzeugnis vor dem Verwaltungsgericht angefochten wird. Disziplinar- Standes-Rechtsschutz für Verteidigung in standesrechtlichen Verfahren freien Berufe. Straf-Rechtsschutz für Verteidigung gegen den Vorwurf fahrlässigen Körperverletzung, z. B. weil ein Passant durch lose Teile eines Baugerüstes verletzt wurde. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z. B. für den Wispruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen erheblicher Lärmbelästigungen durch den Betrieb. Opfer-Rechtsschutz wenn als Opfer einer Gewaltstraftat zur Durchsetzung Rechte als Verletzter vor einem deutschen Strafgericht in Eigenschaft als Nebenkläger o Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. Täter-Opfer-Ausgleich wenn als Verletzter o Zeuge anwaltlicher Beistand benötigt wird. Beratungs-Rechtsschutz wenn bei veränter Rechtslage in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- Erbrechts lediglich eine anwaltliche Beratung gewünscht wird. Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte* für Geltendmachung o Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen außerhalb des Kerngeschäfts, z. B. wegen Büroeinrichtung o mit Lieferanten. Daten-Rechtsschutz* z. B. für Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Straftat o Ordnungswidrigkeit nach dem Besdatenschutzgesetz. Straf-Rechtsschutz-Erweiterung für Verteidigung gegen vorsätzlich begehbare strafrechtliche Vergehen wie z.b. Beleidigung, Diebstahl, Betrug o Sachbeschädigung. *2 Monate Wartezeit gem. 4 (1) NRV 2009 PLUS. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, wenn Rechtsschutzfall im Ausland eingetreten ist. Ein Anwalt wie gerufen! Für eine erste Einschätzung ihres Problems können NRV-Ken bei JURCALL anrufen kompetenten Anwaltshotline. Ohne zusätzlichen Versicherungsbeitrag. JURCALL ist Bestandteil eines jeden NRV-Rechtsschutzvertrags. Hier beraten Sie unabhängige erfahrene Anwälte direkt kostenfrei. So oft Sie wollen auf allen Rechtsgebieten. Sogar wenn sie Leistung Ihrer NRV-Rechtsschutzversicherung nicht betreffen sollten. Selbstverständlich bekommen Sie auch einen qualifizierten Anwalt in Ihrer Nähe vermittelt. Mehr erfahren Sie auf Besser Cash als Crash! Als Gewerbetreiben o Selbstständiger werden Sie JURCASH schätzen. Mit sem beitragsfreien Inkassoservice unterstützen wir unsere Gewerbeken professionell bei ihrem Forungsmanagement. Bei überfälligen Außenständen kümmert sich unser erfahrener Inkassopartner um alles mit einem extrem geringen Kostenrisiko für Sie. Viele weitere Services wie z. B. Bonitäts- Wirtschaftsauskünfte ren das einzigartige Angebot ab. Mehr erfahren Sie auf

5 Fragen Antworten zu JURCASH für Gewerbetreibende Stand: September 2010 JURCASH GmbH 2010 Was ist JURCASH? 2 Weshalb JURCASH? 2 Was sind Vorteile von JURCASH? 2 Was ist Unterschied zwischen traditionellem Inkassoverfahren JURCASH bis Gericht? 4 Für welche Branchen steht JURCASH zur Verfügung? 5 Gibt es Risikoausschlüsse? 5 Ist JURCASH für alle Forungen möglich? 5 Wann ist eine Forung strittig? 6 Was geschieht, wenn eine Forung bereits bei Übergabe strittig ist? 6 Was geschieht, wenn eine Forung während des Inkassoverfahrens strittig wird? 6 Was kostet JURCASH? 7 Wie erhält JURCASH-Ke Schufa-Auskünfte? 8 Wie erhält man Informationen zum Sachstand übergebenen Forungen? 8 Wer ist unser Inkassopartner? 8 Allgemeine Geschäftsbedingungen JURCASH 9 JURCASH GmbH, Augustaanlage 25, Mannheim Tel: Fax: info@jurcash.de JURCASH GmbH 2010 Seite 1 von 9

6 Was ist JURCASH? JURCASH ist eine Serviceleistung für Ken NRV mit einem Gewerbe-Rechtsschutzversicherungsvertrag. JURCASH bietet Selbstständigen Gewerbetreibenden neben Inkassonstleistung - unbezahlte, fällige unstrittige Rechnungen können durch unseren Inkassopartner eingefort werden - umfangreiche Serviceleistungen, wie z.b. Online-Abfrage von Bonitäts- Wirtschaftsauskünften über Ken Geschäftspartner an. JURCASH ist eine Serviceleistung keine Versicherungsleistung des Rechtsschutzversicherungsvertrages. Weshalb JURCASH? In Rechtsschutzversicherung sind Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen zwischen einem Gewerbetreibenden seinem Ken (so genannter Berufs-Vertrags-Rechtsschutz) bis auf wenige Ausnahmen nicht versicherbar. Hier schließt JURCASH quasi Lücke. Mit JURCASH besteht Möglichkeit, Außenstände zu verringern somit eigene Liquidität zu verbessern. Was sind Vorteile von JURCASH? ohne Mitgliedsbeitrag, Einmalgebühr, Jahresbeitrag o Erfolgsprovision komplette Abwicklung des Forungseinzugs - von ersten Mahnung bis zum Zwangsvollstreckungsverfahren alle Kosten für Mahn- Vollstreckungsbescheid entfallen, auch Barauslagen* beauftragter Inkassonstleister ist Vertragspartner SCHUFA-Holding AG Zahlungsaufforung an Schuldner mit SCHUFA-Flyer gerichtliches Mahnverfahren (Mahn- Vollstreckungsbescheid) Saldenmeldung an SCHUFA Telefoninkasso mit Einwands- Wispruchsbearbeitung Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen, u. a. Kontopfändung bis zur Abgabe eidesstattlichen Versicherung. Exklusive Konditionen - weltweites Inkasso: Bearbeitungspauschale 75,00 + Erfolgsprovision zwischen 15% 30% - Langzeitüberwachung: Übernahme titulierter Ansprüche in Langzeitüberwachung Bearbeitung bis zu 30 Jahre ohne Kostenrisiko, lediglich 40% Erfolgsprovision JURCASH GmbH, Augustaanlage 25, Mannheim Tel: Fax: info@jurcash.de JURCASH GmbH 2010 Seite 2 von 9

