POKTFUmweltethik 361. Inhaltsübersicht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "POKTFUmweltethik 361. Inhaltsübersicht"

Transkript

1 Prüfungsordnung der Katholisch-Theologischen Fakultät für das Aufbaustudium Umweltethik an der Universität Augsburg vom 17. September 2002 (KWMBl II 2003 S. 1130), geändert durch Satzung vom 10. August 2005 (*) (ab Januar 2005 werden die Satzungsänderungen unter der homepage der Universität Augsburg: veröffentlicht) Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) und 51 der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV) vom 6. Dezember 1993 (GVBl S. 924, BayRS UK/WFK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. März 2002 (GVBl S. 128) erlässt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: Inhaltsübersicht I. Allgemeine Bestimmungen 1a Geltungsbereich und akademischer Grad 1b Qualifikation für das Aufbaustudium 2 Ziel des Aufbaustudiums 3 Regelstudienzeit und Gliederung des Studiums 4 Prüfungsausschuss 5 Prüfungsberechtigte II. Besondere Bestimmungen 6 Erwerb von Leistungsnachweisen 7 Prüfungsdauer 8 Hospitationen 9 Anrechnung von Leistungsnachweisen 10 Diplomarbeit 11 Feststellung des Gesamtergebnisses 12 Fristen, Ausnahmen und Wiederholungsmöglichkeiten 13 Zeugnis und Urkunde III. Schlussbestimmungen 14 Inkrafttreten 1

2 361 POKTFUmweltethik Sprachgebrauch Die in dieser Prüfungsordnung verwendeten männlichen Personen- und Funktionsbezeichnungen schließen beide Geschlechter ein. I. Allgemeine Bestimmungen Zu 1 Abs. 1 APrüfO 1a Geltungsbereich und akademischer Grad 1 Diese Prüfungsordnung ergänzt die Allgemeine Prüfungsordnung (APrüfO) der Universität Augsburg. 2 Die Allgemeine Prüfungsordnung hat Vorrang. (2) Aufgrund der nach 11 dieser Prüfungsordnung erbrachten und nachgewiesenen Leistungen wird der akademische Grad Diplom-Umweltethiker Univ. (postgrad.) bzw. Diplom-Umweltethikerin Univ. (postgrad.), abgekürzt Dipl.-Umw.Eth.Univ. (postgrad.) verliehen. 1b Qualifikation für das Aufbaustudium Die Qualifikation für das Aufbaustudium wird nachgewiesen durch einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule bzw. einen Diplomabschluss an einer Fachhochschule mit der Gesamtnote 1,5 oder besser. Zu 2 Abs. 1 APrüfO 2 Ziel des Aufbaustudiums Das Aufbaustudium dient dem Erwerb von Wissen und Verständnishorizonten auf den Gebieten der Begründung und Bewertung umweltethischer Handlungsprinzipien, der Analyse von Institutionen oder Betrieben auf ihre Ökologie hin, der Anregung und Begleitung von Reflexion in diesen Institutionen oder Betrieben, der Entwicklung geeigneter Strategien zur ökologischen Risikobewältigung, der Qualifikation zur ökologisch orientierten Öffentlichkeitsarbeit und der theologisch informierten Fundierung eines verantworteten Umgangs mit der Schöpfung. Zu 2 Abs. 3, 9 Abs. 1, 10 APrüfO 3 Regelstudienzeit und Gliederung des Studiums Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester, wobei das vierte Semester für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehen ist. (2) Der Höchstumfang der für den Studienabschluss erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 46 Semesterwochenstunden, von denen 24 in Pflichtveranstaltungen, 21 in Wahlpflichtveranstaltungen und eine durch verpflichtende Vor- und Nachbereitung von Hospitationen ( 8) zu erbringen sind. 2

