Das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198: Anwendung und gegenwärtiger Stand der Überarbeitung
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- Willi Auttenberg
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1 25 Wiener Mitteilungen (2020) Band 252, Copyright 2020; Institut für Wassergüte / TU-Wien Das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198: Anwendung und gegenwärtiger Stand der Überarbeitung André Spindler Abstract: Das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198 definiert seit 2003 den Stand der Technik zur Herleitung der Bemessungswerte für Abwasseranlagen. Es befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Durch die enge Verknüpfung mit dem Arbeitsblatt DWA-A 131 (2016) ergeben sich wechselseitige Abhängigkeiten, die eine losgelöste Betrachtung der einzelnen Arbeitsblätter erschweren. Dies wirkt sich nachteilig auf die Möglichkeiten einer Digitalisierung (softwaretechnischen Umsetzung) der Berechnungsvorschriften aus. Key Words: DWA-Regelwerk, Bemessung, Datenauswertung, Digitalisierung 1 Einleitung Das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198 mit dem Titel Vereinheitlichung und Herleitung von Bemessungswerten für Abwasseranlagen wurde von der ad-hoc- Arbeitsgruppe Bemessungsgrundlagen für Abwasseranlagen durch Mitglieder der ATV-DVWK-Hauptausschüsse ES (Entwässerungssysteme) und KA (Kommunale Abwasserbehandlung) unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. R. Kayser erarbeitet und im Jahr 2003 veröffentlicht. Ein wesentliches Ziel war die Abstimmung von Begriffen und Bezeichnern (Kurzzeichen) wichtiger Kenngrößen an der Schnittstelle zwischen Entwässerungssystem und Kläranlage. Bereits in der Vorbemerkung heißt es schon damals: Nachdem immer mehr Kommunen und sonstige Betreiber Datenbanken verwalten, in denen viele Grundlagendaten für wasserwirtschaftliche Planungen vorgehalten werden, kommt einer eindeutigen Definition und einheitlichen Weiterverarbeitung dieser Daten besondere Bedeutung zu.
2 26 Kapazitätserweiterung von Kläranlagen ÖWAV- TU Seminar Februar 2020, TU-Wien Mit Blick auf die heutige Aktualität des Themas Digitalisierung kann diese Forderung durchaus als visionär bezeichnet werden. Die Bedeutung, die bereits vor über 15 Jahren einer sauberen Trennung von Ermittlung und Anwendung der Bemessungsgrundlagen beigemessen wurde, kommt auch darin zum Ausdruck, dass sich bereits das Arbeitsblatt ATV- DVWK-A 131 (2000), Vorläufer des heutigen Arbeitsblattes DWA-A 131 (2016) in Kapitel 4 (Bemessungsgrundlagen) explizit auf das erst drei Jahre später erscheinende ATV-DVWK-A198 bezieht. Die Zielsetzung des ATV-DVWK-A 198 ist eindeutig formuliert, es wird das Ziel verfolgt, übergreifend für alle Arbeits- und Merkblätter [ ] die Herleitung von Werten [ ] soweit möglich und zweckmäßig zu vereinheitlichen. Dies kann nur erreicht werden, wenn eine möglichst vollständige Trennung der Herleitung und der Anwendung dieser Werte angestrebt wird. Ein weiteres wesentliches Ziel bestand in der integrierten Betrachtung von Kanal und Kläranlage. So galt bis zur Veröffentlichung des ATV-DVWK-A 198 entsprechend ATV-DVWK-A 131 (1991) für die Ermittlung des maximalen (Mischwasser-) Zuflusses vergleichsweise starr die Regelung Q m = 2 Q S + Q f. Die Änderung auf Q M = f Sp,S Q S,aM + Q F,pM (mit dem je nach Größenklasse unterschiedlich variablen Spitzenfaktor f Sp,S ) erlaubte nun eine Optimierung zwischen dem erforderlichen Speichervolumen in der Kanalisation und der Belastbarkeit der Kläranlage womit eine formale Randbedingung für eine integrierte Bewirtschaftung von Kanalnetz und Kläranlage erfüllt wurde (Seggelke und Rosenwinkel, 2004). Im Regelfall führte die geänderte Ermittlung des zulässigen Mischwasserzuflusses zu einer Erhöhung der behandelten Wassermenge. Eine weitere Änderung betraf die Einführung des CSB als Leitparameter mit der Absicht, den Aufwand für zusätzliche Analysen (insbesondere P, TKN) zu reduzieren. Darüber hinaus wurde die Methode der gleitenden 21-Tage-Minima zur Bestimmung des Trockenwetterabflusses eingeführt. Derzeit wird das ATV-DVWK-A 198 von der DWA-Arbeitsgruppe KA-6.4 überarbeitet. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich zunächst anhand der Grundlagenermittlung für die Bemessung einstufiger Belebungsanlagen nach DWA-A 131 mit der gegenwärtigen Umsetzung des Prinzips der Trennung von Herleitung und Verwendung der Bemessungswerte. Anschließend wird ein Einblick in den aktuellen Stand der Überarbeitung des Regelblattes gegeben. Zum Abschluss erfolgt eine Diskussion der Anforderungen an die Datenauswertung im Kontext der Digitalisierung.
