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2 Bereits in den Achtzigerjahren hat sich der Autor Norbert Waldy mit den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und Sicherheit von Maschinen beschäftigt Dieses Buch soll dem Praktiker die Möglichkeit bieten die Norm selbständig und mit wenig Aufwand im eigenen Betrieb umzusetzen.

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4 Norbert Waldy Auflage: 2014 Verlag: tredition GmbH, Hamburg ISBN: ISBN: Printed in Germany Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar.

5 Norbert Waldy OHSAS Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vom Praktiker für Praktiker

6 Inhaltsverzeichnis 1. Normanforderung Der Sicherheitsbeauftragte, SIBE Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten Kompetenzen des Sicherheitsbeauftragten Rolle des Sicherheitsbeauftragten Organigramm Pflichten Arbeitgeber Pflichten Arbeitnehmer Temporär Mitarbeiter Zusammenwirken mehrerer Betriebe A&G-Politik Normforderung Praktische Umsetzung Planung Rechtliche Verpflichtung, andere Anforderungen Zielsetzung und Programme Verwirklichung im Betrieb Ressourcen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten Fähigkeit, Schulung und Bewusstsein Schulungsplan Grundschulung neuer Mitarbeiter Kommunikation, Mitwirkung und Beratung Mitbestimmung und Beratung Dokumentation (Handbuch) Lenkung der Dokumente Ablauflenkung Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr Praktische Umsetzung

7 10. Überprüfung Leistungsmessung und Überwachung Bewertung der Einhaltung von Rechtsvorschriften Vorfalluntersuchung, Unfalluntersuchung Unfallkosten Nichtkonformität, Korrektur- und Vorbeugem Lenkung von Aufzeichnung Managementbewertung Management Review Praktische Umsetzung Gefahrenanalyse, Risikobeurteilung Gefährdungsermittlung Internes Audit Normforderung Auditplan Audit Prozess Audit Checkliste Werkstatt Audit Checkliste Büroarbeitsplätze Auditbericht Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung Arbeitsmittel PSA: persönliche Schutzausrüstung Archivierung der Dokumente A&G außerhalb des Betriebs SiGeKo Impfkonzept Gefährdungskatalog Strategie zur Risikobeurteilung/ -minderung Mechanische Gefährdungen Elektrische Gefährdungen

8 19.4. Thermische Gefährdungen Lärmgefährdungen Schwingungsgefährdungen Strahlungsgefährdungen Material-/ Substanzsgefährdungen Ergonomische Gefährdungen Einsatzumgebung Kombinationsgefährdungen Begriffe der Arbeitssicherheit Zertifizierungsablauf Anforderungen an Maschinen Gebrauchte Maschinen Umbauten, selbst Bau Einstufung einer gebrauchten Maschine Das CE-Kennzeichnen Einbindung der OHSAS in die ISO Erforderliche Verfahren Normprüfungscheckliste Gefahrentabelle der SUVA Spezialisten der Arbeitssicherheit Vom Praktiker für Praktiker Links Checklisten Beratung Zertifizierung Quellen Übersetzung Stichwortverzeichnis

9 Vorwort Im Bereich der Unfallversicherer der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand ereigneten sich in Deutschland, 2012 insgesamt rund meldepflichtige Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hatten. Studien haben gezeigt, dass durch gezielte Prävention und einfache Schutzmaßnahmen die Unfallzahlen um 10% gesenkt werden könnten Dieses Buch soll dem Praktiker die Möglichkeit bieten die Norm selbständig und mit wenig Aufwand im eigenen Betrieb umzusetzen Die OHSAS ist eine britische Norm, sie ist die einzige Norm die weltweit zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz anerkannt und zertifiziert werden kann Danke an Kimberley Herren für das Durchlesen und die Korrekturvorschläge 9

10 1. Normanforderung Nr. Schritte Anforderungen 1 Handbuch Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutzpolitik Geltungsbereich 2 Planung Risikobeurteilung A&G Programme A&G Prozesse Formulare Schulungsplan Gesetzesliste 3 Umsetzung Stellenbeschreibungen Schulungsprogramme Notfallplanung Risikobeurteilung Vorfalluntersuchungen Kommunikation Schulung PSA 4 Überprüfung Risikobeurteilung Checklisten Interne Audits Auditbericht 5 Korrekturmaßnahmen Korrekturmaßnahmen Wirksamkeitsprüfung 6 Bewertung Management Review 10

