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1 INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

2 Inhalt Ihre Partner 3 Tätigkeitsbericht 5 Zusammengefasste Vermögensaufstellung gem. 7 Abs. 2 InvRBV Vermögensaufstellung Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen Hinweise zur Derivateverordnung Angaben zu den Kosten gemäß 41 Absatz 6 InvG Angaben nach 13 Abs. 2 Nr. 2 InvRBV Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) Entwicklung des Sondervermögens Berechnung der Wiederanlage Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers Besteuerungsgrundlagen Prüfung der steuerlichen Angaben Hinweis INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

3 Ihre Partner Verwaltungsgesellschaft Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh Yorckstraße 21, Düsseldorf Internet: Gezeichnetes und eingezahltes Eigenkapital: TEUR Haftendes Eigenkapital: ,00 EUR (Stand: ) Aufsichtsrat Carola Gräfin von Schmettow, Mitglied des Vorstandes des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, Vorsitzende Dr. Rudolf Apenbrink, Vorsitzender der Geschäftsleitung der HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf Dr. Olaf Huth, Mitglied des Vorstandes des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Prof. Dr. Alexander Kempf, Direktor des Seminars für Finanzierungslehre der Universität zu Köln und Managing Director des Centre for Financial Research (CFR), Cologne Dr. Christiane Lindenschmidt, Chief Technology and Services Officer des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Ulrich Sommer, Mitglied des Vorstandes der Deutsche Apotheker- und Ärztebank e.g., Düsseldorf Geschäftsführer Markus Hollmann Alexander Poppe Gesellschafter HSBC Trinkaus & Burkhardt Gesellschaft für Bankbeteiligungen mbh, Düsseldorf Depotbank HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21/23, Düsseldorf Gezeichnetes und eingezahltes Eigenkapital: 75,4 Mio. EUR, modifiziert verfügbare haftende Eigenmittel: ,53 EUR (Stand: ) Wirtschaftsprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Tersteegenstraße 19-31, Düsseldorf Anlageberater Collegium Vermögensverwaltungs AG Kamp 49, Osnabrück INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

4 Ihre Partner Anlageausschuss Stephan J. Brüggemann (Vorsitzender), Geschäftsführer der Supervision Ltd. & Co. KG, Hamburg Dr. Heiko-T. Taudien, Geschäftsführer der Supervision Ltd. & Co. KG, Hamburg Sonstige Angaben WKN: A0HGMP ISIN: DE000A0HGMP3 INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

5 Tätigkeitsbericht Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, hiermit legen wir Ihnen den Auflösungsbericht des Sondervermögens INKA INFLATION plus für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 1. April 2013 vor. Als Anlageberater hat die Gesellschaft die Collegium Vermögensverwaltungs AG, Osnabrück ausgewählt. Das Sondervermögen strebte einen regelmäßigen Kapitalzuwachs an. Zur Erreichung des Anlageziels wurden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen ihrer Anlagepolitik die Assetklassen Aktien, Zertifikate, Anleihen und Investmentanteile genutzt. Auch Derivate konnten zum Einsatz kommen. Das Sondervermögen war an keine Benchmark gebunden; je nach Marktlage konnte sowohl zyklisch als auch antizyklisch gehandelt werden. Zum Berichtstag ergibt sich für das Sondervermögen die folgende Asset Allocation: Tageswert EUR Tageswert % FV Kasse / Forder. u. Verbindl ,62 100,00 % Summe ,62 100,00 % Die Anlagestrategie zielte schwerpunktmäßig auf europäische Indices und Standardwerte, die auch über Zertifikate abgesichert, bzw. abgebildet wurden. Renteninvestments wurden stärker gewichtet. Insbesondere aber wurde die Liquiditätsposition zum Auflösungsstichtag stark erhöht. Im Berichtszeitraum lag die Wertentwicklung des Sondervermögens bei 1,03 %. Zum Vergleich kann der EONIA plus 100 Basispunkte als Benchmark verwendet werden. Die Performance der Benchmark betrug im Vergleichszeitraum 0,27 %. Nach dem Beschluss der Kapitalanlagegesellschaft zur Auflösung des Sondervermögens zum 1. April 2013 wurden insbesondere die Rentengewichtung sowie die Liquiditätsposition deutlich ausgeweitet, um den verstärkten Kapitalabflüssen Rechnung zu tragen. Zum Berichtsstichtag beträgt die Liquidität des Sondervermögens 100 %. Im Berichtszeitraum wurde insgesamt ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von ,97 Euro realisiert. Saldierte Verluste sind insbesondere aus Termingeschäften entstanden; saldierte Gewinne konnten aus Investmentanteilen erzielt werden. Durch die Investition in Aktien, Aktienfonds und Derivate unterlag das Sondervermögen im Berichtszeitraum Marktrisiken, da die Marktentwicklung von Finanzprodukten insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängt, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Durch die Veränderungen der Kurse der Aktien und Basiswerte der Derivate kann das Fondsvermögen sowohl sinken als auch steigen. Festverzinsliche Wertpapiere sind einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Eine Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus führt zu Kursverlusten, umgekehrt steigen Anleihen im Wert, wenn das allgemeine Zinsniveau sinkt. Dieser Effekt ist umso ausgeprägter, je länger die Laufzeit einer Anleihe ist. Anleihen unterliegen darüber hinaus dem Bonitäts- bzw. Adressausfallrisiko. Adressausfallrisiken beschreiben das Risiko, dass durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten Verluste für das Sondervermögen entstehen können. Es wird versucht, dieses Risiko durch umfangreiche Marktanalyse und Selektionsverfahren gering zu halten. Offene Währungspositionen sind nicht vorhanden. Ausblick Das Sondervermögen wurde zum 01. April 2013 aufgelöst. Anmerkungen Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach BVI- Methode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen. Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 13,04 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf ein Transaktionsvolumen von insgesamt Euro. INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