7 Was sind Vorteile von JURCASH? wöchentliche Auszahlung eingezogenen Gel professionelle Schuldneransprache - dadurch mehr Erfolg beim Forungseinzug * Voraussetzung: Bevor ein Mahnbescheid beantragt wird, prüft Domnowski Inkasso GmbH Bonität des Schuldners. Es dürfen keine Insolvenz, Haftanordnung o eine eidesstattliche Versicherung - so genannte harte Negativmerkmale - vorliegen. Liegt eines ser Negativmerkmale beim Schuldner vor, wird Mahnbescheid nur auf ausdrücklichen Wunsch des JURCASH-Ken auf dessen Kostenrisiko beantragt. In sem Fall trägt er das Kostenrisiko Gerichtskosten für den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid. Die Kosten für ein mögliches Gerichtsverfahren (z.b. wenn Schuldner dem Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid wispricht) trägt JURCASH-Ke allein. Online-Inkasso - schnell benutzerfrelich persönlicher Zugang zum Online-Forungsmanagement über Kenlogin Forungsübergabe Übersicht über alle laufenden erledigten Forungen mit Suchfunktion Bonitätsauskünfte mit Archivfunktion Bonitätsauskünfte einfach schnell über Ihren persönlichen Zugang zum Online-Portal des Inkassonstleisters Einzelpersonen- Firmenauskünfte möglich direkte Datenabfrage führen Wirtschaftsauskunfteien keine Kontingentverpflichtung Online-Archivierung aller abgerufenen Auskünfte JURCASH GmbH, Augustaanlage 25, Mannheim Tel: Fax: info@jurcash.de JURCASH GmbH 2010 Seite 3 von 9

8 Zusätzlich: JURCASH bis Gericht - mit erweiterten Bonitätsauskunft Mit erweiterten Bonitätsauskunft genießt JURCASH-Ke mehr Flexibilität. Bevor ein Mahnbescheid beantragt wird, entscheidet er, welches Kostenrisiko er im gerichtlichen Verfahren akzeptieren kann wie weit er gehen will. Vorteile Alle Kosten für das Gerichtsverfahren in 1. Instanz entfallen bei Verfahrensgewinn o Vergleich. Übernahme von Gutachterkosten bis 1.000,00 Verliert JURCASH-Ke das Gerichtsverfahren, entfallen Gerichtskosten. Er zahlt Kosten seiner gegnerischen Rechtsanwälte. Voraussetzungen für JURCASH bis Gericht: - Die Freischaltung des persönlichen Zugangs auf dem Online-Portal des Inkassopartners ist erfolgt. - Das außergerichtliche Mahnverfahren ist abgeschlossen Schuldner hat nicht bezahlt. - Die Forung ist unbestritten, d. h. es wurden z.b. keine Mängel Leistung behauptet. (siehe auch Seite 5) - Eine einmalige Zahlung für erweitere Bonitätsauskunft in Höhe von 25,00 Euro zzgl. MwSt. wird vom Inkassonstleister berechnet. - Eine positive Bonitätsauskunft** über den Schuldner liegt vor. - Die Forungshöhe ist bis ,00 begrenzt. Darüber hinaus kann eine Direktionsanfrage beim Inkassonstleister vorgenommen werden. ** Es darf keine Insolvenz, Haftanordnung o eine eidesstattliche Versicherung - so genannte harte Negativmerkmale - vorliegen. Liegt eines ser Negativmerkmale beim Schuldner vor, wird ein Mahnbescheid nur auf ausdrücklichen Wunsch des JURCASH-Ken veranlasst. In sem Fall trägt er das Kostenrisiko Gerichtskosten für den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid. Die Kosten für ein mögliches Gerichtsverfahren (z.b. wenn Schuldner dem Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid wispricht) trägt JURCASH-Ke allein. Was ist Unterschied zwischen traditionellem Inkassoverfahren JURCASH bis Gericht? traditionelles Inkassoverfahren - von ersten Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung Holt JURCASH-Ke keine erweiterte Bonitätsauskunft ein liegt gegen den Schuldner we eine eidesstattliche Versicherung noch ein Haftbefehl vor ist er nicht insolvent, dann entfallen alle Kosten für Mahn- Vollstreckungsbescheid, auch Barauslagen. Die Kosten für ein mögliches Gerichtsverfahren (z.b. wenn Schuldner dem Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid wispricht) trägt jedoch JURCASH-Ke allein. Liegt gegen den Schuldner allerdings eine eidesstattliche Versicherung o ein Haftbefehl vor o ist er insolvent, dann wird Mahnbescheid nur auf ausdrücklichen Wunsch des JURCASH-Ken auf dessen Kostenrisiko beantragt. In sem Fall trägt er das Kostenrisiko Gerichtskosten für den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid. JURCASH GmbH, Augustaanlage 25, Mannheim Tel: Fax: info@jurcash.de JURCASH GmbH 2010 Seite 4 von 9

9 JURCASH bis Gericht Der JURCASH-Ke hat Wahl, ob er Vorteile erweiterten Bonitätsauskunft nutzt: Über den Mahnbescheid hinaus, hat er dann Möglichkeit, in einem streitigen Gerichtsverfahren in 1. Instanz seine Forung durchzusetzen. Für sen Weg muss sich JURCASH-Ke allerdings vor Beantragung des Mahnbescheides entscheiden. Das Besone: Es entfallen im streitigen Gerichtsverfahren in 1. Instanz alle Kosten bei Verfahrensgewinn o Vergleich. Außerdem werden Gutachterkosten bis 1.000,00 übernommen. Verliert JURCASH-Ke das Gerichtsverfahren, entfallen Gerichtskosten. Er zahlt Kosten seiner gegnerischen Rechtsanwälte. Stellt sich nach erweiterten Bonitätsauskunft heraus, dass gegen den Schuldner eine eidesstattliche Versicherung o ein Haftbefehl vorliegt o er insolvent ist, dann wird Mahnbescheid nur auf ausdrücklichen Wunsch des JURCASH-Ken auf dessen Kostenrisiko beantragt. In sem Fall trägt er das Kostenrisiko Gerichtskosten für den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid. Die Kosten für ein mögliches Gerichtsverfahren (z.b. wenn Schuldner dem Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid wispricht) trägt JURCASH-Ke allein. Für welche Branchen steht JURCASH zur Verfügung? Für alle Gewerbearten, für eine Rechtsschutzversicherung bei NRV möglich ist. Darüber hinaus steht JURCASH auch landwirtschaftlichen Betrieben Vereinen zur Verfügung. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte Ken aus einigen anen Heilberufen können JURCASH auf vorherige Anfrage bei Domnowski Inkasso GmbH nutzen. Hier müssen Bestimmungen des Datenschutzes anhand des Einzelfalls geprüft werden. Gibt es Risikoausschlüsse? Nein Ist JURCASH für alle Forungen möglich? Ja! Auch für Forungen, vor Vertragsbeginn bei NRV entstanden sind. Achtung: Begrenzung Forungshöhe auf max ,00 bei JURCASH bis Gericht mit erweiterter Bonitätsauskunft. JURCASH GmbH, Augustaanlage 25, Mannheim Tel: Fax: info@jurcash.de JURCASH GmbH 2010 Seite 5 von 9