3 4 Prüfungsausschuss Zu 5 APrüfO 1 Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und sein Stellvertreter werden auf zwei Jahre gewählt. 2 Wiederwahl ist zulässig. (2) Gibt sich der Prüfungsausschuss keine Geschäftsordnung, gilt die des Senats der Universität Augsburg entsprechend. Zu 5 Abs. 3, 7, 12 Abs. 1 APrüfO 5 Prüfungsberechtigte Prüfungsberechtigt sind die in 7 APrüfO und in der Hochschulprüferverordnung (HSchPrüferV) genannten Lehrpersonen. II. Besondere Bestimmungen Zu 3, 8, 9, 11, 12 und 18 APrüfO 6 Erwerb von Leistungsnachweisen 1 Leistungsnachweise können in Form von Hausarbeiten, Seminararbeiten (Referaten), Klausuren, mündlichen Prüfungen spätestens im Anschluss an die jeweilige Lehrveranstaltung erbracht werden. 2 Der Prüfer bestimmt spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung die Form des Leistungsnachweises und gegebenenfalls die zugelassenen Hilfsmittel. (2) Über den Nachweis von erfolgreichen, d.h. mit mindestens ausreichend oder besser bewerteten Leistungen erhält der Student vom Dozenten eine Bescheinigung, die die Bewertung ausweist und von der Fakultät zu siegeln ist, sofern die Leistung nicht informationstechnisch zentral gespeichert wird. 3

4 361 POKTFUmweltethik 7 Prüfungsdauer Zu 11 und 12 APrüfO Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt je Lehrveranstaltung 20 Minuten. (2) Die Dauer der schriftlichen Prüfung (Klausur) beträgt pro Semesterwochenstunde der zugehörigen Lehrveranstaltung 30 Minuten. 8 Hospitationen * 1 Die teilnehmende Beobachtung (Hospitation) an behördlichen und betrieblichen Vorgängen vertieft das Verständnis für Möglichkeiten und Grenzen umweltorientierten Handelns. 2 Der Student nimmt im Laufe des Aufbaustudiums, in der Regel während der vorlesungsfreien Zeit, an mindestens einer sechswöchigen Hospitation oder an höchstens drei kürzeren Hospitationen teil. 3 Der Bereich kann im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss frei gewählt werden, wobei Vorerfahrungen und Berufsabsichten des Studenten in die Entscheidungsfindung bezüglich des Bereichs einbezogen werden. 4 Wenn sich der Student für die Teilnahme an mehreren Hospitationen entscheidet, soll jede mindestens zwei Wochen umfassen, wobei eine Gesamtzeit von sechs Wochen erreicht werden muss. 5 Die Hospitationen sollen in einer Umweltbehörde, einem umweltorientierten Unternehmen und/oder einer Nicht-Regierungs-Organisation (Verband, Verein, z. B. Bund Naturschutz, Greenpeace ) stattfinden. 6 Die Anerkennung der Hospitationen wird durch einen vom Prüfungsausschuss bestellten Dozenten der Katholisch-Theologischen Fakultät vorgenommen. 9 Anrechnung von Leistungsnachweisen Zu 4 APrüfO Leistungsnachweise, die nicht im Rahmen des Aufbaustudiengangs Umweltethik erworben wurden, können anerkannt werden, wenn der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit feststellt. Zu 13 APrüfO 10 Diplomarbeit Durch die Diplomarbeit soll der Kandidat den Nachweis erbringen, dass er in der Lage ist, ein Thema aus einem Lehr- oder Forschungsbereich des Aufbaustudiums Umweltethik selbständig wissenschaftlich zu bearbeiten und darzustellen. (2) 1 Das Thema der Diplomarbeit wird von einem der in 7 APrüfO genannten prüfungsberechtigten Dozenten der Katholisch-Theologischen Fakultät formuliert und betreut. 2 Der Prüfungsausschuss kann Ausnahmen zulassen; mindestens ein Gutachter muss der Katholisch-Theologischen Fakultät angehören. 4