3 André Spindler 27 Das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198: Anwendung und gegenwärtiger Stand der Überarbeitung 2 Anwendung des ATV-DVWK-A 198 Die Anwendung des ATV-DVWK-A 198 orientiert sich im Hinblick auf die Herleitung der Bemessungskonzentrationen bzw. -frachten stark an der Philosophie des ATV-DVWK-A 131 (2000), dem zur Zeit seiner Erstellung gültigen Arbeitsblatt für die Bemessung einstufiger Kläranlagen. Dementsprechend spielen Aufzeichnungen der Temperatur (vorzugsweise im Ablauf des Belebungsbeckens) eine maßgebliche Rolle zur Unterscheidung der Bemessungslastfälle (Bemessungstemperatur, maximale Temperatur, minimale Temperatur). 2.1 Anforderungen an die Datenbasis Es werden drei Qualitäten der Verfügbarkeit von Messwerten unterschieden. Im Regelfall liegen der Bemessung 2-Wochenmittel (2WM) der täglichen Zulauffrachten zu Grunde. Es ist ausreichend, die 2WM zur Zeit der für den jeweiligen Lastfall maßgebenden Temperaturen sowie eventuelle Sonderlastfälle zu bestimmen. Für aerob stabilisierende Anlagen gilt Gleiches analog für das 4- Wochenmittel (4WM) der täglichen Zulauffrachten. Für die Zeiträume der Berechnung der 2WM (bzw. 4WM) wird eine Messwertdichte von 4 verwertbaren Messungen pro Woche gefordert und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass dazu sicherheitshalber mindestens 5 Messungen durchgeführt werden sollten. Nur hilfsweise ist die Ermittlung der Bemessungswerte aus den 85%- Perzentilen der Zulauffrachten zulässig, wobei mindestens 40 Werte aus maximal 3 Jahren verwendet werden sollen. Bei ausgeprägten saisonalen Unterschieden gilt dies für jeden Lastfall separat. Lediglich für Tropfkörper und Rotationstauchkörper stellt die Bemessung aus den 85%-Perzentilen den Regelfall dar. Doch auch die Bemessung nach Erfahrungswerten (einwohnerspezifische Schmutzfrachten, Tabelle 1) findet Berücksichtigung und ist zulässig, falls nicht genügend Messwerte vorhanden und ihre Erhebung zu aufwendig ist, wobei angenommen werden darf, dass sich diese Regelung hauptsächlich auf (sehr) kleine Anlagen bezieht. Die Historie der in Tabelle 1 des ATV-DVWK-A 198 angegebenen einwohnerspezifischen Frachten ist dabei sehr interessant. Sie werden als 85%- Werte bezeichnet, so wie auch im ATV-DVWK-A 131 (2000). Dieselben einwohnerspezifischen Frachten waren allerdings ursprünglich einmal von Imhoff als Mittelwerte ermittelt worden. Schalk (2017) hat diese Entwicklung umfassend recherchiert und kommt zu dem Ergebnis, dass die Bezeichnung als
4 28 Kapazitätserweiterung von Kläranlagen ÖWAV- TU Seminar Februar 2020, TU-Wien 85%-Perzentile defacto einer Absenkung der einwohnerspezifischen Zulauffrachten entspricht. Auf diesen Umstand wird in Kapitel 3 noch einmal eingegangen. 2.2 Erforderliche Beprobungshäufigkeit Interessant ist ein Vergleich der sich aus den Forderungen an die Verfügbarkeit von Messwerten ergebenden Beprobungshäufigkeiten mit denen aus der Eigenund Fremdüberwachung. In Deutschland ist die Eigenüberwachung in Verordnungen der Bundesländer geregelt. In Nordrhein-Westfalen gilt beispielsweise selbst bei Anlagen der Größenklassen III und IV lediglich eine Verpflichtung zu einer einzigen 24h-Mischprobe im Zulauf pro Woche. Auf Grundlage dieser Daten (ohne zusätzliches Messprogramm) ist also