10 Wann ist eine Forung strittig? Eine Forung ist dann strittig, wenn se massiv durch Einschaltung von Rechtsanwälten bestritten wird. o: Eine Forung ist dann strittig, wenn Sachverhalt eine Klärung vor Gericht notwendig erscheinen lässt. Was geschieht, wenn eine Forung bei Übergabe bereits strittig ist? Grsätzlich gilt: Bei Übergabe einer strittigen Forung wird eine Übernahme in das Inkassoverfahren sowie eine Bearbeitung abgelehnt. TIPP JURCALL - für eine erste Rechtsberatung per Telefon o direkt durch unabhängige Rechtsanwälte o für Vermittlung eines Anwalts in Nähe Was geschieht, wenn eine Forung strittig während des Inkassoverfahrens wird? Der JURCASH-Ke/Gläubiger wird informiert entscheidet, ob er auf eigenes Kostenrisiko Forung weiterverfolgt. (siehe Seite 7) TIPP JURCALL - für eine erste Rechtsberatung per Telefon o direkt durch unabhängige Rechtsanwälte o für Vermittlung eines Anwalts in Nähe JURCASH GmbH, Augustaanlage 25, Mannheim Tel: Fax: info@jurcash.de JURCASH GmbH 2010 Seite 6 von 9

11 Was kostet JURCASH? JURCASH ist eine beitragsfreie Serviceleistung zur NRV-Rechtsschutzversicherung. Es fällt also keine zusätzliche Versicherungsprämie an. Ebenso entfallen Jahres-, Mitglieds- o Einmalgebühren sowie Erfolgsprovisionen. Das Inkassoverfahren ist bis auf wenige Ausnahmen kostenfrei. Aufgr vielfältigen Konstellationen hinsichtlich des Verfahrensverlauf o des Ausgangs haben wir kostenpflichtigen Serviceleistungen sowie mögliche Kostenrisiken für den JURCASH-Ken abgebildet: Kosten bei unserem Inkassopartner fallen an, wenn z.b. JURCASH-Ke weitere kostenpflichtige Services unseres Inkassopartners nutzt, wie: Bonitäts- Wirtschaftsauskünfte Infoscore Einzelpersonenauskunft 3,90 Infoscore + Bürgel Kombiauskunft über Privatpersonen 5,50 Bürgel Firmenkurzauskunft 6,90 Bürgel Firmenvollauskunft 27,00 D&B Firmenvollauskunft Inland ab 17,50 D&B Firmenvollauskunft Ausland - weltweit ab 30,00 Schufa-Auskünfte - auf Anfrage möglich siehe Seite 8 Langzeitüberwachung Erfolgsprovision 40% internationales Inkasso Erfolgsprovision 15% bis 30% Bearbeitungspauschale 75,00 JURCASH bis Gericht Alle Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. erweiterte Bonitätsauskunft vor Beantragung des Mahnbescheids 25,00 JURCASH-Ke als Gläubiger Auftraggeber den Auftrag bei unserem Inkassopartner storniert; Alle bislang angefallenen gegenüber dem Schuldner geltend gemachten Kosten werden dem JURCASH-Ken in Rechnung gestellt. übergebene Forung während des Inkassoverfahrens strittig wird o Bonitätsauskunft des Schuldners negativ verläuft, d.h. Insolvenz, eidesstattliche Versicherung o Haftanordnung liegen vor. JURCASH GmbH, Augustaanlage 25, Mannheim Tel: Fax: info@jurcash.de JURCASH GmbH 2010 Seite 7 von 9

12 Wie erhält JURCASH-Ke SCHUFA-Auskünfte? Die SCHUFA-Holding AG arbeitet nur mit ausgewählten Vertragspartnern zusammen. Dazu gehört Domnowski Inkasso GmbH, weil se nach dem Gegenseitigkeitsprinzip Forungen an SCHUFA- Holding AG meldet. Deshalb kann JURCASH - Ke als Partner Domnowski Inkasso GmbH SCHUFA- Auskünfte erhalten. Es gelten seitens SCHUFA folgende Bedingungen: Abschluss eines Vertrages direkt mit SCHUFA erforlich, um Auskünfte einholen zu können monatlicher Mindestumsatz in Höhe von 60,00 (Vertragslaufzeit 1 Jahr) Preise Auskunft Privatperson: 2,15 keine Schufa-Auskünfte für Versicherungsvermittler, Makler o Rechtsanwalt Fachärzte Alle Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wie erhält man Informationen zum Sachstand übergebenen Forungen? Am einfachsten per Internet über das Kenlogin auf dem Online-Portal des Inkassonstleisters o über Ken, kein Internetportal nutzen, erhalten schriftliche Sachstandsinformationen. Wer ist unser Inkassopartner? Domnowski Inkasso GmbH Am Pulverschoppen 8/ Hamm Service-Telefon: Service- service@domnowski.de Die Domnowski Inkasso GmbH bietet als Spezialnstleister deutschen Wirtschaft individuelle Services überall dort, wo Forungen entstehen zu managen sind. Die Domnowski Inkasso GmbH mit Sitz in Hamm ist Mitglied GFKL-Gruppe seit über 25 Jahren im Forungsmanagement tätig. Als Profi im Umgang mit Schuldnern einem vielfältigen Angebot begleiten Services für ihre Ken ist Domnowski Inkasso GmbH ideale Kooperationspartner Jurcash GmbH NRV. Unser JURCASH-Ke kann durch Nennung Versicherungsschein-Nr. seiner Rechtsschutzversicherung bei unserem Inkassopartner eindeutig zugeordnet werden. Seine Zugangsdaten für den persönlichen Zugang zum Onlineportal erhält JURCASH-Ke direkt von Domnowski Inkasso GmbH. Hinweis Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für JURCASH sind sen Fragen Antworten ergänzend beigefügt. JURCASH GmbH, Augustaanlage 25, Mannheim Tel: Fax: info@jurcash.de JURCASH GmbH 2010 Seite 8 von 9

