ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. Gestaltungsoptionen für den Übergang von der Arbeitsin die Ruhestandsphase
|
|
- Ingeborg Raske
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt Gestaltungsoptionen für den Übergang von der Arbeitsin die Ruhestandsphase Abteilung Soziale Sicherung Berlin, März 2007
2 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS Einleitung Teilrente Lebensarbeitszeitkonten Ausgleich von Rentenabschlägen Betriebliche Altersvorsorge... 7
3 - 3 - Einleitung Soweit trotz aller Anstrengungen im Einzelfall die Beschäftigung eines Arbeitnehmers bis zur regulären Altersgrenze (ab dem Jahr 2012 schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre) nicht möglich ist, können verschiedene Optionen für einen vorzeitigen bzw. gleitenden Übergang in die Ruhestandsphase genutzt werden. Um zu verhindern, dass weiterhin ungewollte Frühverrentungsanreize (Altersteilzeit) gesetzt werden, muss hierbei auf jede steueroder beitragsrechtliche Förderung, die den Beitrags- und/oder Steuerzahler und damit auch die Handwerksbetriebe belastet, verzichtet werden. Die bereits heute bestehenden Möglichkeiten zur Gestaltung des Übergangs von der Arbeits- in die Ruhestandsphase sind bislang auf Grund der attraktiver ausgestalteten Altersteilzeit nicht in den Fokus der betrieblichen Personalpolitik gerückt. Der folgende Überblick fasst die bereits vorhandenen Gestaltungsoptionen zusammen. 1. Teilrente Fast alle Arbeitnehmer gehen am Ende des Erwerbslebens von einem Tag auf den anderen in Rente und beziehen eine Vollrente. Bezieher einer Altersvollrente dürfen jedoch sofern sie noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben aus Erwerbsarbeit derzeit höchstens noch Nebeneinkünfte von 350 Euro brutto monatlich erzielen. Eine attraktive Alternative mit deutlich höheren Hinzuverdienstmöglichkeiten bietet die Teilrente. Mit einer Teilrente kann der Übergang von der Arbeits- in die Ruhestandsphase gleitend gestaltet werden. Der Arbeitnehmer bezieht zunächst eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und kombiniert diese zum Beispiel mit Einkommen aus Teilzeitarbeit. Eine Verbindung mit Einkommen aus Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten oder aus betrieblicher/privater Altersvorsorge ist ebenso möglich. Für den Arbeitgeber ist der gleitende Übergang des Arbeitnehmers per Teilrente in den Ruhestand vor allem deshalb attraktiv, weil keine ergänzende Arbeitgeberfinanzierung, wie z.b. bei Altersteilzeit, notwendig ist. Der Arbeitnehmer verbleibt weiterhin im Betrieb, lediglich der Umfang an Arbeitsstunden wird verringert. Auch dies kann für den Arbeitgeber vorteilhaft sein, da der Arbeitnehmer nicht mehr vollbeschäftigt werden muss und damit auch flexibler einsetzbar ist. Die Höhe des zulässigen Nebeneinkommens zur Teilrente richtet sich nach dem persönlichen Verdienst des Arbeitnehmers in den letzten drei Kalenderjahren vor Rentenbeginn und nach dem Anteil der gewünschten Rente.
