Mittelverwendungskontrolle in den bankdurchgeleiteten Förderprogrammen der KfW

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1 Mittelverwendungskontrolle in den bankdurchgeleiteten Förderprogrammen der KfW Grundsätzlich kann zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch die Bank zwischen den folgenden Optionen gewählt werden. Davon abweichende programmspezifische Besonderheiten werden in der weiter unten angefügten Tabelle im Überblick dargestellt. Optionen: 1 Mittelverwendungskontrolle durch Vorlage und Aufbewahrung von Rechnungen, Lieferscheinen, Kaufverträgen. Alternativ: Erstellung und Bestätigung einer Aufstellung, in der anhand von Datum, Rechnungsbetrag, Verwendungszweck und Zahlungstermin zu ersehen ist, in welchem Umfang die entsprechenden Originalrechnungen der Hausbank vorgelegen haben oder 2 Plausibilisierung* und Aufbewahrung einer vom Endkreditnehmer selbst erstellten tabellarischen Übersicht der finanzierten Einzelposten, aus der zumindest Aufwandskategorien (Verwendungszweck) und Zahlungstermine hervorgehen oder 3 Aufbewahrung einer Mitteilung des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers über den tatsächlichen kostenmäßigen und zeitlichen Umfang des Vorhabens oder 4 Plausibilisierung* und Aufbewahrung eines (ggf. auch von Dritten) erstellten Projektabschlussberichts. Dieser sollte Vorhaben und Projektziel, durchgeführte Maßnahmen, Projektergebnisse und zeitlichen Ablauf des Projekts sowie die Projektkosten beinhalten oder 5 Mittelverwendungskontrolle bei Darlehen ohne Haftungsfreistellung entsprechend der heute gültigen MaRisk (siehe MaRisk, Kapitel BTO Kreditweiterbearbeitung). Sofern künftig die MaRisk geändert werden, wird die KfW in dieser Frage erneut entscheiden. Interne Handlungsanweisungen der Hausbank, die die Einhaltung der MaRisk sicherstellen, sind der KfW auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen. * Plausibilisierung: Im Rahmen der banküblichen Sorgfaltspflicht bei der Plausibilisierung muss die Hausbank prüfen, ob die geplanten Investitionen tatsächlich realisiert wurden. Dies kann durch Prüfung z. B. anhand einer hinreichend großen Stichprobe der Rechnungskopien, anhand von Unterlagen im Rahmen der Sicherheitenbestellung oder durch einen in den Akten dokumentierten Besuch vor Ort erfolgen. In vielen Fällen kann auch durch die Einsicht in die Kontenbewegungen (Empfänger, Verwendungszweck, Betrag) eine angemessene Plausibilisierung erfolgen. Die erfolgte Plausibilisierung ist in geeigneter Form in der Kreditakte zu dokumentieren. (z. B. entsprechende Bestätigungen auf den eingereichten Unterlagen und Aufbewahrung der zur Plausibilisierung herangezogenen Unterlagen).

2 KfW Mittelstandsbank a) aktive Programme Programm- Förderprogramm 037 / 047 / 048 / 049 KfW-Unternehmerkredit 270 KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard 242 / 243 / 244 KfW Energieeffizienzprogramm 240 / 241 KfW-Umweltprogramm 062 / 072 ERP-Regionalförderprogramm / ERP-Innovationsprogramm ERP-Kapital für Gründung 067 / 068 ERP-Gründerkredit 271 / 272 / 281 / 282 KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium 230 BMU-Umweltinnovationsprogramm Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln (betrifft Programmvarianten, in denen Betriebsmittel finanziert werden können) reicht als Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch das ausreichende Kreditinstitut die Gutschrift des Darlehensbetrags auf einem Geschäftskonto des geförderten Unternehmens aus. Zusätzlich ist in den Programmen 243 und 244 die Einreichung der "Bestätigung des Sachverständigen nach Durchführung der Investitionsmaßnahme" (Formularnummer ) bei der Hausbank erforderlich. Hinweis zum Mitteleinsatz: Die jeweils angeforderten Beträge sind innerhalb einer angemessenen Frist für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck einzusetzen. Grundsätzlich gehen wir von einer angemessenen Frist aus, wenn der Mitteleinsatz innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Die oben genannten Optionen 4 und 5 finden keine Anwendung. Zusätzlich: Die Einreichung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars des Verwendungsnachweises bei der KfW ist dann erforderlich, wenn wesentliche Änderungen ggü. den ursprünglich geplanten Vorhabensdaten, d. h. in Fällen, in denen gegenüber dem ursprünglichen Finanzierungsplan Abweichungen auftreten, die zu einer Kürzung oder zur Erhebung von Mehrzinsen führen können, vorliegen. Hinweis zum Mitteleinsatz: Die jeweils angeforderten Beträge sind innerhalb von 3 Monaten für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck einzusetzen; bei Zusagen mit Bereitstellungsprovision (Stichtag ) sind die angeforderten Beträge innerhalb einer angemessenen Frist einzusetzen. Die oben genannten Optionen 2 bis 5 finden keine Anwendung, es gilt ausschließlich die Option 1. Zusätzlich: Einreichung des ausgefüllten und unterschriebenen Verwendungsnachweises und ggf. der Nachweise der programmspezifischen Förderbedingungen (ggf. über eine durchleitende Bank) bei der KfW. Hinweis zum Mitteleinsatz: Die jeweils angeforderten Beträge sind im KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium bei Zusagen bis zum innerhalb von 3 Monaten und bei Zusagen ab dem innerhalb einer angemessenen Frist für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck einzusetzen. Grundsätzlich gehen wir von einer angemessenen Frist aus, wenn der Mitteleinsatz innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Die jeweils angeforderten Beträge sind im BMU-Umweltinnovationsprogramm innerhalb von 2 Monaten für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck einzusetzen.

