NACHWEIS VERTRETUNGSBERECHTIGTER AUFSICHTSPERSONEN NACH 34d ABSATZ 2 NR. 4 GEWERBEORDNUNG

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1 NACHWEIS VERTRETUNGSBERECHTIGTER AUFSICHTSPERSONEN NACH 34d ABSATZ 2 NR. 4 GEWERBEORDNUNG Sie können die Formulare auf der Homepage der IHK Mittleres Ruhrgebiet ( herunterladen. Lassen Sie der IHK den Antrag bitte mit Ihrer Unterschrift versehen im Original (nicht per Telefax oder ) zukommen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie weitere Informationen wie beispielsweise unser Merkblatt zum Versicherungsvermittlerrecht oder Neuigkeiten rund um das neue Registrierungs- und Erlaubnisverfahren ebenfalls auf unserer Homepage finden. Inhalt des Formularsatzes Formular 4: Nachweis vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen Checkliste Anerkannte Sachkundenachweise Anlage Einverständniserklärung des aufsichtsberechtigten Arbeitnehmers Für wen ist das Formular bestimmt? Dieses Formular richtet sich an Gewerbetreibende mit Hauptniederlassung im Bezirk der IHK Mittleres Ruhrgebiet, die eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler/in oder Versicherungsberater/in beantragt haben. Es dient dem Nachweis der Sachkunde, wenn der Gewerbetreibende selbst keine Sachkundeprüfung abgelegt hat und auch keinen anerkannten Ausbildungsabschluss nachweisen kann. In diesem Fall kann die Sachkunde durch angestellte Aufsichtspersonen nachgewiesen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um Personen handelt, die die Aufsicht über alle mit der Versicherungsvermittlung betrauten Beschäftigten führen und den Inhaber vertreten können (z. B. Geschäftsführer, Mitgesellschafter, Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter). Eine Führungskraft darf maximal 50 Beschäftigte beaufsichtigen. Die Übertragung der Aufsicht und die Vertretungsmacht sind zu erklären. Achtung: Wenn die beauftragte Aufsichtsperson aus dem Unternehmen ausscheidet oder aus anderen Gründen nicht mehr die Aufsicht über die mit der Versicherungsvermittlung betrauten Beschäftigten führt, ist dieser Umstand der IHK unverzüglich mitzuteilen und ggf. eine andere Person zu benennen. Dasselbe gilt, wenn sich die Anzahl der ver-mittelnden Beschäftigten wesentlich erhöht. Welche Angaben müssen eingetragen werden? zu Bitte geben Sie auf dem Formular zunächst den Namen des Antragstellers an, bei natürlichen Personen den bürgerlichen Namen (Vor- und Zunamen), bei juristischen Personen die im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragene Bezeichnung. IHK Mittleres Ruhrgebiet Ostring Bochum Telefon (0234) Telefax (0234) ihk@bochum.ihk.de Internet:

2 - 2 - Falls Sie als Einzelunternehmer oder mit anderen Gesellschaftern als Personengesellschaft im Handelsregister eingetragen sind, machen Sie bitte Angaben zur Firma und zum Register (Amtsgericht, HR-Nummer). Falls Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreiben, geben Sie die gemeinsame Bezeichnung hier an. zu Teilen Sie hier bitte die Kontaktdaten Ihres Unternehmens mit. zu Des Weiteren bitten wir um Angabe der Daten und Funktionen der beauftragten Aufsichtspersonen. Welche Anlagen sind dem Antrag beizufügen? Nachweis der Sachkunde Die Sachkunde der beauftragten Aufsichtspersonen ist durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des entsprechenden Zeugnisses nachzuweisen. Welche Abschlüsse anerkannt werden, entnehmen Sie bitte der beigefügten Checkliste. Wenn es für die Anerkennung der Sachkunde auf Berufserfahrung oder -praxis ankommt, dann legen Sie Ihrem Antrag bitte Unterlagen bei, die die relevante Tätigkeit darlegen, z. B. Gewerbeanmeldungen, Bescheinigungen oder Zeugnisse früherer Arbeitgeber oder Bestätigungen von Versicherungen. Je eindeutiger die vorgelegten Unterlagen sind, desto zügiger und unproblematischer kann die Erlaubnis erteilt werden. Nachweis der Vertretungsberechtigung Die Übertragung der Sachkunde auf andere ist nach dem Gesetz nur zulässig, soweit es sich dabei um Personen handelt, die das Unternehmen vertreten dürfen. Das sind zunächst solche Führungskräfte, die innerhalb der Geschäftsführung (Geschäftsführer/Vorstandsmitglied oder bei einer Personengesellschaft Mitgesellschafter) mit der Beaufsichtigung der vermittelnden Beschäftigten betraut sind. Die Voraussetzungen treffen aber auch auf vertretungsberechtigte Angestellte wie Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte zu. Die Vertretungsbefugnis ist der IHK durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder einer Vertretungsvollmacht nachzuweisen. Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung des/der Arbeitnehmers/in Wenn es sich bei der Aufsichtsperson um ein/e Arbeitnehmer/in handelt, bitten wir aus datenschutzrechtlichen Gründen um eine Einverständniserklärung des/der Arbeitnehmers/in. Ansprechpartner: Klaus Drenhaus Tel.: 0234/ , Fax: 0234/ drenhaus@bochum.ihk.de

