Brandschutzordnung. nach DIN Teil C. Name der Firme Strasse der Firma. Ort der Firma. Frommershäuserstr Vellmar.

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1 Brandschutzordnung nach DIN Teil C Name der Firme Strasse der Firma Ort der Firma Aufgestellt von Frommershäuserstr Vellmar Stand:

2 Inhaltsverzeichnis Brandverhütung 3 Alarmplan 4 Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte 5 Löschmaßnahmen 6 Vorbereitung für den Feuerwehreinsatz 6 Nachsorge 8 Anlagen: - Brandschutzordnung Teil A - Hinweisblatt- Richtiges Löschen mit Feuerlöschgeräten - Muster eines Schweißerlaubnisscheines - Lageplan mit Feuerwehrzufahrt, Sammelplatz und Löschwasserentnahmestellen Web: 2

3 Brandverhütung Für nachstehende Aufgaben und Tätigkeitsbereiche sind folgende Personen verantwortlich: Brandschutzbeauftragter Herr xxxxx Einhalten der Brandschutzbestimmungen bei Neubauten, baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen. Genehmigung von Arbeiten mit besonderen Gefahren nur nach Ausstellung eines dafür geeigneten Erlaubnisscheines. Fortschreiben von Feuerwehrplänen nach DIN und Flucht- und Rettungsplänen nach 55 der Arbeitsstättenverordnung sowie der Brandschutzordnung. Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem Sachversicherer pflegen. Festlegen und Überwachen von Brandschutzeinrichtungen Überwachen des Rauchverbotes Beschäftigte im Brandschutz unterweisen Brandschutz- und Räumungsübungen durchführen Zusammenarbeit mit der Feuerwehr pflegen. Anbringen, Überwachen und aktuell halten von Hinweisund Sicherheitsschildern Web: 3

4 Alarmplan In einem Brandfall müssen umgehend folgende Organisationen und Personen alarmiert bzw. benachrichtigt werden. Feuerwehr Rettungsdienst Polizei Geschäftsführer Brandschutzbeauftragter Haustechniker Herr xxxxx Tel.-d-: Tel.-p-: Mobil : Herr xxxxx Tel.-d-: Tel.-p-: Mobil: Herr xxxxx siehe Brandschutzbeauftragter Sicherheitsbeauftragter Herr xxxxx Tel.-d-: Tel.-p-: Selbsthilfekräfte Die Alarmierung erfolgt über: Akustisches Signal-Dauerton 30Sek.- Web: 4

5 Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Alle Bereiche werden umgehend geräumt. Ortsunkundige, Behinderte oder verletzte Personen werden betreut. Im Brandfall muss der Arbeitsablauf sofort eingestellt werden und wichtige Sachwerte geborgen werden. Weiterhin müssen die Rauchabzugsanlagen in dem Brandabschnitt und die Ersatzstromversorgung in Betrieb gesetzt werden. Es müssen wenn nicht über die Brandmeldeanlage gesteuert außer Betrieb gesetzt werden: elektrische Anlagen Lüftungsanlagen Web: 5

6 Löschmaßnahmen Die Aufgabe der Selbsthilfekräfte ist es, Ortsunkundige Personen, Behinderte und Verletzte Personen aus dem Gebäude zu führen und Entstehungsbrände zu bekämpfen, wenn sie sich dadurch nicht in Gefahr begeben. Im Brandfall finden sich die Selbsthilfekräfte an der Brandmeldezentrale ein. Die Aufgaben werden nach Weisung des Brandschutzbeauftragten abgearbeitet. Zur Brandbekämpfung sind die Feuerlöscher bzw. die Wandhydranten zu benutzen. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr Brandschutzbeauftragter: Im Brandfall koordiniert der Brandschutzbeauftragte den betrieblichen Einsatz. Er ist Empfänger von Rückmeldungen der Eingesetzten Hauskräfte und gibt diese wenn möglich, per Telefon an die Feuerwehr weiter. Der Brandschutzbeauftragte ist der Ansprechpartner der Feuerwehr Web: 6

7 Haustechniker Im Brandfall finden sich die anwesenden Hautechniker an der Brandmeldeanlage ein. Sie werden dort von den Brandschutzbeauftragten zu weiteren Maßnahmen eingesetzt Selbsthilfekräfte Im Brandfall finden sich die anwesenden Selbsthilfekräfte an der Brandmeldeanlage ein. Die anstehenden Aufgaben werden nach Weisung des Brandschutzbeauftragten abgearbeitet. Mögliche Aufgaben können sein: Flächen für die Feuerwehr freihalten Flächen für Entnahmestellen und für die Löschwasserversorgung freihalten Lotsenfunktion übernehmen Löschmaßnahmen durchführen (siehe auch Abschnitte Löschmaßnahmen. Web: 7

8 Telefonzentrale / Information Im Brandfall alarmiert die im v.g. Bereich den Brandschutzbeauftragten, die Haustechniker und die Selbsthilfekräfte, über die zur Verfügung stehenden Alarmierungsmittel. Wichtiger Hinweis für alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben: Die Brandmeldeanlage darf nur von der Feuerwehr zurückgestellt werden, dies gilt auch bei Falschalarmen. Nachsorge Die Brandstelle wird umgehend gesichert und Brandschutzeinrichtungen wieder einsatzbereit gemacht. Mit Inkrafttreten dieser BSO-Teil C verlieren andere Brandschutzordnungen Teil C ihre Gültigkeit. Web: 8

9 Erklärung: Durch meine Unterschrift bestätige ich hiermit, dass ich zu den Aufgeführten Punkten umfassend unterwiesen wurde, diese Verstanden habe und entsprechend hiernach handeln werde. Vellmar den Name Unterschrift: Web: 9

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11 ZH 1/112 RICHTIG FALSCH Brand in Windrichtung angreifen Flächenbrände vorn beginnend ablöschen! Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen! Wandbrände von unten nach oben löschen! Ausreichend Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander! Rückzündung beachten! Nach Gebrauch Feuerlöscher nicht wieder an den Halter hängen. Neu füllen lassen!

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13 Übersichtsplan BSO-Teil C

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