13 Allgemeine Geschäftsbedingungen Domnowski Inkasso GmbH, Hamm Inkassonstleistungen - vermittelt über JURCASH - I Allgemeines 1. Das Inkassounternehmen Domnowski Inkasso GmbH, nachfolgend DIG genannt, führt für den Auftraggeber das Inkasso voraussichtlich unbestrittener Forungen durch. 2. DIG führt Aufträge des Auftraggebers nur nach Maßgabe ser Geschäftsbedingungen durch. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Schriftform. Mündliche Nebenabreden ohne schriftliche Bestätigung durch DIG gelten als nicht getroffen. 3. Bei Übernahme Durchführung aller Aufträge haftet DIG lediglich bei Vorsatz o grober Fahrlässigkeit. 4. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich stets zzgl. Mehrwertsteuer in jeweiligen gesetzlichen Höhe. 5. Befindet sich Auftraggeber in Verzug, behält sich DIG vor, Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken für offene Kontokorrentkredite berechneten Zinssatzes - mindestens jedoch in Höhe von 5 Prozent über Basiszinssatz Europäischen Zentralbank - zu berechnen. 6. Bei Kündigung des Dienstleistungsvertrages durch den Auftraggeber ist ser zum sofortigen Ausgleich sämtlicher in den laufenden Verfahren bis dahin angefallenen Kosten (Inkassokosten, Rechtsanwalts-, Gerichts-, Vollstreckungskosten) verpflichtet. II Pflichten des Inkassoauftraggebers 1. Während Dauer des Auftrages darf Forung vom Auftraggeber we unmittelbar noch mittelbar bearbeitet werden. Der Auftraggeber stellt sämtliche anweitigen Inkassobemühungen gegen den Schuldner ein, soweit nicht im Einzelfall mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bei Zuwihandlung werden vereinnahmten Inkassokosten o Erfolgsprovisionen bei Langzeitüberwachung nebst Auslagen, berechnet nach dem Gesamtbetrag des Auftrages, fällig. 2. Zahlungseingänge wesentliche Vorkommnisse sind DIG unverzüglich mitzuteilen. Sämtliche nach Übergabe an DIG beim Auftraggeber direkt eingehenden Zahlungen (auch Gutschriften, Rückgaben, Verrechungen u.s.w.) sind DIG unverzüglich anzuzeigen. 3. Der Auftraggeber ist DIG für den rechtlichen Bestand zur Einziehung übertragenen Forung verantwortlich haftet für Folgen unvollständiger o falscher Angaben. 4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Originalbelege (Rechnungen, Aufträge o ähnliches) einzureichen. Eingehende Unterlagen, Briefe o Mitteilungen werden gescannt gespeichert. Eine Rück-, bzw. Herausgabe kann nicht erfolgen. Diese Regelung gilt nicht für Titel Zwangsvollstreckungsunterlagen. 5. Der Auftraggeber haftet für missbräuchliche Verwendung Mitteilungen über den Schuldner bzw. den Drittschuldner. III Befugnisse des Inkassounternehmens 1. DIG handelt nach eigenem pflichtmäßigen Ermessen, soweit im Individualvertrag nicht beschränkende Vereinbarungen getroffen sind, bei Vorgehensweise zur Einziehung offener Forungen hat dem Auftraggeber gegenüber Anspruch auf alle zwecknlichen Informationen. 2. DIG ist berechtigt, aus wichtigem Gr zu kündigen / o Annahme bzw. Fortführung von Aufträgen abzulehnen. Zu den Gründen zählen insbesone: a) Ein Unterlassen erforlichen o nicht vollständige/ wahrheitsgemäße Angaben des Auftraggebers über sämtliche Umstände des Inkassofalles, Beweismittel erforlichen Unterlagen b) Ein vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, insbes. wenn s zu einer unnötigen Erhöhung Kosten o eine Erschwerung ihrer Erstattung durch Gegenseite führen könnte c) Dass auch durch nachträglich veränte Umstände durch Einleitung/ Fortführung des Inkasso-/Klageverfahrens voraussichtlich entstehende Kostenaufwand nach anwaltlicher Prüfung in überwiegendem Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht o dass Durchführung/ Fortsetzung des Verfahrens keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. 3. DIG behält sich eine Vertragsanpassung gem. 275, 313 BGB vor, soweit Anstrengungen/ Aufwendungen, für Erbringung Leistung durch DIG erforlich sind, maßen außer Verhältnis zu den Interessen des Auftraggebers stehen, dass DIG Durchführung des Vertrages mit dem ursprünglichen Inhalt nicht mehr zumutbar ist o wenn sich im Vertragsverlauf eine Steigerung von DIG erforlichen Anstrengungen/ Aufwendungen ergibt, für sich genommen einen Anpassungsbedarf schaffen. 4. DIG ist berechtigt mit dem Schuldner Teilzahlungen zu vereinbaren. Der Abschluss eines Vergleiches - insbesone zwecks Reduzierung Forungen- bedarf jedoch vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Zahlungseingänge - auch beim Auftraggeber - werden grsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen 367 BGB verrechnet. 5. DIG ist berechtigt, ihre Handakte 6 Monate nach Erteilung Schlussabrechnung zu vernichten. Dies gilt auch für sämtliche Unterlagen des Auftraggebers (mit Ausnahme Schuldtitel), ser vor Fristablauf nicht zurückgefort hat. 6. DIG stellt dem Auftraggeber eine tagesaktuelle Forungsübersicht im DIG-Internet- Portal zur Verfügung. IV Inkassoverfahren noch nicht titulierter Forungen 1. Die Beauftragung von DIG erfolgt durch Übergabe Schuldner- Forungsdaten. Die Auftragsvergütung ist mit Auftragserteilung fällig. Die weiteren Verzugskosten Auslagen werden vorbehaltlich einer eventuellen gerichtlichen Entscheidung über ihre Erstattungsfähigkeit gegenüber dem Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht. Der Auftraggeber tritt seine Ansprüche auf Erstattung Inkasso- Anwaltsvergütung gegenüber dem Schuldner an DIG ab. DIG nimmt Abtretung an. 2. Die Beauftragung von DIG erfolgt durch Übergabe Schuldner- Forungsdaten. 3. Mit Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens tritt Auftraggeber Gesamtforung einschließlich entstandenen Kosten an DIG zum Forungseinzug ab, wenn sie keinem Abtretungsverbot unterliegt (fiduziarische Abtretung). DIG nimmt Abtretung an erlangt im Außenverhältnis volle Gläubigerstellung. Im Innenverhältnis zwischen DIG dem Auftraggeber nt Inkassozession lediglich dem Forungseinzug Erlösabführung an den Auftraggeber. DIG ist berechtigt, ausschließlich ihre eigenen Vertragsanwälte mit Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens des Vollstreckungsverfahrens sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Handlungen einschließlich Geldempfang zu beauftragen. Die Entscheidungen über Prozessführung/-handlungen obliegen ausschließlich DIG unter Hinzuziehung Vertragsanwälte. 4. Die Bearbeitung Forungen erfolgt nur zu den Konditionen JURCASH grüne Ampel, wenn folgenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt Übergabe erfüllt sind: a) Die Forungen gegenüber einem Ken werden spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum ältesten offenen Forung an DIG zum Forungseinzug übergeben. b) Gesamtforungen gg. einen Schuldner beträgt max c) Die offenen Forungen müssen fällig sein. d) Forung ist berechtigt unbestritten. e) Es bestehen keine aufrechenbaren Gegenforungen. f) Bei Übergabe Forung sind dem Auftraggeber keine Umstände bekannt, eine Realisierung Forung unmöglich machen o wesentlich erschweren. g) Es liegt eine positive Bonitätsbeurteilung DIG vor, vor Beantragung des Mahnbescheides von DIG im Auftrag des Auftraggebers eingeholt wird. 5. Wurde ein strittiges Verfahren eingeleitet ist das Herbeiführen eines Urteils nicht mehr möglich, da Schuldner untergegangen ist, trägt DIG bis dahin entstandenen Gerichtskosten ist berechtigt Einstellung des Verfahrens zu beantragen. 6 Storniert Auftraggeber bei DIG laufende Inkassofälle, auch im streitigen Verfahren, hat er sämtliche anfallenden Kosten zu tragen, d.h. insbes. Gerichtskosten, Inkassokosten, außergerichtliche gerichtliche Anwaltsvergütungen Beteiligten, Vollstreckungskosten. 7. Geht Forung nur zum Teil ein, wird beigetriebene Betrag gemäß 367 BGB verrechnet. 8. Legt Schuldner Wispruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird nur in Abstimmung (gesonte Vollmacht) mit dem Auftraggeber das streitige Verfahren durchgeführt. DIG ist in sem Fall dann bevollmächtigt, einen zugelassenen Rechtsanwalt mit Durchführung des streitigen Verfahrens zu beauftragen. 9. Ansprüche auf Erstattung Rechtsanwaltsvergütung werden an DIG abgetreten. DIG nimmt se Abtretung an. 10. Titulierte Forungen, nicht realisiert wurden, werden kostenlos in Langzeitüberwachung übernommen. V Langzeitüberwachung titulierter Forungen 1. Der Auftraggeber überlässt Domnowski den Originaltitel mit Zustellungsunterlagen sowie vorhandene Vollstreckungsunterlagen. 2. Die Kosten für das Überwachungsinkasso werden durch jeweils gültige Inkassokostentabelle / das Gebührentableau bestimmt. 3. Provisionspflichtig sind alle zum Ausgleich zum Einzug übergebenen Forungen aufgewendeten bzw. vom Auftraggeber ohne Mitwirkung von Domnowski erlassenen Beträge. Die Provision kann dem Schuldner gegenüber nicht geltend gemacht werden. Die Inkassokosten werden dem Schuldner als Verzugsschaden in Rechnung gestellt. 4. Domnowski ist berechtigt, einen Rechtsanwalt eigener Wahl mit Durchführung Vollstreckungsmaßnahmen zu beauftragen. Die Bearbeitung Entscheidung bezüglich des Abschlusses liegen dann im Ermessen des beauftragten Rechtsanwalts. Die insoweit anfallenden Rechtsanwaltsgebühren werden beim Schuldner mit geltend gemacht von Zahlungen gemäß 367 BGB vorab einbehalten. VI VII VIII Einwilligung zur Datenübermittlung von an Wirtschaftsauskunfteien Datenschutz Sämtliche Inkassoaufträge werden in elektronische Datenverarbeitung übernommen. Der Auftraggeber willigt ein, dass DIG unter Beachtung des Besdatenschutzgesetzes Daten von Wirtschaftsauskunfteien, wie SCHUFA, accumio, InFo-Score, D&B, Bürgel etc. einholt dorthin auch Meldungen absetzt. Der Auftraggeber willigt ein, dass DIG für Bonitätsprüfung Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien wie SCHUFA, accumio, InFo-Score, D&B, Bürgel etc. einholt. Der Auftraggeber willigt ein, dass DIG zum Zwecke des Qualitätsmanagements schriftlicher Beschwerden Risikoeinstufung für den Forungseinzug notwendigen Daten des Auftraggebers übermittelt. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein o unwirksam werden, so wird dadurch Gültigkeit des Inkasso-Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, dem wirtschaftlichen Zweck unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Anwendbares Recht/Gerichtsstand Dieser Inkasso-Vertrag unterliegt dem Recht Besrepublik Deutschland. Erfüllungsort Gerichtsstand ist Hamm. Stand Oktober 2009 JURCASH GmbH, Augustaanlage 25, Mannheim Tel: Fax: info@jurcash.de JURCASH GmbH 2010 Seite 9 von 9

