I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Diese Richtlinie regelt die Pflicht zur Führung der Verzeichnislisten von
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1 Zur Durchführung von 213 Gesetz über Arbeitsverhältnisse (Amtsblatt der RS, Nr. 42/02) und ivm. 3 Abs. 3 Gesetz über die Beschäftigung und Arbeit von Ausländern (Amtsblatt der RS, Nr. 66/00) erlässt das Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales folgende RICHTLINIE über den Inhalt und die Art der Führung der Verzeichnislisten der Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten, der mit diesen gleichgestellten Staatsangehörigen eines dritten Landes sowie deren Familienangehörigen, über Beschäftigungen, die Verrichtung von Arbeit auf Grundlage zivilrechtlicher Verträge und über die Entsendung von Arbeitnehmern zur Erbringung von Dienstleistungen in der Republik Slowenien I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Diese Richtlinie regelt die Pflicht zur Führung der Verzeichnislisten von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten, der mit diesen gleichgestellten Staatsangehörigen eines dritten Landes sowie ihrer Familienmitglieder (im weiteren Text: EU-Bürger), für die auf Grundlage der Gegenseitigkeit die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der freie Verkehr von Dienstleistungen möglich ist, und legt die zur An- und Abmeldung verpflichteten Personen [Meldeverpflichteten] sowie die Art der An- und Abmeldung in diesen Verzeichnislisten gemäß der EWG-Verordnung 1612/68 (Amtsblatt Nr. L 257 vom ) fest. II. ARTEN DER VERZEICHNISLISTEN 2 (1) Die nationale Anstalt der Republik Slowenien für Arbeit (im weiteren Text kurz: Arbeitsamt) führt folgende Verzeichnislisten von EU-Bürgern: a) Verzeichnisliste der Beschäftigungen; b) Verzeichnisliste der Verrichtung von Arbeit auf Grundlage zivilrechtlicher Verträge; c) Verzeichnisliste der entsendeten Arbeitnehmer, welche in der Republik Slowenien Dienstleistungen erbringen. 3 (1) Das Arbeitsamt stellt bei der Führung der Verzeichnislisten laut dieser Richtlinie alle erforderlichen Angaben und Datenverarbeitungen bereit, welche einen Einblick in die Struktur und den zahlenmäßigen Stand der erfolgten An- und Abmeldungen ermöglichen. 1
2 (2) Einzelne Daten aus den Verzeichnislisten können den zuständigen Behörden gemäß den Datenschutzvorschriften übermittelt werden. 4 (1) Die Anmeldung einer Beschäftigung, der Verrichtung von Arbeit auf Grundlage zivilrechtlicher Verträge oder die Anmeldung entsendeter Arbeitnehmer, welche in der Republik Slowenien Dienstleistungen erbringen, erfolgt durch die für die Anmeldung des Beginns der Arbeit bei der Zentralstelle oder der jeweiligen Gebietsstelle des Arbeitsamts für jenes Gebiet, in welchem der Arbeitgeber bzw. der Auftraggeber der Dienstleistung seinen Firmen- bzw. Wohnsitz hat, verpflichteten Personen [Meldeverpflichteten] binnen der mit dieser Richtlinie festgelegten Fristen. (2) Die Meldepflichtigen führen die Anmeldung der Arbeit auf den Formularen TUJ/EU-zap. [Beschäftigung], TUJ/EU-delo [Arbeit] und TUJ/EU-storitve [Dienstleistungen] durch, welche Bestandteil der vorliegenden Richtlinie sind. Im Anmeldungsverfahren