lediglich eine Bemessung nach 85%-Perzentilen möglich. In Österreich ergeben sich aufgrund der größeren Bedeutung der Eigenüberwachung für die Grundlagenermittlung günstigere Messhäufigkeiten: Zumindest für Anlagen der Größenklasse IV stehen Messwerte der CSB- Konzentration infolge der Vorgabe einer anteiligen Frachtreduktion (um 85%) werktäglich sowohl im Zu- als auch im Ablauf zur Verfügung. In Verbindung mit der Einführung des CSB als Leitparameter können von diesen Anlagen für alle Bemessungsfrachten arbeitsblattkonforme 2WMP über das gesamte Jahr berechnet werden. Für österreichische Anlagen der Größenklassen III und kleiner ist, ebenso wie für die meisten deutschen Anlagen, für eine Bemessung nach 2WM (bzw. 4WM) eine Intensivierung der Beprobungshäufigkeit in den (durch die Temperatur definierten) Zeiträumen der Bemessungslastfälle erforderlich. Auch im Hinblick auf die Ermittlung der Stoßfaktoren (Stickstoff, CSB) sind zusätzliche Messungen unvermeidbar. 2.3 Wahl der Zeiträume für die Bemessungslastfälle Exakte Vorgaben für das korrekte Vorgehen bei der Wahl der höchsten und niedrigsten Temperatur in den entsprechenden Bemessungslastfällen macht das ATV-DVWK-A 198 nicht. Im Beispiel des Anhang C werden die Daten der drei zurückliegenden Jahre herangezogen. Dieser Umfang kann somit als Richtwert interpretiert werden, wobei angesichts der allgemeinen Forderung nach kontinuierlicher Aufzeichnung von Temperaturdaten in den meisten Fällen auch längere Zeitreihen verfügbar sein dürften. Je mehr Jahre die verwendeten Temperaturganglinien umfassen, desto extremer können allerdings Jahresminima und Jahresmaxima der Temperatur, selbstverständlich auch im 2-Wochen-Mittel, ausfallen. Auf die Auswahl der richtigen Zeiträume (Kalenderwochen) für die
5 André Spindler 29 Das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198: Anwendung und gegenwärtiger Stand der Überarbeitung Intensivbeprobung sollte ein umfangreiche Temperaturdatenbasis dagegen nur vergleichsweise geringe Auswirkung haben. 2.4 Fazit: keine vollständige Trennung zwischen Herleitung und Anwendung Es bleibt festzuhalten, dass die Anwendung des Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 198 in Bezug auf die Herleitung der Bemessungswerte für Belebungsanlagen ohne Kenntnis des Bemessungsvorgangs schwer vorstellbar wenn nicht unmöglich ist. So werden zum Beispiel in ATV-DVWK-A 198 konsequent stets beide, 2WM und 4WM benannt, eine Begründung für die Unterscheidung wird jedoch nicht explizit gegeben. Diese findet ein unwissender Leser erst bei der Lektüre des DWA-A 131, durch den Hinweis am Ende des Kapitels 4.1, dass die maßgebenden Frachten als Mittelwerte einer Periode gebildet [werden], die der Größe des Schlammalters entspricht und vereinfachend 2WM für denitrifizierende Anlagen und 4WM für aerobe Stabilisierungsanlagen gewählt werden können. Auch enthält das Arbeitsblatt DWA-A 131 selbst in seiner jüngsten Fassung (2016) ein Kapitel 4 (Bemessungsgrundlagen), stützt sich also nicht ausschließlich auf das ATV-DVWK-A198. Doch selbst damit ist die Herleitung von Bemessungswerten nicht erschöpfend behandelt. So heißt es am Anfang von Kapitel 6.2 des DWA-A 131 (Schlammindex und Eindickzeit) völlig korrekt: Die richtige Annahme des Schlammindexes ist für die Bemessung der