Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung"

Transkript

1 Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung

2 Betriebliche Interessenvertreter können den Arbeits- und Gesundheitsschutz maßgeblich mitgestalten. Sie können wirksam zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen zugunsten der Beschäftigten beitragen auch und gerade bei den psychischen Belastungen.

3 Das Arbeitsschutzgesetz - Zielsetzung Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. ( 1 ArbSchG)

4 Das Arbeitsschutzgesetz Maßnahmen Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. ( 2 ArbSchG)

5 Das Arbeitsschutzgesetz - Verantwortlichkeiten Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes (..) zu treffen (..). Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. ( 3 ArbSchG)

6 Das Arbeitsschutzgesetz Psychische Belastung Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. ( 4 ArbSchG)

7 Das Arbeitsschutzgesetz Gefährdung durch psychische Belastungen Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch psychische Belastungen bei der Arbeit. ( 5 (3) ArbSchG)

8 Das Arbeitsschutzgesetz - Gesundheitsbegriff In 4 Allgemeine Grundsätze" Nummer 1 wird der Begriff Gesundheit" ergänzt um die Begriffe physische" und psychische" und damit verdeutlicht, dass der Gesundheitsbegriff unteilbar ist und sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit einschließlich der Wechselwirkungen umfasst. (Bundesrat, Drucksache, 811/12)

9 Das Arbeitsschutzgesetz - Sensibilisierung der Arbeitgeber Die Anpassung zielt darauf ab, das Bewusstsein der Arbeitgeber für psychische Belastungen bei der Arbeit zu schärfen, die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis zu steigern und dabei das Augenmerk vor allem auf die Berücksichtigung von psychischen Belastungen zu richten. (Bundesrat, Drucksache, 811/12)

10 Das Arbeitsschutzgesetz - Gefährdungsbeurteilung Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. ( 5 (1) ArbSchG)

11 Das Arbeitsschutzgesetz - Dokumentation Der Arbeitgeber muß über die (...) erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. ( 6 (1) ArbSchG)

12 Das Arbeitsschutzgesetz Weitere Gestaltungsfelder Unterweisung der Beschäftigten Einsatz der SiFa und Betriebsärzte Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation Beteiligung der Beschäftigten...

13 Beteiligung der Interessenvertretung - Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1. Darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern. ( 80 BetrVG, entsprechend 54 BremPersVG) Arbeitsschutz ist Aufgabe der Interessenvertretung!

14 Beteiligung der Interessenvertretung - Arbeitsschutz Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz (1) Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb... durchgeführt werden. Er hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden (...) durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen. (2) Der Arbeitgeber und die in Absatz 1 Satz 2 genannten Stellen sind verpflichtet, den Betriebsrat (...) bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen... ( 89 BetrVG, entsprechend etwa 64 BremPersVG)

15 Beteiligung der Interessenvertretung - Mitbestimmung Mitbestimmungsrechte Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle ( 87 (1) 7, 87 (2) BetrVG, entsprechend 60, 63, 64 BremPersVG)

16 Mitbestimmung Klarstellung durch das BAG Der Betriebsrat soll an betrieblichen Regelungen beteiligt werden, die der Arbeitgeber zwar auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat, bei deren Umsetzung ihm aber Handlungsspielräume verbleiben. Mitzubestimmen hat der Betriebsrat bei der Ausfüllung dieses Spielraums. (...) Das Mitbestimmungsrecht setzt danach ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen Fehlens einer zwingenden Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel (...) zu erreichen. (1 ABR 13/ 01 )

17 Mitbestimmung DV BGM Mitbestimmung/Beteiligung Die Interessenvertretungen werden in das Gesundheitsmanagement aktiv eingebunden und gestalten dieses mit. Zur Mitbestimmung werden den Personalräten sowie ggf. den Richterräten insbesondere vorgelegt: - das dienststellenbezogene Konzept zur Umsetzung des Gesundheitsmanagements - das Gesundheitsprogramm einschl. der Angebote und Maßnahmen (DV Betriebliches Gesundheitsmanagement, Land Bremen, 4.7)

18 Das Arbeitsschutzgesetz Wesentliche Gestaltungsfelder Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmenentwicklung, Wirksamkeitskontrolle Unterweisung der Beschäftigten Einsatz der SiFa und Betriebsärzte Beteiligung der Beschäftigten Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation...

