SKZ 992/636. CURRICULUM für den Universitätslehrgang AUFBAUSTUDIUM INNOVATIONS- MANAGEMENT

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1 SKZ 992/636 CURRICULUM für den Universitätslehrgang AUFBAUSTUDIUM INNOVATIONS- MANAGEMENT 2_AS_Innovationsmanagement_Curriculum Seite 1 von 7 In-Kraft-Treten:

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zielsetzung Dauer und Gliederung Zulassungsbedingungen Lehrveranstaltungen Fächer des Lehrgangs Prüfungsordnung Abschluss und Zeugnis Akademischer Grad Akkreditierung In-Kraft-Treten _AS_Innovationsmanagement_Curriculum Seite 2 von 7 In-Kraft-Treten:

3 1 Zielsetzung Der Lehrgang hat Aufbaustudiencharakter und soll durch die Vermittlung neuester wissenschaftlicher und berufspraktischer Erkenntnisse Qualifikationen auf vertieftem Niveau für das Innovationsmanagement zur Verfügung stellen. Er soll damit das theoretische und praktische Rüstzeug für wirkungsvolles strategisches und operatives Management von Innovationsprozessen von Unternehmen, die in internationalen Kontexten tätig sind, vermittelt werden. 2 Dauer und Gliederung (1) Die Dauer beträgt drei Semester. Während dieser drei Semester sind Pflichtveranstaltungen im Ausmaß von 29,3 Semesterstunden sowie die Anfertigung und Verteidigung einer Master-Thesis vorgesehen. Der Lehrgang bedingt eine Arbeitsbelastung von 60 ECTS-Anrechnungspunkten. (2) Die zeitliche Planung der Lehrveranstaltungen berücksichtigt in der Durchführung die Teilnahmemöglichkeit berufstätiger Personen; der Lehrbetrieb wird in Blockform abgehalten. (3) Es ist eine Master-Thesis anzufertigen. 3 Zulassungsbedingungen (1) Für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist der Abschluss eines Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums oder neben entsprechender Berufserfahrung eine vergleichbare Qualifikation erforderlich. (2) Für zum Lehrgang zugelassene Personen mit gleichwertiger Qualifikation gilt, dass der Anteil dieser Personengruppe höchstens 50 % der Gesamtteilnehmerinnen und-teilnehmer betragen darf. (3) Die jeweils höher bzw. facheinschlägiger qualifizierten Personen werden bevorzugt aufgenommen. Der Entscheid erfolgt durch die Vizerektorin bzw. den Vizerektor für Lehre auf Vorschlag der Lehrgangsleitung. (4) Der Start eines neuen Lehrgangs erfordert eine ökonomisch ausreichende Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Zulassung wird erst nach Erreichung dieser Mindestzahl rechtswirksam. 4 Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen werden in Blockform durchgeführt, wobei auf die zeitlichen Wünsche von Berufstätigen Rücksicht genommen wird. (2) Die geblockten Lehrveranstaltungen geben einen Überblick über ein Fach oder sie vertiefen Teilgebiete aus einzelnen Fächern. Den Teilnehmer/innen wird dabei ausreichend Möglichkeit eingeräumt, Fragen an die/den Vortragende/n zu stellen und zum Inhalt der Veranstaltung Stellung zu nehmen. (3) Als didaktische Mittel in den Blockveranstaltungen werden neben Vortrag, Mini- 2_AS_Innovationsmanagement_Curriculum Seite 3 von 7 In-Kraft-Treten:

4 Fallstudien und Gruppenarbeiten eingesetzt. Hinzu kommen Fallstudien, Exkursionen, Planspiele und Workshops zum Üben und Vertiefen der Lehrinhalte. (4) Als genderrelevante Lehrveranstaltung lt. 25 des Frauenförderungsplans der JKU ist die Lehrveranstaltung Globaler Innovationswettbewerb vorgesehen. (5) Alle Lehrveranstaltungen werden einzeln beurteilt. 5 Fächer des Lehrgangs (1) Die Fächer des Lehrgangs sind: Fächer SSt* ECTS Kommunikation und Verhalten 2,8 2 Strategisches Innovationsmanagement 1,4 1 Innovationsorientierte Organisationsstrukturen und Projektmanagement Planung neuer Produkte I und II 2,8 5 Führung im innovativen Kontext 1,4 3 Praxistraining Innovationsmanagement Fraunhofer Institut Stuttgart 3,4 3 Teamführung und Selbstmanagement 0,7 1 Zukunfts- und Kreativitätstechniken 0,7 1 Innovatives Prozessmanagement 0,7 2 Marketingstrategien für technische Produkte 1,4 1 Controlling für Innovationsprojekte Changemanagement 0,7 1 Patentwesen 0,7 1 Betriebs-, gesamtwirtschaftliche und ökologische Aspekte des Innovationsmanagements Management von und in Netzwerken Coaching von Innovationsprojekten 1,4 3 Wissensmanagement 0,7 1 Globaler Innovationswettbewerb Integration und ganzheitliche Sicht des Innovationsprozesses Workshop/Beratung Master Thesis Präsentationstechniken/Präsentationen 0,7 2 Die Fächer werden durch die folgenden Lehrveranstaltungen abgedeckt, die in der 2_AS_Innovationsmanagement_Curriculum Seite 4 von 7 In-Kraft-Treten:

