Das Evangelische Perthes-Werk e.v.

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1 Das Evangelische Perthes-Werk e.v. Geschäftsbericht

2 Titelseite: Diese Holzschwarten sind die äußersten Schichten eines Baumes. Sie wurden von Bewohnern des Heinrich-Oberwinter-Hauses in Soest gestaltet und bemalt.

3 Inhalt Inhalt Vorwort 3 Entwicklungen in der Altenhilfe 4 Entwicklungen der Eingliederungshilfe 8 Entwicklungen der Wohnungslosenhilfe 12 Entwicklungen im Qualitätsmanagement 16 Bauliche Entwicklungen 20 Wirtschaftliche Entwicklung 24 Jubiläen von Einrichtungen 28 Organigramm 29 Grundaussagen 30 1

4 Geschäftsbericht

5 Vorwort Vorwort zum Geschäftsbericht 2009/2010 Dieser Geschäftsbericht erscheint zur Mitgliederversammlung des Evangelischen Perthes-Werkes e. V. am 23. September Er umfasst den Berichtsraum von Januar 2009 bis Juni Erstmalig legt der Vorstand einen Bericht in dieser Form vor, um über die Mitglieder und Mitarbeitenden des Vereins hinaus einen breiteren Kreis von Interessierten zu unterrichten über bedeutsame Entwicklungen innerhalb und außerhalb unseres Werkes. Auf den folgenden Seiten ist viel von gesetzlichen Anforderungen, fachlichen Problemlagen und wirtschaftlichen Zahlen die Rede. Das könnte den falschen Eindruck erwecken, als sei dies der Kern unserer diakonischen Arbeit. Im Kern unserer diakonischen Arbeit stehen nämlich jene Menschen, die in den Einrichtungen unseres Werkes in kompetenter Weise beraten und gefördert, begleitet und gepflegt werden. Alles andere sind lediglich Hilfsvoraussetzungen, ohne welche dieses diakonische Ziel nicht erreicht werden kann. Darum wird ihnen hier breiter Raum gewährt. In den einzelnen Teilen dieses Berichtes spiegelt sich die ganze Vielfalt unsres Werkes nur teilweise wider. Zusammen vermitteln sie jedoch einen zutreffenden Eindruck von dem, was uns im Berichtszeitraum in besonderer Weise konzeptionell bewegt hat. Unser Geschäftsbericht ist auf seine Weise eine Erläuterung der zweiten Aussage unserer Grundaussagen; diese beschließen ihn deshalb, weil sie das diakonische Selbstverständnis unseres Evangelischen Perthes-Werkes pointiert zusammenfassen. Die zweite Aussage lautet: Wir arbeiten professionell und mit christlich geprägter Kompetenz. Wir gestalten unsere Arbeit im Spannungsfeld von Fachlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Christlichkeit. Als Vorstand hoffen wir, dass Menschen nach dem Lesen dieses Berichtes in ihrer Verbundenheit zu unserer diakonischen Arbeit bestärkt werden. Werner M. Ruschke Joachim Gengenbach 3

6 Geschäftsbericht Entwicklungen in der Altenhilfe

7 Entwicklungen in der Altenhilfe Die Altenhilfe unterliegt zahlreichen Auflagen, deren Einhaltung durch die jeweils zuständigen Prüfbehörden extern, aber auch durch den Träger selbst intern überwacht wird. Die meisten dieser Prüfungen finden einmal jährlich statt, nur einige wenige Behörden prüfen in einem längeren Zeitintervall. Die meisten Prüfungen dauern einen ganzen Tag. Die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK), umgangssprachlich auch Pflege-TÜV genannt, dauern ein bis zwei Tage, je nach Hausgröße und Anzahl der Pflegegutachter. Bei den Prüfungen soll es immer um den Schutz der zu Betreuenden gehen. So werden beispielsweise die elektrischen Geräte durch die Bezirksregierung nach dem Medizin-Produkte-Gesetz, die Hygiene vom örtlichen Gesundheits- und Veterinäramt und der Brandschutz durch die örtliche Feuerwache geprüft. In den letzten Jahren ist feststellbar, dass die Politik immer höhere qualitative Anforderungen an Betreuungseinrichtungen durch ordnungsrechtliche Prüfgesetze zügig umsetzen will und hier auch keine Kosten scheut. Leider wird dabei zur Zeit vergessen, für die Einrichtungen einen leistungsrechtlichen Rahmen zu schaffen, der es erlaubt, ausreichend Personal für die qualitative Versorgung von Pflegebedürftigen einzusetzen. Der Verband der Ersatzkassen hat für die MDK-Prüfungen folgendes vorgerechnet: Die Krankenkassen müssen durch die neue Pflegereform bis 2011 deutschlandweit 530 Pflegegutachter zusätzlich einstellen, um die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Prüfung aller 5