19 Arbeitsschutz und Mitbestimmung Fazit: Qualifiziert ausgeübte Mitbestimmung kann den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb maßgeblich verbessern! Das Thema Psychische Belastungen vermindern kann durch betriebliche Interessenvertretung wirksam vorangebracht werden! Wer das will, der kann Unterstützung gebrauchen:

20 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Kongress Gute Arbeit Berlin 6. 12. 2006: Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Rolf Satzer Dipl.- Psychologe Forschung - Beratung - Umsetzung Köln 1 Ziel des Arbeitsschutzgesetzes

Mehr

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.12.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze

Mehr

Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen

Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) 21.06.2017 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit für viele

Mehr

Arbeitsschutz und Mitbestimmung

Arbeitsschutz und Mitbestimmung RECHTSPRECHUNG TRIFFT AUF BETRIEBLICHE REALITÄT Uli-Faber@t-online.de www.judix.de 1 ÜBERSICHT I. Mitbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften II. III. Bedeutung konkreter Regelungsvorstellungen

Mehr

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechtliche Grundlagen 1 Inhaltsübersicht 1. Systematik des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzrechts ein Überblick 2. Das Jahr 1996 Frischer Wind für

Mehr

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht Frühjahrstagung am 18./19.05.2016 in Northeim Referent: Ulrich Krätzig Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Überfordert oder Leistungsschwach? Wer bestimmt die Arbeitsmenge? Wer bestimmt die geschuldete Leistung?

Mehr

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Hamburg, 30. September 2014 email: guembel@arbeitundgesundheit.de

Mehr

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG) Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel

Mehr

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen: Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,

Mehr

Rechtliche Grundlagen. des Arbeitsschutzes

Rechtliche Grundlagen. des Arbeitsschutzes Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes Inhalt des Vortrags 1. Handlungspflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz 2. Mitbestimmungsrechte beim Arbeitsschutz 3. Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zu psychischen

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche

Die DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche Die in der Pflegebranche 1 Themen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Grundsätzliches zur neuen Grundsätzliches zum Arbeitsschutz Akteure im Arbeitsschutz Chancen für die Weiterentwicklung des

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006 8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.

Mehr

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Fachtagung für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Wenn Arbeit krank macht 12.06.2012, Rehabilitationszentrum der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb 7. Landesweite VdK-Schulung für Behindertenvertreter Heilbronn 8.

Mehr

Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren -

Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Hannelore Hafemann Gewerbeärztlicher Dienst Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Arbeitsschutz

Mehr

Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten

Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten Welche Gesundheit braucht eine gute KiTa? Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten vorher Leiter einer Kindertagesstätte mit 100 Kindern Mitglied

Mehr

Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe

Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Fachtagung Qualitätsmanagement von Gesundheit und Nachhaltigkeit an Hochschulen und wissenschaftlichen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu

Mehr

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel.

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel. GESETZE 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber (1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den

Mehr

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Betriebliche Interessenvertretung und Beschäftigte: Aktiv für die (vollständige) Gefährdungsbeurteilung! Arbeitgeber-Pflicht * Mitbestimmung * Ausgestaltung

Mehr

Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung

Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung Dr. Stefan Sasse, RA/FAArbR Partner GÖHMANN Rechtsanwälte Abogados Advokat Steuerberater Partnerschaft mbb Landesjustitiar DRK Landesverband

Mehr

Gesund arbeiten im Call Center. Helge Biering Callcenter Sekretär

Gesund arbeiten im Call Center. Helge Biering Callcenter Sekretär Gesund arbeiten im Call Center Helge Biering Callcenter Sekretär www.arbeitsschutzakademie.de 80 Abs.1 BetrVG Allgemeine Aufgaben 1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze,

Mehr

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Die (neue) Arbeitsstättenverordnung Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Inhaltsübersicht (neu) 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten und Betreiben

Mehr

Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Arbeitsschutz - Arbeitsunfall - Berufskrankheit Bearbeitet von Joachim Schwede 3. Auflage 2015. Buch. 240 S. Kartoniert ISBN 978 3 609 68697 4 Format

Mehr

ArGUS Hamburg Arbeits- und Gesundheitsschutz ArGUS

ArGUS Hamburg Arbeits- und Gesundheitsschutz ArGUS ArGUS Zusammenarbeit Betriebsrat mit BG und Amt für Arbeitsschutz Wie kann der Betriebsrat diese Institutionen nutzen? Duales AS- System Staatl. Amt f. AS AfA GDA Autonom. AS BG Gesetze Verordnungen BAuA

Mehr

Hintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Hintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Hintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Ab dem 1. Januar 2011 gibt es mit der

Mehr

90 Einmischen aber wie?

90 Einmischen aber wie? 90 Einmischen aber wie? Änderungen am Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung mitgestalten und Mitbestimmung durchsetzen. Wie wird die Mitbestimmung umgesetzt? Rüdiger Granz, Beratungsstelle Arbeit

Mehr

vom September in Mannheim

vom September in Mannheim Umsetzung des Betriebliches Eingliederungsmanagement und der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß Arbeitsschutzgesetz Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung vom 28. 30.

