STROM August 2016 in Leipzig. von Erlösobergrenzen und Netzentgelten für das Jahr 2016! Ihre Termine: 24. September 2015 in Hannover
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1 Alle relevanten Neuerungen sowie Praxistipps zur Ausschreibung! DAS NEUE EEGDER 2016ERLÖSOBERGRENZE BERECHNUNG Auswirkungen der Reform für kommunale STROM 2016 EVU, Anlagen- zur undkalkulation Netzbetreiber Alles Wissenswerte von Erlösobergrenzen und Netzentgelten für das Jahr 2016! Ihre Termine: 24.Termine: August 2016 in Leipzig Ihre 20. September in Hannover 20. August 2015 in 2016 Stuttgart 4. Oktober 2016 in Düsseldorf 24. September 2015 in Hannover
2 HERZLICH WILLKOMMEN Sehr geehrte Damen und Herren, mit der EEG-Novelle 2016, die voraussichtlich im Sommer diesen Jahres verabschiedet wird, macht das EEG 2016 dort weiter, wo das EEG 2014 aufgehört hat: Nach den Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen werden damit Ausschreibungen für Windenergie und für alle großen Photovoltaikanlagen obligatorisch. Das heißt, dass die Förderhöhe jeweils in einem wettbewerblichen Verfahren festgesetzt wird und die bisher bekannte feste Einspeisevergütung obsolet ist. Der Gesetzgeber verspricht sich von der Novellierung unter anderem eine bessere Planbarkeit des Ausbaus, mehr Wettbewerb unter den Erneuerbaren Energien und eine kosteneffizientere Förderung. Doch was bedeutet die EEG-Reform 2016 für die Planung Ihrer zukünftigen Erzeugungsprojekte? Auf unserem Infotag erfahren Sie in kompakter Form alle wichtigen Neuerungen durch das EEG 2016 komprimiert an einem Tag. Im Detail bekommen Sie Antworten auf die Frage, wie das Ausschreibungssystem in der Praxis funktioniert, sowohl für den Bereich Windenergie als auch für den Bereich Photovoltaik. Sie lernen, wie eine regionale Grünstromkennzeichnung ermöglicht wird und welche Vorteile sich dahinter verbergen. Ein wichtiger Teil des Infotages beschäftigt sich schließlich mit aktuellen Themen aus der Rechtspraxis. Unter anderem wird der Frage nachgegangen, wie die Rechtsentwicklungen im Eigenverbrauch einzuschätzen sind, welche Übergangsregelungen gelten und wie der Anlagenbegriff im EEG 2016 genau definiert ist. Wir freuen uns, Sie bei unserem Infotag zu begrüßen! Dirk Noack Geschäftsführer VKU Service GmbH Christina Zenke Projektleiterin Veranstaltungen VKU Service GmbH
3 PROGRAMM 9.00 Check-In und Begrüßungskaffee 9.30 Herzlich willkommen Begrüßung durch den Seminarleiter Überblick über die Seminarinhalte Fabian Schmitz-Grethlein, VKU 9.45 Das EEG 2016: Fundament für eine erfolgreiche Energiewende? Vom EEG 2014 zum EEG 2016: Was bleibt, was ist neu? EEG 2016: Einordnung in den politischen Kontext Geplante Ausbaukorridore und andere strittige Fragen Fabian Schmitz-Grethlein, VKU Einspeisevergütung war gestern: Das Ausschreibungssystem für Erneuerbare Energien Teilnahmevoraussetzungen und Ablauf des Ausschreibungsverfahrens Technische Begriffe aus dem Ausschreibungssystem: Was verbirgt sich hinter Gebotsmenge, Gebotswert, Zuschlagswert & Co.? Das neue Referenzertragsmodell Projektrealisierung und Sanktionsmechanismen Ein fester Platz für Bürgerenergie? Dr. Jürgen Weigt, VKU Kaffee- und Teepause Ausschreibung für Windenergie an Land: Neue Herausforderungen, neue Chancen?! EEG 2016: Was ändert sich für Investoren? Welche Gestaltungselemente sind für Akteure der Windbranche entscheidend? Welche Faktoren bedingen eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausschreibung? Wie können Akteure ihre Geschäftsmodelle an die Ausschreibung anpassen? Silvana Tiedemann, Ecofys Germany GmbH Gemeinsames Mittagessen