11 2. Der Sicherheitsbeauftragte, SIBE Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kann und darf nicht delegiert werden, die Gesamtverantwortung liegt immer bei der Geschäftsleitung Die Aufgaben und Kompetenzen des Sicherheitsbeauftragten sollten in dessen Stellenbeschreibung geregelt werden 2.1. Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten Beratende Funktion gegenüber der Geschäftsleitung Setzt die Anforderungen der Norm im Betrieb um Klärt Unfälle ab, ermittelt deren Ursachen und leitet Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle ein Plant und führt Audits durch (intern, extern) Erstellt Gefahrenanalysen Ist Ansprechpartner für Behörden Ist Ansprechpartner für die Zertifizierungsstelle Verwaltet Gesetzte, Richtlinien und Normen Führt Mitarbeiter Schulungen durch Hat Anrecht auf regelmäßige Schulungen und Weiterbildung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Führt ständige Verbesserungen ein 2.2. Kompetenzen des Sicherheitsbeauftragten Hat alle erforderlichen Kompetenzen im Rahmen der Tätigkeit und den Anforderungen entsprechend der OHSAS Hat Weisungsrecht gegenüber allen Mitarbeitern wenn es um die Umsetzung und die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes geht Hat Weisungsrecht gegenüber Drittfirmen, wenn es um die Umsetzung und Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes geht 11

12 Kann Spezialisten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beiziehen: Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Arbeitsingenieure Hat direkten Zugang zu den Arbeitnehmern und den Arbeitsplätzen im Unternehmen 2.3. Rolle des Sicherheitsbeauftragten Der Sicherheitsbeauftragte sollte als Stabsstelle der Geschäftsleitung unterstellt sein 2.4. Organigramm Geschäftsleitung QM SIBE Aussendienst Verkauf Marketing Forschung Entwicklung Konstruktion Einkauf Wareneingang IT Personal Buchhaltung Lager Produktion Spedition Service 12

13 3. Pflichten Arbeitgeber Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Maßnahmen zu treffen, die: nach der Erfahrung notwendig nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zur Mitwirkung heranzuziehen. Der Arbeitgeber muss zur Wahrung der Arbeitssicherheit alle Anordnungen und Schutzmaßnahmen treffen, die den Vorschriften, den Verordnungen, und den für seinen Betrieb sonst geltenden Vorschriften über die Arbeitssicherheit, sowie im Übrigen den anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln, entsprechen. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Ist die Sicherheit der Arbeitnehmer auf andere Weise nicht mehr gewährleistet, so muss der Arbeitgeber die Arbeit in den betreffenden Gebäuden oder Räumen oder an den betreffenden Arbeitsstätten oder Betriebseinrichtungen bis zur Behebung des Schadens oder des Mangels einstellen lassen. Werden Bauten, Gebäudeteile, Arbeitsmittel (Maschinen, Apparate, Werkzeuge oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden) oder Arbeitsverfahren geändert oder im Betrieb neue Stoffe verwendet, so muss der Arbeitgeber die Schutzmaßnahmen und 13

14 Schutzeinrichtungen den neuen Verhältnissen anpassen dazu wird eine Risikobeurteilung erstellt. Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, einschließlich der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und über die Maßnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden. Diese Information und Anleitung hat im Zeitpunkt des Stellenantritts und bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen zu erfolgen und ist nötigenfalls zu wiederholen. Die Arbeitnehmer sind über die Aufgaben und die Funktion der in ihrem Betrieb tätigen Spezialisten der Arbeitssicherheit zu informieren. Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass die Arbeitnehmer die Maßnahmen der Arbeitssicherheit einhalten. Die Information und die Anleitung müssen während der Arbeitszeit erfolgen und dürfen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit bestimmten Aufgaben der Arbeitssicherheit betraut, so muss er ihn in zweckmäßiger Weise aus- und weiterbilden und ihm klare Weisungen und Kompetenzen erteilen. Die für die Aus- oder Weiterbildung benötigte Zeit gilt in der Regel als Arbeitszeit. Die Übertragung solcher Aufgaben an einen Arbeitnehmer entbindet den Arbeitgeber nicht von seinen Verpflichtungen für die Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. 14