8 Geschäftsbericht Altenhilfeeinrichtungen durchführen zu können. Die Mehrkosten seitens des MDK werden auf dieser Basis mit 48 Millionen Euro jährlich beziffert. Diese Summe wird über die Einnahmen der Pflegeversicherung finanziert, die mit den knappen Ressourcen im Zeitalter des demographischen Wandels bedachtsam umgehen muss. In diesen 48 Millionen Euro sind weder die Sachbearbeiter der Pflegekassen, die anhand der Prüfergebnisse Maßnahmenbescheide erteilen noch der höhere Verwaltungsaufwand seitens der Einrichtungen und der Träger berücksichtigt. Der Prüftourismus in den Einrichtungen ist für den Träger und damit auch für den Bewohner keineswegs kostenneutral. In diesem Jahr stellen die örtlichen Behörden zur Überwachung von Betreuungseinrichtungen (vormals Heimaufsicht) ihre Aufwände analog der Verwaltungsgebührenordnung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) erstmals in Rechnung, was bei anderen Prüfbehörden schon lange Praxis ist. Dabei haben die Gebühren auslösenden Tätigkeiten der Behörden wie auch die Höhe der einzelnen Gebühren eine breite Spanne, die für Träger inakzeptabel ist. Die Prüfgebühr nach dem WTG kann von der Kommunalverwaltung zwischen 25,- Euro und 850,- Euro scheinbar willkürlich festgesetzt werden. Die erste Rechnung für die jährlich wiederkehrende Regelprüfung einer Einrichtung mit 80 Plätzen betrug 750,- Euro. Eine Prüfbehörde bestimmt selber, welche Situationen in einer Betreuungseinrichtung Grund für eine Anlassprüfung ist. Durch diesen Umstand können Prüfgebühren schnell in die Höhe steigen und sind nicht mehr kalkulierbar. Beispielsweise befand eine örtliche Aufsicht, dass ein Arzt die Wunde seiner Patientin nicht ordnungsgemäß versorgt. Dies wurde zum Anlass genommen, zwei weitere Male die Einrichtung anlassbezogen zu prüfen. Die Behörde hat die Einrichtung somit innerhalb von drei Wochen dreimal kostenpflichtig geprüft. Eine andere örtliche Behörde nahm eine Einzelnote aus dem Transparenzbericht des MDK zum Anlass. Eine mit einer Gesamtnote von 1,7 bewertete Einrichtung hatte in der Einzelfrage Umgang mit Medikamenten die Note 5; dieses wurde von der WTG-Behörde zum Anlass genommen, mit zwei Pflegefachkräften die Einrichtung drei Tage lang ausgiebig zu prüfen. Auch das bloße Anzeigen eines Wechsels der Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung wird mit einer Gebühr von 100,- Euro belegt. Dies macht einmal mehr deutlich, wie unverhältnismäßig die Gebührenhöhe im Vergleich mit dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand ist. Die Altenhilfe steht unter einem grundsätzlichen Generalverdacht, fehlerbehaftet zu sein, was die vielen kostenintensiven Prüfungen aus politischer Sicht rechtfertigt. Und die Altenhilfeträger haben stets den Gegenbeweis in allen Belangen anzutreten. Rechtlich gesehen gilt der Satz: Was nicht dokumentiert ist, wurde nicht erbracht. Die Mitarbeitenden müssen akribisch und detailgenau, scheinbar grenzenlos, das täglich Wiederkehrende im Pflegealltag dokumentieren bis hin zu Produktnamen von bewohnereigenen Körperpflegemitteln. Die heutigen Doku-

9 Entwicklungen in der Altenhilfe mentationsanforderungen sind im Grunde eine Rechtfertigungsdokumentation gegenüber externen Prüfinstanzen, während sich der einzelne Bewohner nach etwas mehr gemeinsamer Zeit mit den Pflegemitarbeitenden sehnt. Der Druck der Mitarbeitenden, stets eine lückenlose Dokumentation zu führen, ist mit den MDK-Prüfungen, die im Internet seit 2009 als benotete Transparenzberichte veröffentlicht werden, um ein Vielfaches enorm gestiegen. Bei dieser Prüfung zeigt sich einmal mehr, dass vorrangig die Dokumentation geprüft wird und weniger die Lebenszufriedenheit der Bewohner oder das Ergebnis der Pflegeleistungen. In dem jeweils fast 100-seitigen MDK-Prüfgutachten wird den Einrichtungen immer wieder der sehr gute Pflegezustand von Bewohnerinnen und Bewohnern bescheinigt, aber aufgrund von fehlenden Formulierungen in der Dokumentation gibt es Abzüge in der Benotung. Die Transparenznoten stehen zu Recht in der Kritik, nicht die tatsächliche Leistungsqualität zu bewerten, sondern an starren Dokumentationsvorschriften festzuhalten. Derzeit sind 50 Prozent unserer Einrichtungen geprüft worden. Der Durchschnitt aller Bewertungen in unserem Werk liegt mit 1,9 deutlich über dem Landesdurchschnitt von 2,5. Dies ist auf den ersten Blick sehr erfreulich, andererseits macht dieses Ergebnis auch deutlich, mit wie viel Energie die Mitarbeitenden die Dokumentation pflegen. Auch die Prüfungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz erfordern eine Ausweitung von Dokumentation. So müssen beispielsweise 17 Konzepte zu einzelnen Fragestellungen schriftlich vorgehalten werden. Wir wünschen uns für die derzeitige Überarbeitung der Transparenzkriterien, die Lebensqualität der Bewohner mehr in den Fokus von Prüfungen zu nehmen, ohne alles akribisch schriftlich nachweisen zu müssen. Denn nur so wird es den Mitarbeitenden möglich sein, häufiger Zeit am und mit Menschen zu verbringen. Renate Forke Referentin für Altenhilfe 7