4 - 4 - Seine vorzeitige Teilrente kann der Arbeitnehmer dabei - zu einem Drittel, - zur Hälfte oder - zu zwei Dritteln beziehen. Beispiele: Der Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Teilrente beträgt Euro. Der Arbeitnehmer ist 63 Jahre alt, die Regelaltersgrenze liegt bereits bei 67 Jahren, so entfallen auf die Teilrente Abschläge in Höhe von 14,4 Prozent. Der Zahlbetrag läge bei: - einer Drittelrente bei = 428 Euro, - einer halben Rente bei = 642 Euro, - einer Zweidrittelrente bei = 856 Euro. Sind hingegen nur Abschläge für zwei Jahr zu entrichten, weil z.b. die Regelaltersgrenze noch bei 65 Jahren liegt oder die Person erst mit über 63 Jahren die Teilrente beziehen möchte, betragen die Abschläge 7,2 Prozent und der Zahlbetrag liegt bei: - einer Drittelrente bei = 464 Euro, - einer halben Rente bei = 696 Euro, - einer Zweidrittelrente bei = 928 Euro. Hinweis: Nur auf die Teilrente wird der Rentenabschlag für den vorzeitigen Rentenbezug wirksam. Der andere Rentenanteil bleibt, sofern die Regelaltersgrenze erreicht wird, abschlagsfrei. Da für die Teilzeiterwerbstätigkeit ebenfalls Rentenbeiträge gezahlt werden, erhöhen sich hierdurch die Rentenansprüche auf die volle Altersrente nochmals. Zur Berechnung der Hinzuverdienstgrenze bei einer Teilrente müssen drei Faktoren berücksichtigt werden: der Umfang der Teilrente, die individuelle Einkommensposition der letzten drei Jahre und die Höhe des aktuellen Rentenwertes (z.b. 2006: 26,13 Euro West/ 22,97 Euro Ost).
5 - 5 - Daraus ergeben sich für einen Arbeitnehmer, der in den letzten drei Kalenderjahren vor Renteneintritt jeweils durchschnittlich verdient hat, folgende Hinzuverdienstgrenzen: Hinzuverdienstgrenzen: Teilrentenart alte Bundesländer neue Bundesländer 1/3-Teilrente 1.826,49 Euro 1.605,60 Euro 1/2-Teilrente 1.371,83 Euro 1.205,93 Euro 2/3-Teilrente 917,16 Euro 806,25 Euro Beispiel: Ein 63-jähriger Arbeitnehmer aus den alten Bundesländern möchte nach Absprache mit seinem Arbeitgeber noch zwei Jahre Teilzeit arbeiten. Sein Verdienst soll Euro mtl. betragen. Bei diesem Verdienst kann er eine halbe Altersrente beanspruchen. Die Grenzwerte sind dynamisch. Jede Rentenanpassung führt zu neuen Hinzuverdienstgrenzen. Die Hinzuverdienstgrenze darf zweimal pro Kalenderjahr überschritten werden, allerdings nur bis zum doppelten Wert. Damit hat zum Beispiel die Zahlung eines Weihnachtsgeldes keine Auswirkungen auf die Höhe der Teilrente. Grundsätzlich lohnt sich der Teilrentenbezug bei gleichzeitigem Hinzuverdienst am meisten, wenn die individuellen Grenzbeträge auch wirklich genutzt werden. Daher sollten sich interessierte Arbeitnehmer vom Rentenversicherungsträger diese berechnen lassen, um dann gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitszeit bzw. einen bestimmten Verdienst festzulegen. Es bietet sich für Arbeitnehmer auch eine sukzessiv abnehmende Arbeitszeit an, während der die Teilrente schrittweise von zunächst einem Drittel auf die Hälfte und schließlich auf zwei Drittel gesteigert wird. Hinweis: Eine Übersicht, ab wann eine vorzeitige (Teil-)Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beansprucht werden kann, haben wir als Anlage beigefügt.