15 Wird eine gefährliche Arbeit von einem Arbeitnehmer allein ausgeführt, so muss ihn der Arbeitgeber überwachen lassen. Bei Arbeiten mit besonderen Gefahren muss die Zahl der Arbeitnehmer sowie die Anzahl oder die Menge der gefahrbringenden Einrichtungen, Arbeitsmittel und Stoffe auf das Nötige beschränkt sein. Der Arbeitgeber muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Spezialisten der Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen können. Die Spezialisten der Arbeitssicherheit müssen den Arbeitgeber über ihre Tätigkeiten orientieren und ihn über Kontakte zu den Durchführungsorganen auf dem Laufenden halten. Den Spezialisten der Arbeitssicherheit muss die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötige Unabhängigkeit eingeräumt werden. Aus der Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen ihnen keine Nachteile erwachsen. Die Spezialisten der Arbeitssicherheit müssen direkten Zugang zu den Arbeitnehmern und den Arbeitsplätzen haben und in die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Unterlagen des Arbeitgebers Einsicht nehmen können. Der Arbeitgeber kann den Genuss alkoholischer Getränke einschränken oder verbieten 15

16 4. Pflichten Arbeitnehmer Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen: sie müssen insbesondere persönliche Schutzausrüstungen benützen die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und dürfen diese ohne Erlaubnis des Arbeitgebers weder entfernen noch ändern Der Arbeitnehmer muss die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf die Arbeitssicherheit befolgen und die allgemein anerkannten Sicherheitsregeln berücksichtigen. Er muss insbesondere die PSA benützen und darf die Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen nicht beeinträchtigen. Stellt ein Arbeitnehmer Mängel fest, welche die Arbeitssicherheit beeinträchtigen, so muss er sie sogleich beseitigen. Ist er dazu nicht befugt oder nicht in der Lage, so muss er den Mangel unverzüglich dem Arbeitgeber melden. Der Arbeitnehmer darf sich nicht in einen Zustand versetzen, in dem er sich selbst oder andere Arbeitnehmer gefährdet. Dies gilt insbesondere für den Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln. 16

17 5. Temporär Mitarbeiter Der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb Arbeitskräfte beschäftigt, die er von einem anderen Arbeitgeber ausleiht, hat hinsichtlich der Arbeitssicherheit gegenüber diesen die gleichen Pflichten wie gegenüber den eigenen Arbeitnehmern. 17

18 6. Zusammenwirken mehrerer Betriebe Sind an einem Arbeitsplatz Arbeitnehmer mehrerer Betriebe tätig, so haben deren Arbeitgeber die zur Wahrung der Arbeitssicherheit erforderlichen Absprachen zu treffen und die notwendigen Maßnahmen anzuordnen. Sie haben sich gegenseitig und ihre jeweiligen Arbeitnehmer über die Gefahren und die Maßnahmen zu deren Behebung zu informieren. Der Arbeitgeber muss einen Dritten auf die Anforderungen der Arbeitssicherheit in seinem Betrieb ausdrücklich aufmerksam machen, wenn er ihm den Auftrag erteilt, für seinen Betrieb: Arbeitsmittel sowie Gebäude und andere Konstruktionen zu planen, herzustellen, zu ändern oder in Stand zu halten Arbeitsmittel oder gesundheitsgefährdende Stoffe zu liefern Arbeitsverfahren zu planen oder zu gestalten 18

19 7. A&G-Politik 7.1. Normforderung Die Organisation muss eine A&G Politik festlegen die der Organisation angemessen ist: mit Verpflichtung zur Vermeidung von Verletzungen und Erkrankungen mit Verpflichtung zu ständigen Verbesserung mit Verpflichtung zur Einhaltung der Gesetzte mit dokumentiertem Bewertung des Systems die A&G Politik muss allen mitgeteilt werden für Öffentlichkeit zugänglich regelmäßig überprüft 7.2. Praktische Umsetzung Die A&G Politik sollte Bestandteil des Handbuchs sein. Die A&G Politik wird anlässlich interner Schulungen, geschult. Die Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutzpolitik wird jährlich überprüft, die Überprüfung wird im Management Review dokumentiert. Die Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutzpolitik wird für die Öffentlichkeit im Internet publiziert. 19

20 Beispiel: zur Vermeidung von Verletzungen und Erkrankungen verpflichten wir uns, unsere Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutzprozesse ständig zu überprüfen und zu optimieren das Management setzt sämtliche gesetzliche Anforderungen bezüglich Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz um unsere Risikobeurteilungen werden jährlich anlässlich der internen Audits überprüft und wo erforderlich angepasst unsere Mitarbeiter werden bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz regelmäßig aus und weitergebildet unserer Mitarbeiter sind unser Kapital, deshalb ist uns ihre Sicherheit wichtig Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind bei uns keine leeren Worte Verstöße gegen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz kennen und dulden wir nicht die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist das oberste Gebot wir setzten sämtliche für uns gültigen Arbeitsgesetzte zum Wohle unserer Mitarbeiter um 20

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