AWO-Norm Schwangerschaftsberatungsstellen Stand: Lfd. Nummer AWO-Qualitätskriterien Träger QM-Handbuch. Standes und vorliegender Standards

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1 1. Grundlagen 1.1. Leitbildorientierung SBS 1.1. Leitbildorientierung für die Einrichtung auf Basis des AWO-Leitbildes erarbeiten und bekannt machen 1.2. Konzeption SBS 1.2. a) Erarbeitung der Konzeption der Beratungsstelle auf der Grundlage des fachlichen Standes und vorliegender Standards sichern SBS 1.2. b) Zielgruppenorientierung beschreiben SBS 1.2. c) Umsetzung der Konzeption bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Trägern gewährleisten SBS 1.2. d) Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der Konzeption SBS 1.2. e) Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Weiterentwicklung der Konzeption gewährleisten 2. Dienstleistungen 2.1. nicht belegt 2.2. Grundsätze der Beratung und Information SBS 2.2. a) Fachlichen Stand von Beratung und Information sichern, rechtlich aktuell halten und anwenden SBS 2.2. b) Dokumente, in denen die Grundsätze von Beratung und Information niedergelegt sind, für die Beratungsstelle verbindlich machen SBS 2.2. c) Aussagekräftiges und zielgruppenspezifisches Informationsmaterial zu den Leistungsbereichen erstellen, vorhalten und aktuell halten Seite 1 von 7

2 2.3. Erstkontakt SBS 2.3. a) Geregelten Ablauf des Erstkontakts beschreiben SBS 2.3. b) Bedarfsgerechte, angebotsspezifische Erreichbarkeit regeln (Termine, Ort, Telefonzeiten, Wegbeschreibung) SBS 2.3. c) Zielgruppenadäquate Ansprache definieren und anwenden (z. B. Alter, Geschlecht, Herkunft) SBS 2.3. d) Maßnahmen zur zeitnahen, bedarfsund sachgerechten Feststellung der Zuständigkeit, zügigen internen Informationsweiterleitung an Zuständige bzw. zur entsprechenden kooperativen und/oder externen Weitervermittlung festlegen und anwenden (z. B. weitere Beratungsmöglichkeiten, Schnittstellen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Dolmetscherinnen und Dolmetscher) SBS 2.3. e) Merkmale für evtl. erforderliche Begleitleistungen definieren und anwenden SBS 2.3. f) Vorhandensein und Zugänglichkeit von Informationsmaterial für persönliche Erstkontakte regeln 2.4. Beratung zu Schwangerschaftskonflikten Beratung nach 5, 6 SchKG in Verbindung mit 219 StGB SBS a) Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sichern SBS b) Einhaltung der Standards psychosozialer Beratung SBS c) Vorhandensein von Informationsmaterial zu eigenen und externen Beratungsleistungen regeln (zu Beratungsinhalten sowie Schnittstellen, Leistungen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern, Dolmetscherinnen und Dolmetschern) Seite 2 von 7

3 Antragstellung Bundesstiftung Mutter und Kind SBS a) Verfahren zur Information und Unterstützung bei Antragsstellung festlegen und anwenden SBS b) Aktualität der Information zu bundeslandspezifischen und ggf. landesspezifischen Richtlinien 2.5. Information und Beratung nach 2 + 2a SchKG Information und Beratung zu Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung SBS a) Teilprozesse der Informations- bzw. Beratungsleistungen entsprechend den jeweiligen Gruppen von Ratsuchenden gemäß 2 SchKG beschreiben SBS b) Einhaltung der Standards von Beratung, Gruppenarbeit und Information zu Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung SBS c) Vorhaltung von zielgruppenspezifischen und kontextspezifischen Informationsmaterial u. a. der BZgA, zu eigenen und externen Informations- und Beratungsleistungen regeln (Vermittlungsmöglichkeiten, Schnittstellen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Dolmetscherinnen und Dolmetscher) Information und Beratung nach 2 SchKG im Kontext biomedizinischer Leistungen SBS a) Spezifische Teilprozesse je nach Anliegen (PND, künstliche Befruchtung) beschreiben SBS b) Vorhaltung von Informationsmaterial zu eigenen und externen Dienstleistungen sowie zu Stand, Entwicklung und Funktion der biomedizinischen Angebote Seite 3 von 7