5 (3) (4) (5) 1 Das Thema der Diplomarbeit ist grundsätzlich auszugeben, wenn acht der benoteten Leistungsnachweise im Sinne von 11 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und der Nachweis über eine der erforderlichen Hospitationen im Zentralen Prüfungsamt vorgelegt werden. 2 Die Ausgabe des Themas erfolgt über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses durch das Zentrale Prüfungsamt. 3 Der Zeitpunkt der Themenausgabe und der Abgabezeitpunkt der Arbeit werden vom Zentralen Prüfungsamt festgestellt. 4 Nicht rechtzeitig eingereichte Diplomarbeiten werden mit nicht ausreichend bewertet. 1 Die Diplomarbeit ist innerhalb von vier Monaten anzufertigen und soll 40 Seiten nicht übersteigen. 2 Sie ist in zwei gebundenen Exemplaren fristgerecht beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen. 3 Der Verfasser soll zudem erklären, dass im Falle einer positiven Bewertung seine Arbeit durch das Universitätsarchiv Dritten zugänglich gemacht werden kann. 1 Die Bewertung der Diplomarbeit erfolgt durch den Dozenten, der die Arbeit ausgegeben hat und durch einen weiteren Dozenten, der vom Prüfungsausschuss benannt wird. 2 Die Diplomarbeit soll grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten bewertet werden. 3 Die Note der Diplomarbeit ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Bewertungen beider Gutachter. 11 Feststellung des Gesamtergebnisses Zu 15 und 16 APrüfO Das Aufbaustudium Umweltethik ist bestanden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Vorlage von sechs mit mindestens ausreichend benoteten Leistungsnachweisen in den Pflichtfächern. 2. Vorlage von weiteren sechs mit mindestens ausreichend benoteten Leistungsnachweisen aus den übrigen Fächern, wobei je einer aus den Fächergruppen III, IV und V erbracht werden muss. 3. Vorlage der drei Nachweise über Hospitationen, die in 8 genannt sind. 4. Vorliegen einer mindestens mit ausreichend bewerteten Diplomarbeit im Sinne von 10. (2) Die Leistungsnachweise gemäß Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 sind in folgenden Fächergruppen zu erbringen: Fächergruppe I: Natur und Technik 1 Philosophie: Mensch und Natur Pflichtfach 2 Geschichte: Natur und Kultur Wahlpflichtfach 3 Naturwissenschaften: Natur als Stoff Wahlpflichtfach 4 Soziologie: Gesellschaft und Technik Wahlpflichtfach Fächergruppe II: Theologie 5 Systematische Theologie: Schöpfungslehre Pflichtfach 6 Systematische Theologie oder Exegese: Fortschritt und Weltende Wahlpflichtfach 7 Systematische Theologie: Ökologische Theologien Wahlpflichtfach 5

6 361 POKTFUmweltethik Fächergruppe III: Ethik 8 Ethik, Sozialethik oder Moraltheologie: Ethikbegründung Pflichtfach 9 Ethik, Sozialethik oder Moraltheologie: Umweltethiken Pflichtfach 10 Ethik, Sozialethik oder Moraltheologie: Materiale Ethik Wahlpflichtfach 11 Ethik, Sozialethik oder Moraltheologie: Wirtschaftsethik und Politische Ethik Wahlpflichtfach 12 Ethik, Sozialethik oder Moraltheologie: Bioethik Wahlpflichtfach Fächergruppe IV: Umwelthandeln 1 13 Sozioökonomie: Umweltpsychologie Wahlpflichtfach 14 Betriebswirtschaftslehre: Umweltmanagement Wahlpflichtfach 15 Volkswirtschaftslehre: Umweltökonomie Pflichtfach 16 Öffentliches Recht: Allgemeines und internat. Umweltrecht Pflichtfach 17 Öffentliches Recht: Besonderes Umweltrecht Wahlpflichtfach Fächergruppe V: Umwelthandeln 2 18 Pädagogik: Umwelterziehung Wahlpflichtfach 19 Pädagogik: Umweltbildung Wahlpflichtfach 20 Praktische Theologie: Schöpfungsspiritualität Wahlpflichtfach (3) Die Gesamtnote ergibt sich aus der Summe aller Bewertungen gemäß Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4 als arithmetisches Mittel, wobei die Note der Diplomarbeit vierfach gewichtet wird (Teiler 16). Zu 17 Abs. 2 und 18 APrüfO 12 Fristen, Ausnahmen und Wiederholungsmöglichkeiten Die in 6, 8 und 10 Abs. 4 genannten Leistungen sind im Rahmen der Regelstudienzeit bis zum Ende des vierten Semesters zu erbringen. (2) Diese Frist verschiebt sich im Ausnahmefall bei fehlenden Leistungsnachweisen im Sinn von 6 Abs. 1 und fehlenden Nachweisen über Hospitationen um höchstens zwei Semester. (3) Die Wiederholung einer im Sinn von 10 Abs. 5 nicht bestandenen Diplomarbeit hat spätestens sechs Monate nach Zustellung des Wiederholungsbescheides zu beginnen; die dabei festgesetzte Abgabefrist bestimmt das Ende des Studiums. (4) Für die Überschreitung der in Abs. 1 genannten Frist sind vom Studenten unverzüglich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses triftige Gründe geltend und glaubhaft zu machen. (5) Das Aufbaustudium ist endgültig nicht bestanden, wenn die in 6 und 8 genannten Leistungen nicht bis zum Ende des sechsten Semesters erbracht wurden. 13 Zeugnis und Urkunde 6