3 IHK Mittleres Ruhrgebiet Ostring Bochum NACHWEIS VERTRETUNGSBERECHTIGTER AUFSICHTSPERSONEN NACH 34d ABSATZ 2 NR. 4 GEWERBEORDNUNG 1. Name des/der Gewerbetreibende: Registergericht und -nummer bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts Bezeichnung der Gesellschaft: 2: Anschrift der Hauptniederlassung des Unternehmens Straße: PLZ und Ort 3: Folgende natürliche Person/en wird/werden beschäftigt, der/denen die Aufsicht über die unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherung befassten Personen übertragen ist/sind und die den Gewerbetreibenden vertreten darf/dürfen: 1. Vor- und Zuname: Funktion im Unternehmen: 2. Vor- und Zuname: Funktion im Unternehmen: 3. Vor-und Zuname: Funktion im Unternehmen 4. Vor- und Zuname: Funktion im Unternehmen: Formulare für Versicherungsvermittler/-berater Formular 4 Nachweis vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen

4 - 2 - Für die genannten Personen lege ich jeweils vor: den Sachkundenachweis durch Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung Zeugnis einer gleichgestellten Berufsqualifikation ( 4 und 19 Versicherungsvermittlungsverordnung) Nachweis der ununterbrochenen Tätigkeit als Vermittler/Berater seit 31. August 2000 ( 1 Abs. 4 Versicherungsvermittlungsverordnung) Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung aller oben genannten Aufsichtspersonen Nachweis der Vertretungsberechtigung (Handels-, Genossenschaftsoder Vereinsregisterauszug oder Handlungsvollmacht) Die oben genannten vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen betreuen insgesamt * Beschäftigte, die beim Antragsteller unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befasst sind. * Bitte Anzahl der Beschäftigten eintragen. Ort/Datum Unterschrift/Stempel Hinweis: Bei Ausscheiden einer der angeführten Personen ist der Antragsteller verpflichtet, unverzüglich die zuständige Industrie- und Handelskammer zu informieren und eine neue vertretungsberechtigte Aufsichtsperson zu benennen. Dasselbe gilt, wenn sich die Anzahl der beim Antragsteller unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befassten Angestellten wesentlich erhöht.

5 Anlage ANLAGE ZUM NACHWEIS VERTRETUNGSBERECHTIGTER AUFSICHTSPERSONEN NACH 34d ABS. 2 Nr. 4 GEWERBEORDNUNG Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung der Aufsichtsperson (von jedem benannten Arbeitnehmer gesondert auszufüllen) Vor- und Zuname der Aufsichtsperson Geburtsdatum Ich erkläre mein Einverständnis, dass mir die Aufsicht über die unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befassten Personen übertragen wird. Ich ermächtige meinen Arbeitgeber/meine Gesellschaft, meine oben genannten persönlichen Daten sowie Angaben zu meiner Funktion im Unternehmen und den Nachweis meiner Sachkunde schriftlich und/oder in elektronischer Form an die zuständige Erlaubnisbehörde, die IHK Mittleres Ruhrgebiet Ostring Bochum weiterzuleiten. Ort/Datum Unterschrift Aufsichtsperson IHK Mittleres Ruhrgebiet Ostring Bochum Telefon (0234) Telefax (0234) ihk@bochum.ihk.de Internet:

6 Anlage zum Registrierungsantrag vom Checkliste für den Nachweis der Sachkunde Es werden folgende Nachweise anerkannt: 1. Sachkundeprüfung ( Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK ) 2. Nachweis der ununterbrochenen Tätigkeit als Vermittler/Berater seit 31. August 2000 für zur Zeit unselbständig tätige Vermittler 3. Vorlage des Abschlusszeugnisses/einer beglaubigten Kopie über eine gleichgestellte andere Berufsqualifikation (bei Buchstaben e bis j mit zusätzlichem Nachweis der Dauer der Berufstätigkeit): a) Versicherungskaufmann/frau oder Kaufmann/frau für Versicherungen und Finanzen; b) Versicherungsfachwirt/in; c) abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft oder als Diplom- Betriebswirt/in sowie als Bachelor oder Master (Fachhochschule oder Berufsakademie), Fachrichtung Versicherungen; d) Fachwirt/in für Finanzberatung (IHK); e) Fachberater/in für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn ein Abschlusszeugnis als Bank- oder Sparkassenkaufmann/-frau o- der eine abgeschlossene allgemeine kaufmännische Ausbildung und eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung nachgewiesen werden kann; f) Finanzfachwirt (FH), wenn ein abgeschlossenes weiterbildendes Zertifikatsstudium an einer Hochschule und eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung nachgewiesen werden kann; g) Bank- oder Sparkassenkaufmann/-frau, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung nachgewiesen werden kann; h) Investmentfondskaufmann/-frau, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung nachgewiesen werden kann; i) Fachberater/in für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung vorliegt; j) Abschlusszeugnis einer Hochschule oder Berufsakademie sowie zusätzlicher Nachweis über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung;

7 Anlage zum Registrierungsantrag vom 4. Vorlage des Originals oder beglaubigte Kopie des Abschlusses als Versicherungsfachmann/frau (BWV), wenn die Prüfung vor dem abgelegt wurde 5. Anerkennung von ausländischen Berufsbefähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit, gegebenenfalls mit zusätzlicher spezifischer Sachkundeprüfung. Ansprechpartner: Klaus Drenhaus Tel.: 0234/ , Fax: 0234/

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