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Landestagung des DArbGV Berlin-Brandenburg 17. September 2015 1 1 Teil 1 Vorwurf der Schlechtleistung ein typischer Konfliktverlauf

Mehr

Tagung Jena

Tagung Jena Tagung Jena 24. 25. 4. 2008 Themenblock I Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechtlicher Rahmen und betriebspolitisches Vorgehen Rolf Satzer (fbu Köln) Moderner betrieblicher Gesundheitsschutz ist

Mehr

Rückengesundheit fördern durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Rückengesundheit fördern durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Rückengesundheit fördern durch die psychischer Belastungen KDA-Tagung am 23.9.2013 Michael Gümbel, Sujet GbR Organisationsberatung Typische Zusammenhänge von Rückenerkrankungen + Psyche Die Erkrankung

Mehr

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit Susanne Nickel Tagung Arbeitszeit ist Lebenszeit. Gesund alt werden des KDA (u.a.), Hamburg, den 19. Oktober 2015 Die weite Welt

Mehr

Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit abgelöst.

Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit abgelöst. Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Guten Tag, Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Arbeit menschengerecht gestalten - Arbeitsschutz als wesentliches Element Arbeitsschutz * Arbeitssicherheit * Gesundheitsschutz * Grundrechte * Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

Gefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten. Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten. Gefährdungsbeurteilung Gefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten Gefährdungsbeurteilung 1 5 ArbSchG - Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten

Mehr

Hautschutz und Prävention

Hautschutz und Prävention Ulrich Reidt Hautschutz und Prävention Maschinenbau- und Metall- Berufsgenossenschaft Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen E F+ F O Explosions gefährlich Hochentzündlich Leichtentzündlich Brandfördernd

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine

Mehr

Betreuungsumfang Zusammenfassung Begriff Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung 1 Grundprinzip: Bedarfsorientierte Betreuung 2 Betreuungsmodelle

Betreuungsumfang Zusammenfassung Begriff Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung 1 Grundprinzip: Bedarfsorientierte Betreuung 2 Betreuungsmodelle TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Betreuungsumfang Betreuungsumfang HI2563138 Zusammenfassung LI1502113 Begriff Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen Unternehmen und Verwaltungen

Mehr

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung

Mehr

Talk am Fleet

Talk am Fleet Talk am Fleet 15.11.2017 Zusammenstellung: BLC GmbH Hamburg, November 2017 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a 22767 Hamburg fon +49 (0)40 39 99 90-0 fax +49 (0)40 39 99 90-29 info@bl-con.de

Mehr

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden

Mehr

Die Einigungsstelle im. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Einigungsstelle im. Arbeits- und Gesundheitsschutz 8. Fachtagung ver.di Nord Arbeits- und Gesundheitsschutz am 12.06.2013 Die Einigungsstelle im Arbeits- und Gesundheitsschutz Referent: Max Oberberg Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Teil 1 Die Zuständigkeit

Mehr

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel

Mehr

Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Arbeitsschutztag 17.4.2008 Öhringen Dr. Max Geray, Büro für Arbeitsschutz, Hamburg www.buero-fuer-arbeitsschutz.de 1 Das Neue am

Mehr

IG Metall Köln-Leverkusen. Präventionsmöglichkeiten bei psychischen. Belastungen. Forum 3. Köln : Gute Arbeit im Büro

IG Metall Köln-Leverkusen. Präventionsmöglichkeiten bei psychischen. Belastungen. Forum 3. Köln : Gute Arbeit im Büro Köln 27. 2. 2010: Gute Arbeit im Büro IG Metall Köln-Leverkusen Forum 3 Präventionsmöglichkeiten bei psychischen Belastungen Rolf Satzer Dipl.- Psychologe forschung - beratung - umsetzung Köln www.rolf-satzer-fbu.net