4 PROGRAMM Chancen der Photovoltaik unter dem EEG 2016 Die Photovoltaik im EEG Wer nimmt an Ausschreibungen teil? - Wie sieht das Ausschreibungsdesign aus? Erfahrungen aus dem Pilotmodell für PV-Freiflächenanlagen Wie wirken sich die neuen Regelungen auf Geschäftsmodelle aus? - Eigenversorgung - Mieterstrommodelle - Speicher und Photovoltaik Der Anlagenbegriff und seine Definition Andreas Sautter, Thüga AG EEG-Strom aus der Region: Neue Möglichkeiten der Grünstromkennzeichnung Ziel der regionalen Grünstromkennzeichnung Funktionsweise und Voraussetzungen Was ist der Mehrwert für den Stromvertrieb? Dr. Jürgen Weigt, VKU Kaffee- und Teepause Bericht aus der Rechtspraxis: Eigenversorgung, Speicher und weitere aktuelle Themen Der BNetzA-Leitfaden zur Eigenversorgung Pflichten der Netzbetreiber und Eigenverbraucher bei der Erhebung der EEG-Umlage Einzelfragen zur Anwendung des 61 und 61a EEG 2016 Digitalisierung des Messwesens und die Auswirkungen auf EEG-Anlagen Änderungen im Bereich der Direktvermarktung Anlagenbegriff und Anlagenzusammenfassung Übergangsregelungen - Wer kennt sich hier noch aus? Dr. Florian Valentin, von Bredow Valentin Herz, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Gelegenheit für Ihre abschließenden Fragen Ende der Veranstaltung
5 REFERENTEN Ihre Referenten Andreas Sautter Leiter Stromerzeugung & Energiebeschaffung Thüga AG Fabian Schmitz-Grethlein Stv. Abteilungsleiter Energiewirtschaft VKU Silvana Tiedemann Consultant Ecofys Germany GmbH Dr. Florian Valentin Rechtsanwalt von Bredow Valentin Herz Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Dr. Jürgen Weigt Fachgebietsleiter Erneuerbare Energien VKU Zielgruppe: Der Infotag richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Erzeugung, Netz, Recht, Vertrieb, Erneuerbare Energien sowie Unternehmensentwicklung und -strategie. Kundenservice VKU Service GmbH Invalidenstraße 91, Berlin Fon Fax Mail
6 ALLGEMEINE HINWEISE Anmeldung Nutzen Sie gerne die Möglichkeit zur Onlineanmeldung unter Tagungsbeitrag 650,00 für VKU-Mitglieder 580,00 für jeden weiteren Teilnehmer eines Mitgliedsunternehmens 750,00 für Nicht-Mitglieder Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. In der Tagungspauschale sind Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und das Mittagessen enthalten. Veranstaltungsorte 24. August 2016 in Leipzig Leipzig Marriott Hotel Am Hallischen Tor 1, Leipzig Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: September 2016 in Hannover Mercure Hotel Hannover City Willy-Brandt-Allee 3, Hannover Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: 4. Oktober 2016 in Düsseldorf NH Düsseldorf City Kölner Str , Düsseldorf Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: Teilnahmebedingungen Nach Zusendung des Anmeldeformulars erhalten Sie eine Bestätigung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Tagungsbeitrag nach Erhalt der Rechnung innerhalb von zehn Tagen. Bei Absage durch den Veranstalter aus organisatorischen oder sonstigen Gründen wird der Tagungsbeitrag voll erstattet. Stornierungen seitens des Teilnehmers müssen schriftlich per Post, Fax oder bei der VKU Service GmbH eingehen. Erfolgt eine Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, wird der volle Tagungsbeitrag erstattet. Danach wird der volle Tagungsbeitrag fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich.
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