7 Zu 17 APrüfO (2) 1 Das Diplomprüfungszeugnis trägt das Datum des Tages der letzten Prüfungsleistung; ist dies die Diplomarbeit, gilt das Datum der Abgabe im Zentralen Prüfungsamt. 2 Es enthält neben den Fachbezeichnungen und den Fachnoten das Thema und die Note der Diplomarbeit sowie die Gesamtnote. 3 Das Zeugnis ist vom Prüfungsausschussvorsitzenden zu unterzeichnen. 1 Mit dem Zeugnis wird eine Urkunde ausgehändigt, in der die Verleihung des akademischen Grades Diplom-Umweltethikerin Univ. (postgrad.)" bzw. Diplom-Umweltethiker Univ. (postgrad.)", abgekürzt Dipl.-Umw.Eth.Univ. (postgrad.)" festgestellt wird. 2 Die Urkunde enthält keine Noten und ist vom Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät zu unterzeichnen sowie mit dem Siegel der Fakultät zu versehen. 3 Auf Antrag kann eine englischsprachige Übersetzung der Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades beigefügt werden. III. Schlussbestimmungen 14 In-Kraft-Treten Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 7

Inhaltsübersicht. Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Inhaltsübersicht. Vorbemerkung zum Sprachgebrauch M-420-1-1-000 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Materialwissenschaften der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 13. Januar 2003 (KWMBl II S. 1726) Aufgrund

Mehr

A Allgemeine Bestimmungen

A Allgemeine Bestimmungen UniBwM FPO Wirtschaftsinformatik Fachprüfungsordnung für den universitären Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik der Universität der Bundeswehr München (FPOWIN) Vom 20. September 2000 Aufgrund von Art.

Mehr

Vom 10. April 2006. 1. 9 wird wie folgt geändert:

Vom 10. April 2006. 1. 9 wird wie folgt geändert: Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Molekulare Biotechnologie an der Vom 10. April 2006 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 und

Mehr

Satzung über die Eignungsfeststellung für den (Teil-)Studiengang Anglistik/Englisch an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28.

Satzung über die Eignungsfeststellung für den (Teil-)Studiengang Anglistik/Englisch an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Satzung über die Eignungsfeststellung für den (Teil-)Studiengang Anglistik/Englisch an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Juni 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg (DiplPOMathe) Allgemeine Bestimmungen.

Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg (DiplPOMathe) Allgemeine Bestimmungen. L-1931-1-006 Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg vom 17. September 1982 (KMBl II 1983, S. 125), geändert durch Satzung vom 31. Dezember 1982 [ *] (KMBl 1983

Mehr

1 Übungen und Zwischenprüfung

1 Übungen und Zwischenprüfung ÜBUNGS- UND SEMINARORDNUNG DER JURISTISCHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT AUGSBURG gemäß 14 der Studien- und Prüfungsordnung in der Neufassung des Beschlusses des Fakultätsrates vom 01.02.2006, geändert durch

Mehr

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Angewandte Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-63.pdf)

Mehr

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums Studienordnung für den Diplomstudiengang Umwelt- und Bioingenieurwissenschaft (Werkstoff- und Verfahrenstechnik) an der Universität Bayreuth vom 1. Dezember 1999 i.d.f. der Änderungssatzung vom 20. Februar

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie

Mehr

(Fundstelle:

(Fundstelle: Fachprüfungsordnung für den Studiengang Interdisziplinäre Mittelalterstudien / Medieval Studies des Zentrums für Mittelalterstudien der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 30. November 2004 (Fundstelle:

Mehr

O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen. Vom 30.

O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen. Vom 30. 1 O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen Vom 30. März 2000 Aufgrund des 2 Abs. 4, des 36 Abs. 1 und 2 und des 41 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Dritte Satzung zur Änderung der Wahlpflichtfach-Prüfungsordnung für die Diplomstudiengänge an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 30. September 2011 (Fundstelle:

Mehr

der Technischen Universität Ilmenau Nr. 79 Ilmenau, den 6. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis: Seite

der Technischen Universität Ilmenau Nr. 79 Ilmenau, den 6. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis: Seite Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau Nr. 79 Ilmenau, den 6. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis: Seite Vierte Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medienwirtschaft mit dem Studienabschluss

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für das Aufbaustudium Recht der Wirtschaft