Mehr

Arbeitsschutzgesetz & Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Aspekte und Möglichkeiten des Betriebsrates

Arbeitsschutzgesetz & Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Aspekte und Möglichkeiten des Betriebsrates Arbeitsschutzgesetz & Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Aspekte und Möglichkeiten des Betriebsrates 03.11. 04.11.2012 Bad Segeberg/ ARGUS-IGM Heimat: Altes Land Peter Betriebsratmitglied Betrieb Products

Mehr

Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Arbeitsschutztag 17.4.2008 Öhringen Dr. Max Geray, Büro für Arbeitsschutz, Hamburg www.buero-fuer-arbeitsschutz.de Dr. Max Geray

Mehr

Psychische Fehlbelastung in der Arbeitswelt Erkennen Erheben Vermindern

Psychische Fehlbelastung in der Arbeitswelt Erkennen Erheben Vermindern Erkennen Erheben Vermindern Gliederung 1. Was sind psychische Belastungen? 2. Gesetzliche Verpflichtungen des Arbeitsgebers und betriebliche Mitbestimmung. 3. Betriebliche Mitbestimmung am Beispiel der

Mehr

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil: Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und

Mehr

Fachseminar Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt

Fachseminar Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt Fachseminar 2015 Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt Arbeitsschutzgesetz 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Mehr

BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015

BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 Abschnitte BetrSichV 2015 BetrSichV 2002 Kommentar Titel Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

211-039 DGUV Information 211-039. Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

211-039 DGUV Information 211-039. Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst 211-039 DGUV Information 211-039 Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Februar 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.

Mehr

Abschlusstagung München Workshop II: Neue Ansätze einer vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung. Rolf Satzer (fbu Köln)

Abschlusstagung München Workshop II: Neue Ansätze einer vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung. Rolf Satzer (fbu Köln) Abschlusstagung München 22. 6. 2009 Workshop II: Neue Ansätze einer vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung Rolf Satzer (fbu Köln) Untersuchung / Fragestellung: Präventions- und Beteiligungspotentiale

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Datum Referent

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Datum Referent Datum Referent Gefährdungsbeurteilung? Gefährdungsbeurteilung? Sicher für die Kollegen im Lager, aber im Büro ist das doch wirklich überflüssig! Gefährdungsbeurteilung? Da überprüft man doch nur, ob der

Mehr

Mein Name ist Friedrich Wilhelm Haase- Hansmann, Betriebsratsvorsitzender bei Bosch Thermotechnik Werk Eibelshausen.

Mein Name ist Friedrich Wilhelm Haase- Hansmann, Betriebsratsvorsitzender bei Bosch Thermotechnik Werk Eibelshausen. 1 Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, eine kurze Vorstellung: Mein Name ist Friedrich Wilhelm Haase- Hansmann, Betriebsratsvorsitzender bei Bosch Thermotechnik Werk Eibelshausen. Das

Mehr

Mustervertrag. Frau, Herrn... ... VERTRAG

Mustervertrag. Frau, Herrn... ... VERTRAG Zwischen Mustervertrag Frau, Herrn -nachfolgend Fachkraft für Arbeitssicherheit oder FASi genannt und -nachfolgend Auftraggeber genannt wird folgender VERTRAG über die Verpflichtung nach dem Gesetz über

Mehr

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Marc Irmer (Dipl. (FH) Reha.-Psych., M.A. Wirtsch.-Psych.) Gefährdungsbeurteilung psychischer

Mehr

Ergonomie in den Verordnungen ein Impuls für mehr Ergonomie im Betrieb

Ergonomie in den Verordnungen ein Impuls für mehr Ergonomie im Betrieb Fakultät Maschinenwesen, Institut für Technische Logistik und Arbeitssysteme Professur für Arbeitswissenschaft Tag der Ergonomie 29. September 2015, Duisburg Ergonomie in den Verordnungen ein Impuls für

Mehr

PRAXISVORTRAG PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM DEUTSCHEN HYGIENE-MUSEUM DRESDEN

PRAXISVORTRAG PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM DEUTSCHEN HYGIENE-MUSEUM DRESDEN PRAXISVORTRAG PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM DEUTSCHEN HYGIENE-MUSEUM DRESDEN PRAXISVORTRAG Bild DHMD DIE STIFTUNG DEUTSCHES HYGIENE-MUSEUM Stiftung des bürgerlichen Rechts nicht öffentlicher Dienst

Mehr

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz Rotenburg 03.04.2019 Burkhard Rehn BEM auch ein Thema der Prävention? 14 SGB VII i.v. mit Arbeitsschutzgesetz

Mehr

03.08.2004 Tel.: 42863-6205 Mail: hannelore.reich-gerick@bbs.hamburg.de. Hannelore Reich-Gerick Behörde für Bildung und Sport B 3-G/AZ: 384-14.