6 Lebensarbeitszeitkonten Ursprünglich vor allem von großen Unternehmen genutzt, stellen Lebensarbeitszeitkonten auch zunehmend eine Option für kleine Betriebe dar. Hier dominieren die externen Durchführungswege entsprechend werden keine Zeitguthaben, sondern ausschließlich Wertguthaben angesammelt. Damit wird der Arbeitgeber auch von bürokratischen Aufgaben, wie der Verwaltung der Guthaben und der Insolvenzsicherung, entlastet. Für Lebensarbeitszeitkonten existiert eine große Bandbreite an Ausgestaltungsmöglichkeiten. Wichtige Entscheidungen, die im Vorfeld zu klären sind, betreffen vor allem die Frage der Nutzung der Guthaben. Sollen die Guthaben ausschließlich für das frühere Ausscheiden aus dem Erwerbsleben genutzt werden oder sollen auch so genannte 'Sabbaticals' möglich sein? Soll das Guthaben auch im Falle von Arbeitslosigkeit oder Arbeitgeberwechsel genutzt werden usw.? Auch ist die Frage der Entnahme von Geldmitteln im Ausnahmefall zu klären. Ebenfalls muss überlegt werden, welche Beiträge im Einzelnen auf das Lebensarbeitszeitkonto fließen können. Hierbei werden in der Regel Gehaltsbestandteile, Urlaubstage oder Zeitguthaben umgewandelt. Grundsätzlich muss das Bruttoeinkommen in der Entnahmephase mindestens 70 Prozent des letzten Bruttogehaltes betragen. Auf dieses Einkommen sind dann Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, während in der Ansparphase die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei sind. Wird vom Arbeitnehmer keine absolute Einkommensverstätigung anvisiert, entsteht hier ein äußerst positiver Nutzungseffekt. Hat der Arbeitnehmer z. B. Mittel im Umfang von zwei Jahresgehältern angespart, so kann er bei einem Bruttoeinkommensniveau von 70 Prozent fast drei Jahre vorzeitig ausscheiden. Lebensarbeitszeitkonten haben noch weitere Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für den Arbeitgeber entstehen keine oder nur sehr geringe zusätzliche Kosten, und er kann zusammen mit dem Arbeitnehmer relativ langfristig dessen vorzeitiges Ausscheiden aus dem Betrieb planen, je nach Kontoumfang und dem gewünschten Einkommensniveau in der Freistellungsphase. Auch für den Arbeitnehmer zahlt sich ein Lebensarbeitszeitkonto aus. Dies ist unter anderem auf den Effekt der nachgelagerten Besteuerung und Sozialversicherungsbeitragszahlung zurückzuführen. Die heute nicht gezahlten Steuern und Beiträge verzinsen sich nämlich bis zu ihrer Fälligkeit. Insbesondere die Steuerprogression kann weitere Vorteile schaffen, da z.b. die Grenzsteuerbelastung in der Auszahlungsphase niedriger ist, sofern ein Bruttoeinkommen von unter 100 Prozent gewählt wird.
7 Ausgleich von Rentenabschlägen Es ist derzeit möglich, Rentenabschläge bei vorzeitigem Rentenbezug von der gesetzlichen Rentenversicherung 'zurückzukaufen'. Bei einer Vollrente sind die Kosten allerdings vergleichsweise hoch, wenn auch versicherungsmathematisch korrekt. So muss der Eckrentner, wenn er seine Rente zwei Jahre früher beziehen möchte, einmalig ca Euro entrichten. Wird der Ausgleich von Rentenabschlägen allerdings vorzeitig geplant, kann ein individueller monatlicher Zusatzbeitrag entrichtet werden. Dieser würde im oben genanntem Fall ab dem 50. Lebensjahr ca. 100 Euro monatlich betragen. Je früher mit den Ausgleichszahlungen begonnen wird, umso geringer werden diese monatlich. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der für die Berechnung zugrunde gelegte Einkommensverlauf umso unsicherer ist, je weiter das Rentenzugangsalter entfernt liegt. Ein Vorteil des Ausgleichs von Rentenabschlägen ist, dass für die Beiträge keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, wie es der Fall bei einer alternativen Investition der Mittel in private Anlagen wäre. Ebenfalls bleiben die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. 4. Betriebliche Altersvorsorge Auch die reguläre betriebliche Altersvorsorge (BAV) stellt ein Instrument für den gleitenden Übergang in die Rente dar. Die Rente aus der BAV kann eine wesentliche Einkommensquelle neben einer Teilrente sein, ergänzt durch eine Erwerbstätigkeit in geringerem Umfang. Ebenfalls kann sie bei relativ hohen Ansprüchen alleinige Einkommensquelle neben der Teilrente sein. Insbesondere im Falle einer Teilkapitalisierung kann sie auch für einen gewissen Zeitraum vor Rentenbeginn als alleinige Einkommensquelle genutzt werden. Herausgeber: Zentralverband des Deutsches Handwerk, Mohrenstr. 20/21, Berlin Verantwortlich: Dr. Marlene Schubert Abteilung Soziale Sicherung
