Überleitung vom Studienplan 1999 auf den Studienplan 2006

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1 Mitteilung des Studienprogrammleiters für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien zur Überleitung vom Studienplan 1999 auf den Studienplan 2006 Diese Mitteilung betrifft alle Studierenden, für die der neue Studienplan 2006 gilt, und regelt die Überleitung (Anrechnung) von Prüfungen und sonstigen Leistungsnachweisen, die nach dem alten Studienplan 1999 an der Universität Wien erworben wurden. Der Studienplan 2006 gilt ex lege für alle Studierenden, die nicht das ganze Sommersemester 2006 als ordentliche Studierende zum Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien zugelassen waren. Er gilt außerdem für alle Studierenden, die sich freiwillig dem Studienplan 2006 unterstellen. Eine Erklärung, den neuen Studienplan zu wählen, kann jederzeit im Dekanat abgegeben werden. Bitte beachten Sie: Die Prüfungen nach dem alten und nach dem neuen Studienplan sind unterschiedlich, auch wenn sie gleich oder ähnlich heißen! Wenn Sie sich daher zu einer Prüfung nach dem alten Studienplan angemeldet haben und dann in der Zeit, bevor Sie zu dieser Prüfung angetreten sind, die Erklärung abgeben, dass Sie sich freiwillig dem neuen Studienplan unterstellen, dann wird Ihre Anmeldung zur alten Prüfung unwirksam! Der Umstieg ob freiwillig durch Unterstellungserklärung oder ex lege wird automatisch nach den folgenden Regeln erfolgen. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Studierende, deren Zulassung zum Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien erloschen ist, weil sie die letzte zulässige Wiederholung nicht bestanden haben, können nicht umsteigen. Diese Mitteilung ist rechtlich unverbindlich. Rechtliche Grundlage für die Überleitung ist ausschließlich der Studienplan 2006 (Mitteilungsblatt der Univ. Wien vom , Nr. 202) ivm der Satzung der Universität Wien und dem UG Studienabschnitt: Abgelegte Diplomprüfungen der alten Studienordnung (Studienplan 1999) Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden Römisches Privatrecht positiv Prüfungen des Studienplans 2006, die dadurch als absolviert Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden FÜM I (Römisches Privatrecht negativ wird nicht auf Gesamtzahl der zulässigen Wiederholungen der FÜM I angerechnet) Fassung September

2 Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte Strafrecht und Strafprozessrecht 2. Studienabschnitt: Abgelegte Diplomprüfungen des alten Studienplans 1999 Bürgerliches Recht (schriftlich) positiv (Bürgerliches Recht (schriftlich) negativ wird nicht auf Gesamtzahl der zulässigen Wiederholungen der FÜM II angerechnet) Bürgerliches Recht (mündlich) Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht Arbeits- und Sozialrecht Zivilgerichtliches Verfahrensrecht Rechts- und Verfassungsgeschichte der Neueren Zeit Strafrecht Prüfungen, die dadurch als absolviert (Studienplan 2006) FÜM II Bürgerliches Recht mündlich Unternehmensrecht Arbeits- und Sozialrecht Zivilverfahrensrecht 3. Studienabschnitt: Abgelegte Diplomprüfungen des alten Studienplans 1999 Verfassungsrecht (schriftlich oder mündlich) Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht (schriftlich oder mündlich) positiv Prüfungen des Studienplans 2006, die dadurch als absolviert Verfassungsrecht *) FÜM III (Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht (schriftlich oder mündlich) negativ wird nicht auf Gesamtzahl der zulässigen Wiederholungen der FÜM III angerechnet) Europarecht Völkerrecht Finanzrecht Europarecht Völkerrecht Steuerrecht *) Wurde Verfassungsrecht (alt) schriftlich absolviert und negativ beurteilt, hat die Wiederholung der Prüfung mündlich zu erfolgen, da nach dem Studienplan 2006 die Prüfung Verfassungsrecht zwingend eine mündliche Prüfung ist. Ergänzende Hinweise: 1. Grundsätzlich werden alle Prüfungsergebnisse (sowohl die positiven als auch die negativen) übernommen. Nicht bestandene Prüfungen nach dem alten Studienplan werden auf die Gesamtzahl der zulässigen Wiederholungen der entsprechenden Prüfung nach dem neuen Studienplan angerechnet. Ausgenommen sind nur die drei fächerübergreifenden Modulprüfungen (FÜM I, II und III; siehe die Tabellen). Fassung September

