Sicherheit und Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen und Krippen. Stuttgart, 18. Juli 2013

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1 Sicherheit und Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen und Krippen Stuttgart, 18. Juli 2013

2 Unfallkasse Baden-Württemberg Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Berufsgenossenschaft für den öffentlichen Dienst Mitglieder 2011 Land Baden-Württemberg (1) Stadtkreise (9) Landkreise (35) Städte und Gemeinden (1.092) selbstständige Unternehmen im Kommunalbereich (1.334 ) selbstständige Unternehmen im Landesbereich (92) Privathaushalte ( )

3 Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Sozialversicherung in Deutschland SGB V SGB VI SGB II SGB XI SGB VII

4 Industrielle Revolution Arbeitsunfall Copyright Deutsches Historisches Museum Berlin

5 Gefährliche Arbeiten Gefährliche Arbeiten Copyright BG Bergbau

6 Kommunale Mitgliedsbetriebe der UKBW Abfallbeseitigung - Zoo Einrichtungen des Gesundheitsdienstes Kindertageseinrichtungen, Schulen Öffentlich-rechtliche Einrichtungen

7 Landesweite Mitgliedsbetriebe der UKBW Einrichtungen des Landes Ministerien Regierungspräsidien Landeskrankenhäuser, Kurkliniken Staatstheater, Museen, Bibliotheken, Spielbanken Landespolizei-, Polizeidirektionen, Hochschulen (Uni, TH, PH, FH) Justizvollzugsanstalten Betriebe mit staatlicher Beteiligung Hilfeleistungsunternehmen

8 Gesetzlich Versicherte der UKBW Beschäftigte der Kommunen und des Landes Baden-Württemberg Kinder in Kindertageseinrichtungen Schüler/-innen von allgemein- und berufsbildenden Schulen Studenten/-innen Pflegepersonen von Angehörigen Blut-und Organspender Hilfeleistende bei Unfällen Schöffen und Zeugen ehrenamtlich Tätige...

9 Gesetzlich Versicherte der UKBW im Jahr 2011 Allgemeine Unfallversicherung Schülerunfallversicherung Versicherte insgesamt

10 Aufgaben und Leistungen nach SGB VII Prävention - Beratung - Überwachung - Aus- und Fortbildung Rehabilitation - Heilbehandlung - Berufshilfe - Schulhilfe - soziale Rehabilitation Entschädigung - Verletztengeld - Übergangsgeld - Verletztenrente

11 Prävention - Beratungen

12 Aufgaben der Abteilung Prävention Fördern der Integration des Arbeitsschutzes im Betrieb Beratung (z.b. Baumaßnahmen) Überwachung Unfalluntersuchungen Betriebliches Gesundheitsmanagement Seminare zum Arbeitsschutz Erlassen UVVen/Beteiligen an Normung und Regelsetzung Mitwirkung bei Projekten, Forschungsstudien, Aktionen

13 Präventionsauftrag nach 14 SGB VII: Verhütung von Arbeitsunfällen Verhütung von Berufskrankheiten Abwehr von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Sorge für eine wirksame Erste Hilfe Verhütung von Unfällen auf dem Weg zu und von der Arbeit Mit allen geeigneten Mitteln!

14 Prävention - Betriebsbesichtigungen

15 Prävention - Unfalluntersuchungen 15

16

17 Prävention BK-Ermittlung 17

18

19 Rechtliche Hinweise Regelwerk der UKBW UVV - verbindlich GUV-V S 2 Kindertageseinrichtungen Regel - verbindlich als Stand der Technik GUV- SR 2 Regel für Kindertageseinrichtungen GUV- SI 8017 Außenspielflächen und Spielplatzgeräte GUV- SI 8014 Naturnahe Spielräume Information als Planungshilfe Besondere Anforderungen für Kinder < 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen

20 UVV Kindertageseinrichtungen Auftragsvergabe GUV-V A 1 5 Vergabe von Aufträgen... (2) Erteilt der Unternehmer den Auftrag,..., so hat er den Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, im Rahmen seines Auftrags die für Sicherheit und Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen einzuhalten. GUV-V S 2 3 Auftragsvergabe Wird für eine Kindertageseinrichtung ein Auftrag erteilt,..., ist dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, die im Zweiten Kapitel genannten Bestimmungen und den Stand der Technik zu beachten und einzuhalten.

21 Allgemeine Hinweise Grundsätze: Für Kinder nicht erkennbare Gefahren dürfen nicht auftreten. Erkennbare angemessene Risiken dürfen gegeben bleiben, da sie ermöglichen, sich spielerisch mit Risiken auseinander-zusetzen, Trotz allem dürfen keine schweren Verletzungen vorkommen können. (Stichwort: Restrisiko)

22 Unzulässige Verglasungen Fenster- und Spiegelglas (Floatglas): Kein Sicherheitsglas! Verwendungsbereich: - wenn Zugang erschwert/abgeschirmt - Schränke und Vitrinen in Nebenräumen Drahtarmiertes Glas (Drahtglas): Kein Sicherheitsglas! Verwendungsbereich: - wenn Zugang erschwert/abgeschirmt - außerhalb von Verkehrswegen