6 Zusammengefasste Vermögensaufstellung gem. 7 Abs. 2 InvRBV Kurswert in EUR % des Fondsvermögens Bankguthaben ,36 88,76 Sonstige Vermögensgegenstände ,26 11,24 Fondsvermögen ,62 100,00 *) *) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

7 Vermögensaufstellung Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück bzw. Anteile bzw. Whg. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Kurs Kurswert in EUR % des Fondsvermögens Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds ,36 88,76 Bankguthaben ,36 88,76 EUR-Guthaben bei: Depotbank HSBC Trinkaus & Burkhardt AG EUR ,36 % 100, ,36 88,76 Sonstige Vermögensgegenstände ,26 11,24 Ausschüttungsansprüche EUR , ,25 0,41 Forderungen aus schwebenden Geschäften EUR , ,01 10,83 Fondsvermögen EUR ,62 100,00 *) Anteilwert EUR 103,30 Umlaufende Anteile STK ,00 Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 0,00 Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00 *) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per oder letztbekannte. Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der "Vermögensaufstellung" und in den "Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen" enthalten. INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

8 Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag): Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/ Anteile Zugänge bzw. Whg. Verkäufe/ Abgänge Börsengehandelte Wertpapiere Aktien Euro K+S Nam. DE000KSAG888 STK Verzinsliche Wertpapiere Euro 5,6250 % Peugeot MTN v FR EUR ,0000 % Cobank ELN v SX5E DE000CK8MWG2 EUR ,5000 % Dt.Lufthansa MTN v XS EUR ,7500 % Heidelb.Cem.Fin.LU MTN v XS EUR ,5000 % ThyssenKrupp Fin.N. MTN DE000A0T61L9 EUR ,3750 % ArcelorMittal v XS EUR Zertifikate Euro Cobank BAYN DZ v DE000CK2J960 STK An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Verzinsliche Wertpapiere Euro 4,0000 % CS Int. ELB v DE000CS0AQH6 EUR Zertifikate Euro Citigr.Dt. DAX DZ v DE000CT6TNL1 STK Citigr.Dt. SX5E DZ DE000CT6TR52 STK Dt.Bk. DAX DZ DE000DE9ZCX6 STK Dt.Bk. DAX DZ v DE000DE9Z919 STK Dt.Bk. EOAN OZ v DE000DE6TU40 STK HSBC T&B DAI BZ v DE000TB3HF97 STK HSBC T&B DAX DZ DE000TB6Q448 STK HSBC T&B SX5E DZ DE000TB66MU7 STK UBS (Ld.B.) SX5E DZ DE000UU7FMW2 STK UBS (Ldn B.) DAX DZ DE000UU7QJX3 STK Investmentanteile Gruppenfremde Investmentanteile Euro COLLEGIUM Portfolio II DE000A0MQ977 ANT ETFlab DAX DE000ETFL011 ANT ETFlab EURO STOXX 50 DE000ETFL029 ANT Fisch Bd Val.Inv.Gr. 'HB2' LU ANT ish.ii-ishares Euro STOXX 50 IE ANT ishares DAX DE ANT MUL-Lyxor ETF DAX LU ANT UBS-ETF SX5E 'A' LU ANT INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