5 angegebenen Reihenfolge in den einzelnen Semestern zu absolvieren sind: Erstes Semester Lehrveranstaltungen SSt ECTS Kommunikation und Verhalten 1,4 1 Strategisches Innovationsmanagement 1,4 1 Innovationsorientierte Organisationsstrukturen und Projektmanagement Planung neuer Produkte I + II 2,8 5 Führung im innovativen Kontext 1,4 3 Praxistraining Innovationsmanagement Fraunhofer 3,4 3 Institut Stuttgart Zukunfts- und Kreativitätstechniken 0,7 1 Teilsummen 1. Semester 12,5 16 Zweites Semester Lehrveranstaltungen SSt ECTS Kommunikation und Verhalten 1,4 1 Marketingstrategien für technische Produkte 1,4 1 Controlling für Innovationsprojekten Changemanagement 0,7 1 Patentwesen 0,7 1 Betriebs-, gesamtwirtschaftliche und ökologische Aspekte des Innovationsmanagements Integration und ganzheitliche Sicht des Innovationsprozesses Teilsummen 2. Semester 8,4 10 Drittes Semester Lehrveranstaltungen SSt ECTS Teamführung und Selbstmanagement 0,7 1 Management von und in Netzwerken Coaching von Innovationsprojekten 1,4 3 Wissensmanagement 0,7 1 Innovatives Prozessmanagement 0,7 2 2_AS_Innovationsmanagement_Curriculum Seite 5 von 7 In-Kraft-Treten:

6 Globaler Innovationswettbewerb Workshop/Beratung Master Thesis Präsentationstechniken/Präsentationen 0,7 2 Teilsummen 3. Semester 8,4 15 GESAMT Semester 29,3 41 SSt = Semesterstunden (2) Master Thesis Im Verlaufe des zweiten und dritten Semesters ist eine Master Thesis anzufertigen, die mit 16 ECTS bewertet wird. Die Master Thesis ist eine wissenschaftliche Qualifikationsarbeit, in der in der Regel ein oder mehrere Praxisfälle von Innovationsmanagement mit theoretischen und methodischen Konzepten der Disziplin analysiert, interpretiert und/oder Handlungsempfehlungen abgegeben werden. 6 Prüfungsordnung (1) Die einzelnen Lehrveranstaltungen werden durch schriftliche Lehrveranstaltungsprüfungen beurteilt. Aus diesen gewichteten Beurteilungen ergeben sich mit Ausnahme von Abs.3 die Beurteilungen für die einzelnen Prüfungsfächer. (2) Die Beurteilung der Master Thesis erfolgt anhand der schriftlichen Arbeit. (3) Am Ende des Lehrgangs findet eine kommissionelle mündliche Abschlussprüfung (3 ECTS) in dem Fach statt, dem die Master Thesis zugeordnet ist. Zusätzlich sind zwei weitere Fächer zu wählen, die in engem thematischen Zusammenhang mit der Master- Thesis stehen. Im Mittelpunkt der Abschlussprüfung steht die Verteidigung der Master- Thesis. Voraussetzung für den Antritt zur Abschlussprüfung ist die positive Beurteilung aller Lehrveranstaltungsprüfungen sowie der Master-Thesis. (4) Frühestens nach erfolgreicher Absolvierung von zwei Semestern kann mit der Anfertigung einer Master-Thesis (schriftliche Abschlussarbeit) begonnen werden. Es gilt 29 Abs. 1-5 des Satzungsteiles Studienrecht. (5) Daneben gelten die UG 2002 in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Satzungsteils Studienrecht der Johannes Kepler Universität Linz. 7 Abschluss und Zeugnis Über die erfolgreiche Absolvierung des Aufbaustudiums wird gemäß 75 UG 2002 von der zuständigen akademischen Behörde, dem/der Vizerektor/ in ein Zeugnis ausgestellt, in dem sämtliche absolvierten Fächer und deren Umfang in ECTS- Anrechnungspunkten, das Thema und die Beurteilung der Master Thesis, sowie die Gesamtnote der kommissionellen Abschlussprüfung verzeichnet sind. 2_AS_Innovationsmanagement_Curriculum Seite 6 von 7 In-Kraft-Treten:

7 8 Akademischer Grad Den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges Aufbaustudium Innovationsmanagement wird bei Bestehen aller Prüfungen der akademische Grad Master of Science (Innovationsmanagement), abgekürzt MSc verliehen. 9 Akkreditierung (1) Das Aufbaustudium ist gemäß 17 des Satzungsteils Studienrecht von einer international anerkannten Institution zu akkreditieren. (2) Das Akkreditierungsverfahren muss spätestens bis Ende des Studienjahres 2008/2009 eingeleitet werden. Die Akkreditierung ist mindestens alle 6 Jahre zu erneuern. (3) Erfolgt innerhalb von drei Jahren nach Einleitung des Akkreditierungsverfahrens keine Akkreditierung läuft das Aufbaustudium aus. 10 In-Kraft-Treten (1) Dieses Curriculum tritt mit 20. Oktober 2006 in Kraft und gilt für alle neu zugelassenen Studierenden. (2) Die Änderungen der 8, 9 treten am 1. Oktober 2008 in Kraft wobei die geänderten Bestimmungen über die Verleihung des akademischen Grades rückwirkend bereits ab dem Zeitpunkt des Vorliegens einer gültigen Akkreditierung anzuwenden sind. 2_AS_Innovationsmanagement_Curriculum Seite 7 von 7 In-Kraft-Treten:

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