ist vom Meldeverpflichteten das jeweilige ausgefüllte Formular vorzulegen, wobei alle mit dieser Richtlinie vorgeschriebenen Nachweise beizubringen sind. (3) Das Arbeitsamt stellt den Meldeverpflichteten eine Bestätigung über die Anmeldung aus. III. ANMELDUNG EINER BESCHÄFTIGUNG 5 (1) Nach Abschluss eines Beschäftigungsvertrags mit einem EU-Bürger ist der Meldeverpflichtete dazu verpflichtet, die Beschäftigung binnen 8 Tagen ab Arbeitsbeginn anzumelden. (2) Zur Anmeldung einer Beschäftigung aus Abs. 1 verpflichtet ist der Arbeitgeber, wie dieser in dem Gesetz festgelegt ist, welches die Arbeitsverhältnisse regelt. (3) Die Beschäftigung ist vom Meldeverpflichteten auf dem Formular TUJ/EU-zap. anzumelden. In Anlage zur Anmeldung beizubringen sind: a) Kopie des Nachweises, mit dem die Identität des EU-Bürgers ausgewiesen wird; b) Kopie des Sozialversicherungsnachweises (Form. M). (4) Falls der Meldeverpflichtete einen Beschäftigungsvertrag mit einem Drittstaatsangehörigem abschließt, welcher Familienangehöriger eines EU-Bürgers ist, sind vom Meldepflichtigen zusätzlich zur Anmeldung der Beschäftigung auf dem Formular TUJ/EU-zap. noch folgende Nachweise beizubringen: 2
3 a) Kopie des Nachweises, mit dem die Identität des Drittstaatangehörigen ausgewiesen wird; b) Kopie des Sozialversicherungsnachweises (Form. M); c) Kopie des Nachweises, dass der Drittstaatsangehörige Familienangehöriger eines EU-Bürgers ist, sowie d) Kopie des Nachweises, dass der EU-Bürger in der Republik Slowenien beschäftigt oder selbständig tätig ist. IV. ANMELDUNG DER ARBEIT AUF GRUNDLAGE EINES ZIVILRECHTLICHEN VERTRAGS 6 (1) Falls eine Arbeit im Hoheitsgebiet der Republik Slowenien auf Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags zwischen einem Unternehmen oder einer natürlichen Person mit Firmen- bzw. Wohnsitz in der Republik Slowenien und einem EU-Bürger verrichtet wird, ist der Meldeverpflichtete spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn dazu verpflichtet, den Beginn der Arbeit anzumelden. (2) Zur Anmeldung einer Arbeit aus Abs. 1 verpflichtet ist das Unternehmen oder die natürliche Person mit Firmen- bzw. Wohnsitz in der Republik Slowenien. (3) Der Beginn der Verrichtung der Arbeit ist vom Meldeverpflichteten auf dem Formular TUJ/EU-delo anzumelden. In Anlage zur Anmeldung beizubringen sind: a) Kopie des Nachweises, mit dem die Identität des EU-Bürgers ausgewiesen wird; b) Kopie des Vertrags über die Verrichtung der Arbeit in der Republik Slowenien. V. ANMELDUNG VON ENTSENDETEN ARBEITNEHMER, WELCHE IN DER REPUBLIK SLOWENIEN DIENSTLEISTUNGEN ERBRINGEN 7 (1) Falls eine Dienstleistung durch entsendete Arbeitnehmer seitens eines Unternehmens oder einer selbständig tätigen Person mit Firmen- bzw. Wohnsitz in einem der in 1 genannten Staaten auf Grundlage eines Vertrags mit einem Auftraggeber der Dienstleistung, der seinen Firmen- bzw. Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Slowenien hat, erbracht wird, ist der Meldeverpflichtete spätestens drei Tage vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung durch die entsendeten Arbeitnehmer dazu verpflichtet, den Beginn der Erbringung der Dienstleistung anzumelden. (2) Zur Anmeldung einer Arbeit aus Abs. 1 verpflichtet ist der Auftraggeber der Dienstleistung mit Firmen- bzw. Wohnsitz in der Republik Slowenien. 3