8 Anlage Übersicht über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Rente nach Rentenart Rentenart Geltendes Recht Zukünftiges Recht Regelaltersrente = 67 Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren** Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 35 Versicherungsjahren** Altersrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren* -neuabschlagfrei 65 mit Abschlag. = 63 (unverändert) abschlagfrei = 67 frühestens = 62 abschlagfrei = 65 mit Abschlag = 62 abschlagfrei = 65 Bis 2023 mit 35 Pflichtbeitragsjahren* Ab 2024 mit 40 Pflichtbeitragsjahren* Altersrente für Frauen (bis Jahrgang 1951) abschlagfrei 63 abschlagfrei 63 mit Abschlag 60 = 60 (unverändert) abschlagfrei 65 = 65 (unverändert) Altersrente nach Arbeitslosigkeit mit Abschlag 63 = 63 (unverändert) oder Altersteilzeit (bis Jahrgang 1951) abschlagfrei 65 = 65 (unverändert) * Pflichtbeitragsjahre umfassen Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes ** Versicherungsjahre umfassen alle rentenrechtlichen Zeiten (Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Berücksichtigungszeiten) Hinweis: Für bestimmte Jahrgänge gibt es hinsichtlich der Anhebung der Altersgrenzen Vertrauensschutzregelungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Stand: März 2007 Alle Angaben ohne Gewähr -
ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. Gestaltungsoptionen für den Übergang von der Arbeitsin die Ruhestandsphase
ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt Gestaltungsoptionen für den Übergang von der Arbeitsin die Ruhestandsphase Abteilung Soziale Sicherung Berlin, März 2007 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS Einleitung...
Mehr1/7. Frauen gehen etwas früher in Rente als Männer
1/7 Durchschnittliches Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart gehen etwas früher in Rente als Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart in Deutschland (1993 2012), in Jahren 70 65 60 55 63,1 63,0
MehrStand: Kabinettsbeschluss vom 29.11.2006 -
Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung () Stand: Kabinettsbeschluss vom 29.11.2006
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
Altersrente - und Altersgrenzen Normen 35 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer Altersrente versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als
Mehr1/8. Frauen nehmen häufig ihren Anspruch auf vorzeitige Altersrente wahr
1/8 Rentenzugang von und n nehmen häufig ihren Anspruch auf vorzeitige wahr Rentenzugang nach Rentenart von und n in Deutschland (1993 2012), absolute Zahlen in Tausend 800 700 600 500 400 300 200 100
MehrAltersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?
Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch Wartezeiterfüllung Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte
Mehru.di informiert - Sonderausgabe Nr. 5/07
u.di informiert - Sonderausgabe Nr. 5/07 Stellvertretende Vorsitzende Dorothee Gieseler Vorstandsmitglieder Günter Marx Friedhelm Schmitz Anhebung der Regelaltersgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung
MehrDurchschnittliche Entgeltpunkte je Versicherungsjahr
RE RENTE Durchschnittliche je Versicherungsjahr sammeln weniger Entgeltpunklte Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal sammeln deutlich weniger als Grafik RE_07.1
MehrDie Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand
Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand Die Koalition hat am 13.9.2016 den Beschluss über eine Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Entwurf eines Gesetzes
Mehr1. Beitragszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, und
TK Lexikon Arbeitsrecht Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte 23 Berechnung der Renten HI1013621 (1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn 1. die Steigerungszahl, 2. der Rentenartfaktor
Mehr2 Inhalt Auf welche gesetzliche Rente haben Sie Anspruch? Wie kommen Sie zu Ihrer Rente? Ihre finanzielle Situation als Rentner
2 Inhalt Auf welche gesetzliche Rente haben Sie Anspruch? 5 Die Regelaltersrente 6 Altersrente für langjährig Versicherte 11 Sonderregelungen für Frauen bei der Altersrente 18 Altersrente bei Arbeitslosigkeit
MehrInhaltsübersicht. Rentenauskunft. Normen 109 SGB VI. Kurzinfo
Rentenauskunft Normen 109 SGB VI Kurzinfo Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird diese alle
MehrVorzeitig in Rente. Keine Frage offen. von Detlef Pohl. 1. Auflage 2008
Vorzeitig in Rente Keine Frage offen von Detlef Pohl 1. Auflage 2008 Vorzeitig in Rente Pohl schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware Freiburg 2008 Verlag C.H.
MehrArbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO)
Altersteilzeitordnung ATZO 6.220 Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Vom 29. September 2010 (Beschluss Nr. 144) (GVM 2010 Nr.
MehrChristina Klein. Alles zur Altersteilzeit. interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Alles zur Altersteilzeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Rechtliche Grundlagen... 6 2.1 1 AltTZG... 6 2.2 2 AltTZG... 6 2.3 3 AltTZG... 7 2.4 4 AltTZG... 7
MehrFlexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente Instrumente für die Sozialwirtschaft
Handreichung Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente Instrente für die Sozialwirtschaft Die Sozialwirtschaft ist wie der Arbeitsmarkt insgesamt auf ältere Beschäftigte angewiesen.
MehrAltersrente für besonders langjährig Versicherte. Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Regelaltersrente Möchten Sie ohne Abstriche bei Ihrer Rente in den Ruhestand gehen, ist eine bestimmte Altersgrenze Voraussetzung. Diese steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre an.
MehrPraxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente. Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern
Praxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern 1 Übersicht Altersstruktur des Handwerks vor Ort Wege in die Rente kennen und rechtzeitig
MehrRundschreiben Nr. 1/2012
Münster, 10.02.2012 Auskunft erteilt: Thema: Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu Frau Oellermann Telefon: 0251 238-3615 E-Mail: Sandra.Oellermann@drv-westfalen.de Auskunft erteilt: Thema: Rente mit
MehrÜberblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten
Überblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten 15. März 2018 München 0 Versichertenrenten Überblick wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wegen Alter teilweise Erwerbsminderung volle Erwerbsminderung
MehrAltersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg -
Altersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg - Altersrenten Überblick Rentenanspruch Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten Altersteilzeit Hinzuverdienst + Flexi -Rente Hinweise
MehrService. Erwerbsgemindert oder berufsunfähigwas wäre wenn?
Service Erwerbsgemindert oder berufsunfähigwas wäre wenn? 0 Erwerbsgemindert oder berufsunfähig - was wäre wenn? Überblick Wartezeit Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit
MehrDurchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart
RE RENTE Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart gehen etwas früher in Rente Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal gehen etwas früher in Rente
MehrArbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr. Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit
Arbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit Team Recht und Beratung Mittelfranken / Ulli Schneeweiß 05.10.2016 Um das geht es heute: Szenarien: Arbeitsplatzverlust
MehrAltersrente für Frauen ohne Abschlag mit 65 Jahren mit Abschlag ab Allgemeine Wartezeit. Altersrente für. mit Abschlag (auf Regelaltersgrenze)
Geburtsjahrgang Regelaltersgrenze Ohne Abschlag Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag (auf Regelaltersgrenze) Altersrente für
MehrKVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente
KVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente Information für Versicherte mit Grundversorgung aus berufsständischen Versorgungswerken oder anderer Grundversorgung Inhaltsverzeichnis
MehrArbeitsrechtliche Regelung zur Altersteilzeit (Altersteilzeitordnung AtzO)
Altersteilzeitordnung AtzO 7.512 MP Arbeitsrechtliche Regelung zur Altersteilzeit (Altersteilzeitordnung AtzO) Vom 22. November 2012 (KABl. 2013 S. 70) 21.05.2013 Nordkirche 1 7.512 MP AtzO Altersteilzeitordnung
MehrSchulungstag VdK Kreisverband Aalen am 28. März Übersicht über die Rentenarten Flexi-Rente Reha vor Rente
Aktuelles zur Rente Schulungstag VdK Kreisverband Aalen am 28. März 2019 Übersicht über die Rentenarten Flexi-Rente Reha vor Rente R um die Rente Inhalt 1. Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrAltersteilzeit neu gestaltet Wertguthaben und Rechtsanspruch auf Teilrente
Altersteilzeit neu gestaltet Wertguthaben und Rechtsanspruch auf Teilrente Autor: Andreas Jakob, Betriebswirt für bav (FH), Geschäftsführer AETAS GmbH, Rentenberatungskanzlei für Vergütungs- und Versorgungssysteme,
MehrFakten und Zahlen zur Rentenversicherung. Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord
Fakten und Zahlen zur Rentenversicherung Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord 1 Mittelfristige Prognose nach Rentenversicherungsbericht 2015 Beitragssatz RV 20% 22% Rentenniveau vor Steuern
MehrGlückliches Österreich? Vom Nachbarn lernen
Glückliches Österreich? Vom Nachbarn lernen Die österreichische und deutsche Alterssicherung im Vergleich Sitzung des Bezirksseniorenausschuss Berlin Berlin, 30.März 2016 Leiterin des Bereichs Sozialpolitik
MehrKrankengeld 2015. Auch bei Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Lebensunterhalt gesichert.
Krankengeld 2015 Auch bei Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Lebensunterhalt gesichert. Guten Tag, damit Sie sich weiterhin voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, kommt nach dem Ablauf der Entgeltfortzahlung
MehrFlexible und abgesicherte Übergänge in die Rente Vorschlag des DGB: Die Teilrente ab 60 Jahren
newsletter JULI 2014 Rheinland-Pfalz / Saarland Flexible und abgesicherte Übergänge in die Rente Vorschlag des DGB: Die Teilrente ab 60 Jahren Rainer Sturm / pixelio.de Flexible Übergänge in die Rente
MehrNr. 13/2014 Auswirkungen der Rente ab 63 auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse
Geschäftsbereich Tarif Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion, GB Tarif, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin Mitglieder der Bundesleitung Mitglieder der Geschäftsführung
MehrDurchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und Männern nach Bestand und Zugang in Deutschland (2016), in Euro 685,04 704,06 1.
RENTE Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von und n 2016 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner erhalten niedrigere Renten als Grafik RE 05.1 Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von und n nach
MehrArbeiten bis 67: Zwischen Arbeit und Rente
www.biallo.de Seite 1 von 6 Stand Mai 2007 Arbeiten bis 67: Zwischen Arbeit und Rente Arbeiten bis 67 ist kein Tabu mehr und soll im kommenden Jahrzehnt zum Regelfall werden. Doch noch scheiden Arbeitnehmer
MehrARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A
ARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A 030/2017 vom 09.03.2017 Gesetzliche Rentenversicherung Überblick über die Neuregelungen durch das Flexirentengesetz Das Flexirentengesetz enthält neben den namensgebenden
MehrDurchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und Männern
RE RENTE Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und n Frauen erhalten niedrigere Renten Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal Frauen erhalten niedrigere
MehrLeistungen der Rentenversicherung
Leistungen der Rentenversicherung Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Rehabilitation Renten Sonstige Leistungen medizinische Reha Leistungen zur Teilhabe ergänzende Leistungen wegen Alters
MehrDie aktuelle Renten-Information:
Die aktuelle Renten-Information: Die Rente mit 67 Jahren: - Zahlen, Fakten, Hintergründe! Mit 65 in den Ruhestand diese Zeiten sind nun vorbei. Zukünftige Rentner müssen länger arbeiten. Die Geburtenjahrgänge
MehrDie Reformdiskussion in der Rentenversicherung ein Ausblick auf die neue Legislaturperiode
Die Reformdiskussion in der Rentenversicherung ein Ausblick auf die neue Legislaturperiode 9. aktuelles Presseseminar der Deutschen Rentenversicherung Bund Annelie Buntenbach Alternierende Vorsitzende
MehrSozial-Info. Rente Februar Die Flexirente. Neuerungen ab dem 14. Dezember 2016
Sozial-Info Rente Februar 2017 Die Flexirente Der Bundestag hat am 21. Oktober 2016 das Flexirentengesetz (Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von
MehrNEWSLETTER. und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016
NL 010/17 vom 30. Januar 2017 NEWSLETTER Stichworte: Flexirentengesetz vom 8. Dezember 2016 Hinzuverdienst neben der vorgezogenen Altersrente Hinzuverdienst neben der gesetzlichen Rente wegen verminderter
MehrDeutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH. Checkliste Antragstellung für Altersrente
Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Checkliste Antragstellung für Altersrente 1 Ab wann kann ich eine Altersrente beziehen? Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten der gesetzlichen
MehrDie Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung
Geschäftspartner Steuern, Recht & gesetzliche Rente 29. Mai 2015 Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung (grv) ist für einen Großteil der Bevölkerung die
MehrGute Arbeit - gut in Rente!