10 Geschäftsbericht Entwicklungen der Eingliederungshilfe Zeiten großer Herausforderungen

11 Entwicklungen der Eingliederungshilfe In Deutschland trat am 26. März 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Der schon durch vorherige nationale Gesetze für Menschen mit Behinderung (Sozialgesetzbuch IX, Behindertengleichstellungsgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) vollzogene Paradigmenwechsel, der Selbstbestimmung an Stelle von Fürsorge in den Vordergrund stellt, wird durch die Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention bestätigt. Ziel der Konvention ist, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Menschen mit Behinderungen sollen Teil der Gesellschaft sein und nicht nur am Leben an der Gesellschaft teilhaben. Der Konvention liegt ein Verständnis von Behinderung zugrunde, das jede Form körperlicher, seelischer, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigung als normalen Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft ausdrücklich bejaht und darüber wertschätzt ( diversity-ansatz ). Menschen mit einer Behinderung sollen selbstverständlich zusammen mit allen anderen leben und sich zugehörig fühlen können. Menschen mit Behinderungen müssen so weit wie möglich selbst bestimmen können, wie, wo und von wem die Unterstützung bereitgestellt wird. Dafür ist von den Trägern der Eingliederungshilfe der Wandel von einer überwiegend einrichtungszentrierten Angebotsstruktur zu einer personenzentrierten Sichtweise zu vollziehen. 9

12 Geschäftsbericht Kritiker sprechen dem herkömmlichen Unterstützungssystem der Eingliederungshilfe weitgehend die sogenannte Inklusionsfähigkeit ab. Integration setzt beim Einzelnen an und will durch Abbau seiner Schwächen eine bessere Teilhabe erreichen. Inklusion will dieses Ziel durch eine gesellschaftliche Veränderung des Hilfe-Systems erreichen. Politische Weichen werden gestellt unter anderem durch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz; diese fordert neben der stärkeren Personenzentrierung und sozialraumbezogener Unterstützungsmodelle auch eine umfassende Steuerungsfunktion durch den Leistungsträger. Analog zum Wandel der Wohneinrichtungen sollen auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) einen neuen Auftrag erhalten. Das Angebot ist stärker auf die Bedarfe der Einzelpersonen zu zentrieren und dahingehend auszurichten, dass sie auch von oder in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes angeboten werden können. Zukünftig soll die WfbM nicht mehr singulär als in sich geschlossene Angebotsstruktur organisiert sein, sondern sich in andere, sozusagen normale arbeitsweltliche Kontexte integrieren. Neben den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Reform der WfbM aus Sicht der Sozialhilfeträger auch erforderlich durch die stetig steigenden Zugangszahlen und den damit verbundenen Kostensteigerungen. Einer ISB-Studie (Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik ggmbh) zur Folge ist von 2001 bis 2006 der Zugang in den WfbM bundesweit um 23 Prozent gestiegen. Dem gegenüber stehen die geringen Übergangszahlen aus den WfbM in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt; laut ISB-Studie gelang dies nur bei 0,11 Prozent aller Beschäftigten. Verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel die Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener Menschen (DIA-AM) sowie das im Dezember 2008 eingeführte Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung (UB) sollen helfen,

13 Entwicklungen der Eingliederungshilfe den scheinbar automatisierten Übergang von der Förderschule in die WfbM zu drosseln. Eine weitere Maßnahme ist die Finanzierung von Integrationsassistenten, die ermöglicht wurde durch eine gesonderte Rahmenzielvereinbarung. Diese Vereinbarung hat das Perthes-Werk mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) geschlossen zunächst für die Jahre 2009 und In Kamen und Soest sind jeweils mit einem halben Stellenanteil Integrationsassistenten beschäftigt, die Kontakte zum Arbeitsmarkt suchen und herstellen. Bisher ist es ihnen gelungen, drei Menschen mit Behinderungen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu vermitteln und eine Vielzahl von Praktikaplätzen zu finden. Die WfbM werden neue Schnittstellen zwischen Werkstatt, Wirtschaft und Gesellschaft identifizieren und Lösungen finden müssen, damit Menschen mit Behinderungen in hohem Maße in Arbeit integriert werden. Die Kompetenzen der WfbM sind zu nutzen und ihre Angebote neben der Zuständigkeit für Menschen mit Behinderungen auch auf andere Gruppen des Arbeitsmarktes auszuweiten. Silke Gerling Referentin für Behinderten-, Wohnungslosenund Suchtkrankenhilfe 11

14 Geschäftsbericht Entwicklungen der Wohnungslosenhilfe Differenzierte Veränderungsprozesse

15 Entwicklungen der Wohnungslosenhilfe Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat im Bereich der Wohnungslosenhilfe ab 2009 das sogenannte Nettoprinzip eingeführt. Menschen mit Einkommen aus der Sozialhilfe haben einen Eigenanteil während des Aufenthaltes in einer stationären Einrichtung der Wohnungslosenhilfe zu zahlen. Dieses regelt das Sozialgesetzbuch (SGB) XII. In vielerlei Hinsicht gestaltet sich dies ausgesprochen problematisch. Der überwiegende Anteil der Bewohner und Bewohnerinnen in stationären Einrichtungen bezieht bereits bei der Aufnahme SGB II-Leistungen, von denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Die Regelung des LWL, in den ersten zwei Monaten dieses Einkommen unberücksichtigt zu lassen, kommt damit nicht zum Tragen. Die Bewohner haben den vom LWL festgesetzten Eigenanteil direkt mit der Einrichtung zu verrechnen. Maßgeblich bei der Festsetzung des Eigenanteils ist, was dem Bewohner theoretisch gewährt und nicht, was ihm tatsächlich ausgezahlt wurde. Aufgabe der stationären Hilfe ist es, die bestehenden besonderen Lebensverhältnisse und sozialen Schwierigkeiten der nachfragenden Personen abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder eine weitere Verschlimmerung zu verhüten. Zu den verbreitetsten sozialen Schwierigkeiten gehören der Umgang mit Ämtern oder Behörden, Schulden oder der unwirtschaftliche Umgang mit Geld. Bei Beziehern von SGB II-Leistungen führt dies schnell zu Sanktionen in Form von finanziellen 13