3 2. Studierende, die die Prüfungen aus Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden, Römisches Privatrecht und Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte positiv absolviert haben, können bereits weiterführende Module des judiziellen Abschnitts absolvieren. Die Anfängerpflichtübung aus Bürgerliches Recht und die Pflichtübung Strafrecht I sind jedoch zu absolvieren. Die Anfängerübung aus Bürgerlichem Recht ist aber in diesem Fall keine Voraussetzung für die Ablegung der Modulprüfung aus Strafrecht (schriftlich). 3. Die nicht angerechneten Leistungsnachweise sind nach der Überleitung in der im neuen Studienplan 2006 vorgeschriebenen Reihenfolge und unter den dort genannten Voraussetzungen zu erbringen. Beispiel: Ein Studierender befindet sich im judiziellen Abschnitt des alten Studiums und hat dort (nur) die Diplomprüfung aus Handelsrecht abgelegt. Nach dem Umstieg muss er im judiziellen Abschnitt nach dem neuen Studienplan zuerst die Pflichtübungen aus Bürgerlichem Recht und Zivilverfahrensrecht absolvieren (die PÜ Unternehmensrecht gilt als absolviert, siehe unten); dann ist die mündliche MP Bürgerliches Recht abzulegen, dann die MP Zivilverfahrensrecht (die MP Unternehmensrecht wurde angerechnet), dann folgt die FÜM II. Wurde die Diplomprüfung Bürgerliches Recht (mündlich) angerechnet, wurden aber im alten Studienplan die Diplomprüfungen aus Handelsrecht und ZGV noch nicht absolviert, so erfolgt eine Zulassung zu den Modulprüfungen Unternehmensrecht und Zivilverfahrensrecht erst nach positiver Absolvierung (oder Anrechnung) der entsprechenden Pflichtübung. Wurde die Diplomprüfung Verfassungsrecht (mündlich oder schriftlich) angerechnet, wurde aber im alten Studienplan die Pflichtübung aus Verwaltungsrecht nicht absolviert, so erfolgt eine Zulassung zur schriftlichen Prüfung Öffentliches Recht (FÜM III) erst nach positiver Absolvierung dieser Pflichtübung. 4. Studierende, die nach dem Studienplan 1999 den dritten vor dem zweiten Abschnitt gewählt haben und sich daher beim Umstieg im staatswissenschaftlichen Abschnitt befinden, können diesen Abschnitt nach den Regelungen des Studienplans 2006 absolvieren; von der Zulassungsvoraussetzung der Absolvierung des judiziellen Abschnittes wird in diesen Fällen abgesehen. In einem solchen Fall ist es allerdings auch zulässig, Prüfungen des judiziellen Abschnitts (neu) in der dort vorgesehenen Reihenfolge zu absolvieren. 5. Der Nachweis der vertiefenden historischen Kompetenz ( 21 Studienplan 2006) gilt mit der positiven Ablegung der beiden rechtshistorischen Diplomprüfungen (Römisches Privatrecht und Rechtsgeschichte) des alten Studienplans 1999 als erbracht. Pflichtübungen: Abgelegte Pflichtübung der alten Studienordnung Pflichtübung aus Strafrecht (2 std) Pflichtübungen nach dem Studienplan 2006, die dadurch als absolviert PÜ Strafrecht I Fassung September

