Selbstverständlich ist eine Hochschulzulassung auch für Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife möglich.
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- Anneliese Fuhrmann
- vor 7 Jahren
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1 Hinweisee zur Hochschulzulassung
2 I. Studium mit und ohne Abitur oder Fachhochschulreife Das Studienangebot der VWA Hochschule richtet sich an Berufstätige, die nach einem berufsbegleitenden Hochschulstudium einen anerkannten Bachelor-Abschluss erwerben möchten. Die VWA Hochschule spricht auch Interessenten an, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife) haben, aber über eine qualifizierte berufliche Ausbildung und Berufserfahrung verfügen. Für sie ermöglicht 59 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte) die Aufnahme eines Hochschulstudiums. Selbstverständlich ist eine Hochschulzulassung auch für Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife möglich. Die Prüfungsordnungen der Hochschule zeigen in den 7-10 die verschiedenen Möglichkeiten der Zulassung zum Studium und die dafür notwendigen Voraussetzungen auf. Diese sind für die beiden angebotenen Studiengänge im Wesentlichen gleich. Zur Entscheidung über Ausnahmen, Sonderfälle und Zweifelsfragen hat die Hochschule für jeden Studiengang einen Zulassungsausschuss eingerichtet. II. Wege zur Hochschulzulassung 1. Regelzulassung Voraussetzung ist eine einschlägige kaufmännische (Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre B.A.) bzw. gewerblich-technische (Bachelor-Studiengang zum Wirtschaftsingenieurwesen B.Eng.) Berufsausbildung. Diese muss nach einer mehr als zweijährigen Regelausbildungszeit mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen zuständigen Stelle abgeschlossen worden sein. Die Hochschule hat Listen der einschlägigen Ausbildungsberufe zusammengestellt. Bei Ausbildungsberufen, die darin nicht genannt sind, erfolgt eine Einzelfallentscheidung durch den Zulassungsausschuss. Die Studienbewerber müssen nach der Berufsausbildung mindestens ein Jahr in einem einschlägigen Beruf gearbeitet haben. Diese Berufstätigkeit muss noch andauern. Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung müssen einen mittleren Bildungsabschluss besitzen und nach der Berufsausbildung eine berufliche Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Hierzu zählen: a) Meisterprüfungen, b) der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildungen im erlernten Beruf, c) Abschlüsse einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie: Verwaltungs- Betriebswirt/in (VWA), Verwaltungs-Diplom-Inhaber/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA) oder Betriebswirt/in in einem Schwerpunktfach (VWA), d) Abschlüsse bestimmter staatlicher oder privater Fachschulen Bei Bewerbern mit schulischer Hochschulzugangsberechtigung ist eine berufliche Fortbildung nach der Berufsausbildung nicht erforderlich. VWA Hochschule i. Gr
3 2. Direktzulassung ohne einschlägige Berufsausbildung Bewerber mit schulischer Hochschulzugangsberechtigung, die keine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen haben, können zugelassen werden, wenn sie mindestens drei Jahre in einem kaufmännischen bzw. gewerblich-technischen Beruf gearbeitet haben und diese Berufstätigkeit noch andauert. 3. Sonderzulassung als beruflich Qualifizierter Bewerber, die eine mindestens zweijährige kaufmännische bzw. gewerblich-technische Berufsausbildung abgeschlossen haben, sowie mindestens drei Jahre in einem entsprechenden Beruf tätig waren, können zugelassen werden. Sie müssen auf Grund ihrer Vorbildung und ihres beruflichen Werdeganges erwarten lassen, dass sie den Anforderungen eines Bachelor-Studiums an der Hochschule gewachsen sind und es erfolgreich abschließen können. Die Hochschule hat auch für diese Bewerber Listen einschlägiger Ausbildungsberufe zusammengestellt. Zusätzlich muss noch eine Eignungsprüfung abgelegt werden. Sie wird von der Hochschule abgenommen. Hierfür gelten landeseinheitliche Vorgaben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Danach sind schriftliche Aufsichtsarbeiten in den Fächern Deutsch und Englisch sowie in einem auf den gewünschten Studiengang ausgerichteten Fach anzufertigen. Ergänzt wird dies durch eine mündliche Prüfung. Weitere Einzelheiten zur Durchführung und zu den Anforderungen der Eignungsprüfung sind auf der Homepage der VWA Hochschule verfügbar. III. Wichtig für alle Bewerber 1. Der Zulassungsausschuss entscheidet, wenn Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen bestehen. Er kann soweit die Mindestanforderungen