16 Geschäftsbericht Kürzungen. Insbesondere jungen Erwachsenen unter 25 Jahren kann die Leistung bis zu 100 % gekürzt werden. Die dadurch entstandenen Schwierigkeiten überfordern sie häufig und erfordern eine intensive Unterstützung durch Beratungsstellen oder die stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Steht der Eigenanteil bei der Aufnahme nicht zur Verfügung, wird er mit den zweckgebundenen Geldern, wie Barbetrag oder Bekleidungspauschale, verrechnet. Diese Verrechnung und das Unverständnis über die Höhe ihres Eigenanteils führen zunehmend zu Aufenthaltsabbrüchen durch Klienten und somit zur vorzeitigen Beendigung unserer Integrationsbemühungen. Zugleich steigt damit auch die Höhe der nicht gezahlten Eigenanteile an das Perthes-Werk, welches diese Kosten dann selber tragen muss. Die Sicherung des Eigenanteils zieht sich durch den laufenden Hilfeprozess und belastet die Mitarbeitenden der Sozialarbeit wie die der Verwaltung. In den wenigsten Fällen gelingt es, eine Aufnahme so zu planen, dass die stationäre Hilfe direkt am Ersten eines Monats beginnt. Nur so könnte die SGB II-Leistung direkt von der Arbeitsverwaltung auf das entsprechende Verwahrgeldkonto überwiesen werden. Im Verlauf des Aufenthaltes sind die Bewohner immer wieder zu motivieren, ihren Eigenanteil an die Einrichtung zu leisten, die damit in Verbindung stehenden Vereinbarungen nicht rückgängig zu machen und mit der Arbeitsverwaltung nur solche Vereinbarungen zu treffen, die auch realistisch umsetzbar sind. Ziel der Hilfe nach dem Achten Kapitel des SGB XII ist, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ein Leben in Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung in größtmöglicher Normalität zu ermöglichen. Dazu wurde ein ausdifferenziertes System von stationären und ambulanten Angeboten entwickelt. Insbesondere die stationären Einrichtungen des Evangelischen Perthes-Werkes an den Standorten Hamm, Soest und Paderborn haben sich in den vergangenen Jahren dezentralisiert. In Lüdenscheid steht dies unmittelbar bevor. Die stationäre Einheit

17 Entwicklungen der Wohnungslosenhilfe bietet in der Regel nicht mehr als 20 Personen Unterkunft, deren Bewohner sich selbst versorgen und die an allen im Haus anfallenden Tätigkeiten beteiligt sind. Stationäre Unterstützung erfolgt aber auch in der eigenen Wohnung, im Rahmen eines dezentralen stationären Platzes oder im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens, wenn der Mietvertrag von dem Bewohner direkt mit dem Vermieter geschlossen wurde. Nicht in allen Regionen steht ein ausdifferenziertes Versorgungssystem zur Verfügung. Die Bemühungen der Freien Wohlfahrtsverbände, gemeinsam mit dem LWL in der Rahmenzielvereinbarung zur Wohnungslosenhilfe ein an den Bedarfen angepasstes System zu konzeptionieren, wird beeinflusst von den Entwicklungen in der Eingliederungshilfe. Die Zugangssteuerung soll zukünftig auch in der Wohnungslosenhilfe stärker der LWL übernehmen. Weitere zu bearbeitende Themen sind Personenzentrierung, Hilfeplanung und Umstrukturierung der Finanzierungssysteme. Silke Gerling Referentin für Behinderten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe 15

18 Geschäftsbericht Foto: F. Matte Entwicklungen im Qualitätsmanagement

19 Entwicklungen im Qualitätsmanagement Was lange währt wird endlich gut. Die ersten Einrichtungen im Evangelischen Perthes-Werk haben die Zertifizierungsreife erreicht und sind durch den TÜV NORD zertifiziert worden. In der Einrichtungsleitungskonferenz vom überreichte eine Vertreterin des TÜV NORD die entsprechenden Urkunden. Die Einrichtungen dürfen für drei Jahre jetzt auch das entsprechende Logo (siehe nächste Seite) im Schriftverkehr nutzen. Mit den Zertifikaten wird bescheinigt, dass die Einrichtungen das Managementsystem nach der Deutschen Industrienorm (DIN) für den Sozialbereich 2008 regelwerkskonform anwenden. Der Geltungsbereich ist definiert in pflegerische, soziale, hauswirtschaftliche Betreuung und Seelsorge für pflegebedürftige Menschen in der stationären Pflege und Tagespflege. Die Einrichtungen und auch die Qualitätsmanagement-Zentrale in der Hauptverwaltung haben nachweisen können, dass sie ihr Managementsystem wirksam betreiben und weiterentwickeln, um die Erfüllungen der eigenen Anforderungen, der Anforderungen der Kunden und der rechtlichen Anforderungen sicherzustellen. Bei den bereits zertifizierten Einrichtungen handelt es sich um das Evangelische Altenzentrum Bodelschwingh-Haus in Borken, das Perthes-Haus in Hamm, das Perthes-Zentrum in Kamen, das Jochen-Klepper-Haus in Menden, das Evangelische Altenhilfezentrum Meckmannshof in Münster, das Evangelische Altenzen- 17