3 b) ausgelaufene Programme Programm- Förderprogramm 038 / 039 KfW-Unternehmerkredit 054 / 055 / 056 / 057 KfW-Unternehmerkapital - Kapital für / 064 Arbeit und Investitionen 061 / 221 KfW-Startgeld (inkl. StartGeld) 081 / 082 / 083 / 084 KfW-Sonderprogramm / 085 / 087 / / 066 KfW-Gründerkredit 222 Mikro-Darlehen (inkl. Mikro 10) 020 / 025 / 026 KfW-Umweltprogramm Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln (betrifft Programmvarianten, in denen Betriebsmittel finanziert werden können) reicht als Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch das ausreichende Kreditinstitut die Gutschrift des Darlehensbetrags auf einem Geschäftskonto des geförderten Unternehmens aus. 086 KfW-Programm Erneuerbare Energien - Ergänzung 140 Solarstrom erzeugen 040 / 045 ERP-Regionalförderprogramm 051 Unternehmerkapital - ERP-Kapital für Gründung 052 / 053 / 059 Unternehmerkapital - ERP-Kapital für Wachstum 128 KfW-Programm Erneuerbare Energien 225 ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm 227 ERP-Energieeffizienzprogramm 237 / 247 / 238 / 248 ERP-Umwelt und Energieeffizienzprogramm 226 ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm - Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge Die oben genannten Optionen 4 und 5 finden keine Anwendung. Zusätzlich: Die Einreichung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars des Verwendungsnachweises bei der KfW ist dann erforderlich, wenn wesentliche Änderungen ggü. den ursprünglich geplanten Vorhabensdaten, d. h. in Fällen, in denen gegenüber dem ursprünglichen Finanzierungsplan Abweichungen auftreten, die zu einer Kürzung oder zur Erhebung von Mehrzinsen führen können, vorliegen. Zusätzlich ist in den Programmen 227 / 238 und 248 die Einreichung der Bestätigung des Sachverständigen über die planmäßige Durchführung der Maßnahme (Programm 227: Formularnummer ; Programme 238 und 248: Formularnummer ) bei der Hausbank erforderlich. Die oben genannten Optionen 1 bis 5 finden keine Anwendung. Die Mittelverwendungskontrolle erfolgt durch Vorlage und Aufbewahrung der Rechnung/des Kaufvertrages und der Zulassungsbescheinigung bei der Hausbank. Zusätzlich ist die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ggf. über Zbk der KfW mitzuteilen.

4 2. KfW Privatkundenbank Wohnwirtschaftliche Förderprogramme a) aktive Programme Programm- Förderprogramm 124 / 134 KfW-Wohneigentumsprogramm (inkl. Finanzierung von Genossenschaftsanteilen) 159 Altersgerecht Umbauen (ab ) 167 Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (ab ) Hinweis zum Mitteleinsatz: Die jeweils angeforderten Beträge sind innerhalb einer angemessenen Frist für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck einzusetzen. Grundsätzlich gehen wir von einer angemessenen Frist aus, wenn der Mitteleinsatz innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Hinweis für Altersgerecht Umbauen (Programm 159): Sofern das Formular "Bestätigung zum Kreditantrag und Bestätigung nach Durchführung (Formularnummer ) verwendet wird, verbleibt es bei der Hausbank. Ggü. der KfW ist es ausreichend, dass die Hausbank mit diesem Formular die Plausibilität (Vollständigkeit, Folgerichtigkeit) prüft und die KfW insb. über abgerufene und nicht eingesetzte Darlehensmittel unterrichtet. Die Prüfung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen obliegt der KfW. 151 Energieeffizient Sanieren - Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 152 Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen 153 Energieeffizient Bauen Zusätzlich: Die Hausbank sendet die "Bestätigung nach Durchführung", ggf. über eine durchleitende Bank, an die KfW. Unterzeichnung durch Endkreditnehmer, Sachverständigen und Hausbank. Vorhaltung von Rechnungen über förderfähige Maßnahmen durch den Endkreditnehmer (für den Zeitraum der ersten Zinsbindung - gemäß Programm-Merkblatt). Hinweis zum Mitteleinsatz: Die jeweils angeforderten Beträge sind innerhalb von 3 Monaten, beginnend im Folgemonat der Auszahlung, für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck einzusetzen. Diese Regelung gilt nicht für Darlehen kleiner/gleich Euro bzw. letzter Abruf kleiner/gleich Euro. In diesen Fällen können die abgerufenen Mittel auch zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden.