9 Hinweise zur Derivateverordnung Vergleichsvermögen gem. 9 Abs. 5 DerivateV Index Gewicht MSCI World Index 100,00 % Potenzieller Risikobetrag gem. 10 Abs. 1 DerivateV Geschäftsjahresanfang Geschäftsjahresende Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag ,40 Kleinster potenzieller Risikobetrag ,67 Größter potenzieller Risikobetrag ,52 Risikomodell gem. 10 Abs. 2 DerivateV Die Risikomessung erfolgte im qualifizierten Ansatz durch die Berechnung des Value at Risk (VaR) über das Verfahren der historischen Simulation. Parameter gem. 11 DerivateV Das Value at Risk (VaR) wurde auf einer effektiven Historie von 500 Handelstagen mit einem Konfidenzniveau von 99 % und einer unterstellten Haltedauer von 10 Werktagen berechnet. Im Geschäftsjahr genutzte durchschnittliche Hebelwirkung: 1,20 Die Angabe zur Hebelwirkung stellt einen Faktor dar. Folglich lautet der Ausweis des Hebels für ein nicht gehebeltes Portfolio gleich 1,00. INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

10 Angaben zu den Kosten gemäß 41 Absatz 6 InvG Verwaltungsvergütung der im INKA INFLATION plus enthaltenen Investmentanteile: Fondsanteile Verwaltungsvergütung 1) COLLEGIUM Portfolio II 0,40000 % p.a. ETFlab DAX 0,15000 % p.a. ETFlab EURO STOXX 50 0,15000 % p.a. Fisch Bd Val.Inv.Gr. 'HB2' 0,60000 % p.a. ish.ii-ishares Euro STOXX 50 0,15000 % p.a. ishares DAX 0,15000 % p.a. MUL-Lyxor ETF DAX 0,15000 % p.a. UBS-ETF SX5E 'A' 0,35000 % p.a. 1) Von anderen Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften berechnete Verwaltungsvergütung. Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge gezahlt. Im Berichtszeitraum wurden keine Rücknahmeabschläge gezahlt. Bei den Angaben zu Verwaltungsvergütungen handelt es sich um den von den Gesellschaften maximal belasteten Prozentsatz. Quelle: WM Datenservice, Verkaufsprospekte INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

11 Angaben nach 13 Abs. 2 Nr. 2 InvRBV Die Ermittlung der Anteilpreise wurde während des Geschäftsjahres des Investmentvermögens sowie ebenfalls zum Abschlussstichtag durch die KAG vorgenommen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte während des Geschäftsjahres des Investmentvermögens sowie ebenfalls zum Abschlussstichtag durch die Depotbank. Die seitens der Depotbank für die Bewertung der Vermögenspositionen angewendeten Grundsätze sind von dieser eigenverantwortlich dokumentiert und liegen der KAG vor. Zu jedem Bewertungsstichtag wurden die durch die Depotbank bereitgestellten Wertansätze vorgegebenen Plausibilitätsprüfungen zur Identifizierung von Auffälligkeiten in der KAG unterzogen. Zum Abschlussstichtag wurden weiterhin durch die KAG alle durch die Depotbank angegebenen Bewertungsquellen dokumentiert und archiviert. Für die im Sondervermögen vorhandenen Assetklassen wurden zum Stichtag des Sondervermögens mittels der angewendeten Bewertungsgrundsätze folgende Bewertungsquellen herangezogen: Wertpapiere, Devisentermingeschäfte, börsengehandelte Derivate und Geldanlagen: - Markt-/Börsenkurse ( 23): 99,6 % - Depotbank-eigene Modell-Bewertungen ( 24 (2)): 0,0 % - Externe Modell-Bewertungen / Sonstige Bewertungen Dritter ( 24 (3)): 0,0 % Sonstige Derivate und OTC-Produkte: - Depotbank-eigene Modell-Bewertungen ( 24 (2)): 0,0 % - Externe Modell-Bewertungen / Sonstige Bewertungen Dritter ( 24 (3)): 0,0 % Die prozentualen Angaben beziehen sich auf das Fondsvolumen. Evtl. Ungenauigkeiten der angegebenen Prozentsätze ergeben sich durch die Tatsache, dass Assetklassen mit einem Anteil am Fondsvolumen von weniger als 0,1 % nicht explizit angegeben werden. Zudem ergeben sich weitere Ungenauigkeiten vor dem Hintergrund, dass im Fondsvolumen als Bezugsgröße zur Ermittlung der Prozentsätze neben den Assetklassen auch Forderungen (z. B. Stückzinsen, Dividendenansprüche) und Verbindlichkeiten (z. B. Kostenabgrenzungen) berücksichtigt sind. INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