20 Geschäftsbericht trum Neuenrade, das Adolf-Clarenbach-Haus Soest, das Perthes-Zentrum Soest, das Matthias-Claudius-Haus in Tecklenburg, das Haus der Diakonie in Westerkappeln, das Tagespflegehaus im Bodelschwingh-Haus Borken, das Tagespflegehaus im Perthes-Zentrum Kamen und um die Tagespflege im Meckmannshof Münster. Warum hält das Evangelische Perthes-Werk überhaupt ein Qualitätsmanagementsystem vor? Zum einen entspricht es damit gesetzlichen Normierungen. Im Sozialgesetzbuch XI der sozialen Pflegeversicherung sind die Qualitätssicherungsforderungen und sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen aufgezeigt. Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW, welches das Bundesheimgesetz abgelöst hat, fordert im Paragraphen 7 die Betreiber von Einrichtungen auf, ein Qualitätsmanagement vorzuhalten, das mindestens umfasst: L eine Beschreibung der Qualitätsziele, Leine verbindliche Festlegung von Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen für die Entwicklung und Sicherung von Qualität, L eine verbindliches Konzept für die Weiterbildung der Beschäftigten, L eine Beschreibung der Kernprozesse des Betriebs der Einrichtungen, L eine Auswertung des Verfahrens zur Bearbeitung der Beschwerden und L eine geeignete Dokumentation der Maßnahmen. Zum anderen hat sich das Evangelische Perthes-Werk entschieden, ein Managementsystem nach einer DIN-Norm einzuführen, um im verschärften Wettbewerb bestehen zu können. Dies geschieht besonders dadurch, dass Kunden in hohem Maße mit den Leistungen der Einrichtungen zufrieden sind. Das Arbeiten und Handeln nach der DIN-Norm hat den großen Vorteil, dass es in systematischer und klarer Weise geleitet und gelenkt wird. Es hilft, die Interessen und Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner und Nutzer unserer Dienstleistungen stets im Blick zu haben und gibt den Mitarbeitenden Handlungssicherheit.

21 Entwicklungen im Qualitätsmanagement Die den Zertifizierungen vorangegangenen Überprüfungen durch den TÜV haben zahlreiche Verbesserungspotentiale aufgezeigt, von denen jetzt alle Einrichtungen der Altenhilfe im Evangelischen Perthes-Werk profitieren. Vorgesehen im Jahr 2010 ist die Zertifizierung weiterer Einrichtungen der Altenhilfe, sowie der stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Übrigens handelt es sich bei dem in diesem Bericht erwähnten TÜV NORD um den echten TÜV, den Technischen Überwachungsverein. Denn dieser steht nicht nur für die Sicherheit von Kraftfahrzeugen, sondern auch für die Sicherheit und Qualität in Industrieanlagen und in Bereichen des Gesundheits- und Sozialsystems, also in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausdrücklich handelt es sich nicht um den sogenannten Pflege-TÜV, der häufig in der Presse zitiert wird; dahinter verbirgt sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Helmut Blees Leiter der Abteilung Qualitätssicherung 19

22 Geschäftsbericht Bauliche Entwicklungen

23 Bauliche Entwicklungen Noch nie wurden in einem Jahr fast alle stationären Altenhilfeeinrichtungen im Evangelischen Perthes-Werk so umfassend in den Blick genommen wie gegenwärtig. In 9 des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen ist geregelt, dass das Sozialministerium durch Verordnung definieren kann, welche Kriterien Altenhilfeeinrichtungen erfüllen müssen, um Anspruch auf Investivförderung zu haben. So wurde die Verordnung über die allgemeinen Grundsätze der Förderung von Pflegeeinrichtungen (AllgFörderPflegeVO) zuletzt mit Änderung des Landespflegegesetzes in 2003 angepasst. Lag der vorgegebene Standard bis dahin bei wenigstens 50 Prozent der Plätze als Einzelzimmer, wurde er jetzt auf 80 Prozent angehoben. Dies gilt auch für die im Perthes-Werk anstehenden Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen. Der Rahmen für Wohnbereichs- und Wohngruppengrößen wurde definiert und die vorzuhaltenden Aufenthaltsflächen festgelegt. Ein neues Pflegeheim soll nur noch höchstens 80 Plätze vorhalten. Somit sind die baulichen Qualitätsanforderungen erneut gestiegen, um dem Bedürfnis pflegebedürftiger Menschen nach Privatsphäre durch Wohnen in einem Einzelzimmer zukünftig stärker Rechnung zu tragen. 21