Nachklärung von besonderer Bedeutung. Dieser besonderen Bedeutung wird durch die darauf folgenden Hinweise zur Wahl des Bemessungs-ISV (85%- Perzentile bzw. unscharfe Tabellenwerte) jedoch kaum Rechnung getragen, was erfahrungsgemäß ohne größeren Aufwand auch kaum möglich ist. Das ATV- DVWK-A 198 geht auf den ISV dagegen überhaupt nicht ein, erhebt also scheinbar gar nicht den Anspruch auf die Herleitung sämtlicher Bemessungswerte. Inwiefern eine vollständige(re) Trennung zwischen Herleitung und Anwendung der Bemessungsgrundlagen anzustreben sei, kann durch einen einzelnen Beitrag wie diesen nicht geklärt werden, eine breite Diskussion darüber wäre jedoch wünschenswert. Kapitel 4 nimmt auf dieses Thema noch einmal aus dem Blickwinkel der Digitalisierung Bezug.
6 30 Kapazitätserweiterung von Kläranlagen ÖWAV- TU Seminar Februar 2020, TU-Wien 3 Überarbeitung des ATV-DVWK-A 198, aktueller Stand Die DWA-Arbeitsgruppe KA-6.4 Bemessungswerte für Abwasseranlagen nahm ihre Arbeit 2017 auf. Spätestens seit der Überarbeitung des DWA-A 131 (2016) war (nicht zuletzt durch die bestehenden Querverbindungen) eine Anpassung des mittlerweile 17 Jahre alten Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 198 sinnvoll und wünschenswert geworden. Da die Arbeit im KA-6.4 noch nicht abgeschlossen ist, wird hier nur kurz skizziert, welche wesentlichen Änderungen bzw. Anpassungen zu erwarten sind. Neu strukturiert wird das Kapitel 2 (Kurzzeichen), das nun auch die bisher in Anhang A aufgeführten Flächenkennwerte enthalten soll. Eine weitere Konsolidierung der Kurzzeichen sowie der Regeln zu ihrer Bildung wurde diskutiert und ist möglich. Naheliegend ist die Aufnahme der Fraktionierung des CSB, wie sie im DWA-A 131 (2016) eingeführt wurde. Eine stärkere Berücksichtigung sollen die Datengrundlagen für die Simulation (biologische Abwasserreinigung, Kanalnetz, CFD) finden. Deutlich komplexer fiel die von T. Gehring vorgenommene Untersuchung der einwohnerspezifischen Zulauffrachten aus (Gehring und Hobus 2019). Dazu wurden Daten von 127 kommunalen Kläranlagen ausgewertet. Die in Tabelle 1 (ATV-DVWK-A 198) angegebenen Werte konnten dadurch bestätigt werden, sie entsprechen jedoch dem Mittelwert, nicht dem 85%-Perzentil der zu erwartenden Belastung. Damit bestätigen diese Untersuchungen die ursprünglich von Imhoff angegebenen Werte. Für die Umrechnung der mittleren einwohnerspezifischen Zulauffrachten in 85%-Perzentile wird die Einführung eines festen Faktors diskutiert. Bereits absehbar ist eine Gleichstellung der Bemessung nach 85%-Perzentilen mit der Bemessung nach 2WM bzw. 4WM. Dabei ist jedoch eine deutliche Erhöhung des Probenumfanges vorgesehen. Der bisherige Umfang von 40 Werten aus bis zu drei Jahren (entsprechend kaum mehr als einer Probe pro Monat) zeigte in den Untersuchungen von T. Gehring teilweise erhebliche Abweichungen vom wahren Jahresmittel (aus mindestens 50 Proben). Zusätzlich werden stärkere Vorgaben für eine gleichmäßige Verteilung der Proben über den geforderten Zeitraum getroffen. Zuletzt sei noch auf die Festschreibung des Auswertungszeitraums für Q d,konz, die fiktive tägliche Zulaufmenge bei Trockenwetter zur Berechnung der Bemessungskonzentrationen, hingewiesen. Diese hatte bisher lediglich Empfehlungscharakter ( z. B. 6 Wochen ).
