Arbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt
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- Klaus Dunkle
- vor 7 Jahren
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1 R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu ASiG, wann und wie bestellen. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), sie fasst bisher verstreute Regelungen zu Untersuchungen und anderen Maßnahmen zusammen.
2 Welche Aufgaben hat der Betriebsarzt Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz Nach der BGV A 2 Nach der VO Arbeitsmedizinische Vorsorge Wie geht der Arbeitgeber vor? Gefährdungsbeurteilung Substitution Technische Maßnahmen PSA Arbeitsmedizinische Vorsorge
3 Wichtige Aufgaben nach 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 1.Arbeitgeber und für Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortliche Personen beraten, z.b. bei - Gefährdungsbeurteilung - Erste Hilfe 2.Arbeitnehmer untersuchen, und beraten - Untersuchungsergebnisse auswerten, 3.Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beobachten und einfordern, - selbst gucken und beratend eingreifen.
4 Der Arbeitgeber und die Beurteilung der Arbeitsbedingungen Schritte der Gefährdungsbeurteilung: 1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten 2. Ermitteln der Gefährdungen 3. Beurteilen der Gefährdungen 4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (Rangfolge der Schutzmaßnahmen beachten) 5. Durchführung der Maßnahmen 6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen 7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.
5 Zur Erinnerung 4 Arbeitsschutzgesetz - Allgemeine Grundsätze 1. eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering halten 2.Gefahren an ihrer Quelle bekämpfen; 3.Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen; 4. Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt sachgerecht verknüpfen; 5.individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig; 6.besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen berücksichtigen; 7.den Beschäftigten geeignete Anweisungen erteilen; 8.mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.
6 Jetzt aber: Arbeitsmedizinische Vorsorge (1) Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb. Sie umfasst die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit, die individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sowie die Nutzung von Erkenntnissen aus diesen Untersuchungen für die Gefährdungsbeurteilung und für sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
7 Was sagt die BGV A 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) zu den Vorsorgeuntersuchungen? Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die nach speziellem Recht vorgeschrieben sind, müssen zusätzlich zur Einsatzzeit erbracht werden. Anlässe für das Tätigwerden eines Betriebsarztes können sein die Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen, Beurteilungen und Beratungen, - die Häufung gesundheitlicher Probleme.
8 Wann arbeitsmedizinische Vorsorge, welche Maßnahmen? Dies bestimmt der Arbeitgeber durch die Gefährdungsbeurteilung Und zwar bei Untersuchungen nach Pflichtuntersuchungen Angebotsuntersuchungen Wunschuntersuchungen Untersuchungen sind im Anhang der Verordnung aufgelistet. Die Gliederung orientiert sich an den zusammengeführten Rechtsvorschriften
9 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) löst ab: Gefahrstoffverordnung Biostoffverordnung Gentechnik-Sicherheitsverordnung Lärm- und Vibrations-Änderungsschutzverordnung teilweise Druckluftverordnung Bildschirmverordnung BGV A 4 Arbeitsmedizinische Vorsorge (weitgehend) Siehe auch: 11 Arbeitsschutzgesetz ( Wunschuntersuchung
10 Was ist für Sie relevant? 3 (1) Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Dabei hat er die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs und die nach 9 Abs. 4 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen.... Arbeitsmedizinische Vorsorge kann auch weitere Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge umfassen. (2) Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach 7 zu beauftragen. (Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin)
11 Was folgt nach der Untersuchung? 8 Maßnahmen bei gesundheitlichen Bedenken Der Arbeitgeber überprüft mit dem Betriebsarzt die Gefährdungsbeurteilung und verbessert die Schutzmaßnahmen. Bleiben die gesundheitlichen Bedenken bestehen, so hat der Arbeitgeber dem oder der Beschäftigten eine andere Tätigkeit zuzuweisen, bei der diese Bedenken nicht bestehen. Dem Betriebs- oder Personalrat und der zuständigen Behörde sind die getroffenen Maßnahmen mitzuteilen.
12 Was ist mit den Bio- oder Gefahrstoffen? Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsuntersuchungen sowie weitere Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge z.b.: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Pflicht- oder Angebotsuntersuchungen bei Feuchtarbeit z.b. Impfangebot, Pflicht- oder Angebotsuntersuchungen mit bestimmten biologischen Arbeitsstoffen
13 10 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (1). ordnungswidrig...handelt... wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 4 Abs. 1 eine Pflichtuntersuchung nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst, 2. entgegen 4 Abs. 2 Satz 1 eine Tätigkeit ausüben lässt, 3. entgegen 4 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 eine Vorsorgekartei nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder 4. entgegen 5 Abs. 1 Satz 1 eine Angebotsuntersuchung nicht oder nicht rechtzeitig anbietet. (2) Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines oder einer Beschäftigten gefährdet, ist nach 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar.-
14 Landesgewerbearzt Bremen, Parkstr. 58/60, Bremen Tel.: FAX Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Parkstraße Bremen Tel.: Fax: gewerbeaufsicht.bremen.de bremen.de Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Lange Straße Bremerhaven Tel.: ) Fax: Office-BRHV@ gewerbeaufsicht.bremen.de bremen.de
15 Fragen an den Betriebsarzt Wie ist das mit der Schweigepflicht? Was tue ich, wenn der Beschäftigte einen anderen Arzt wählt? Impfen kann doch auch der Hausarzt? Wie gehe ich bei gesundheitlichen Risiken vor. Wiedereingliederung nach längerer Krankheit (BEM) Was ist Gesundheitsmanagement?
16 Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) Feuchtarbeit (siehe auch Nummer 3.3.4) Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Arbeiten im feuchten Milieu ausführen oder flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen oder häufig oder intensiv ihre Hände reinigen, sind Feuchtarbeit.
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