Was ist das Besondere an JaS? Jugendsozialarbeit an Schulen

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1 Was ist das Besondere an JaS? Jugendsozialarbeit an Schulen

2 Jugendsozialarbeit an der Hauptschule Sperberstraße Nürnberg Schultyp Hauptschule mit M-Zug im sozialen Brennpunkt 390 Schülerinnen und Schülern aus 32 Nationen

3 Jugendsozialarbeit an der Hauptschule Sperberstraße Nürnberg Träger Jugendamt der Stadt Nürnberg Programm JaS ein Angebot der Jugendhilfe Träger der Jugendhilfe hat Dienst- und Fachaufsicht Schulleitung trägt pädagogische Gesamtverantwortung für Schule. Entscheidet über Einsatz sonstiger Dienste (z. B. Berufseinstiegsbegleiter) Angebote der JaS ergänzen schulische Erziehungsarbeit Verantwortungsbereich der Schule bleibt unberührt Gegenseitige Akzeptanz der Möglichkeiten und Grenzen Gegenseitige Kenntnis von und Abstimmung mit anderen Diensten

4 Jugendsozialarbeit an der Hauptschule Sperberstraße Nürnberg Sozialraum hohe Zahl von Arbeitslosen und allein Erziehenden in beengten Wohnverhältnissen hoher Migrantenanteil in der Bevölkerung Merkmale der Schülergruppe 420 Kinder und Jugendliche aus 32 Nationen: 16 Klassen mit durchschnittlich 24 Schülern pro Klasse Beginn der Jugendsozialarbeit an der Schule im September 2005

5 Jugendsozialarbeit an der Hauptschule Sperberstraße Nürnberg Aufgaben / Schwerpunkte: einheitliche Standards an mehr als 500 Standorten in Haupt-, Förder- und Berufsschulen in Bayern

6 JaS - Aufgaben sozialpädagogische Diagnostik Einzelfallhilfe / Gruppenarbeit / Krisenintervention Projektarbeit (Sucht- und Gewaltprävention, Integration, Übergang Schule-Beruf) Intensive Elternarbeit Sicherstellung des Schutzauftrags bei Kindeswohlsgefährdung gem. 8a SGB VIII Aufbau einer tragfähigen Zusammenarbeit zwischen Jugendsozialarbeit und Schule Vernetzung und Kooperation mit Einrichtungen und Diensten im Gemeinwesen JaS übernimmt keine Aufgaben, die zu den Pflichten der Lehrkräfte oder anders definierten Aufgabenbereichen (z.b. Hausaufgabenbetreuung) gehören.

7 Kooperation Jugendhilfe Schule Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schülern bei Konflikten Hilfe bei der beruflichen Orientierung Bewerbungsmappe erstellen Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche Bewerbungstraining Arbeitsschwerpunkte Kooperation mit Lehrkräften Elternberatung Gruppenangebote offene Freizeitangebote Streitschlichter-Ausbildung

8 Arbeitsschwerpunkt Kooperation mit Lehrkräften Beratung in Einzelfällen z.b. bei Verhaltensproblemen (Trainingsraum-Modell), Schulbummeln, Schulverweigerung Mitwirkung bei Präventionsprojekten in Klassen (Gewalt, Kriminalität) Sozialtraining bei Mobbing unter Schülerinnen und Schülern Begleitung von Klassen zum (Jugend)-Gericht Teilnahme an (mehrtägigen) Ausflügen

9 Kooperation mit Lehrkräften bei Mobbing unter Schülerinnen und Schülern

10 Grundsätze von Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern

11 Ziele Förderung der Kooperation Jugendhilfe-Schule durch Verbesserung der Chancengleichheit benachteiligter Kinder und Jugendlicher in Haupt-, Förder- und Berufsschulen Verringerung von Gewalt Jugendkriminalität Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen Beratung /Krisenintervention sozialpädagogische Hilfestellungen und Abklärung weiteren Hilfebedarfs Kooperation mit Lehrkräften / Schulleitung Aufbau von Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen im Stadtteil Aufbau präventiver Angebote

12 JaS richtet sich speziell an... junge Menschen, die verhaltensauffällig sind (z.b. Schulverweigerung) mit erhöhtem Aggressionspotential und Gewaltbereitschaft aus Migrations- und Zuwandererfamilien mit psychosozialen, familiären Problemen (z.b. Versagensängste, Schulängste, mangelndes Selbstwertgefühl, Drogenprobleme) und damit nicht an alle Kinder und Jugendliche.

13 Gesetzliche Grundlagen JaS - Gesetzliche Grundlage JaS ist eine Leistung der Jugendhilfe 13.1 SGB VIII: Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. JaS ist ein verlässliches Angebot!

14 Grundlagen der Kooperation Kooperationsverpflichtung in 81 SGB VIII und Art. 31 BayEUG, um im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit, für eine bestimmte Zielgruppe frühzeitig und bestmögliche Förderung innerhalb und außerhalb der Schule zu verwirklichen Gemeinsame Bekanntmachung von Kultus- und Sozialministerium vom über die institutionelle Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule Es Es geht gemeinsam

15 JaS ist an der Schule vor Ort JaS ist an der Schule vor Ort JaS ist Filiale der Jugendhilfe an der Schule Damit Schule versteht, welches Angebot sich hinter welchem Namen versteckt, ist Begriffklarheit notwendig (JaS ist JaS, und nicht Schulsozialarbeit) mind. ½ Stelle einer sozialpädagogischen Fachkraft pro Schule Dienst- und Fachaufsicht liegt beim Jugendhilfeträger Schulleitung hat pädagogische Gesamtverantwortung für den Schulbetrieb Schulaufwandsträger sorgt für Büro und Sachausstattung

16 Quellen Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen Durchblickpapier des Sozial- und Kultusministeriums: Differenzierung der einzelnen Angebote an Schulen JaS, Schulbezogene Jugendarbeit, Offene Ganztagsschule, Gebundene Ganztagsschule, Praxisklasse Heidrun Bründel/Erika Simon Die Trainingsraum-Methode, das Programm zur Stärkung der Eigenverantwortung Gerhard Hack, Diplom-Sozialpädagoge (FH) Mediation Coaching für Jugendsozialarbeit an Schulen Telefon

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