4 (3) Der Beginn der Erbringung der Dienstleistung ist vom Meldeverpflichteten auf dem Formular TUJ/EU-storitve anzumelden. In Anlage zur Anmeldung beizubringen sind: a) Kopie der Registrierung des Unternehmens bzw. der selbständig tätigen Person, welche die Dienstleistung durchführt; b) Kopie der Nachweise, mit denen die Identität der Arbeitnehmer ausgewiesen wird; c) Liste der Arbeitnehmer in Anlage zu Formular TUJ EU-seznam. (4) Falls der Dienstleistungserbringer einen Arbeitnehmer auswechselt oder zusätzlich neue Arbeitnehmer entsendet, müssen dem Arbeitsamt vor der Auswechslung bzw. vor der Entsendung neuer Arbeitnehmer die Nachweise aus Pkt. b) und c) Abs. 3 übermittelt werden. VI. ABMELDUNG DER ARBEIT 8 (1) Zur Abmeldung der Beschäftigung, der Verrichtung der Arbeit oder der Erbringung der Dienstleistung eines entsendeten Arbeitnehmers sind die Meldeverpflichteten nur im Falle des vorzeitigen Endes der Beschäftigung, der Verrichtung der Arbeit oder der Erbringung der Dienstleistung durch die entsendeten Arbeitnehmer verpflichtet. (2) Im Falle der Abmeldung bestätigt das Arbeitsamt die Abmeldung auf demselben Formular, auf welchem die Anmeldung erfolgte. (3) Im Falle der vorzeitigen Beendung einer Beschäftigung ist der Meldeverpflichtete dazu verpflichtet, der Abmeldung eine Kopie der Bestätigung der Abmeldung von der Sozialversicherung (Form. M) beizulegen. VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 9 Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Slowenien in Kraft. Nr /04 Ljubljana, 28. April 2004 EVA Dr. Vlado Dimovski MINISTER 4
5 NATIONALE ANSTALT FÜR ARBEIT DER REPUBLIK SLOWENIEN Form. TUJ/EU-zap. Zentralstelle LJUBLJANA Gebietsstelle Verzeichnisnr.: ANMELDUNG ABMELDUNG DER BESCHÄFTIGUNG EINES ARBEITNEHMERS AUS DER EU (Beschäftigte in der Republik Slowenien) Angaben zum Meldeverpflichteten (Arbeitgeber aus der Republik Slowenien) 1 Firma 2 Firmensitz _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 4 Steuernummer _ _ _ _ _ _ _ _ 3 Firmenkennnummer 5 Name u. Vorname der Kontaktperson: 6 Telefonnr. der Kontaktperson Auszufüllen vom Meldeverpflichteten Angaben zum Arbeitnehmer EU-Bürger 1 Name und Vorname 2 Geburtsdatum Geschlecht: M W Personenkennzahl (in Slowenien, falls eine 3 solche Kennzahl bereits vorhanden ist) 4 Staatsbürgerschaft 5 Reisepassnummer 6 Fachbildung (Titel) 7 Beschreibung der Arbeiten und Aufgaben Wohnort in der Republik Slowenien 8 (Straße, Ort und Postleitzahl) Wohnort im Ausland (Straße, Ort und 9 Postleitzahl, Staat) _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 10 Beginn der Beschäftigung 11 Ende der Beschäftigung Für die Richtigkeit der auf Grundlage der Vollmacht des Ausländers erfolgten Angaben haftet der Meldeverpflichtete. In, am Stempel Vor- u. Zuname der bevollmächtigten Person des Meldeverpflichteten: Unterschrift Vom Amt auszufüllen Das Nationale Amt für Arbeit der Republik Slowenien erteilt gem. 4 bzw. 8 dieser Richtlinie sowie gem. 179 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (Amtsbl. der RS, Nr. 80/99 und 70/00) folgende BESTÄTIGUNG Das Amt bestätigt den Eingang der ANMELDUNG der Beschäftigten des Arbeitnehmers aus der EU. Die ANMELDUNG umfasst alle lt. o. a. Richtlinie erforderlichen Nachweise. Datum Stempel Unterschrift der bevollmächtigten Amtsperson Das Amt bestätigt, dass am die ABMELDUNG der Beschäftigten des Arbeitnehmers aus der EU. eingegangen ist. Datum Stempel Unterschrift der bevollmächtigten Amtsperson 5