5 b) ausgelaufene Programme Programm- Förderprogramm 126 KfW-Wohneigentumsprogramm (5-jährige Zinsbindung) 141 Wohnraum Modernisieren (Programm zum ausgelaufen) 145 Ökologisch Bauen (KfW Energiesparhaus 60 und Einbau von Heiztechnik) 155 Altersgerecht Umbauen Zusagezeitraum bis (KfW-Eigenprogramm) 130 CO2-Gebäudesanierungsprogramm (für Zusagen nach Programmbedingungen ab ) 143 Wohnraum Modernisieren (Öko-Plus) (für Zusagen nach Programmbedingungen ab ) 144 Ökologisch Bauen (KfW Energiesparhaus 40 und Passivhaus) 154 Energieeffizient Bauen Hinweis zum Mitteleinsatz: Die jeweils angeforderten Beträge sind innerhalb einer angemessenen Frist für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck einzusetzen. Grundsätzlich gehen wir von einer angemessenen Frist aus, wenn der Mitteleinsatz innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Im Programm 145 ist bei Zusagen ab zusätzlich die Einreichung der Bestätigung des Sachverständigen über die planmäßige Errichtung des Energiesparhauses 60 bei der KfW erforderlich. Sie entfällt bei Ersterwerb eines bei Antragstellung bereits fertig gestellten Objektes. In den Programmen 130 und 143 muss zusätzlich für Zusagen nach den Programmbedingungen ab dem die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch Vorlage und Aufbewahrung von Rechnungen durch den Endkreditnehmer nachgewiesen werden. Die Rechnungen müssen die Arbeitskosten bzw. Arbeitsleistungen sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und im Falle einer Heizungserneuerung zusätzlich die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nachweisen. Im Programm 130 mit einem Tilgungszuschuss (Sanierung auf Neubau-Niveau oder besser) ist die Einreichung der Bestätigung des Sachverständigen über die planmäßige Durchführung der Maßnahmen bei der KfW erforderlich. Zusätzlich ist im Programm 144 bei Zusagen ab die Einreichung der Bestätigung des Sachverständigen über die planmäßige Errichtung des Energiesparhauses 40 / Passivhauses bei der KfW erforderlich. Sie entfällt bei Ersterwerb eines bei Antragstellung bereits fertig gestellten Objektes. Zusätzlich: Die Hausbank sendet die Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung, ggf. über eine durchleitende Bank, an die KfW. Unterzeichnung durch Endkreditnehmer, Sachverständigen und Hausbank. Vorhaltung von Rechnungen über förderfähige Maßnahmen durch den Endkreditnehmer (für den Zeitraum der ersten Zinsbindung - gemäß Programm-Merkblatt).

6 155 Altersgerecht Umbauen Zusagezeitraum bis (Bundesprogramm) Zusätzlich: Die Hausbank sendet die "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung", ggf. über eine durchleitende Bank, an die KfW. Unterzeichnung durch Endkreditnehmer, Bauvorlageberechtigter bzw. Handwerksunternehmen und Hausbank. Vorhaltung von Rechnungen über förderfähige Maßnahmen durch den Endkreditnehmer (für den Zeitraum der ersten Zinsbindung - gemäß Programm-Merkblatt). Hinweis zum Mitteleinsatz: Die jeweils angeforderten Beträge sind innerhalb von 3 Monaten, beginnend im Folgemonat der Auszahlung, für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck einzusetzen. Diese Regelung gilt nicht für Darlehen kleiner/gleich Euro bzw. letzter Abruf kleiner/gleich Euro. In diesen Fällen können die abgerufenen Mittel auch zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden.