4 Abgelegte Pflichtübung der alten Studienordnung Übung aus Bürgerlichem Recht (1 std) Pflichtübung aus Bürgerlichem Recht (2 std) Pflichtübung aus Römisches Privatrecht Pflichtübung aus Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte Pflichtübung aus Handels-, Gesellschaftsund Wertpapierrecht Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht Pflichtübung aus Zivilgerichtliches Verfahrensrecht Pflichtübung aus Verfassungsrecht Pflichtübung aus Verwaltungsrecht Pflichtübung aus Europarecht Pflichtübung aus Völkerrecht Pflichtübung aus Finanzrecht Pflichtübungen nach dem Studienplan 2006, die dadurch als absolviert Anfängerpflichtübung Bürgerliches Recht Pflichtübung aus Bürgerlichem Recht Anfängerpflichtübung Bürgerliches Recht Pflichtübung aus Romanistische Fundamente Pflichtübung aus Rechts- und Verfassungsgeschichte der Neueren Zeit Pflichtübung aus Unternehmensrecht Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht Pflichtübung aus Verfassungsrecht Pflichtübung aus Verwaltungsrecht Pflichtübung aus Europarecht Pflichtübung aus Völkerrecht Pflichtübung aus Steuerrecht Ergänzende Hinweise: Wurde eine Diplomprüfung im alten Studium bereits positiv oder negativ abgelegt, für die die Absolvierung der entsprechenden Pflichtübung Zulassungsvoraussetzung war, so gilt diese Pflichtübung als absolviert (Bei Strafrecht: Pflichtübung Strafrecht I und II; bei Bürgerlichem Recht: Anfängerpflichtübung und Pflichtübung). Wahlfächer: Abgelegte Wahlfächer der alten Studienordnung Bank- und Versicherungsrecht Betriebsorganisation und Personalwesen Computer und Recht Erbrecht und Vermögensnachfolge Europäische und vergleichende Rechtsgeschichte Europarecht Frauen- und Geschlechterforschung Grund- und Menschenrechte Wahlfächer, die dadurch als absolviert Bank- und Versicherungsrecht Human Resources Management Computer und Recht Erbrecht und Vermögensnachfolge Europäische und vergleichende Rechtsgeschichte Europarecht (vertiefend) Legal Gender Studies Grund- und Menschenrechte Fassung September

5 Abgelegte Wahlfächer der alten Studienordnung Internationales Privatwirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung Kultur- und Religionsrecht Kulturwissenschaften Liegenschafts- und Baurecht Mediation Medizinrecht Politische Ökonomie Rechnungswesen und Kontrolle Recht der Internationalen Beziehungen Rechtsphilosophie, Sozialwissenschaften Staat- und Verwaltung Steuerrecht und Rechnungswesen Strafjustiz und Kriminalwissenschaften Technologierecht Umweltrecht Wirtschafts- und Unternehmensrecht Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht Wohnrecht Wahlfächer, die dadurch als absolviert Internationales Privatwirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung Im Einzelfall: entweder Kulturrecht oder: Religionsrecht Im Einzellfall, sofern es eine Gleichwertigkeit gibt Liegenschafts- und Baurecht Mediation Medizinrecht Finanzwissenschaften (vertiefend) Revision und Controling Recht der Internationalen Beziehungen Rechtsphilosophie, Im Einzellfall, sofern es eine Gleichwertigkeit gibt Im Einzellfall, sofern es eine Gleichwertigkeit gibt Steuerrecht (vertiefend) Strafjustiz und Kriminalwissenschaften Technologierecht (Technik und Wirtschaft) Umweltrecht Unternehmensrecht (vertiefend) Öffentliches Wirtschaftsrecht Wohnrecht Diplomarbeit Diplomandenseminar Moot Court Diplomandenseminar Moot Court Sonstiges EDV-Nachweis Fremdsprachennachweis Medienkompetenz Fremdsprachenkompetenz Wien, am Fassung September

6 O. Univ.-Prof. Dr. Helmut Fuchs Studienprogrammleiter Fassung September

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