24 Geschäftsbericht Foto: Bildmedia Die gewährte Übergangsfrist zur Anpassung der bestehenden Einrichtungen an die vorgenannten Kriterien läuft Ende 2017 aus. Die Anpassungsplanung ist mit dem örtlichen Sozialhilfeträger abzustimmen, andernfalls verliert die Einrichtung den Anspruch auf öffentliche Pflegewohngeldförderung. Zusätzlich wird die Änderung der Verordnung über die gesonderte Berechnung nicht geförderter Investitionsaufwendungen für Pflegeeinrichtungen bedeutsam. Diese Veränderung greift ab dem 01. Juli 2008 und verschlechtert die Refinanzierung von Neubauten und baulichen Qualifizierungsmaßnahmen, indem die für die Refinanzierung festgelegte Nutzungsdauer von 25 Jahren auf 50 Jahre angehoben wird, die Darlehensrückzahlung an die Banken aber in einem wesentlich kürzeren Zeitraum zu erfolgen hat (25 bis 31 Jahre). Die Finanzierung der Differenz geht dann zu Lasten der Träger. Infolgedessen wurden für die Pflegeeinrichtungen im Evangelischen Perthes-Werk, bis auf wenige Häuser jüngeren Datums, fristgerecht bis Anträge auf Abstimmung nach der AllgFörderPflegeVO bei den örtlichen Sozialhilfeträgern gestellt. Danach wurden neun Architekten zur Unterstützung bei der Erarbeitung der Antragsunterlagen eingeschaltet. Bei Modernisierungen ist zusätzlich der Bauund Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe einzuschalten. So wurde jeweils vor Ort ab Anfang 2009 mit den Abstimmungsgesprächen über die bis dahin vorgelegte Zielplanung mit dem entsprechenden Wirtschaftlichkeitsnachweis und einer Hausbegehung begonnen. Dann ersetzt ab dem das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) das bisherige Heimgesetz und konkretisiert und ergänzt die Qualitäten der vorzuhaltenden Wohnbedingungen, und nicht nur das. Die vielen zum Teil sich aufhebenden Erlasse bis Anfang des Jahres 2010 erschwerten die Überarbeitung der Sanierungsplanungen.

25 Bauliche Entwicklungen Insbesondere die Beachtung der Rollstuhlgerechtigkeit ab September 2009, die vom Flächenbedarf über die Forderung der Barrierefreiheit hinausgeht, ergab unterschiedliche Abstimmungsbescheide. Die Unsicherheiten führten zu zeitlichen Verzögerungen sowie zum Teil erheblichen Mehrkosten. Daher nahmen die umfangreichen Planungen das Jahr 2009 und den Anfang des Jahres 2010 in Anspruch. Mit dem Eingang der letzten ausstehenden Abstimmungsbescheide wird bis Spätherbst gerechnet. In der Behindertenhilfe steigen noch immer die Anfragen nach Werkstattplätzen. Insbesondere die Hellweg-Werkstätten sind inzwischen an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen. Daher werden im Kreis Unna Vorkehrungen getroffen, weitere Arbeitsplätze für Menschen mit geistiger und auch mit psychischer Behinderung zu schaffen. So konnte die seit 1996 bestehende HIS als Abteilung für psychisch behinderte Menschen durch Anmietung um 30 Plätze erweitert werden. Für insgesamt 150 neue Werkstattplätze für geistig behinderte Menschen wurde ein Grundstück im Süden des Kreises gefunden. Renate Gröper Leiterin der Abteilung Technik und Investitionen 23

26 Geschäftsbericht Foto: A. Buss Wirtschaftliche Entwicklungen

27 Wirtschaftliche Entwicklungen Das Evangelische Perthes-Werk unterhält als Verein und in seinen Tochtergesellschaften Einrichtungen und Dienste in den Arbeitsfeldern Alten- und Behindertenarbeit, Arbeit für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten und Hospizarbeit. Im Bereich der Altenhilfe wurden im Jahr 2009 insgesamt 31 stationäre, sechs teilstationäre Einrichtungen und 472 Altenwohnungen, drei Ambulante Dienste sowie ein Fachseminar für Altenpflege betrieben mit insgesamt Plätzen. Die Belegungssituation in der Altenhilfe gestaltete sich nach wie vor schwierig, in stationären Einrichtungen wurde eine durchschnittliche Belegung in Höhe von 95 Prozent, in teilstationären Einrichtungen in Höhe von 76 Prozent erreicht. Der Verein betreibt ein Hospiz in Lüdenscheid mit fünf Plätzen, welches in 2009 mit 71 Prozent ausgelastet war. Im Arbeitsfeld der Hilfe für Menschen mit Behinderungen wurden 13 Einrichtungen betrieben. Neben dem Angebot von stationären und ambulanten Wohnplätzen wurden insgesamt Beschäftigungsplätze in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen vorgehalten. Die Kapazitäten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen reichen derzeit nicht aus, sodass hier eine Ausweitung gefordert ist. Das Perthes-Werk wird auf den vorhandenen Bedarf mit 25