Rentenarten, Zugangsvoraussetzungen, Rentenberechnung 20. Bundeshandwerkskonferenz der IG Metall am 27.02.2016 Diethelm Langer Gute Arbeit - gut in Rente! www.igmetall.nieder-sachsen-anhalt.de Rente Rentenarten
Mehrbav-info 10. Januar 2008
Betriebliche Altersversorgung bav-info 10. Januar 2008 Neues zur Altersteilzeit Inhalt: 1. Historische Entwicklung 2. Auswirkung durch die Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre 3. Ende
MehrVortrag für Schwerbehindertenvertretungen
Service Vortrag für Schwerbehindertenvertretungen Konferenz für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte Von der Behinderung zur Erwerbsminderung Voraussetzungen, Wege, Schwierigkeiten Stadthalle
MehrArbeitsrechtliche Anpassung der Altersgrenzen
% Abschlag. Vielmehr wird so getan, als wäre Frau Schneider bereits 60 Jahre alt. Die Rente wird demzufolge nur drei Jahre (= 36 Monate) zu früh in Anspruch genommen. Die Rente wird um 36 0,3 % = 10,8
MehrVorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden Möglichkeiten der Erwerbsminderungsrente und Teilrentenmodelle
Vorstandssitzung 26. November 2015 - Zukunft AuB Vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden Möglichkeiten der Erwerbsminderungsrente und Teilrentenmodelle Fachtagung Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
MehrWerte - Zahlen - Tabellen
Service Werte - Zahlen - Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 31.12.2017 1 Beitragsberechnungsgrundlagen (ohne knappschaftliche Besonderheiten) Bezugsgröße in
MehrRentenarten, Flexirente
Rentenarten, Flexirente agmav Westfalen-Lippe 0 Referent Andreas Raßmann Auskunfts- und Beratungsstelle Dortmund 0231 20647-0 Altersrente - Wer Wann Wieviel? Überblick Zeiten in der Rentenversicherung
MehrZahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Eine Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen
Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Eine Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen Christian Wiedemann Mitarbeiter im Grundsatzbereich der Abteilung Rentenversicherung
MehrBetriebsrente lohnt sich. Profitieren Sie als Arbeitnehmer von der DirektVersicherung
Betriebsrente lohnt sich Profitieren Sie als Arbeitnehmer von der DirektVersicherung Sichere Rente, entspannter Ruhestand Heute beträgt das aktuelle gesetzliche Rentenniveau nur noch etwa 50 Prozent des
MehrTarifrunde Die neue Altersteilzeit
Tarifrunde 2008 Die neue Altersteilzeit Was will die IG Metall: Beschluss der Großen Tarifkommission vom 12.3.2008 Einen flexiblen Übergang in die Rente zu vernünftigen Bedingungen Einen Tarifvertrag Neue
MehrAltersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für langjährig Versicherte ( 38, 236 SGB VI) Wer mindestens 35 Jahre (langjährig Versicherte) bzw. 45 Jahre (besonders langjährig Versicherte) Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
MehrRentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom
1 Aktualisierungen des Ratgebers Vorzeitig in Rente gehen 3. Auflage 2014 Stand: September 2017 Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom 23.6.2014
MehrRundschreiben Nr. 1 Februar 2017 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, es tut sich was beim Thema Altersversorgung: Die Bundesregierung hat das Flexirentengesetz erlassen. Wir informieren Sie, welche Auswirkungen sich dadurch auf die Zusatzversorgung
MehrI. Grundsätzliche Bewertung des Referentenentwurfs
Bundesministerium Für Arbeit und Soziales Referat IV b 11017 Berlin Dienstag, 9. August 2016 Stellungnahme zum Referentenentwurf (Formulierungshilfe vom 18.07.2016) des Bundesministeriums für Arbeit und
MehrZur Geschäftserleichterung habe ich die o. g. RL-Rente in der geänderten Fassung vom 30. Mai 2013 beigefügt (Anlage).