14 JURCASH ein Service, sich auszahlt Vom ersten Kengespräch bis zum Zahlungseingang JURCASH bietet Ihnen für Ihr Forungsmanagement umfangreiche Unterstützung mit dem kompletten Inkassoverfahren, wenn Ihr Ke nicht zahlt, bei Bonitätsauskünften über potenzielle Auftraggeber. Sichern Sie Ihre Ansprüche nutzen Sie JURCASH-Vorteile. Denn wussten Sie, dass Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen zwischen einem Gewerbetreibenden seinem Ken in den meisten Fällen nicht versicherbar sind? JURCASH schließt se Lücke in Ihrer Absicherung. Mit JURCASH haben Sie Möglichkeit, Ihre Außenstände zu verringern somit Ihre eigene Liquidität zu verbessern. Nutzen Sie sofort ohne Wartezeit: Die JURCASH-Inkassonstleistung für komplette Abwicklung des Forungseinzugs durch einen professionellen Inkassonstleister von ersten Mahnung bis zum Zwangsvollstreckungsverfahren Den JURCASH-Service Bonitäts- Wirtschaftsauskünfte, um Forungsausfälle bereits im Vorfeld zu vermeiden. Wie Sie JURCASH nutzen können: Ohne Kostenrisiko: keine Jahres- o Einmalgebühr, kein Mitgliedsbeitrag, keine Erfolgsprovision. So einfach geht s: 1. Halten Sie Ihre Rechtsschutz-Versicherungs-Nr. bereit. 2. Nutzen Sie Bonitäts- Wirtschaftsauskünfte über potenzielle Auftraggeber. Forn Sie dazu Ihre persönlichen Zugangsdaten bei unserem Inkassopartner an. 4. Unser Inkassopartner führt den professionellen Forungseinzug in enger Abstimmung mit Ihnen durch. 5. Sie erhalten regelmäßige Sachstandsinformationen von unserem Inkassopartner o können über Ihren persönlichen Zugang online alle Bewegungen tagaktuell verfolgen. 3. Übergeben Sie Ihre offenen Forungen an unseren Inkassopartner über das Online-Portal nutzen Sie dazu Ihre persönlichen Zugangsdaten per service@domnowski.de per Fax: Ihre Rechtsschutz-Versicherungs-Nr. per Post: Domnowski Inkasso GmbH Am Pulverschoppen 8/ Hamm (Bitte nach Erhalt Ihres Rechtsschutzvertrags hier eintragen.) Unser Inkassopartner, Domnowski Inkasso GmbH, stellt sich in Kürze bei Ihnen vor wird Ihnen weitere Informationen zum JURCASH-Service übersenden. Halten Sie Unterlagen ses Informationsblatt stets griffbereit, um jezeit reagieren zu können. Ab sofort steht Ihnen JURCASH-Hotline zur Verfügung: (0,14 /Min. aus dem deutschen Festnetz. Anrufe aus dem Mobilfunknetz max. 0,42 /Min.) Übrigens: JURCASH gilt für alle Forungen, auch für solche, vor Vertragsbeginn bei NRV entstanden sind. Für Ihre Unterlagen