28 Geschäftsbericht einer Ausweitung des Angebotes um insgesamt 150 Plätze in Unna reagieren. Die Wohnstätten waren mit 97 Prozent ausgelastet. Im Bereich der Hilfe für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten betrieb der Verein 12 Einrichtungen, darunter Wohnstätten, die Sozialwerkstätten und zwei Beratungsstellen sowie eine Übernachtungsstelle und eine Einrichtung der Suchtkrankenhilfe mit insgesamt 399 Plätzen. Die Wohnheime waren mit 91 Prozent ausgelastet. Im Jahr 2009 ist die Fachklinik Spielwigge für suchtkranke Männer aus dem Perthes-Werk ausgeschieden. Die wirtschaftliche Situation in 2009 ist nachfolgender Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen: 2009 in T 2008 in T Veränderung in T Veränderung in Prozent Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Ergebnisse ,3 Personalaufwand ,8 Sachaufwendungen ,7 Betriebsergebnis ,5 Finanzergebnis Außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und Ertrag Überschuss (+) / Fehlbetrag ( ) Die Umsatzerlöse werden erzielt durch Erträge aus Pflegeleistungen, Erträge der Werkstätten sowie Erträge aus Vermietung und Verpachtung. Die Erlössituation in 2009 stellte sich gegenüber dem Vorjahr positiver dar. Mehrerlöse aus Pflegeleistungen entstanden im Bereich der Altenhilfe sowie in dem Tätigkeitsfeld der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, zum einen durch eine etwas günstigere Belegungssituation in der Altenhilfe sowie die in 2009 durchgeführten flächendeckenden Vergütungsverhandlungen, zum anderen durch Belegungssteigerung im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderungen und Erhöhung von Pflegesätzen und Plätzen im Bereich Ambulant Betreutes Wohnen.

29 Wirtschaftliche Entwicklungen In den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen hat eine stark reduzierte Auftragslage im Finanzkrisenjahr 2009 zu einem Umsatzeinbruch geführt. Erstmals mussten trotz erheblicher Einschnitte im Entgeltsystem der Beschäftigten negative Gesamtergebnisse im Bereich der Werkstätten hingenommen werden. Insgesamt sind im Erlösbereich rund Euro höhere Erlöse als im Jahr 2008 erzielt worden. Gleichzeitig sind im Wirtschaftsjahr 2009 die betrieblichen Aufwendungen gestiegen. Hier ist ein Anstieg von rund Euro zu verzeichnen. Davon betroffen sind insbesondere die Personalkosten und die Aufwendungen der Werkstätten. Im Bereich der Personalkosten haben sich die Tarifsteigerungen in 2009 und die Nachwirkungen der Tarifsteigerungen aus dem Wirtschaftsjahr 2008 niedergeschlagen. Durch das positive Finanz- und außerordentliche Ergebnis kann ein Konzernüberschuss in Höhe von Euro erreicht werden. Die Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich der stationären Altenhilfe wurden auf die flächendeckend gestellten Qualifizierungsanträge ausgerichtet. In den kommenden Jahren wird insbesondere dieser Bereich durch erhebliche Modernisierungsmaßnahmen gekennzeichnet sein. Hierbei soll in erster Linie der Anteil von Einzelzimmern in den Einrichtungen auf 80 Prozent erhöht und der Anteil von Doppelzimmern entsprechend verringert werden. In 2009 waren im Durchschnitt Mitarbeitende beschäftigt. Joachim Gengenbach Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes 27

30 Geschäftsbericht Übersicht der Jubiläen im Jahr 2009 und Jahre L Ellen-Scheuner-Haus, Altena L Hellweg-Werkstätten, Betriebsteil Schacht III, Bergkamen-Rünthe 25 Jahre L Bodelschwingh-Haus, Borken, Altenwohnanlage Eröffnung L (T)Raumland, Secondhand-Warenhaus, Hamm L Außenwohngruppe Stromstraße des Friedrich-Pröbsting-Hauses, Kamen L Kleiderstube, Sozialberatungsstelle, Soest L Wohngruppe Hammer Weg des Walpurgis-Hauses, Soest Jahre L Tagespflege Ahlen L St. Victor II, Hamm (Altenhilfeeinrichtung) 20 Jahre L Altenhilfeinrichtung Ernst-Wilm-Haus, Arnsberg 25 Jahre L Altenhilfeeinrichtung Meckmannshof, Münster 50 Jahre L Matthias-Claudius-Haus, Plettenberg, Altenhilfeeinrichtung

31 Jubiläen Organisation Organisation des Perthes-Werkes Bauausschuss Finanzausschuss Verwaltungsrat Perthes- Dienste GmbH aeterno GmbH Mitgliederversammlung Perthes-Verwaltungsgesellschaft GmbH Evangelisches Diaspora-Werk des Münsterlandes GmbH Stabsabteilung Interne Revision Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Stabsstelle Pflegerevision Stabsstelle Projektmanagement Beauftragung Arbeitssicherheit und Umweltschutz Beauftragung für Datenschutz Beauftragung für Qualitätsmanagement Arbeitsgemeinschaft der Dienststellenleitungen Gesamtmitarbeitervertretung Kuratorien Vorstand Ev. Altenhilfezentrum im Schlosspark zu Dülmen ggmbh Bethesda-Seniorenzentrum GmbH Jakobi Altenzentrum Rheine ggmbh Diakonissenmutterhaus Münster ggmbh Ev. Jugendhilfe Münsterland ggmbh Fachhochschule der Diakonie ggmbh WIDI GmbH WIDI Gebäudeservice GmbH Führungsakademie für Kirche und Diakonie gemeinnützige AG Ev. Pflegedienste im Kirchenkreis Hamm ggmbh Hauptverwaltung A 1 Finanzen und Betrieb A 2 Technik und Investition A 3 Personal und Allgemeine Verwaltung Einrichtungen der Altenhilfe Einrichtungen der Behindertenhilfe Einrichtungen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Altenpflegeheime Wohnstätten Sozialwerkstätten Hospiz Tagespflege Ambulant Betreutes Wohnen Beratungsstellen Betreutes Wohnen Werkstätten Wohnhäuser A 4 EDV Ambulante Dienste Wohnhaus für Suchtkranke Dezentrales Wohnen A 5 Qualitätssicherung Fachseminar Übernachtungsstelle Sonstige Einrichtungen 29