12 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) EUR EUR insgesamt pro Anteil Anteile im Umlauf I. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00 0, Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) -45,40-0, Zinsen aus inländischen Wertpapieren 2.591,02 0, Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 4.810,48 0, Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 0,00 0, Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0, Erträge aus Investmentanteilen ,36 0, Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0, Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00 0, Sonstige Erträge 7.873,03 0, Summe der Erträge ,49 1, II. Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -87,54-0, Verwaltungsvergütung ,78-0, Depotbankvergütung -589,18-0, Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 0,00 0, Sonstige Aufwendungen 0,00 0, Summe der Aufwendungen ,50-0, III. Ordentlicher Nettoertrag ,99 0, IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne ,72 7, Realisierte Verluste ,69-8, Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ,97-1, V. Ergebnis des Geschäftsjahres ,98-0, Die Gesamtkostenquote (ohne Transaktionskosten) für den Berichtszeitraum beträgt 1,98 %. Bei der an dieser Stelle ausgewiesenen Gesamtkostenquote handelt es sich um eine auf der Basis eines Geschäftsjahres vorgenommenen Kostenschätzung. Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Berichtszeitraum getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Fondsvermögen des Sondervermögens aus. Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung Wesentliche Sonstige Erträge (Position I. 10.): Saldo aus sonstigen Kapitalforderungen gem. 20 Abs.2 Nr. 7 EStG i.v.m. 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG 7.873,03 0, Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen (Position II. 2.): Verwaltungsvergütung KAG ,38-0, Basisvergütung Asset Manager ,83-0, Performanceabhängige Vergütung Asset Manager 0,00 0, Vertriebs- und Bestandsprovisionen (gezahlt) ,57-0, INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

13 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) Angabe der Transaktionskosten des Gesamtinvestmentvermögens Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt in EUR 19,88 Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Die KAG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen. Die KAG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung. INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

14 Entwicklung des Sondervermögens I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres ,31 1. Steuerabschlag für das Vorjahr ,85 EUR insgesamt 2. Zwischenausschüttungen 0,00 3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) ,68 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 0,00 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen ,68 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 3.204,90 5. Ordentlicher Nettoertrag ,99 6. Realisierte Gewinne ,72 7. Realisierte Verluste ,69 8. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste ,92 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres ,62 Nicht liquidierbare Vermögenswerte sowie offene Forderungen 0,00 Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen per Handelstag ,61 Spitzenbetrag durch Rundung bei Anteilschein-Rücknahme 0,01 Das Verfügungsrecht über das Sondervermögen geht gem. 39 Abs. 1 und 2 InvG per auf die Depotbank über. Etwaig vorhandene nicht liquidierbare Vermögenswerte sowie offene Forderungen (z.b. Dividendenforderungen) wurden vor Anteilrückgabe aus dem Wert des Sondervermögens herausgerechnet. Die Depotbank hat das Sondervermögen abzuwickeln und etwaig noch anfallende Vermögenswerte an die Anteilseigner zu verteilen. Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren Vermögen in Tsd. EUR Anteilumlauf Stück Anteilwert in EUR 104,58 93,50 102,79 103,30 INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

15 Berechnung der Wiederanlage EUR EUR insgesamt pro Anteil Anteile im Umlauf Ergebnis des Geschäftjahres ,98-0, Für Wiederanlage verfügbar ,98-0, Zuführung aus dem Sondervermögen * ,70 0, zur Verfügung gestellte Steuerliquidität ,72-0, Wiederanlage 0,00 0, *Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten. Düsseldorf, den Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh Die Geschäftsführung INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

16 Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh, Düsseldorf Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh, Düsseldorf hat uns beauftragt, gemäß 44 Abs. 6 des Investmentgesetzes (InvG) den Auflösungsbericht des Sondervermögens INKA INFLATION plus für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 1. April 2013 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Auflösungsberichts nach den Vorschriften des InvG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Auflösungsbericht den gesetzlichen Vorschriften. Düsseldorf, den 10. Juni 2013 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Auflösungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 44 Abs. 6 InvG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Auflösungsbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Auflösungsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Auflösungsbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Möllenbrink Wirtschaftsprüfer Conrad Wirtschaftsprüfer INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

