Das geplante Präventionsgesetz Perspektiven für das Betriebliche Gesundheitsmanagement

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1 Dr. Carsten Stephan Geschäftsführer Team Gesundheit GmbH Das geplante Präventionsgesetz Perspektiven für das Betriebliche Gesundheitsmanagement Workshop Betriebliches Gesundheitsmanagement FiBo Köln, 09. April

2 BGM Das kostet doch alles nur Geld! Partner für Ihr Gesundheitsmanagement Erfahrung im Bereich Gesundheitsmanagement seit 1997 Expertise durch unsere Arbeit mit und in über 500 Unternehmen unterschiedlichster Branche und Größe Regionale Nähe trotz deutschlandweiter Tätigkeit durch die Vernetzung unserer fünf Standorte Ganzheitlich-systematische Beratung durch unser aktuell interdisziplinäres und exklusives Experten/-innenteam Eigene Forschung und Entwicklung durch unser Institut für Prävention und Gesundheitsförderung (IPG) 2

3 Relevante veränderte Regelungen 1. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz PrävG) 2. Leitfaden Prävention Handlungsfelder und Kriterien des GKV- Spitzenverbandes zur Umsetzung der 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Dezember

4 Grober Zeitplan Referentenentwurf liegt seit dem vor Kabinettsbeschluss am Bundesrat Lesung im Bundestag am Anhörung im Bundestag wahrscheinlich am /3. Lesung im Bundestag am 18./ Bundesratssitzung Inkrafttreten im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung, Teile zum 1. Januar

5 PrävG Politische Absichten Leistungen der GKV in BGF und Prävention in Lebenswelten ausweiten Einbezug weiterer SV-Träger sowie bessere Zusammenarbeit der Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gesetzliche Anreize bzw. Vorgaben für kassenartenübergreifendes Handeln Verbindliche Zusammenarbeit von Betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz Gestaltung einheitlicher und gemeinsamer Qualitätssicherung 5

6 PrävG Schwerpunkt BGF, was ändert sich? Neustrukturierung finanzieller Grundlagen Deutliche Aufstockung finanzieller Mittel für primärpräventive Maßnahmen nach 20 SGB V Erhöhung Ausgabenrichtwert von 3,09 auf 7 pro Versicherten, hiervon jeweils 2 für Prävention in Lebenswelten sowie für die Betriebliche Gesundheitsförderung Bei Unterschreitung des Betrages: Krankenkasse stellt nicht verausgabten Mittel Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Verfügung Jährliche Investition der Krankenkassen von rund 490 Mio. in Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention 6

7 PrävG Ausgaben zum Vergleich Ausgaben Setting je Versicherten GKV 0,42 Ausgaben BGF je Versicherten GKV 0,78 7

8 PrävG Schwerpunkt BGF, was ändert sich? Zusammenarbeit mit Unfallversicherungsträgern Betriebsärzte/-innen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden als Berater/-innen im Bereich BGF ausdrücklich vorgesehen Kooperation bei der Durchführung von Analysen, Risikobewertungen, etc. BGF steht im Ergänzungsverhältnis zum Arbeitsschutz und zum Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung BGF ebenfalls als Schnittstelle zum arbeitgeberseitig verpflichtetem BEM 8

9 PrävG Schwerpunkt BGF, was ändert sich? Regionale Koordinierungsstelle Krankenkassen planen ein gemeinsames Beratungs-und Unterstützungsangebot für Unternehmen in regionalen Koordinierungsstellen. Ziel ist die Schaffung eines niederschwelligen Zugangs zu BGF Maßnahmen: Information über Inanspruchnahme von Leistungen Klärung welche Krankenkasse Leistungen im Unternehmen erbringt Zur Förderung von Netzwerkbildung: Kooperation mit örtlichen Unternehmensorganisationen Finanzierung erfolgt u.a. durch die Einbringung nicht verausgabter Mittel aus dem festgelegter Mindestbetrag nach 20 Abs.6 9