7 3. KfW Kommunalbank a) aktive Programme Programm- Förderprogramm keine 148 IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen ( 200 IKU - Kita-Ausbau Zusätzlich: Die Hausbank sendet den "Verwendungsnachweis", ggf. über eine durchleitende Bank, an die KfW. Unterzeichnung durch Endkreditnehmer und Hausbank. 204 IKU Kommunale Die Einhaltung definierter technischer Mindestanforderungen ist formlos zu bestätigen. Energieversorgung 234 IKU Barrierearme Stadt Auf dem Formular ist zu bestätigen, dass die technischen Mindestanforderungen des Merkblatts eingehalten wurden und die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen durch einen Bauvorlageberechtigten oder einen sachverständigen Vertreter des zuständigen Bauamtes abgenommen und bestätigt wurde. 219 IKU - Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren Die oben genannten Optionen 1 bis 5 finden keine Anwendung. Mittelverwendungskontrolle unter Verwendung des programmspezifischen Vordrucks der KfW. Mittelverwendungskontrolle einschließlich der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gem. Programm-Merkblatt durch Vorlage und Aufbewahrung mit den entsprechenden Rechnungen der Fachunternehmen bei der Hausbank. Die Rechnungen müssen die Arbeitskosten bzw. Arbeitsleistungen sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und im Falle einer Heizungserneuerung zusätzlich die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nachweisen. Zusätzlich ist bei der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus die Einreichung der Bestätigung des Sachverständigen über die planmäßige Durchführung der Maßnahmen bei der Hausbank erforderlich. Für Zusagen mit Tilgungszuschuss ist die Weiterleitung der "Bestätigung des Sachverständigen nach Durchführung der Sanierung" an die KfW erforderlich. Die Einreichung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars des Verwendungsnachweises bzw. der Bestätigung des Sachverständigen ist ggf. über eine durchleitende Bank bei der KfW nur dann erforderlich, wenn wesentliche Änderungen ggü. den ursprünglich geplanten Vorhabensdaten vorliegen bzw. die Bestätigung des Sachverständigen nicht uneingeschränkt vorliegt.

8 202 IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung Die oben genannten Optionen 2 bis 5 finden keine Anwendung, es gilt ausschließlich die Option 1. Zusätzlich: Einreichung des ausgefüllten und unterschriebenen Verwendungsnachweises und ggf. der Nachweise der programmspezifischen Förderbedingungen gegenüber der durchleitenden Bank. b) ausgelaufene Programme 211 / 212 Sozial Investieren - Investitionsoffensive Infrastruktur Kommunal Investieren - Investitionsoffensive Infrastruktur Die oben genannten Optionen 1 bis 5 finden keine Anwendung. Mittelverwendungskontrolle durch Vorlage und Aufbewahrung von Rechnungen, Lieferscheinen, Kaufverträgen. Alternativ: Erstellung und Bestätigung einer Aufstellung, in der anhand von Datum, Rechnungsbetrag, Verwendungszweck und Zahlungstermin zu ersehen ist, in welchem Umfang die entsprechenden Originalrechnungen der Hausbank vorgelegen haben. Durch den Endkreditnehmer ist der Verwendungsnachweis gegenüber der Hausbank auf dem entsprechenden Formular zu erbringen. Die Einreichung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars des Verwendungsnachweises ist bei der KfW nur dann erforderlich, wenn wesentliche Änderungen ggü. den ursprünglich geplanten Vorhabensdaten vorliegen.

9 157 Energieeffizient Sanieren Soziale Organisationen Die oben genannten Optionen 1 bis 5 finden keine Anwendung. Mittelverwendungskontrolle unter Verwendung des programmspezifischen Vordrucks der KfW. Mittelverwendungskontrolle einschließlich der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gem. Programm-Merkblatt durch Vorlage und Aufbewahrung mit den entsprechenden Rechnungen der Fachunternehmen bei der Hausbank. Die Rechnungen müssen die Arbeitskosten bzw. Arbeitsleistungen sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und im Falle einer Heizungserneuerung zusätzlich die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nachweisen. Zusätzlich ist bei der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus die Einreichung der Bestätigung des Sachverständigen über die planmäßige Durchführung der Maßnahmen bei der Hausbank erforderlich. Für Zusagen mit Tilgungszuschuss ist die Weiterleitung der "Bestätigung des Sachverständigen nach Durchführung der Sanierung" an die KfW erforderlich. 147 IKS - KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen (ehemals Sozial Investieren) Die Einreichung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars des Verwendungsnachweises bzw. der Bestätigung des Sachverständigen ist ggf. über eine durchleitende Bank bei der KfW nur dann erforderlich, wenn wesentliche Änderungen ggü. den ursprünglich geplanten Vorhabensdaten vorliegen bzw. die Bestätigung des Sachverständigen nicht uneingeschränkt vorliegt. keine 216 Kommunal Investieren Premium - Energieeffiziente Stadtbeleuchtung keine

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