4 und Verfahren und ihre Alternativen regeln (u. a. Material der BZgA; Vermittlungsmöglichkeiten, Schnittstellen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern, Dolmetscherinnen und Dolmetschern) SBS c) Maßnahmen zur Realisierung eines niederschwelligen Beratungsangebots treffen SBS d) Kooperation mit Ärztinnen und Ärzten Hilfe in Krisensituationen SBS a) Kriseninterventionsplan erarbeiten, festlegen und anwenden SBS b) Kooperation mit Facheinrichtungen Sexualpädagogische und themenspezifische Gruppenarbeit SBS a) Teilprozesse der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung sexualpädagogischer und themenspezifischer Gruppenarbeit beschreiben SBS b) Verfahren zur Bestimmung von Bedarfen, zielgruppenspezifischen Angeboten, Gruppenbesonderheiten und Rahmenbedingungen für Veranstaltungen festlegen SBS c) Materialien und didaktische Hilfsmittel, u. a. der BZgA, auf aktuellem fachlichen Stand vorhalten SBS d) Vorhaltung von Material zu eigenen und externen Leistungen regeln (Angebote, Schnittstellen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und Dolmetscherinnen und Dolmetschern) SBS e) Einbindung von technischen Medien SBS f) Kontinuierliche Entwicklung von Kommunikations- und Präsentationsformen Seite 4 von 7

5 Aufklärung im IT-Bereich gewährleisten SBS a) Verfahren zu Planung und Durchführung der Aufklärung unter besonderer Berücksichtigung der Schwerpunkte der Beratungsstelle festlegen SBS b) Nutzung Materialien BZgA 3. Interne Organisation und Kommunikation SBS 3. a) Regelmäßige organisation-, fall- und mitarbeiterinnen- und mitarbeiterbezogene Kommunikation (Team-Besprechungen, Fallbesprechungen, Supervision, ggf. zusätzliche Supervision zu Krisenintervention; methodische Fragen) SBS 3. b) Regelhafte Formen für die Gestaltung der Teamkommunikation entwickeln und ihre Effizienz regelmäßig prüfen (Periodizität, Schwerpunkte ) SBS 3. c) Dienstplanung regelmäßig und bedarfsorientiert durchführen SBS 3. d) Vertretungspläne für Ausfälle und Notfallsituationen SBS 3. e) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Dienstplanung regelmäßig beteiligen SBS 3. f) Dokumentation der Besprechungen und Einhaltung von Absprachen (Erledigungskontrolle) 4. Vernetzung und Kooperation SBS 4. a) Kooperation der Beratungsstelle und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in fachlichen Gremien lokaler bzw. regionaler Anbieter, Behörden, Institutionen und Einrichtungen regeln SBS 4. b) Vernetzungszusammenhänge transparent und zugänglich machen SBS 4. c) Informationen über Kooperations- Seite 5 von 7

6 partner und Netzwerke und deren Angebote vorhalten und regelmäßig aktualisieren (vernetzte eigenen Dienste, Einrichtungen und Angebote der AWO, lokale bzw. regionale Anbieter- Behörden, -Institutionen, - Einrichtungen, Berufs- und Selbsthilfegruppen sowie Netzwerke) SBS 4. d) Information der Kooperationspartner und Netzwerke über Dienstleistungsangebote der Beratungsstelle und der AWO sichern und auf aktuellem Stand halten 5. Dokumentation und Evaluation SBS 5. a) Systematische Führung von Aufzeichnungen über die Erbringung der Dienstleistung SBS 5. b) regelmäßig die vertraglich/gesetzlich vorgegebenen Statistiken führen SBS 5. c) regelmäßige Evaluation der maßgeblichen Dienstleistungsprozesse auf der Basis ermittelter relevanter Daten oder Erkenntnissen SBS 5. d) Evaluationsergebnisse in kontinuierlichen Verbesserungsprozess und Managementbewertung einspeisen 6. Umgang mit Eigentum des Kunden SBS 6. a) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf sorgsamen Umgang mit Eigentum des Kunden verpflichten SBS 6. b) Angemessene Regelungen zum Schutz von Kundeneigentum vor Verlust oder Beschädigung festlegen SBS 6. c) Verfahren zur Schadensregulierung festlegen und bekannt machen 7. Handhabung und Lagerung von Waren, Arbeitsmitteln und Prüfmitteln SBS 7. a) Sachgerechte Handhabung und Lagerung von für die Dienstleitung notwen- Seite 6 von 7

7 digen Materialien, technischen Geräten und Verbrauchsmaterialien SBS 7. b) Sicherung der sachgerechten Wartung und Pflege der Dienstfahrzeuge 8. Externe Überprüfungen SBS 8. a) Systematische Vorbereitung und Begleitung externer Prüfungen SBS 8. b) Nachbereitung, Auswertung der Ergebnisse und deren Einbeziehung in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess Seite 7 von 7

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