7 André Spindler 31 Das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198: Anwendung und gegenwärtiger Stand der Überarbeitung 4 Datenauswertung im Kontext der Digitalisierung Wie bereits eingangs zitiert, maßen bereits die Verfasser des ursprünglichen ATV-DVWK-A 198 der eindeutigen Definition und einheitlichen Weiterverarbeitung digital erfasster Daten eine hohe Bedeutung bei. Dies gilt umso mehr aktuell in Zeiten der durchgreifenden Digitalisierung unserer Lebenswelt. Aus diesem Blickwinkel scheint es geradezu anachronistisch, dass auch heute noch kein branchenweit einheitlicher Standard für die Bezeichnung bzw. Verwaltung von Messdaten existiert. Ein erheblicher Teil der geleisteten Ingenieursarbeit wird noch immer in das Sichten, Sortieren, Kontrollieren und u. U. Korrigieren von Messwerten investiert, die Planern und anderen Dienstleistern im jeweils anlagenüblichen Format zur Verfügung gestellt werden. Wenngleich es auch weiterhin jedem Betreiber freigestellt bleiben sollte, Messwerte anlagenintern so zu benennen, wie es Gewohnheit oder bessere Einsicht vorgeben, so wäre es mehr als hilfreich für externe Nutzer der Daten von Dienstleistern über Behörden bis zu wissenschaftlichen Einrichtungen wenn Datensätze in einem branchenweit gültigen Format zur Verfügung stünden. Nur dann wird es möglich sein, die positiven Seiten der Digitalisierung, vor allem die automatische Datenprüfung und Datenverarbeitung zum Vorteil aller Beteiligten einzusetzen. In Österreich wurde hierfür mit der Überarbeitung des ÖWAV-Regelblattes 13 (2012) ein wichtiger Beitrag geleitstet. Das Regelblatt benennt nahezu erschöpfend die verschiedensten gebräuchlichen Betriebsdaten und gibt systematische Kurzzeichen und weitere Eigenschaften dieser Daten vor. Ziel war es, eine Grundlage für eine österreichweit einheitliche Gestaltung und Führung der Betriebsprotokolle zu erreichen. Der hohe Stellenwert der Eigenüberwachung in Österreich war sicher ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung. Doch auch diese grundlegende Neuordnung zur Erfassung von Betriebsdaten wird nur ansatzweise den Möglichkeiten moderner Datenstandards gerecht. Allein für Zeitreihen, und um solche handelt es sich beim weit überwiegenden Teil der erfassten Daten, wurden weltweit bereits mehrere Standards vorgeschlagen. Eine Bachelorarbeit der TU Dresden aus dem Jahr 2018 (A. Walther) vergleicht diese Standards und kommt zu dem Schluss, dass der Standard des OGC (Open Geospatial Consortium), die Time Series Markup Language (TSML) am umfassendsten die vielfältigen praktischen Anforderungen an die Aufzeichnung von Betriebsdaten der Abwasserreinigung erfüllt (siehe Abb. 1).