Studien- und Prüfungsordnung für das Aufbaustudium Recht der Wirtschaft Aufgrund von 19 Abs. 2 S. 1, 22 Abs. 2 S. 1 und 72 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 28.04.2014 (GVBl.I/14, Nr. 18) in Verbindung mit 13 Abs. 5 Ziff. 1 der Grundordnung

Mehr

24.06.11. Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

24.06.11. Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Rechtswissenschaft 05-1 Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 22. Dezember 2008 1 Prüfungspflicht (1) Wer zum Rechtsstudium zugelassen ist, hat sich einer Orientierungsprüfung

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Recht der Wirtschaft

Studien- und Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Recht der Wirtschaft Aufgrund von 18 Abs. 2 S. 1 und 21 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit 70 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz BbgHG) vom 18.12.2008

Mehr

- 2 - Inhaltsübersicht

- 2 - Inhaltsübersicht Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Medizinische Informatik für Lebenswissenschaftlerinnen und Lebenswissenschaftler an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 22. Juli

Mehr

- 2 - 20 Anrechnung von Kompetenzen

- 2 - 20 Anrechnung von Kompetenzen Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium des Fachs Informatik im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Gymnasien (2009) Vom 23.

Mehr

Bekanntmachung der Neufassung der Magisterprüfungsordnung für die Juristische Fakultät. Magisterprüfungsordnung für die Juristische Fakultät

Bekanntmachung der Neufassung der Magisterprüfungsordnung für die Juristische Fakultät. Magisterprüfungsordnung für die Juristische Fakultät Bekanntmachung der Neufassung der Magisterprüfungsordnung für die Juristische Fakultät Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung in der mit Wirkung vom 13.1.1999 geltenden Fassung bekanntgemacht.

Mehr

Prüfungsordnung der Universität Hohenheim für den Diplomstudiengang Haushaltsökonomie

Prüfungsordnung der Universität Hohenheim für den Diplomstudiengang Haushaltsökonomie Prüfungsordnung der Universität Hohenheim für den Diplomstudiengang Haushaltsökonomie vom... Aufgrund von 51 Abs. 1 Satz 2 des Universitätsgesetzes hat der Senat der Universität Hohenheim am 21. Juli 1993

Mehr

6 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

6 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Aufbaustudiengang Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht Vom 18. August 2006 Auf Grund

Mehr

zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften (FBW) der Universität Bremen vom 16.

zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften (FBW) der Universität Bremen vom 16. Anlage 1k zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften (FBW) der Universität Bremen vom 16. Februar 2006 Anlage 1k Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik

Mehr

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität Leipzig

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität Leipzig 54/38 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik

Technische Universität Dresden. Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Technische Universität Dresden Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Ordnung über die Feststellung der Eignung im Masterstudiengang Master-Studiengang Elektrotechnik (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die jeweiligen Änderungssatzungen vorgenommenen Änderungen im laufenden Text hin.

Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die jeweiligen Änderungssatzungen vorgenommenen Änderungen im laufenden Text hin. L-155-1-003 LizOKTF Lizentiatsordnung für die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Augsburg vom 11. Juli 1977 (KMBl II S. 190), geändert durch Satzung vom 13. Juni 1978 [*] (KMBl II S. 128),

Mehr

Eignungsfeststellungsordnung. für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (M. Sc. Management. Science) an der Universität Leipzig 26/62

Eignungsfeststellungsordnung. für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (M. Sc. Management. Science) an der Universität Leipzig 26/62 26/62 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (M. Sc. Management Science) an der Universität Leipzig Vom

Mehr

Studiengangsprüfungsordnung

Studiengangsprüfungsordnung HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, 22.07.2013 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum

Mehr

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Mathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28.

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Mathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Mathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Juni 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 44

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Version 4

Bestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Version 4 und C Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Version 4 40-W/M Aufbau des Studiengangs 41-W/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan 42-W/M

Mehr

3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: Satzung der Externenprüfungsordnung Gesundheits- und Tourismusmanagement (Bachelor of Arts) der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vom 14. Juli 2011 Rechtsgrundlage Aufgrund von

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Europäisches Recht an der Universität Würzburg - AERPO -

Studien- und Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Europäisches Recht an der Universität Würzburg - AERPO - AUFBAUSTUDIENGANG EUROPÄISCHES RECHT JURISTISCHE FAKULTÄT DER BAYERISCHEN JULIUS- MAXIMILIANS- UNIVERSITÄTWÜRZBURG Studien- und Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Europäisches Recht an der Universität

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 031 Tag der Veröffentlichung: 10. Juni 2010

