Informationen zur Oberstufenverordnung (OVO) und zur Abiturprüfungsverordnung (APVO)
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- Oskar Ritter
- vor 7 Jahren
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1 Informationen zur Oberstufenverordnung (OVO) und zur Abiturprüfungsverordnung (APVO) Die Bestimmungen der OVO und der APVO geben für alle gymnasialen Oberstufen in Schleswig- Holstein verbindliche Rahmenbedingungen vor. In diesen Verordnungen werden zum Beispiel die Beleg- und Einbringpflichten von Leistungs- und Grundkursen sowie alle Modalitäten im Zusammenhang mit der Abiturprüfung geregelt. Mit dem folgenden Überblick möchten wir Ihnen eine Orientierungshilfe zur Umsetzung dieser Verordnungen an der Max-Planck-Schule an die Hand zu geben. Gliederung: I: 11. Jahrgangsstufe (Einführungszeit) II: 12. und 13. Jahrgangsstufe (Qualifikationsphase) III: Abiturprüfung IV: Fachhochschulreife
2 I. Die Einführungszeit 11. Jahrgangsstufe 1. In der Einführungszeit wird in folgenden Fächern im Klassenverband (Pflichtfächer) und in festen Gruppen (Wahlpflichtfächer) unterrichtet: Klassenverband (Pflichtfächer) Feste Gruppen (Wahlpflichtfächer) Fach Stunden Fach Stunden Deutsch 3 2 FS * aus: Englisch, 3 Geschichte 2 Französisch, Latein 3 Erdkunde 2 Kunst oder Musik 2 Wirtschaft/Politik 2 2 NW * aus: Physik, Biologie, 3 Mathematik 3 Chemie 3 Methodik 2 ggf. Informatik (2) Religion oder Philosophie 2 Sport 2 6 Fächer 14 Std 8 Fächer 18 Std * Es können wahlweise maximal drei FS oder drei NW belegt werden 2. Leistungsbewertung: Zeugnisse am Ende jedes Schulhalbjahres mit Punktbewertung von Wiederholung der Einführungszeit auf Antrag ist einmal möglich. Die Einführungszeit muss wiederholt werden, wenn D oder M oder FS oder zwei andere zu belegende Fächer 0 Punkte oder 2 Fächer von D, M, FS weniger als 4 Punkte oder in mehr als zwei Fächern weniger als 4 Punkte Schülerinnen und Schüler die im Wiederholungsjahr erneut nicht die Voraussetzungen für den Eintritt in die 12. Jahrgangsstufe erfüllen, müssen die Schule verlassen. ( 1 (3) Die Dauer des Besuchs der Oberstufe beträgt höchstens vier Jahre, unbeschadet der Möglichkeit, eine einmal nicht bestandene Abiturprüfung nach weiterem Schulbesuch einmal zu wiederholen) 4. Nach 11.1 ist ein Wechsel zwischen den Kursen der Naturwissenschaften, Rel/Phil, Ku/Mu möglich. Diese Fächer können jedoch dann nicht mehr Abiturprüfungsfach sein. Der 11. Jahrgang ist Einführungszeit, das heißt: der 11. Jahrgang soll auf die Arbeitsweise der Oberstufe vorbereiten, im 11. Jahrgang erbrachte Leistungen zählen noch nicht für das Abitur, nur Fächer, die bereits zu Beginn des 11. Jahrgangs belegt wurden, können als Abiturprüfungsfach gewählt werden. Wichtig bei der Wahl zwischen den Kursen - Kunst / Musik - Religion / Philosophie - Naturwissenschaften - Fremdsprachen
3 II. Die Qualifikationsphase Die Jahrgangsstufen 12 und 13 sind als Kurssystem organisiert. Sie gliedern sich in 4 Kurshalbjahre (KHJ). Die erbrachten Leistungen gehen schon ein in die Abiturberechnung. 1. Die Fächer sind zu Aufgabenfeldern zusammengefasst: 1. Aufgabenfeld (sprachlich-literarisch-künstlerisch): Deutsch, Fremdsprachen, Kunst, Musik 2. Aufgabenfeld (gesellschaftswissenschaftlich): Geschichte, Erdkunde, Wirtschaft/Politik 3. Aufgabenfeld (mathematisch-naturwissenschaftlich): Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Informatik Keinem der Aufgabenfelder zugeordnet sind die Fächer: Religion, Philosophie, Sport, Projektkurs Die Halbjahreskurse in den einzelnen Fächern schließen grundsätzlich als Folgekurse aneinander an. Der Unterricht erfolgt in Grund- und Leistungskursen. Grundkurse sollen die allgemeine gymnasiale Grundbildung vermitteln, Leistungskurse dienen fachlich und methodisch vertieftem Lernen. 