15 Die JURCASH-Leistungen auf einen Blick Im Inkassoverfahren ohne Mitglieds- o Jahresbeitrag, Einmalgebühr o Erfolgsprovision keine Kosten für Mahn- Vollstreckungsbescheid, auch keine Barauslagen* beauftragter Inkassonstleister ist Vertragspartner SCHUFA Holding AG Zahlungsaufforungen an Schuldner mit SCHUFA-Flyer gerichtliches Mahnverfahren (Mahn- Vollstreckungsbescheid) Saldenmeldung an SCHUFA Telefoninkasso mit Einwands- Wispruchsbearbeitung Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen, u.a. Kontopfändung, bis zur Abgabe eidesstattlichen Versicherung wöchentliche Auszahlung eingezogenen Gel mehr Erfolg beim Forungseinzug durch professionelle Schuldneransprache Von 100 Forungen konnte unser Inkassopartner bisher mehr als 80 erfolgreich bei zahlungsfähigen Schuldnern durchsetzen.** Exklusive Konditionen für weltweites Inkasso: Bearbeitungspauschale 75,00 + Erfolgsprovision zwischen 15 % 30 % Langzeitüberwachung: Übernahme titulierter Ansprüche in Langzeitüberwachung Bearbeitung bis zu 30 Jahre ohne Kostenrisiko, lediglich 40 % Erfolgsprovision Online-Inkasso schnell benutzerfrelich persönlicher Zugang zum Online-Forungsmanagement über Ken-Log-In Forungsübergabe Übersicht über alle laufenden erledigten Forungen mit Suchfunktion Bonitätsauskunft mit Archivfunktion Bonitäts- Wirtschaftsauskünfte einfach schnell über Ihren persönlichen Zugang zum Online- Portal unseres Inkassopartners mit Online-Archivierung aller abgerufenen Auskünfte Einzelpersonen- Firmenauskünfte möglich; direkte Datenabfrage führen Wirtschaftsauskunfteien keine Kontingentverpflichtung Kosten: Einzelpersonenauskunft: 3,90 Kombiauskunft über Privatpersonen: 5,50 Firmenkurzauskunft: 6,90 Firmenvollauskunft: 27,00 Auslandsauskünfte: ab 50,00 SCHUFA-Auskünfte: exklusives Angebot für Handwerksbetriebe Durch Bonitätsprüfungen potenzieller Ken sichern Sie im Vorfeld eigenen Ansprüche! Denn von 100 Forungen können mehr als Hälfte von Beginn an nicht durchgesetzt werden, weil Schuldner nicht zahlungsfähig ist. Zusätzlich: JURCASH bis Gericht mit erweiterten Bonitätsauskunft Mit erweiterten Bonitätsauskunft genießen Sie mehr Flexibilität. Bevor Sie einen Mahnbescheid beantragen, entscheiden Sie, welches Kostenrisiko Sie in einem gerichtlichen Verfahren akzeptieren können wie weit Sie gehen möchten. Vorteile volle Kostenübernahme für das Gerichtsverfahren in 1. Instanz bei Verfahrensgewinn o Vergleich; auch bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Übernahme von Gutachterkosten bis 1.000,00 Übernahme Gerichtskosten bei verlorenem Verfahren Voraussetzungen Freischaltung des persönlichen Zugangs auf dem Online-Portal des Inkassopartners erweiterte Bonitätsprüfung vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, einmalige Kosten: 25,00 positive Bonitätsauskunft über den Schuldner* keine Einwendungen bzw. Mängelrügen vor Übergabe Forung (unbestrittene Forung) bei über ,00 Forungshöhe Anfrage beim Inkassonstleister Für Ihre Unterlagen * Voraussetzung: positive Bonitätsauskunft über den Schuldner, d. h. keine eidesstattliche Versicherung, Haftanordnung o Insolvenz des Schuldners. ** Quelle: eigenes Datenmaterial. Keine Gewähr für Zukunft. Preise zuzüglich gesetzlichen Mehrwertsteuer. JURCASH GmbH ein Unternehmen NRV Augustaanlage Mannheim Telefon 0621/ Telefax 0621/ info@jurcash.de Weitere Informationen:

16 Konditionen Überblick Bonitäts- Wirtschaftsauskünfte FinanzCheck (Firmenkurzauskunft / Ampel) 6,90 Firmenvollauskunft (mit 12monatigem Nachtrag) 27,00 ConCheck (Einzelpersonenauskunft) 3,90 Firmenvollauskunft Inland ab 17,50 Firmenvollauskunft Ausland - weltweit - ab 30,00 Einzelpersonenauskunft 3,90 Kombi-Auskunft (Bürgel Infoscore) Einzelpersonenauskunft 5,50 Um Sicherheit zu erhöhen, forn Sie Kombiauskünfte über Einzelpersonen an, wobei dann mit einer Anfrage mehrere Dienstleister angefragt werden wir Ihnen dann ein Ergebnis online (Ampelfunktion) zurückliefern. Auf Anfrage möglich Alle Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

17 Rechtsschutzversicherung Ihre Verbraucherinformation Allgemeine Informationen nach 1 Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) Produktinformationsblatt Erläuterungen zur Vorvertraglichen Anzeigepflicht Merkblatt zur Datenverarbeitung Allgemeine Bedingungen für Rechtsschutzversicherung (ARB NRV 2007 PLUS) Verbraucherinformation Stand Für den Antragsteller Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Augustaanlage 25 I Mannheim Telefon 0621/ I Telefax 0621/ info@ nrv-rechtsschutz.de I