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 031 Tag der Veröffentlichung: 10. Juni 2010 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 031 Tag der Veröffentlichung: 10. Juni 2010 Satzung über die Eignungsfeststellung für das Lehramtsfach Englisch an der Universität Bayreuth (Eignungsfeststellungssatzung

Mehr

Vom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss

Vom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss Studienordnung für das Promotionsstudium mit dem Ziel der wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion zum Doctor scientiae musicae an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg

Mehr

- Keine amtliche Bekanntmachung -

- Keine amtliche Bekanntmachung - - Keine amtliche Bekanntmachung - Vierte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Volkswirtschaftliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München zur Verleihung des Dr. oec. publ. Vom

Mehr

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1.

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1. - 25/23 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere

Mehr

Vom 15. Dezember 2008

Vom 15. Dezember 2008 Fachprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang der Technischen Fakultät an der Universität Erlangen-Nürnberg (FPOEnT-BScMSc) Vom 15. Dezember 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art.

Mehr

Satzung über die EIGNUNGSFESTSTELLUNG. für die Studiengänge Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor. an der Technischen Universität München

Satzung über die EIGNUNGSFESTSTELLUNG. für die Studiengänge Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor. an der Technischen Universität München Satzung über die EIGNUNGSFESTSTELLUNG für die Studiengänge Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor an der Technischen Universität München vom 6. Juni 2005 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik

Technische Universität Dresden. Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Technische Universität Dresden Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Elektrotechnik (Eignungsfeststellungsordnung) Vom 20.04.2012

Mehr

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Anglistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 15.

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Anglistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 15. Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich veröffentlichte Fassung. Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Anglistik an der Ludwig-Maximilians-Universität

Mehr

Die Bachelorarbeit im Studiengang Chemie und Lebensmittelchemie Universität Stuttgart

Die Bachelorarbeit im Studiengang Chemie und Lebensmittelchemie Universität Stuttgart Die Bachelorarbeit im Studiengang Chemie und Lebensmittelchemie Universität Stuttgart Bachelorarbeit: 12 Leistungspunkte, somit 360 h Arbeitsaufwand (Netto: ca. 9 10 volle Arbeitswochen) Abgabefrist: 4

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung. vom

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung. vom Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang vom 22.08.2012 räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

Mehr

Satzung über die Eignungsfeststellung für das Fach Englisch im Studium für das Lehramt an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über die Eignungsfeststellung für das Fach Englisch im Studium für das Lehramt an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über die Eignungsfeststellung für das Fach Englisch im Studium für das Lehramt an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Juni 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität Leipzig

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität Leipzig 29/38 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität

Mehr

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom

Mehr

Studien-und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule München vom 02. November 2001

Studien-und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule München vom 02. November 2001 Studien-und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule München vom 02. November 2001 Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, 60 Abs. 3, 72 Abs. 1, 81 Abs. 1, 84 Abs. 2

Mehr

Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Orchesterexamen am Orchesterzentrum NRW

Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Orchesterexamen am Orchesterzentrum NRW Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Orchesterexamen am Orchesterzentrum NRW geänderte Fassung vom 05. Mai 2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Hochschulgesetzes in der Fassung des Gesetzes

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung Version: Ausgabe 22 22.08.2012 mit Änderung Ausgabe 13 17-04-2014 und Änderung Ausgabe 07 30.01.2017 Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Mehr

Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom

Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom 31.08.2008 Der Rektor der Hochschule für Künste hat am 31.08.2008 gemäß 110 Absatz 3 des

Mehr

Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich veröffentlichte Fassung.

Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich veröffentlichte Fassung. Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich veröffentlichte Fassung. Satzung über die Eignungsfeststellung für das Fach Englisch im Studium für das Lehramt an der Ludwig-Maximilians-Universität

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Biomedical

Mehr

B A C H E L O R O F A R T S I N B U S I N E S S E C O N O M I C S

B A C H E L O R O F A R T S I N B U S I N E S S E C O N O M I C S Universität Witten/Herdecke S T U D I E N O R D N U N G B A C H E L O R O F A R T S I N B U S I N E S S E C O N O M I C S Fakultät für Wirtschaftswissenschaft vom 15. Mai 2005 Aufgrund der 86 Absatz 1,

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management Prüfungsordnung berufsbegleitender MBA General Management Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden MBA-Studiengang General Management des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel

Mehr

geändert durch Satzungen vom 1. September 2009 24. November 2009 3. März 2010 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011

geändert durch Satzungen vom 1. September 2009 24. November 2009 3. März 2010 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Diplomprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München

Diplomprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München Diplomprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München in der Fassung vom 18. September 1997 (KWMBl II S. 1275), zuletzt geändert durch

Mehr

NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 04/2013, S. 40. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 27. Februar 2013.

NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 04/2013, S. 40. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 27. Februar 2013. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang Marketing and Sales Management (M.A.) ab Jahrgang 13 Vom 27. Februar 2013 NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr.

Mehr

Master-Thesis. Informationsveranstaltung im Masterstudiengang Staat und Verwaltung in Europa

Master-Thesis. Informationsveranstaltung im Masterstudiengang Staat und Verwaltung in Europa Master-Thesis Informationsveranstaltung im Masterstudiengang Staat und Verwaltung in Europa Voraussetzungen Die Anmeldung zur Master-Thesis ist ohne Voraussetzung möglich. Die Anmeldung erfolgt in den

Mehr

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002 - 25/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen

Mehr

NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 01/2012, S. 14. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 13. September 2011.

NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 01/2012, S. 14. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 13. September 2011. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang Marketing and Sales Management (M.A.) ab Jahrgang 12 Vom September 2011 NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr.

Mehr

Masterinformationsveranstaltung

Masterinformationsveranstaltung Masterinformationsveranstaltung 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit Seite 1 Bewerbung zum Master Anzahl der Studienplätze: Zum Wintersemester 2014/2015 stehen

Mehr

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Teilzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Teilzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Master Mathematik - Teilzeit - Stand:

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance SO BF Version: Ausgabe 18 17.07.2012 mit Änderung Ausgabe 13 17-04-2014 und Änderung Ausgabe 07 30.01.2017 Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance

Mehr

Prüfungsordnung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Prüfungsordnung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät Prüfungsordnung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des

Mehr

- 8/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Historisches Seminar

- 8/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Historisches Seminar - 8/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Historisches Seminar Zwischenprüfungsordnung für die berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrern mit Fachschulabschluss für das Lehramt an Mittelschulen im Fach Geschichte Gliederung:

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Germanistik/Literaturwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Germanistik/Literaturwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Technische Universität Dresden Fakultät Sprach- und Literaturwissenschaften Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Germanistik/Literaturwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen in der künstlerischen Instrumentalausbildung an der Folkwang-Hochschule Essen

Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen in der künstlerischen Instrumentalausbildung an der Folkwang-Hochschule Essen Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen in der künstlerischen Instrumentalausbildung an der Folkwang-Hochschule Essen Stand: Juli 1998 Vom 29. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des

Mehr

Prüfungsordnung für den künstlerischen Studiengang Bildende Kunst und Visuelle Kommunikation an der Kunsthochschule Kassel vom 27.

Prüfungsordnung für den künstlerischen Studiengang Bildende Kunst und Visuelle Kommunikation an der Kunsthochschule Kassel vom 27. Prüfungsordnung für den künstlerischen Studiengang Bildende Kunst und Visuelle Kommunikation an der Kunsthochschule Kassel vom 27. Juni 2007 Inhaltsübersicht Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen 1 Gegenstand

Mehr

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 15.

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 15. Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 15. Juni 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Studienordnung. für den. Studiengang Modern China. mit dem. Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der. Bayerischen Julius-Maximilians-Universität

Studienordnung. für den. Studiengang Modern China. mit dem. Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der. Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Studienordnung für den Studiengang Modern China mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 10. August 2004 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2005-12)

Mehr

DAS STUDIUM DER SPORTWISSENSCHAFT - MASTER -

DAS STUDIUM DER SPORTWISSENSCHAFT - MASTER - DAS STUDIUM DER SPORTWISSENSCHAFT - MASTER - Stand: April 2004 2 Impressum Herausgeber: Der Rektor Redaktion: Institut für Sportwissenschaft Akademisches Beratungszentrum ABZ Copyright: Universität Tübingen

Mehr

Prüfungsordnung für den künstlerischen Studiengang Bildende Kunst und Visuelle Kommunikation an der Kunsthochschule Kassel vom 27.