2. Leistungskurse: Wahl zu Beginn des 1. Kurshalbjahres: 1. LK aus D, FS, M, NW (Phy, Bio, Che) 2. LK frei wählbar aus dem Angebot der Schule Leistungskurse werden im Umfang von 5 Wochenstunden unterrichtet. Der Wechsel eines LK ist bis spätestens 8 Wochen nach Beginn des 1. Kurshalbjahres möglich. Späterer Wechsel nur bei Rücktritt um eine Jahrgangsstufe 3. Pflichtgrundkurse: In folgenden Fächern sind Pflichtgrundkurse zu belegen, sofern sie nicht schon als Leistungskurse gewählt wurden: AF Fach 12. Jahrgang 13. Jahrgang WoStd. / KHJ WoStd. / KHJ Deutsch 3 3 Englisch Französisch 3 3 I Latein Kunst Musik 2 Geschichte 2 2 II Erdkunde 2 Wirtsch./Pol. 2 2 Mathematik 3 3 * Physik III Biologie 3 3 Chemie 3 Informatik (2 ) ** Religion Philosophie 2 Sport 2 2 Projektkurs 2 30 WoStd/KHJ 26 WoStd/KHJ *** * Mathematik 13. Jg. kann durch 2 GK Informatik/Mathe oder WiPo/Mathe substituiert werden, sofern es kein Prüfungsfach ist. Die Substitutionskurse werden dann statt Mathematik in die Belegverpflichtung eingebracht. ** Im 13. Jahrgang ist Informatik nur zusätzlich zu einer Naturwissenschaft möglich. *** Die Belegverpflichtung im 13. Jg. (26 WoStd/KHJ) ist nur durch zusätzliche Wahl-GK-Belegung zu erfüllen. 4. Leistungsbewertung: Zeugnisse am Ende jedes Schulhalbjahres mit Punktbewertungen von 15-0 Kurse, die mit 0 Punkten bewertet werden, gelten als nicht belegt und müssen in einem der beiden folgenden KHJ wiederholt werden. Falls dies nicht möglich ist, erfolgt Rücktritt um eine Jahrgangsstufe. LK 0 Punkte od. 2 GK 0 Punkte bedeutet Rücktritt um eine Jahrgangsstufe. Rücktritt um eine Jahrgangsstufe ist auch auf Antrag nach Abschluss jedes Kurshalbjahres möglich. Entzieht sich eine Schülerin oder ein Schüler der Leistungsbewertung, kann der Kurs mit 0 Pkt. gewertet werden.
4 III: Abiturprüfung Die Meldung zur Abiturprüfung erfolgt am Ende des 3. Kurshalbjahres. Dabei muss der Nachweis erbracht werden, dass die folgenden Bedingungen zur Teilnahme an der mündlichen Abiturprüfung theoretisch erfüllt werden können. Andernfalls erfolgt Rücktritt um eine Jahrgangsstufe Bedingungen für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung 1. Belegpflichten erfüllt In der 12. Jahrgangsstufe mindestens 30 Wochenstunden pro Halbjahr belegt. In der 13. Jahrgangsstufe mindestens 26 Wochenstunden pro Halbjahr belegt. Pflichtgrundkurse aus (soweit nicht als Leistungskurse abgedeckt): Deutsch 4 Kurse Mathematik 4 Kurse * AF 1 Fremdsprache 4 Kurse AF 3 1. Naturwissenschaft 4 Kurse Kunst oder Musik 2 Kurse 2. NW oder Informatik 2 Kurse AF 2 Geschichte 4 Kurse Religion oder Philosophie 2 Kurse Erdkunde / Wipo 4/2 od 2/4 Kurse ohne Sport 4 Kurse Projektkurs 2 Kurse * Mathematik im 13. Jg. kann durch 2 GK Informatik/ Mathematik oder WiPo/Mathematik substituiert werden, sofern es kein Abiturprüfungsfach ist. Die Substitutionskurse werden dann statt Mathematik in die Belegverpflichtung eingebracht. An der MPS werden z. Zt. Keine Substitutionskurse angeboten. 2. Einbringpflichten erfüllt Einbringpflichtig sind: die Leistungskurse aus (8 Kurse) 22 Grundkurse aus (ohne P3 / P4 aus 13.2) darunter alle Pflicht-GK der AF 1 u. 3 sowie aus AF 2 je Fach mind. 2 Kurse die P3- / P4-Kurse aus (soweit nicht schon in obiger Liste enthalten) Dabei müssen folgende Leistungen erbracht worden sein: LK in zweifacher Wertung, 13.2 in einfacher Wertung mindestens 70 Punkte darunter mindestens 4 LK aus mit mindestens 5 Punkten 22 GK in einfacher Wertung mindestens 110 Punkte mindestens 16 der anzurechnenden GK (incl. Streichregel) mit 5 oder mehr Punkten Streichregel: Wer mehr als 20 Pflicht-GK einbringen muss, darf bestimmte Kurse von ihnen streichen bis die Zahl 20 erreicht ist. Gestrichen werden dürfen - bei Belegung von 6 Kursen NW: bis zu 2 Kurse derselben NW oder Inf. - bei Belegung von 4 Kursen NW + 2 Kursen Inf.: bis zu 2 Kurse Inf. Kurse in den Prüfungsfächern dürfen nicht gestrichen werden. Anschließend muss mit anderen Kursen wieder bis auf 22 einzubringende Kurse aufgefüllt werden. Zur Erfüllung der Einbringpflicht dürfen max. 3x Sport-GK, 2x Projektkurs, 2x je Wahl-GK eingebracht werden.