03.08.2004 Tel.: 42863-6205 Mail: hannelore.reich-gerick@bbs.hamburg.de. Hannelore Reich-Gerick Behörde für Bildung und Sport B 3-G/AZ: 384-14. Hannelore Reich-Gerick Behörde für Bildung und Sport B 3-G/AZ: 384-14.01/03 03.08.2004 Tel.: 42863-6205 Mail: hannelore.reich-gerick@bbs.hamburg.de Informationen für Führungskräfte und Beschäftigte an

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson

Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen Aufsichtsperson Was bedeutet Arbeitsschutz? Sicherheit und Gesundheitsschutz einschließlich der menschengerechten Arbeitsgestaltung Arbeitsschutzgesetz 3 ArbSchG (Grundpflichten

Mehr

Zur Neuregelung des 84 Prävention SGB IX

Zur Neuregelung des 84 Prävention SGB IX Ralf Stegmann ver.di Bundesverwaltung Ressort 12 / Sozialpolitik Projekt Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Zur Neuregelung des 84 Prävention SGB IX Durch das Gesetz zur Förderung der

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Beispiel Verfahrensanweisung Dok.-Nr. 2.15 Gefährdungsbeurteilung Revision 0 erstellt am 01.03.2010 Seite 1 von 6 Ziel und Zweck: Ermitteln von (tätigkeits-, arbeitsplatz-, personenbezogen) Gefährdungen.

Mehr

Informationen zu Arbeit & Gesundheit

Informationen zu Arbeit & Gesundheit Informationen zu Arbeit & Gesundheit Beratungsstelle Arbeit & Gesundhe it Arbeitsschutzorganisation im Betrieb lohnendes Betätigungsfeld für Interessenvertretungen Dieses Informationsblatt richtet sich

Mehr

Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Hessisches Sozialministerium Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes GDA-Fachveranstaltung Dr. Bernhard Brückner 2. September 2013 Gliederung Ziel des Arbeitsschutzes Der Arbeitgeber

Mehr

Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz

Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz Worum geht es? Welche Aufgaben haben BR und PR? Anna Wirth M. A. Martin-Luther-Str. 32 55131 Mainz Seite 1 Ein Modewort und (fast) alle trifft es Seite

Mehr

Erhalt der psychischen Gesundheit

Erhalt der psychischen Gesundheit Erhalt der psychischen Gesundheit DGB Index Gute Arbeit Grundsätze für gute Arbeit: berufliche Zukunftssicherheit leistungsgerechtes Einkommen wertschätzendes Team unterstützende Führungskräfte ausreichende

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Betriebliche Interessenvertretung und Beschäftigte: Aktiv für die (vollständige) Gefährdungsbeurteilung! Arbeitgeber-Pflicht * Mitbestimmung * Ausgestaltung

Mehr

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte 99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung

Mehr

Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 Aktivitäten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. FASI-Veranstaltung

Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 Aktivitäten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. FASI-Veranstaltung Umsetzung der Aktivitäten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Inhalt ASiG, Fallbeispiel Sifa-Langzeitstudie Aktuelles und Ausblick Evaluation Betriebsärztemangel

Mehr

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) (Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit

Mehr

Grundlagen der Mitbestimmung

Grundlagen der Mitbestimmung Grundlagen der Mitbestimmung by rpbadmin - Montag, September 17, 2012 http://ratgeber-psychische-belastung.de/services/grundlagen-der-mitbestimmung/ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) In den Betrieben

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Stand der Handlungsansätze

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Stand der Handlungsansätze Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Stand der Handlungsansätze Michael Gümbel Sujet GbR Organisationsberatung Grundverständnis Psychische Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen,

Mehr

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG vom 12. Dezember 1973, (BGBl. I 1973 S. 1885, zuletzt geändert BGBl. I 1996

Mehr

Bezirk Baden-Württemberg. Master-Untertitelformat bearbeiten. Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen Berlin 22.