32 Geschäftsbericht Grundaussagen des Evangelischen Perthes-Werkes Wir achten jeden Menschen als von Gott geschaffenes Individuum. Wir respektieren die Würde und Einzigartigkeit jedes Menschen. Wir vermitteln anderen Wertschätzung und Achtung unabhängig von ihren Eigenschaften oder Fähigkeiten. Wir arbeiten professionell und mit christlich geprägter Kompetenz. Wir gestalten unsere Arbeit im Spannungsfeld von Fachlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Christlichkeit. Wir tun das uns Mögliche und nehmen Unabänderliches an. Wir begleiten Menschen. Wir lassen Menschen unsere Wertschätzung spüren, damit sie sich selbst und andere annehmen können. Wir verhelfen Menschen zu Selbstständigkeit, ohne sie in Abhängigkeiten zu bringen. Wir gehen auf andere Menschen zu. Wir begegnen anderen offen und vorbehaltlos. Wir vermindern Ausgrenzung und Vereinsamung Wir treten ein für Ausgegrenzte. Wir wissen, dass individuelle ohne gesellschaftliche Unterstützung unzureichend ist.wir nehmen politisch Stellung und rufen auf zu solidarischem Eintreten für Ausgegrenzte. Wir sind diakonisch geprägt. Wir sind überzeugt, dass Gemeinschaft nur dann gelingt, wenn sie Starke ebenso wie Schwache einschließt. Wir setzen durch unser Handeln Zeichen der Hoffnung. Wir arbeiten fair und dialogisch. Wir wertschätzen alle Mitarbeitenden an ihrem Ort und ihrer Funktion. Wir praktizieren einen kooperativen Leitungs- und Führungsstil. Wir verstehen uns als lernende Organisation. Wir fördern den Austausch von Fachlichkeit und Erfahrung. Wir suchen auch nach ungewohnten Wegen, um auf Herausforderungen angemessen zu reagieren.

33 Das Evangelische Perthes-Werk e.v. Ihr diakonischer Partner in Westfalen für J alte Menschen J Menschen mit Behinderungen J Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten J Menschen mit Suchterkrankungen Westerkappeln Rheine Gronau Tecklenburg Steinfurt Nordwalde Münster Dülmen Borken Sprockhövel Werne Bergkamen Kamen Holzwickede Iserlohn Nachrodt Altena Lüdenscheid Hamm Ahlen Werl Soest Menden Arnsberg Neuenrade Werdohl Plettenberg Meinerzhagen Lippetal Bielefeld Paderborn 31

34 Für unsere Freunde und Förderer Damit wir Menschen in besonderen Lebenssituationen nachhaltig begleiten können, haben Sie die Möglichkeit, unsere Clemens- Theodor-Perthes-Stiftung finanziell durch eine Zustiftung zu unterstützen. Sollten Sie Fragen haben oder möchten Sie einen Gesprächstermin vereinbaren, wenden Sie sich gerne an Frau Helga Gerhard, Telefon: Sollten Sie sich Gedanken über kleinere oder auch größere Beträge im Testament oder bei Nachlässen machen, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an unseren Vorstandsvorsitzenden Pfarrer Dr. Werner M. Ruschke. Telefon: Evangelisches Perthes-Werk e.v, Wienburgstr. 62, Münster Das Evangelische Perthes-Werk ist ein überörtlicher Träger diakonischer Einrichtungen für alte Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten und suchtkranke Menschen. Wir begleiten täglich über Menschen und sind an 31 Standorten in Nordrhein-Westfalen vertreten. In unserer Fachschule für Altenpflege werden 60 Schülerinnen und Schüler qualifiziert. Damit wir dies, auch bei knapper werdenden Mitteln, im Sinne unseres christlichen Auftrages tun können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Unser Spendenkonto: KD-Bank, BLZ Kontonummer: Über Spenden zu besonderen Anlässen können Sie viel Freude bereiten: Geburten, Taufen, Jubiläen, Geburtstage und Trauerfälle geben oft Anlass dazu. Sie haben freie Zeit und Lust, sich freiwillig für alte Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zu engagieren? Dann wenden Sie sich an Frau Silke Gerling (Telefon: ), Frau Renate Forke (Telefon: ) oder Frau Helga Gerhard (Telefon: ).

35 Impressum: Geschäftsbericht 2009/2010 Herausgeber: Evangelisches Perthes-Werk e.v. Wienburgstraße Münster Telefon: Internet: pertheswerk.de Für den Inhalt verantwortlich: Vorstandsvorsitzender Pfarrer Dr. Werner M. Ruschke Redaktion: Helga Gerhard Gestaltung: luxgrafik, Münster Spendenkonto: KD-Bank eg Bank für Kirche und Diakonie Konto-Nr.: BLZ: Druck: Eckholt, Münster Diese Ausgabe wurde aus chlorfreiem Papier hergestellt September 2010

36 Ihr diakonischer Partner in Westfalen für J alte Menschen J Menschen mit Behinderungen J Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten J Menschen mit Suchterkrankungen