5 III: Abiturprüfung Geprüft wird in 2 Leistungskursen (schriftlich) 1 Grundkurs (P3) (schriftlich) 1 Grundkurs (P4) (mündlich) Die Festlegung der P3- und P4- Kurse erfolgt zu Beginn des 3. Kurshalbjahres. Bedingungen für für die Wahl der Abiturprüfungsfächer 1. alle Aufgabenfelder müssen abgedeckt werden (mindestens 1 Fach pro AF). 2. D oder FS muss Prüfungsfach sein. 3. wenn D -LK + G/Ek/WP -LK, dann muss M oder FS unter den Prüfungsfächern sein. wenn D -LK + Ku/Mu -LK, dann muss M unter den Prüfungsfächern sein. 4. alle Prüfungsfächer müssen durchgängig von belegt worden sein. Sport kann kein P3 - Fach sein. Informatik kann nur Prüfungsfach sein, wenn die drei AF bereits durch andere Fächer abgedeckt sind, als P4. Abiturergebnis Das Bestehen des Abiturs wird auf der Grundlage folgender Qualifikationen entschieden: 1. Leistungen aus den Leistungskursen mindestens 70 Punkte 2. Leistungen aus den Grundkursen mindestens 110 Punkte 3. Leistungen aus den Abiturprüfungen: mindestens 100 Punkte erreicht durch: 1. LK Bewertung 13.2 (einf.) + schriftliche Prüfung (vierf.) 2. LK Bewertung 13.2 (einf.) + schriftliche Prüfung (vierf.) P3 Bewertung 13.2 (einf.) + schriftliche Prüfung (vierf.) P4 Bewertung 13.2 (einf.) + mündliche Prüfung (vierf.) In zwei der vier Prüfungsfächer, darunter einem Leistungskursfach, müssen mindestens jeweils 25 Punkte erreicht werden (gilt auch bei Einbringung der bll). Wird in einem schriftlichen Prüfungsfach auch mündlich geprüft (nur auf Antrag des Prüflings), werden schriftliches und mündliches Prüfungsergebnis im Verhältnis 2 : 1 gewertet. Soll das Ergebnis der besonderen Lernleistung in die Bewertung einbezogen werden, so werden die in den vier Abiturprüfungen erreichten Punkte jeweils dreifach und die besondere Lernleistung vierfach gewertet. Berechnung der Abiturdurchschnittsnote Aus den Punktbewertungen der vier Leistungskurse, der 22 Grundkurse sowie aus dem Ergebnis der Abiturprüfung errechnet sich die Durchschnittsnote nach folgender Formel: 5 2 / 3 Gesamtpunktzahl / Punkte 4,0 ab 768 Punkte 1,0
6 IV: Fachhochschulreife Am Ende des 12. Jahrgangs erwerben die Schülerinnen und Schüler die Fachhochschulreife (schulischer Teil). Auf Antrag wird ihnen darüber ein Zeugnis ausgestellt. Voraussetzungen 1. Belegpflichten der LK erfüllt 4 LK, dabei in zweifacher Wertung mindestens 40 Punkte erreicht darunter mindestens 2 LK mit mindestens 5 Punkten 2. Belegpflichten der GK erfüllt 11 GK, dabei in einfacher Wertung mindestens 55 Punkte erreicht darunter mindestens 7 GK mit mindestens 5 Punkten 3. Unter den anzurechnenden Kursen müssen je zwei Kurse in D, FS, G od. Ek od. WiPo, (1) M, einer NW enthalten sein. Schülerinnen oder Schüler, die diese Bedingungen am Ende des 12. Jahrgangs nicht erfüllen und nicht um eine Jahrgangsstufe zurücktreten, können die Fachhochschulreife nach 13.1 mit den Leistungen aus 12.2 und 13.1 erwerben, (2) bzw. am Ende des 13. Jahrgangs mit den Leistungen aus 13.1 und 13.2 (2) Die Fachhochschulreife kann auch nach den Leistungen eines wiederholten 12. Jahrgangs erworben werden. Der erreichte FHS-Abschluss kann im Verlauf der weiteren Schulbesuchszeit nicht mehr verbessert werden. (1) (2) entweder 2 Kurse desselben Faches oder 2 aufeinander folgende Kurse verschiedener Fächer dabei bestehen die Belegpflichten des AF auch im 13. Jahrgang fort ( Ku/Mu, 3 GW, 2NW). Ergebnis der Fachhochschulreife Aus den eingebrachten Leistungs- und Grundkursen wird die Gesamtpunktzahl (mind.95, max 285) errechnet. Die Durchschnittsnote der Fachhochschulreife errechnet sich nach folgender Formel: 5 2 / 3 - Gesamtpunktzahl / 57
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