6 BEILAGE ZU FORMULAR TUJ/EU-zap. Form. TUJ/EU-zap. a) Kopie des Nachweises, mit dem die Identität des Arbeitnehmer ausgewiesen wird; b) Kopie des Sozialversicherungsnachweises (Form. M); c) Kopie des Nachweises, dass der Drittstaatangehörige Familienangehöriger eines EU-Bürgers ist, lt. 1 der vorliegenden Richtlinie; d) Kopie des Nachweises, dass der EU-Bürger aus 1 der vorliegenden Richtlinie in der Republik Slowenien beschäftigt oder selbständig tätig ist. 6
7 NATIONALE ANSTALT FÜR ARBEIT DER REPUBLIK SLOWENIEN Form. TUJ/EU-delo Zentralstelle LJUBLJANA Gebietsstelle Verzeichnisnr.: ANMELDUNG ABMELDUNG DER ARBEIT EINES ARBEITNEHMERS AUS DER EU (Arbeit auf Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags) Angaben zum Meldeverpflichteten (Auftraggeber der Dienstleistung aus der Republik Slowenien) 1 Firma Auszufüllen vom Meldeverpflichteten 2 Firmensitz 3 Firmenkennnummer _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 4 Steuernummer _ _ _ _ _ _ _ _ 5 Name u. Vorname der Kontaktperson 6 Telefonnr. der Kontaktperson Angaben zum Vertrag: Art des Vertrags 1 (zutreffendes ankreuzen) a) Werkvertrag b) Autorenvertrag c) Sonstiges Beschreibung der 2 vertraglichen Arbeit Ort der Durchführung der 3 Leistungen Verwaltungseinheit der 4 Durchführung der Leistung 5 Zeit der Erbringung der vertraglichen Leistungen von bis Angaben zum Auftragnehmer: 1 Zuname 2 Name 3 Geburtsdatum: Geschlecht: M W 4 _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Personenkennzahl (in Slowenien, falls eine solche Kennzahl bereits vorhanden ist) 5 Staatsbürgerschaft 6 Reisepassnummer Wohnort in der Republik Slowenien 7 (Straße, Ort und Postleitzahl) Wohnort im Ausland (Straße, Ort und 8 Postleitzahl, Staat) Für die Richtigkeit der auf Grundlage der Vollmacht des Ausländers erfolgten Angaben haftet der Meldeverpflichtete. In, am Vor- und Zuname der bevollmächtigten Person Stempel des Meldeverpflichteten: Unterschrift Vom Amt auszufüllen Das Nationale Amt für Arbeit der Republik Slowenien erteilt gem. 4 bzw. 8 dieser Richtlinie sowie gem. 179 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (Amtsbl. der RS, Nr. 80/99 und 70/00) folgende BESTÄTIGUNG Das Amt bestätigt den Eingang der ANMELDUNG der Arbeit des Arbeitnehmers aus der EU. Die ANMELDUNG umfasst alle lt. o. a. Richtlinie erforderlichen Nachweise. Datum Stempel Unterschrift der bevollmächtigten Amtsperson Das Amt bestätigt, dass am die ABMELDUNG der Arbeit des Arbeitnehmers aus der EU. eingegangen ist. Datum Stempel Unterschrift der bevollmächtigten Amtsperson 7
8 BEILAGE ZU FORMULAR TUJ/EU-delo Form. TUJ/EU-delo a) Kopie des Nachweises, mit dem die Identität des EU-Bürgers aus 1 der vorliegenden Richtlinie ausgewiesen wird; b) Kopie des Vertrags über die Verrichtung der Arbeit in der Republik Slowenien. 8