18 Allgemeine bei Versicherungsverträgen Informationen nach (VVG-InfoV) 1 Verordnung über Informationspflichten 1. Ihr Identität Vertragspartner des Versicherers NRV Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft ist Sie hat Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Sitz AG, Augustaanlage Registergericht 25, sind in Mannheim Mannheim. (HRB 179). 2. entfällt Ansprechpartner im Ausland 3. NRV Ladungsfähige Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Anschrift des Versicherers Sitz Registergericht: Mannheim HRB 179 AG Vorsitzen Vorstand: Dr. des Georg Aufsichtsrats: Kayser (Sprecher), Dr. Armin Ralf Zitzmann Anschrift: Augustaanlage 25, Mannheim, Beißer Telefon 0621/42040, Telefax: 0621/ Gegenstand Hauptgeschäftstätigkeit NRV Neue des Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Versicherers zuständige Aufsichtsbehörde Rechtsschutzversicherung. Sie steht unter staatlichen Aufsicht AG Besanstalt ist unmittelbare für Finanznstleistungsaufsicht, mittelbare Betrieb einer Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Str. 108, Bonn bzw. Postfach 1308, Bonn. 5. entfällt Zugehörigkeit zu einem Sicherungsfonds 6. a) Wesentliche Die für das Merkmale Versicherungsverhältnis Versicherungsleistung Ihren Vertrag findet das Recht Besrepublik geltenden Bedingungen Deutschland sind Anwendung. den Ihnen ausgehändigten Unterlagen beigefügt. Auf b) gefügten Angaben Versicherungsschein über Art, den Umfang, sowie in den Fälligkeit Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Erfüllung Leistung des Besonen Versicherers Vereinbarungen finden Sie dem bei- Klauseln. 7. Den Gesamtpreis gesamten zu Versicherung entnehmen. Falls Sie entrichtenden zusätzliche Beitrag Leistungen für Ihren (Zusatzversicherungen) Rechtsschutzvertrag eingeschlossen können Sie dem haben, beigefügten finden Sie Versicherungsschein auch Aufteilung des Beitrags auf Haupt- Zusatzversicherungen. an ser Stelle 8. Zusätzlich Zusätzliche zu Kosten Gebühren o dem Kosten unter erhoben. Punkt 7 genannten Gesamtpreis Versicherung werden von uns keine weiteren planmäßigen Falls in aus solchen besonen, Fällen durchschnittlich von Ihnen veranlassten anstehenden Gründen Kosten ein als zusätzlicher pauschalen Verwaltungsaufwand Abgeltungsbeitrag verursacht gesont wird, in Rechnung können wir stellen. schriftlicher Dies Fristsetzung gilt beispielsweise Nichtzahlung bei Erteilung von einer Folgebeiträgen, Ersatzurke Verzug o bei von Folgebeiträgen, Abschriften des Rückläufern Versicherungsscheins, Lastschriftverfahren, Durchführung von Vertragsänungen. im 9. Einzelheiten Einzelheiten hinsichtlich hinsichtlich Zahlung Zahlung Erfüllung gefügten Versicherungsschein sowie den Allgemeinen Erfüllung, Versicherungsbedingungen insbesone zur Zahlungsweise Besonen Beiträge Vereinbarungen können Sie dem bei- Klauseln Insbesone entnehmen. Zahlung noch möchten nicht bewirkt wir Sie darauf ist vom hinweisen, Vertrag zurücktreten dass wir bei können. nicht rechtzeitiger Ist erste Zahlung Beitrag des ersten Eintritt Beitrags des Versiche- solange rungsfalls nicht zahlen, noch können nicht Sie gezahlt, den Versicherungsschutz sind wir nicht zur Leistung verlieren. verpflichtet. Weitere Informationen Auch wenn Sie hierzu Folgebeiträge finden Sie trotz in den unserer Allgemeinen Mahnung Versicherungsbedingungen. Die Fälligkeit des Beitrags können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. 10. Die Befristung Ihnen zur Verfügung Gültigkeitsdauer gestellten ser Verbraucherinformationen Informationen gewählte Tarif nicht früher für den Verkauf geschlossen werden sind muss. für den Zeitraum von 6 Wochen gültig, sofern 11. entfällt Kapitalanlagerisiko 12. Der Angaben Versicherungsschutz über das Zustandekommen beginnt, wenn des Vertrages/Versicherungsschutz in dem beigefügten Versicherungsschein angegebenen Vertrag geschlossen Versicherungsbeginn. worden ist, jedoch Ihr Vertrag nicht gilt vor als dem geschlossen, mit Ihnen vereinbarten, Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags angenommen haben bzw. wenn wir Ihre Annahmeerklärung wenn zu wir rem Antrag erhalten haben. Ist erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur unse- Leistung Versicherer verpflichtet berechtigt, (Vgl. Ihren Punkt Antrag 9).Vorbehaltlich auf Abschluss Ihres eines Wirufsrechts Versicherungs-vertrages nach 8 Versicherungsvertragsgesetz bis zum Ablauf von 1 Monat ist anzunehmen. Haben Diese wir Ihnen Annahmefrist einen Antrag beginnt auf Abschluss mit dem Tag eines Versicherungsvertrages Antragstellung. sen Antrag geben. unterbreitet, so halten wir uns 6 Wochen an

