Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung
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- Daniel Becker
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1 Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung
2 Betriebliche Interessenvertreter können den Arbeits- und Gesundheitsschutz maßgeblich mitgestalten. Sie können wirksam zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen zugunsten der Beschäftigten beitragen auch und gerade bei den psychischen Belastungen.
3 Das Arbeitsschutzgesetz - Zielsetzung Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. ( 1 ArbSchG)
4 Das Arbeitsschutzgesetz Maßnahmen Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. ( 2 ArbSchG)
5 Das Arbeitsschutzgesetz - Verantwortlichkeiten Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes (..) zu treffen (..). Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. ( 3 ArbSchG)
6 Das Arbeitsschutzgesetz Psychische Belastung Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. ( 4 ArbSchG)
7 Das Arbeitsschutzgesetz Gefährdung durch psychische Belastungen Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch psychische Belastungen bei der Arbeit. ( 5 (3) ArbSchG)
8 Das Arbeitsschutzgesetz - Gesundheitsbegriff In 4 Allgemeine Grundsätze" Nummer 1 wird der Begriff Gesundheit" ergänzt um die Begriffe physische" und psychische" und damit verdeutlicht, dass der Gesundheitsbegriff unteilbar ist und sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit einschließlich der Wechselwirkungen umfasst. (Bundesrat, Drucksache, 811/12)
9 Das Arbeitsschutzgesetz - Sensibilisierung der Arbeitgeber Die Anpassung zielt darauf ab, das Bewusstsein der Arbeitgeber für psychische Belastungen bei der Arbeit zu schärfen, die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis zu steigern und dabei das Augenmerk vor allem auf die Berücksichtigung von psychischen Belastungen zu richten. (Bundesrat, Drucksache, 811/12)
10 Das Arbeitsschutzgesetz - Gefährdungsbeurteilung Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. ( 5 (1) ArbSchG)
11 Das Arbeitsschutzgesetz - Dokumentation Der Arbeitgeber muß über die (...) erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. ( 6 (1) ArbSchG)
12 Das Arbeitsschutzgesetz Weitere Gestaltungsfelder Unterweisung der Beschäftigten Einsatz der SiFa und Betriebsärzte Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation Beteiligung der Beschäftigten...
13 Beteiligung der Interessenvertretung - Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1. Darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern. ( 80 BetrVG, entsprechend 54 BremPersVG) Arbeitsschutz ist Aufgabe der Interessenvertretung!
14 Beteiligung der Interessenvertretung - Arbeitsschutz Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz (1) Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb... durchgeführt werden. Er hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden (...) durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen. (2) Der Arbeitgeber und die in Absatz 1 Satz 2 genannten Stellen sind verpflichtet, den Betriebsrat (...) bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen... ( 89 BetrVG, entsprechend etwa 64 BremPersVG)
15 Beteiligung der Interessenvertretung - Mitbestimmung Mitbestimmungsrechte Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle ( 87 (1) 7, 87 (2) BetrVG, entsprechend 60, 63, 64 BremPersVG)
16 Mitbestimmung Klarstellung durch das BAG Der Betriebsrat soll an betrieblichen Regelungen beteiligt werden, die der Arbeitgeber zwar auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat, bei deren Umsetzung ihm aber Handlungsspielräume verbleiben. Mitzubestimmen hat der Betriebsrat bei der Ausfüllung dieses Spielraums. (...) Das Mitbestimmungsrecht setzt danach ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen Fehlens einer zwingenden Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel (...) zu erreichen. (1 ABR 13/ 01 )
17 Mitbestimmung DV BGM Mitbestimmung/Beteiligung Die Interessenvertretungen werden in das Gesundheitsmanagement aktiv eingebunden und gestalten dieses mit. Zur Mitbestimmung werden den Personalräten sowie ggf. den Richterräten insbesondere vorgelegt: - das dienststellenbezogene Konzept zur Umsetzung des Gesundheitsmanagements - das Gesundheitsprogramm einschl. der Angebote und Maßnahmen (DV Betriebliches Gesundheitsmanagement, Land Bremen, 4.7)
18 Das Arbeitsschutzgesetz Wesentliche Gestaltungsfelder Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmenentwicklung, Wirksamkeitskontrolle Unterweisung der Beschäftigten Einsatz der SiFa und Betriebsärzte Beteiligung der Beschäftigten Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation...
19 Arbeitsschutz und Mitbestimmung Fazit: Qualifiziert ausgeübte Mitbestimmung kann den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb maßgeblich verbessern! Das Thema Psychische Belastungen vermindern kann durch betriebliche Interessenvertretung wirksam vorangebracht werden! Wer das will, der kann Unterstützung gebrauchen:
20 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!
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