Bezirk Baden-Württemberg. Master-Untertitelformat bearbeiten. Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen Berlin 22. Master-Untertitelformat bearbeiten Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen Berlin 22. Oktober 2008 Bisher durchgeführte Tatort Betrieb Aktionen Per und Tri - raus aus den Betrieben (1988) Giftcocktail

Mehr

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung GG TRBA 250 BGB Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzgesetz GESUNDHEITS- SCHUTZ

Mehr

Psychische Belastung und die deutsche Rechtslandschaft

Psychische Belastung und die deutsche Rechtslandschaft Psychische Belastung und die deutsche Rechtslandschaft Runder Tisch Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Freiburg, 19. September RA FArbR Dr. Peter H.M. Rambach Dr. Fettweis& Sozien, Freiburg i.br.

Mehr

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer

Mehr

Materialien zum praktischen Vorgehen im Betrieb. Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Materialien zum praktischen Vorgehen im Betrieb. Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Materialien zum praktischen Vorgehen im Betrieb Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Wer im Arbeitsschutzgesetz blättert, der liest, dass Arbeit human, eben menschengerecht gestaltet

Mehr

10. Hans Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht - Kollektive Durchsetzung - Wirksamkeit von Sprüchen der Einigungsstelle -

10. Hans Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht - Kollektive Durchsetzung - Wirksamkeit von Sprüchen der Einigungsstelle - 10. Hans Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht - Kollektive Durchsetzung - Wirksamkeit von Sprüchen der Einigungsstelle - DR. HOLGER SCHRADE - PRÄSIDENT DES LANDESARBEITSGERICHTS - Ausgangslage Demografie

Mehr

Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb

Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb BG Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb Warum gibt es

Mehr

SCHICHTARBEIT besser gestalten!

SCHICHTARBEIT besser gestalten! Vorstand SCHICHTARBEIT besser gestalten! Mein Leben, meine Zeit - Arbeit neu denken - Die Arbeitszeitkampagne der IG Metall - Gliederung 1. Schichtarbeit: Unser Thema! 2. Soziale und gesundheitliche Folgen

Mehr

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung zwischen xyz - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und dem Betriebsrat der yxz - nachfolgend Betriebsrat genannt - 1. Gegenstand Ziel dieser Betriebsvereinbarung

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagment

Betriebliches Eingliederungsmanagment Betriebsrätetagung des Präventionszentrums Hamburg Betriebliches Eingliederungsmanagment Lüneburg 12.11.2015 Burkhard Rehn Gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch Neuntes Buch 84 Prävention Der Arbeitgeber

Mehr

IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: "Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick"

IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick Reutlingen - 26. 7. 2017 IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: "Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick" 3. Forum: Physische Belastungen im Schatten der psychischen Belastungen die

Mehr

Kreativer Umgang mit dem Instrument Dienstvereinbarung. Prof. Dr. Günter Wendt

Kreativer Umgang mit dem Instrument Dienstvereinbarung. Prof. Dr. Günter Wendt Arbeitssicherheitsgesetz - ArbSichG / AsiG 1 Grundsatz Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Dr. med. Barbara Matschke WissD`in BAuA FB 1 Grundsatzfragen und Programme Stabsstelle

Mehr

Dachdecker Unternehmer und Arbeitsschutz

Dachdecker Unternehmer und Arbeitsschutz Dachdecker Unternehmer und Arbeitsschutz Christopher Wohland 22.02.2013 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung

Mehr

Betriebsarzt bestellt.

Betriebsarzt bestellt. Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. wird folgendes vereinbart: Herr wird gemäß 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mehr

Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Gesetzespyramide 618 BGB Pflicht zu Schutzmaßnahmen (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse und Interessenvertretung

Befristete Arbeitsverhältnisse und Interessenvertretung Die Interessenvertretung hat die Einhaltung geltenden Rechts mit zu überwachen. Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge

Mehr

Gesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent

Gesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent Datum Referent Inhalt Rechtlicher Rahmen: Worum geht es? Dreh- und Angelpunkt: Das Arbeitsschutzgesetz Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Regelungen zur (stufenweisen) Wiedereingliederung Weitere Informationen

Mehr

Leiharbeit: Betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb! Abt. Betriebsverfassung Stand: Dezember 2011

Leiharbeit: Betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb! Abt. Betriebsverfassung Stand: Dezember 2011 Leiharbeit: Betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb! Abt. Betriebsverfassung Stand: Dezember 2011 Aktuelles Aktuelle Ansatzpunkte: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Leiharbeit Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit

Mehr