17 Besteuerungsgrundlagen Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh Düsseldorf INKA INFLATION plus für das Geschäftsjahr vom bis ISIN: DE000A0HGMP3 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG Privatanleger betr. betr. Ex-Tag Anleger Anleger (KStG) (EStG) EUR EUR EUR 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. (alle Angaben je 1 Anteil) Ausschüttung (nachrichtlich) a) Betrag der Ausschüttung a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge b) Betrag der ausgeschütteten Erträge ) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0, , , Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: c) aa) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes --- 0, , bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes --- 0, , cc) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2a --- 0, , dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, ee) Erträge im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind 0, ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0, gg) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 1 0, , , hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen , ii) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 0, , , jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist --- 0, , nachrichtlich in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 18 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist --- 0, kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0, , , ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist --- 0, , nachrichtlich in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 18 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist --- 0, mm) Erträge im Sinne des 18 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes --- 0, INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

18 Besteuerungsgrundlagen Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG Privatanleger betr. betr. Anleger Anleger (KStG) (EStG) EUR EUR EUR d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Erträge aa) im Sinne des 7 Absatz 1, 2 und 4 0, , , bb) im Sinne des 7 Absatz 3 0, , , cc) im Sinne des 7 Absatz 1 Satz 5, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 0, , , f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2 entfällt und aa) nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 32d Absatz 5 oder 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 vorgenommen wurde 0, , , bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist --- 0, , nachrichtlich in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit in Verbindung mit 18 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist --- 0, cc) der nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 34c Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde 0, , , dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist --- 0, , nachrichtlich in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzesin Verbindung mit 18 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist --- 0, ee) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 0, , , ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist --- 0, , nachrichtlich in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 18 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist --- 0, g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0, , , h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder frühere Geschäftsjahre 0, , , i) den Betrag der nach 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 nichtabziehbaren Werbungskosten 0, , , Sonstige Veräußerungsgewinne (Renten, Termingeschäften usw. ) (nachrichtlich) --- 0, , Düsseldorf, den Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

19 Prüfung der steuerlichen Angaben Bescheinigung nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Prüfung der steuerlichen Angaben des Investmentvermögens INKA INFLATION plus für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 1. April 2013 An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh (nachfolgend die Gesellschaft): Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß 5 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesellschaft für das Investmentvermögen INKA INFLATION plus für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 1. April 2013 zu veröffentlichenden Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß 5 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/ den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach 44 Abs. 1 InvG für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vorschriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden steuerlichen Angaben. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach 44 Abs. 5 InvG geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Düsseldorf, den 2. April 2013 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hans-Peter Niedrig Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Norbert Schröer Rechtsanwalt Steuerberater INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

20 Hinweis Wichtige Zusatzinformationen für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen Das Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 wurde am 28. Februar 2013 beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde beschlossen, dass Dividenden bei einer Beteiligung von weniger als 10% am Grund- oder Stammkapital einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse gem. 8b (4) KStG steuerpflichtig sind. Diese Regelung ist anzuwenden bei Zufluss einer Dividende nach dem 28. Februar Bislang waren Dividenden für diese Anlegergruppe unabhängig von einer Mindestbeteiligung gem. 8b (1) KStG steuerfrei. Die Steuerpflicht von Streubesitzdividenden wurde auch im Investmentsteuergesetz nachvollzogen. Nach 5 Abs. 2 i.v.m. 18 Abs. 22 Satz 1 InvStG hätten bereits ab dem 1. März 2013 zwei getrennte Aktiengewinne veröffentlicht werden müssen, damit auch weiterhin in den 5 -Daten begünstigte Dividenden und Veräußerungsgewinne ausgewiesen werden können. Dies war technisch und damit zeitlich unmöglich. Die Finanzverwaltung wird voraussichtlich keine negativen Rechtsfolgen für den Fall ziehen, dass ein Publikums-Investmentvermögen bis zum 30. Juni 2013 keine zwei Aktiengewinne veröffentlicht, wenn der zutreffend ermittelte zusätzliche Aktiengewinn für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen im Jahresbericht nachveröffentlicht wird. Anbei die Nachveröffentlichung der bisher nicht bekannt gemachten Aktiengewinne für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen: Datum Aktiengewinn in % , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,14213 INKA INFLATION plus Auflösungsbericht zum

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