ArbMedVV - Die Novellierung. Zentrum für Arbeitsmedizin und Medizinische Dienste
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- Georg Berg
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1 ArbMedVV - Die Novellierung Zentrum für Arbeitsmedizin und Medizinische Dienste
2 2008 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 02/2013 Referentenentwurf : Verabschiedung im Bundeskabinett : Verabschiedung im Bundesrat verschoben : Verabschiedung im Bundesrat mit Änderungen : Verabschiedung der Änderungen im Bundeskabinett : neue ArbMedVV tritt in Kraft Bertram Boos Zentrum für Arbeitsmedizin u. Medizinische Dienste 2
3 Gründe - Recht auf informationelle Selbstbestimmung - Kein Nachweis der Eignung - sondern Vorsorge Ziel Schutz der Gesundheit des Mitarbeiters vor arbeitsbedingten Gefährdungen der Gesundheit Bertram Boos Zentrum für Arbeitsmedizin u. Medizinische Dienste 3
4 Untersuchungen durch den Werksarzt Vor Beginn der Tätigkeit Einstellungs- Untersuchung Arbeitsmedizinische Vorsorge währen der Tätigkeit Eignungsuntersuchungen Andere: z.b. Arbeitszeitgesetz, Strahlenschutz, RöntgenVO Bertram Boos Zentrum für Arbeitsmedizin u. Medizinische Dienste 4
5 Inhalt Ärztl. Beratungsgespräch Anamnese, Arbeitsanamnese Körperliche + klinische Untersuchung, sofern diese für Aufklärung und Beratung notwendig sind Und der Mitarbeiter diese nicht ablehnt. Erforderlichkeit muss geprüft werden. Biomonitoring ist Bestandteil Impfungen Bertram Boos Zentrum für Arbeitsmedizin u. Medizinische Dienste 5
6 Arbeitsmedizinische Vorsorge Bertram Boos Zentrum für Arbeitsmedizin u. Medizinische Dienste 6
7 Arbeitsmedizinische Vorsorge Unterscheidung Arbeitsmedizinische Vorsorge / Eignungsuntersuchung: Eignungsuntersuchung: Voraussetzung für Ausübung der Tätigkeit, Beispiel: GMP/ PGMP -, G 25 ( Fahr-und Steuertätigkeit), G41, G 26.III (schwerer Arbeitsschutz Bescheinigung über Tauglichkeit ( keine Bedenken, ) Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht- und Angebotsvorsorge Ziel ist die Beratung des Mitarbeiters über mögliche gesundheitliche Gefährdungen am Arbeitsplatz Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes Bescheinigung über Art der Untersuchung (Anlass kein G!!), Teilnahme, Frist für Nachuntersuchung Bertram Boos Zentrum für Arbeitsmedizin u. Medizinische Dienste 7
8 Probleme, Fragen? - Maßnahmen des Gesundheitsschutzes sind von Einwilligung des MA abhängig. - Nachweis gesundheitlicher Eignung ist nicht Gegenstand der ArbMedVV - Aber auch nirgends wirklich geregelt!! - BG-Grundsätze - Abrechnungsprobleme - Dokumentation bei Verweigerung Bertram Boos Zentrum für Arbeitsmedizin u. Medizinische Dienste 8
9 G26.3 MA verweigert Untersuchung (Blutentnahme, Ergo und Röntgen) Jetzt: AG erhält Bescheinigung Plichtvorsorge teilgenommen. MA ist seiner Pflicht nachgekommen, Risiko trägt er selbst Alt: Tätigkeitsverbot, da Pflichtuntersuchung Eignung: 14 UVV Feuerwehren Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FWDV 7) Bertram Boos Zentrum für Arbeitsmedizin u. Medizinische Dienste 9
10 * eindeutige Nennung der Tätigkeit (bei Pflicht/Angebot Anhang ArbMedVV maßgeblich) ** Datum (Monat/ Jahr); n.n. = nicht notwendig Regelungen Einverständniserklärung Mitgeben und selbst verteilen Arbeitsvertrag Muster einer Vorsorgebescheinigung [ggf. Kopfbogen des Arztes oder der Ärztin im Sinne des 7 ArbMedVV] Vorsorgebescheinigung nach 6 Absatz 3 Nummer 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Herrn/Frau Name: Vorname: Geburtsdatum: Privatanschrift: beschäftigt bei Anschrift des Arbeitgebers: Betriebsvereinbarung ggf. Personalnr.: Arbeitsmedizinische Vorsorge am: Anlass* Art Nächster Termin** (Pflicht/Angebot/ Wunsch) Unterschrift [ggf. Stempel des Arztes oder der Ärztin im Sinne des 7 ArbMedVV; ggf. Zusatz Im Auftrag ] Bertram Boos Zentrum für Arbeitsmedizin u. Medizinische Dienste 10
11 Bertram Boos Zentrum für Arbeitsmedizin u. Medizinische Dienste 11
12 Infos Link: Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 6.3 Bertram Boos Zentrum für Arbeitsmedizin u. Medizinische Dienste 12
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln. - Bek. d. BMAS v IIIb /6 -
Bekanntgemacht in: GMBl Nr. 5, 24. Februar 2014, S. 100 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 6.3 Vorsorgebescheinigung - Bek. d. BMAS
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