9 NATIONALE ANSTALT FÜR ARBEIT DER REPUBLIK SLOWENIEN Form. TUJ/EU-storitve Zentralstelle LJUBLJANA Gebietsstelle Verzeichnisnr.: ANMELDUNG ABMELDUNG DER ARBEIT ENTSENDETER ARBEITNEHMER AUS DER EU (Erbringung von Dienstleistungen seitens Firmen aus der EU) Angaben zum Meldeverpflichteten (Auftraggeber der Dienstleistung aus der Republik Slowenien) 1 Firma 2 Firmensitz 3 Firmenkennnummer _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 4 Steuernummer _ _ _ _ _ _ _ _ Name u. Vorname der Kontaktperson in 5 der Republik Slowenien 6 Telefonnr. der Kontaktperson Angaben zum Durchführenden der Dienstleistung aus der EU 1 Firma 2 Firmenadresse 3 Staat Identifikationsnummer (vom Amt 4 festzulegen) Name u. Vorname der Kontaktperson in 5 der Republik Slowenien 6 Telefonnr. der Kontaktperson Auszufüllen vom Meldeverpflichteten Angaben zum Vertrag: 1 Beschreibung der vertraglichen Arbeit 2 Arbeitsstelle (Straße, Ort und Postleitzahl): 3 Anzahl der Arbeitnehmer Anlage zur Anmeldung (Liste) 4 Beginn der Arbeit Ende der Arbeit Für die Richtigkeit der auf Grundlage der Vollmacht des Ausländers / der Ausländer erfolgten Angaben haftet der Meldeverpflichtete aus der Republik Slowenien. Vor- und Zuname der bevollmächtigten Person des Stempel Meldeverpflichteten: Unterschrift Vom Amt auszufüllen Das Nationale Amt für Arbeit der Republik Slowenien erteilt gem. 4 bzw. 8 dieser Richtlinie sowie gem. 179 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (Amtsbl. der RS, Nr. 80/99 und 70/00) folgende In, am BESTÄTIGUNG Das Amt bestätigt den Eingang der ANMELDUNG der Arbeit des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmer aus der EU, welche unter den fortlaufenden Nummern bis der dieser Anmeldung beiliegenden Liste angeführt sind. Die ANMELDUNG umfasst alle lt. o. a. Richtlinie erforderlichen Nachweise. Datum Stempel Unterschrift der bevollmächtigten Amtsperson Das Amt bestätigt den Eingang der ABMELDUNG der Arbeit des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmer aus der EU, welche unter den fortlaufenden Nummern bis der dieser Abmeldung beiliegenden Liste angeführt sind, per (Datum). Datum Stempel Unterschrift der bevollmächtigten Amtsperson 9
10 BEILAGE ZU FORMULAR TUJ/EU-Dienstleistung Form. TUJ/EU-storitve a) Kopie der Eintragung des Unternehmens bzw. der selbständig tätigen Person, welche die Dienstleistung erbringt; b) Kopie der Nachweise, mit denen die Identität der Arbeitnehmer ausgewiesen wird; c) Liste der Arbeitnehmer auf dem Formular TUJ EU-seznam. 10
11 LISTE DER ENTSENDETEN ARBEITNEHMER Beilage zum Form. TUJ/EU-seznam FÜR DIE VERRICHTUNG VON DIENSTLEISTUNGEN SEITENS EINER FIRMA AUS DER EU Auszufüllen vom Nationalen Anstalt der RS für ArbeitZRSZ Registernr.: Datum der Anmeldung/Abmeldung Fortl. Nr. Zuname Name Geburtsdatum: Geschlecht: Staatsbürgerschaft: ReisepassNr. oder Personalausweisnr. Beschreibung der Arbeiten und Aufgaben: verrichteter Beruf Ort der Arbeit voraussichtliche Daher der Arbeit von - bis ANMELDER/AUFTRAGGEBER: Unterschrift der bevollmächtigten Person Meldepflichtiger/Auftraggeber: Firmensitz des Auftraggebers In, am Stempel 11
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