10 Qualitätskriterien im Rahmen der BGF Krankenkassen sollen Maßnahmen nur fördern, wenn (Auswahl): Es besteht eine Unternehmensleitlinie/Absichtserklärung zur BGF Steuerungsgremium wird in Maßnahmenkoordination eingebunden BGF basiert auf möglichst aktueller Ist-Analyse Alle Maßnahmen werden regelmäßig evaluiert Dokumentation von Maßnahme-Ergebnissen, Zugang zu Ergebnissen für alle BGF-beteiligten Partnern/-innen 10

11 Betriebl. Gesundheitsförderungsprozess Vorbereitungs phase Aufbau von Strukturen Analyse - Erhebung und Aufbereitung von Daten (z.b. AU-Analyse, Altersstrukturanalysen, Arbeitsplatzbegehungen..) Evaluation - Befragungen, Routinedaten der Krankenkassen (z.b. Krankenstand, Gesundheitsquote) Maßnahmenplanung - Auswertung Analyseergebnisse - Systematisch Ableitung zielgerichteter Maßnahmen Umsetzung - Verhaltens- /verhältnispräventive Maßnahmen entsprechend den Handlungsfeldern 11

12 Gesetzliche Grundlage des Zertifizierungsverfahrens 20b Abs.1 SGB V: Die Krankenkasse kann Leistungen zur individuellen, verhaltensbezogenen Prävention im Betrieb erbringen, wenn diese nach von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert ist. 20 Abs.2 SGB V: Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen [ ] legt unter Einbeziehungen unabhängigen [ ] Sachverstands einheitliche Handlungsfelder und Kriterien [ ] fest. Er bestimmt [ ] die Anforderungen und ein einheitliches Verfahren für die Zertifizierung von Leistungsangeboten durch die Krankenkassen, um insbesondere die einheitliche Qualität von Leistungen [ ] sicherzustellen. 12

13 Umsetzungsphase: Handlungsfelder und Präventionsprinzipien 1. Handlungsfeld: Gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung 1. PP: Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen 2. PP: Gesundheitsgerechte Führung 3. PP: Gesundheitsförderliche Gestaltung betriebliche Rahmenbedingungen a) Bewegungsförderliche Umgebung b) Gesundheitsgerechte Verpflegung im Arbeitsalltag c) Verhältnisbezogene Suchtprävention im Betrieb 2. Handlungsfeld: Gesundheitsförderliche Arbeits- und Lebensstil 1. PP: Stressbewältigung und Ressourcenstärkung 2. PP: Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte 3. PP: Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag 4. PP: Suchtprävention im Betrieb 3. Handlungsfeld: Überbetriebliche Vernetzung und Beratung 1. PP: Verbreitung und Implementierung von BGF durch überbetriebliche Netzwerke 13

14 Grundsätze für Maßnahmen der BGF Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe: zeitlich befristet, nach Beendigung der Maßnahmen Betriebliche Gesundheitsförderung in eigener Verantwortung weiterführen Multimodales, ganzheitliches Vorgehen: keine isolierten Einzelmaßnahmen, möglichst Kombination aus verhältnisund verhaltenspräventiver Maßnahmen (Kombination von Handlungsfeld 1+2) Nachhaltigkeit: Möglichkeit bedarfsorientiert auch wiederholte Förderung von Analyseund Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen Einkommenssteuerbefreiung für primärpräventive und gesundheitsförderliche Leistungen nach 3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz 14

15 Nicht förderfähige Ansätze Aktivitäten, die zu Pflichtaufgaben Anderer (z.b. UV) gehören Forschungsprojekt mit geringem Anteil von Interventionen Screenings, die nicht im Gesamtkonzept eingebunden sind Aktivitäten, die Werbezwecken dienen Berufliche Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht an das Projekt gebunden sind Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar Angebote, die nicht weltanschaulich neutral ausgerichtet sind Aktivitäten von politischen Parteien, bzw. parteinahen Organisationen und Stiftungen 15

16 Das geplante PrävG - Schlussfolgerung für das BGM Generell erhöhte Budgetbereitstellung seitens der Krankenkassen Erhöhung der Aufmerksamkeit für BGM Stärkung der Relevanz Erhöhung der Qualität? Erhöhung von BGM in Unternehmen? 16

17 Dr. Carsten Stephan Geschäftsführer Team Gesundheit GmbH Telefon Mobil 0163/ stephan@teamgesundheit.de Web Rellinghauser Straße Essen 17

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