Prüfungsordnung für den künstlerischen Studiengang Bildende Kunst und Visuelle Kommunikation an der Kunsthochschule Kassel vom 27. Prüfungsordnung für den künstlerischen Studiengang Bildende Kunst und Visuelle Kommunikation an der Kunsthochschule Kassel vom 27. Juni 2007 Inhaltsübersicht Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen 1 Gegenstand

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 25/2015 Seite 122

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 25/2015 Seite 122 25/2015 Seite 122 Ordnung für das Studium eines Erweiterungsfaches in dem Lehramtsbachelorstudiengang und dem Lehramtsmasterstudiengang an der Technischen Universität Dortmund vom 24. September 2015 Aufgrund

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 18. Februar 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen 6/148 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen Dritter Teil:

Mehr

Prüfungsverfahren Masterarbeit (nach SPO 30, Stand: 27.11.2015)

Prüfungsverfahren Masterarbeit (nach SPO 30, Stand: 27.11.2015) Formblatt Prüfungsverfahren Masterarbeit (nach SPO 30, Stand: 27.11.2015) I. Anmeldung zur Masterarbeit (vom Studierenden 1 auszufüllen) 1. Familienname (ggf. Geburtsname) des Studierenden: 2. Vorname(n):

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung

Mehr

Magisterprüfungsordnung 1. 1 Zweck der Prüfung; Hochschulgrad

Magisterprüfungsordnung 1. 1 Zweck der Prüfung; Hochschulgrad Magisterprüfungsordnung 1 für den Aufbaustudiengang für Studenten mit abgeschlossenem ausländischen rechtswissenschaftlichen Universitätsstudium 1 Zweck der Prüfung; Hochschulgrad (1) Die Magisterprüfung

Mehr

Ordnung der Prüfung zum Magister der Rechte

Ordnung der Prüfung zum Magister der Rechte Magisterprüfungsordnung Ordnung der Prüfung zum Magister der Rechte der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam (Magister legum, LL. M.) in der Fassung vom 15. Mai 1992 (Amtliche Bekanntmachungen

Mehr

Ordnung für die Verleihung des Diploms im Studiengang Pharmazie der Biologisch-Pharmazeutischen Fakultät

Ordnung für die Verleihung des Diploms im Studiengang Pharmazie der Biologisch-Pharmazeutischen Fakultät Ordnung für die Verleihung des Diploms im Studiengang Pharmazie der Biologisch-Pharmazeutischen Fakultät Gemäß 5 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. 26 Abs. 2, 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 3 Nr. 2 ThürHG vom 7. Juli 1992,

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Technischen Hochschule Ingolstadt Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 23.04.2012 In der Fassung der Änderungssatzung vom 28.07.2014 Aufgrund von

Mehr

Mitteilungen. X/ Juli Diplomprüfungsordnung. für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement

Mitteilungen. X/ Juli Diplomprüfungsordnung. für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement Mitteilungen X/2001 19. Juli 2001 Herausgeber: Die Rektorin der Evangelischen Fachhochschule Berlin Teltower Damm 118-122 14167 Berlin Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement

Mehr

+ Aufgrund des Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes

+ Aufgrund des Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes PODiplReWi 550 Diplomprüfungsordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Studiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Juristischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität

Mehr

- 2 - Inhaltsübersicht

- 2 - Inhaltsübersicht Satzung über die Eignungsfeststellung für die Bachelorstudiengänge Politikwissenschaft (Haupt- und Nebenfach) an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 10. Februar 2012 Auf Grund von Art. 13 Abs.

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Logistik

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Logistik Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Logistik Vom 27.04.2012 Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2011 Ausgegeben Karlsruhe, den 21. April

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 - 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über

Mehr

24.08.1994. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Romanische Philologie (Sprachwissenschaft)-

24.08.1994. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Romanische Philologie (Sprachwissenschaft)- 01-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Romanische Philologie (Sprachwissenschaft)- Vom 14. Januar 1987 1 Wesentlicher Inhalt des Studiums (1) Als

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Medientechnologie Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Medientechnologie mit dem

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

25.07.13. letzte Änderung

25.07.13. letzte Änderung 02-1 Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang 1. und 2. Hauptfach Erziehungswissenschaft-Besonderer Teil- vom 29. April 2010 Präambel Alle Amts-, Status-,

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance vom

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance vom Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance vom 17.07.2012 räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fachprüfungsordnung für den nicht-konsekutiven Masterstudiengang Erwachsenenbildung/Weiterbildung (Adult and Further Education) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung

Nichtamtliche Lesefassung Nichtamtliche Lesefassung Fachprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Kaiserslautern vom 8. November 2011 (Staatsanzeiger Nr. 5 vom 13. Februar 2012)

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr.11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer

Mehr