23 Erhöhte Spielebenen Absturzsicherung bis Raumhöhe vorsehen Geländer bis Decke straff gespannte Netze

24 Spielgerät Innenbereich für Kinder < 3 Jahre

25 Erhöhte Spielebene Fenster und Türen - Scher- und Quetschstellen vermeiden - Stolperstellen vermeiden (Schwellen) - Glasflächen (auch Spiegel) aus Sicherheitsglas Beleuchtung - wird unbeabsichtigtes Anstoßen vermieden - Beleuchtung ausreichend - Schutz gegen direktes Berühren leitfähiger Teile Sonstiges - im Griffbereich keine heißen oder leicht zerbrechlichen Leuchten - Verglasung ggf. absturzsichernd - Standsicherheit muss gewährleistet sein (statischer Nachweis)

26 Erhöhte Spielebene Für das Erreichen der Spielebene sind sichere Aufstiege vorzusehen (z.b. Treppe mit Umwehrung und Handlauf) Umwehrungen sind so auszubilden, dass der Aufenthaltsbereich unmittelbar hinter der Absturzsicherung eingesehen werden kann (z.b. senkrechte Vertikalstäbe)

27 Bei erhöhten Spielebenen ist Mobiliar als Aufstiegshilfe (Matratzen, Tische, Stühle, Regale etc.) von der Brüstung zu entfernen.

28 Erhöhte Spielebenen

29 Erhöhte Spielebenen Lösungsmöglichkeit: Netz: max. e= 30 mm als Absturzsicherung zwischen Umwehrung und Decke.

30 Krippenkinder Bauliche Anlagen und Ausstattungen, Spielplatzgeräte und Spielzeug müssen dem Entwicklungsstand von Krippenkindern entsprechen Öffnungsweite von Absturzsicherungen und Treppen mit offenen Setzstufen max. 8,9 cm (anstelle 11 cm) Fangstellen für Kopf, Torso, Finger und Füße

31 Krippenkinder Treppen im Aufenthaltsbereich von Krippenkindern sind zu sichern Türchen oder Kinderschutznetz, Mindesthöhe 65 cm - von Kinder nicht leicht zu öffnen

32 Umwehrungen Absturzhöhen über 1,00 m müssen ständig durch eine Umwehrungen gesichert sein. Kinder dürfen nicht hindurchfallen können und nicht zum Rutschen, Klettern, Aufsitzen und Ablegen von Gegenständen verleitet werden. Mindesthöhe: 1,00 m. Lichte Abstand von senkrechten Zwischenstäbe max. 11 cm (Krippen 8,9 cm) Fußleisten vorsehen Kopfmaß bei Treppen ohne Setzstufe beachten!

33 Krippenkinder Wickelplätze sind so auszuführen, dass Kinder nicht herunterfallen können Seitliche und rückwärtige Aufkantung gegen Wegrollen oder Herunterfallen (Mindesthöhe 20 cm); in Wandecke platzieren Benötigte Materialien in Griffweite lagern Aufstiegshilfe vor unbefugter Nutzung sichern! Eine Hand immer am Kind, stetige Beaufsichtigung!

34 Wickelplatz mit Bad-/Spiellandschaft

35 Krippenkinder Spezielle Anforderungen an Spielplatzgeräte, orientiert am Entwicklungsstand der Krippenkinder Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176 ohne A-Abweichung (europäische Spielplatzgeräte) - Brüstungen ab 60 cm Standfläche 70cm hoch - Treppen und Rampen mit beidseitigen Handläufen ab erster Stufe - kleinere Prüfkörper für Fangstellen beachten - Öffnungsweite für Absturzsicherung max. 89 mm (Kopfmaß) - Ab 30 cm Absätze Sicherung nötig (z.b. Matten o.ä.)

36 Krippenkinder Spezielle Anforderungen an Spielplatzgeräte, orientiert am Entwicklungsstand der Krippenkinder Bestehende Spielplatzgeräte: Zugang erschweren um Zeitpuffer für Eingreifen durch Aufsichtsführenden zu schaffen (nach DIN EN 1176): - keine Treppen, Rampen bzw. ebener Zugang - Zugang über terrassenförmige Plattform, Differenzhöhe mind. 60 cm - bei Leiter den ersten Sprossenabstand mit mind. 40 cm vorsehen

37 Schutzziele der DIN EN 1176 Kinder sollen nicht abstürzen können (daher je nach Höhe Geländer und Brüstungen). Kinder sollen dort, wo sie im Spiel den Halt verlieren können, auf stoßdämpfenden Untergrund fallen. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind abhängig von der freien Fallhöhe abgestuft und mit stoßdämpfenden Böden gekoppelt. Kinder sollen sich beim ungehinderten Spiel nicht einklemmen (Schutz von Kopf und Gliedmaßen). Kleidungsstücke sollen sich nicht verfangen können (Schutz vor Strangulieren). Gefährdungen durch instabile und umstürzende Bauteile sind zu vermeiden, d.h. Verbindungselemente müssen dauerhaft den Anforderungen standhalten. Gefährdungen durch spitze, scharfe, oder gesundheitsgefährdende Gegenstände und Materialien sind auszuschließen. Die Hilfestellung durch Betreuer soll an allen Stellen möglich sein.

38 Gestaltungsanforderungen Kinder sicher betreuen Informationen für Tagesmütter und Tagesväter Aktion Das Sichere Haus Unfallkasse Baden-Württemberg

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