des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg beachtet werden in begründeten Einzelfällen von den Zulassungsvoraussetzungen ganz oder teilweise Befreiung erteilen. Ausnahmeregelungen sind beispielsweise möglich für Bewerber, die den Studiengang Betriebswirtschaftslehre belegen wollen, aber keine kaufmännische, sondern eine gewerblich-technische Berufsausbildung abgeschlossen haben. Gleiches gilt für Interessenten am Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen ohne gewerblichtechnische, aber mit kaufmännischer Berufsausbildung. In diesen Fällen wird der Zulassungsausschuss bei seiner Entscheidung bewerten, wie sich der weitere Berufsweg der Studieninteressenten nach der Berufsausbildung entwickelt hat, insbesondere welche beruflichen Erfahrungen im Hinblick auf den angestrebten Studiengang vorliegen und ob im Rahmen der aktuellen Berufstätigkeit die Möglichkeit besteht, die in den Studienplänen vorgeschriebenen Betriebspraxis-Anwendungsberichte zu erstellen. 2. Jeder Bewerber muss ein individuelles Beratungsgespräch mit einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der Hochschule führen sowie ein Motivationsschreiben einreichen. Aus dem Motivationsschreiben sollen vor allem die Gründe für die Aufnahme eines berufsbegleitenden Studiums sowie die Bereitschaft und Fähigkeit, die Doppelbelastung von Studium und Beruf zu bewältigen, hervorgehen. VWA Hochschule i. Gr
4 3. Für den Fall, dass die Zahl der zulassungsfähigen Bewerber die Zahl der vorhandenen Studienplätze überschreitet, wendet die Hochschule ein Bepunktungsmodell an, das insbesondere folgende Gesichtspunkte berücksichtigt: a) Vorrang der Bewerber der Kategorie Regelzulassung b) Qualifikation (insbesondere Zeugnis der Abschlussprüfung des Ausbildungsberufs und ggf. des Fortbildungsabschlusses sowie letztes Schulabschlusszeugnis) c) Dauer der Berufstätigkeit d) Motivationsschreiben des Bewerbers e) Sonstiges Engagement Die einzelnen Kriterien werden gewichtet, so dass jedem Bewerber ein Punktwert zugeordnet werden kann. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach diesem Punktwert. 4. Die Zulassungsentscheidung wird den Bewerbern schriftlich mitgeteilt. Sie erhalten entweder einen Bescheid über die Zulassung oder einen Ablehnungsbescheid, in dem die nicht erfüllten Zulassungsvoraussetzungen oder bei Bewerberüberhang der eigene Punktwert aufgeführt sind. Bewerber, die wegen knapper Studienplätze abgelehnt wurden, können sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben. VWA Hochschule i. Gr
5 HINWEISE ZUR HOCHSCHULZULASSUNG - mittlerer Bildungsabschluss REGELZULASSUNG mit einschlägiger Berufsausbildung DIREKTZULASSUNG ohne einschlägige Berufsausbildung - schulische Hochschulzugangsberechtigung SONDERZULASSUNG als beruflich Qualifizierter Einschlägige Berufsausbildung Berufsausbildung kaufmännisch Betriebswirtschaftslehre B.A.) gewerblich-technisch Wirtschaftsingenieurwesen B.Eng.) kaufmännisch Betriebswirtschaftslehre B.A.) gewerblich-technisch Wirtschaftsingenieurwesen B.Eng.) Abschluss der Berufsausbildung - mehr als 2-jährige Regelausbildungszeit - Prüfung vor der IHK oder einer anderen zuständigen Stelle Abschluss der Berufsausbildung - mindestens 2-jährige Regelausbildungszeit enthalten nicht enthalten enthalten nicht enthalten Einzelfallentscheidung durch den Zulassungsausschuss Einzelfallentscheidung durch den Zulassungsausschuss mindestens 1-jährige Tätigkeit in einem einschlägigem Beruf mindestens 3-jährige Tätigkeit in einem kaufmännischen oder gewerblichtechnischen Beruf mindestens 3-jährige Tätigkeit im erlernten Beruf Berufliche Fortbildung a) Meisterprüfung oder b) der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung oder c) Abschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie oder d) Abschluss bestimmter staatlicher oder privater Fachschulen Schriftliche Eignungsprüfung - im Fach Deutsch - im Fach Englisch - in einem auf den gewünschten Studiengang ausgerichteten Fach - beim Studiengang Betriebswirtschaftslehre: Wirtschaft/Mathematik - beim Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen: Technische Grundlagen/Mathematik/Physik Bei Bewerbern mit schulischer Hochschulzugangsberechtigung ist eine berufliche Fortbildung nicht erforderlich Mündliche Eignungsprüfung INDIVIDUELLES BERATUNGSGESPRÄCH MOTIVATIONSSCHREIBEN - Gründe für die Aufnahme eines berufsbegleitenden Studiums - Darlegung der Bereitsschaft und Fähigkeit, die Doppelbelastung von Studium und Beruf zu bewältigen VWA Hochschule i. Gr
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