19 13. Sie Wirufsrecht ) können wirufen. Ihre Vertragserklärung Die Frist beginnt innerhalb am Tag, nachdem von zwei Wochen Ihnen ohne Versicherungsschein, Angabe von Gründen in Vertragsbestimmungen Textform (z.b. Brief, Fax, schließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie Vertragsinformationen gemäß 7 Abs. 2 des ein Versicherungsvertragsgesetzes rechtzeitige Absendung des Wirufs. se Belehrung Der Wiruf in Textform ist zu richten zugegangen an: sind. Zur Wahrung Wirufsfrist genügt Briefanschrift: Postanschrift: NRV NRV Neue Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Augustaanlage Mannheim nrv@nrv-rechtsschutz.de 25, Mannheim Telefon: Telefax: 0621/ / Wirufsfolgen auf Im Falle Zeit eines nach wirksamen Zugang des Wirufs Wirufs endet entfällt. Ihr Versicherungsschutz Den Teil Ihres Beitrags, wir erstatten auf Zeit Ihnen bis den zum Teil Zugang Ihres des Beitrags, entfällt, beginnt. können Haben Sie wir eine einbehalten, solche Zustimmung wenn Sie zugestimmt nicht erteilt haben, o beginnt dass Versicherungsschutz Versicherungsschutz vor erst Ablauf nach Ablauf Wirufsfrist Wirufsfrist, erstatten wir Ihnen Ihren gesamten Beitrag. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens nach Zugang des Wirufs. 30 Tage Besone Ihr Wirufsrecht Hinweise erfüllt wurde, bevor ist Sie ausgeschlossen, Ihr Wirufsrecht wenn ausgeübt Vertrag haben. von Wirufen beiden Seiten Sie einen auf Ihren Ersatzvertrag, ausdrücklichen so läuft Wunsch Ihr ursprünglicher vollständig Versicherungsvertrag Monat. weiter. Das Wirufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem 14. Den Laufzeit vereinbarten des Vertrages Ablauf Versicherung Versicherungsbeginn angegeben. finden Sie im beigefügten Versicherungsschein. Dort ist auch vereinbarte 15. Der Beendigung vereinbarte des Ablauf Vertrages Nähere Angaben zu den vertraglichen Versicherung Kündigungsbedingungen ist im Versicherungsschein finden angegeben. Versicherungsbedingungen, Besonen Vereinbarungen Klauseln. Sie in den beigefügten Allgemeinen 16. entfällt Abweichendes Recht bei Vertragsanbahnung 17. Auf Vertragsklausel Ihren Vertrag über findet das das auf Recht Ihren Vertrag Besrepublik anwendbare Deutschland Recht Anwendung. über das zuständige Informationen Gericht Gericht finden Sie den beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen. über das zuständige 18. Auf Sprache Ihren Vertrag Versicherungsbedingungen, findet deutsche Sprache Kommunikation Anwendung. das bedeutet, ser Information Versicherungsbedingungen, se Information übrigen Verbraucherinformationen dass alle Vertragsunterlagen, auch wie Kommunikation zum Beispiel während Laufzeit Ihres Vertrages in deutscher Sprache erfolgen. 19. Unser Außergerichtliche Unternehmen Beschwerde- ist Mitglied im Verein Rechtsbehelfsverfahren richtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch Versicherungsombudsmann nehmen. e.v.. Sie können damit das kostenlose, außerge- Tel.: Den Ombudsmann * Versicherungen erreichen Sie wie folgt: Fax: Post: Versicherungsombudsmann * beschwerde@versicherungsombudsmann.de e.v., Leipziger Str.121, Berlin *(20 ct/anruf aus dem deutschen Festnetz. Bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen können abweichende Preise entstehen) Von Möglichkeit, Inanspruchnahme den Rechtsweg des zu kostenlosen beschreiten. außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens unberührt bleibt 20. Bitte Beschwerdemöglichkeit richten Sie bei Unstimmigkeiten bei Aufsichtsbehörde aus haben Sie Möglichkeit, sich an Ihre Beschwerden unter Punkt 4 vorrangig genannte an zuständige uns o den Aufsichtsbehörde betreuenden Vermittler. zu wenden. Darüber hin-

20 Produktinformation Rechtsschutzversicherung Diese Mit den Informationen nachfolgenden sind Informationen jedoch nicht möchten abschließend. wir Ihnen Der einen vollständige ersten Vertragsinhalt Überblick über ergibt Ihnen sich angebotene aus dem Antrag, Versicherung dem Versicherungsschein den beigefügten Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher gesamten Vertragsbestimmungen sorg- geben. fältig. 1. Die Um von welche Ihnen Art gewünschte Versicherung Versicherung handelt ist es eine sich? Rechtsschutz-Versicherung, folgende Versicherungsarten umfasst: Verkehrs-Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutz Fahrer-Rechtsschutz für Familie Privat- Berufs-Rechtsschutz Ausschluss Arbeits-Rechtsschutz Privat- Berufs- Verkehrs-Rechtsschutz Ausschluss Arbeits-Rechtsschutz Privat-Rechtsschutz Nichtselbstständige ab 50 Einschluss Berufs-Rechtsschutz Einschluss Verkehrs-Rechtsschutz Miet-/Eigentümer-Rechtsschutz Vermieter-Rechtsschutz Grlage nen Bedingungen Ihrer Rechtsschutz-Versicherung für Rechtsschutz-Versicherung, sind Antrag, NRV 2007 Versicherungsschein PLUS. etwaige Nachträge sowie Allgemei- 2. Die Welche Lebensumstände, Risiken sind versichert, aus denen welche rechtliche Risiken Auseinansetzungen sind nicht versichert? tig. Deshalb bieten wir Rechtsschutz für unterschiedliche Gebiete an, je damit nach Ihren verbene persönlichen Kosten Umständen. entstehen können, sind vielfäl- Kosten Wir erbringen (z.b. Anwaltsgebühren vermitteln Dienstleistungen Gerichtskosten) zur Wahrnehmung im vereinbarten Ihrer Umfang rechtlichen bis zur Interessen vereinbarten Versicherungssumme. tragen erforlichen Einzelheiten NRV 2007 PLUS. entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag den Paragraphen 21 bis 29 Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen Besons Bestimmte weisen Kosten wir sind darauf nicht hin, im Leistungsumfang dass bei einem Versicherung von Ihnen enthalten, selbst zu zum tragende Beispiel Kosten eine vereinbarte entstehen können. Selbstbeteiligung. vermeiden, nehmen Sie bitte vor Abschluss des Vergleiches Kontakt mit uns auf. Um s zu Rechtliche erste Ursache Auseinansetzungen nach Beginn des o Versicherungsschutzes Beratungsbedarf können liegt. mehrere Beachten Ursachen Sie bitte, haben. dass in Versicherungsschutz bestimmten Fällen eine besteht, Wartezeit wenn vereinbart Einzelheiten ist: entnehmen Versicherungsschutz Sie bitte Paragraph besteht, 4 wenn Absatz 1 erste Allgemeinen Ursache nach Rechtsschutz Ablauf Wartezeit Bedingungen eingetreten NRV 2007 ist. Antrag können Sie weitere Einzelheiten entnehmen (z.b. Versicherungssumme, Selbstbeteiligung). PLUS. Ihrem 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen was sind Folgen unterbliebener o verspäteter Zahlung? Die Art Höhe Zahlweise. des bzw. von Ihnen zu entrichtenden Beiträge ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz Beitrag von Ihnen gewünschten Versicherungsarten gemäß von Ihnen gewählten Zahlweise: Rechtsschutzversicherung Beitrag einschließlich Versicherungssteuer Miet-/Eigentümer Rechtsschutzversicherung Vermieter-Rechtsschutz Gesamtbeitrag Beitragsfälligkeit jährlich halbjährlich vierteljährlich Jeweils zum Erstmals zum Versicherungsbeginn: (TT.MM.JJJJ) ren Bitte Beiträge bezahlen sind Sie jeweils den ersten zu dem o oben einmaligen angegeben Beitrag Termin spätestens zu zahlen. zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins. Alle weite- Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto.

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