8 32 Kapazitätserweiterung von Kläranlagen ÖWAV- TU Seminar Februar 2020, TU-Wien Abbildung 1: Übersicht über Zeitreihenstandards (Walther 2018). Daten(format)standards sind so gestaltet, dass nicht zwingend jede mögliche Information auch vorhanden sein muss. Die Einhaltung eines Formates wie der TSML bedeutet also nicht unbedingt einen erhöhten Aufwand bei der Benutzung. Sie bietet jedoch viele Möglichkeiten. Durch die möglichst vollständige Beschreibung der Daten, die neben Ort und Zeit der Messung beispielsweise auch Informationen wie das angewendete Messverfahren, die Dauer der Messung (z.b. 24h-MP) oder die Art der Probenaufbereitung enthalten kann, sind diese Daten automatischen Auswertungen sehr viel leichter zugänglich. Automatische
9 André Spindler 33 Das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198: Anwendung und gegenwärtiger Stand der Überarbeitung Auswertungsalgorithmen können gezielt Datensätze mit bestimmten Eigenschaften auswählen, z.b. alle Messungen von Stickstofffraktionen, die mit einer Auflösung von wenigstens 2 Stunden vor dem Zulauf zur Belebung (also Zulauf KA oder Ablauf VKB) von einem Analysator gemessen wurden. Sind Datensätze mit derartigen Informationen angereichert, wird eine völlig neue Art der Definition von Bemessungsregeln und Berechnungsvorschriften möglich. Es ließen sich beispielsweise über die verschiedensten Bemessungs-Regelblätter hinweg allgemeine gehaltene Bemessungsgrößen wie die Bemessungs- Zulaufmenge bei Trockenwetter oder die Bemessungs-Stickstofffracht bei der höchsten Bemessungstemperatur verwenden. Diese wären dann zentral zu definieren. Die Definition einer Bemessungsfracht könnte selbst Wahlmöglichkeiten wie 2WM bei ausreichender Messwertverfügbarkeit, sonst 85%-Perzentil in einer durch Computer interpretierbaren Form enthalten. Änderungen an der Definition der allgemein formulierten Bemessungsgrößen würden sich damit sofort in allen betroffenen Regelblättern auswirken. Dadurch wird deutlich, dass die Trennung von Herleitung und Anwendung von Bemessungswerten erst dann ihr Potential wirklich ausschöpfen kann, wenn sie vollständig umgesetzt wird. Mit Blick auf die Bedeutung der Digitalisierung sollte die Umsetzung gezielt und zügig erfolgen. 5 Literatur ATV-DVWK (2003) Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198 Vereinheitlichung und Herleitung von Bemessungswerten für Abwasseranlagen. DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v., Hennef. Gehring, T. und I. Hobus. (2019) Belastungsermittlung für die Bemessung biologischer Stufen: 2 Wochenmittel-versus 85 Perzentil-Ansatz. DWA KläranlagenTage, Messund Relungstechnik in abwassertechnischen Anlagen (MSR), Bad Soden. ÖWAV. (2013) ÖWAV-Regelblatt 13 Betriebsdaten von Abwasserreinigungs-anlagen Erfassung, Protokollierung und Auswertung. ÖWAV Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband, Wien. Schalk, T. (2017) Möglichkeiten zur Behandlung saisonal anfallender Abwässer in ländlich strukturierten Gebieten durch Anpassung der Bemessungsgrundlagen und temporäre Aktivierung interner Reserven. Dissertation. TU Dresden. Seggelke, K.; Rosenwinkel, K. -H. (2004) Integrierte Bewirtschaftung von Kanalnetz und Kläranlage Möglichkeiten durch das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198. Korrespondenz Abwasser 2004 (51) Nr. 8,
10 34 Kapazitätserweiterung von Kläranlagen ÖWAV- TU Seminar Februar 2020, TU-Wien Spindler, A. (2019) Grundlegende Anforderungen an ein zukunftsfähiges Datenmanagement. DWA KläranlagenTage, Mess- und Relungstechnik in abwassertechnischen Anlagen (MSR), Bad Soden. Spindler, A. (2015) Redundante Prüfung von KA-Betriebsdaten als Basis für weitergehende Betrachtungen. Wiener Mitteilungen 232, ATV (1991). Arbeitsblatt ATV-A 131 Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen ab Einwohnerwerten. ATV Abwassertechnische Vereinigung e.v., Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.v. (GFA), Hennef. ATV-DVWK (2000). Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 131 Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen. ATV-DVWK Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v., Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.v. (GFA), Hennef. DWA (2016). Arbeitsblatt DWA-A 131 Bemessung von einstufigen Belebungsan. DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v., Hennef. Walther, A. (2018) Modellierung, Anbindung und Auswertung von Messstellen in der Abwasserindustrie mit den Industry Foundation Classes. Bakkalaureatsarbeit, TU Dresden. Korrespondenz an: Dr. André Spindler PODM ProzessOptimierung und DatenManagement für die Abwasserreinigung Zur Quelle 9, Kreischa, Deutschland Tel.: Mail:
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