Schnellbrief Personalreferate der obersten Landesbehörden Richtlinie über die Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (RL- Rente 2011)
MehrDeutscher Caritasverband
Teil 9 Altersteilzeit - Neue Anlage 17a zu den AVR Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst den folgenden Beschluss: 1. In die AVR wird folgende neue Anlage 17a zu den AVR eingefügt:
MehrRente mit 63 Was ist zu beachten? Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen
Rente mit 63 Was ist zu beachten? Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen 1 Vergangenheit und Zukunft Jahr 1957 Dynamische Rente, Umlageverfahren 1973 Flexible Altersgrenze
MehrFreiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung
Freiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung Welche Möglichkeiten gibt es und für wen können sie sinnvoll sein? 0 Dr. Reinhold Thiede, Heike Sibinski Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung
MehrRegional-KODA Nord-Ost
Regional-KODA Nord-Ost Beschluss der Regional-KODA Nord-Ost vom 16.03.2012 In der Sitzung am 16.03.2012 in Hamburg hat die Regional-KODA Nord-Ost folgendes beschlossen: I. Einfügung einer Anlage 5a zur
MehrDas Flexirentengesetz Arbeits- und sozialrechtliche Betrachtungen zur Umsetzung in der Praxis Vor der Regelaltersgrenze
Das Flexirentengesetz Arbeits- und sozialrechtliche Betrachtungen zur Umsetzung in der Praxis Vor der Regelaltersgrenze Uwe Kolakowski Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Leiter Grundsatzbereich
MehrAltersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung
Service Altersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung Referent: Edwin Lodes Berater in der Auskunfts- und Beratungsstelle DRV Nordbayern in Bayreuth 0 Überblick Renten wegen Alters Rentenarten Renten wegen
MehrArbeitgeberseminare. Aktuelles aus der Rentenversicherung. November/Dezember RD Chemnitz. November/Dezember 2016
Arbeitgeberseminare Aktuelles aus der Rentenversicherung 1 Die neue Flexi-Rente Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. September 2016 zur Formulierungshilfe des Entwurfes eines Gesetzes zur Flexibilisierung
MehrNeuregelungen zum Hinzuverdienst ( Flexi-Rente )
Service Arbeitgeberseminar BKK firmus 11.12.2018 Neuregelungen zum Hinzuverdienst ( Flexi-Rente ) Ralf Utermöhle Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Tel. 0421 3407-120 ralf.utermoehle@drv-oldenburg-bremen.de
MehrZwischen. der Ev.-Luth. Kirchengemeinde / dem Ev.-Luth. Kirchenkreis / der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland, vertreten durch, (Anschrift)
Muster für Änderungsverträge über die Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach dem Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013 Zwischen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde / dem
MehrMeine Mitarbeiter sollen sich im Alter nicht einschränken Mit AXA sichere ich ihren Ruhestand ab.
Vorsorge Meine Mitarbeiter sollen sich im Alter nicht einschränken Mit AXA sichere ich ihren Ruhestand ab. Flexibel und zuverlässig für Unternehmen und Mitarbeiter Unterstützungskasse von AXA Die betriebliche
MehrAltersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff)
Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff) Stand: Juli 2007 Bei Beginn einer Altersteilzeit wird das bis dahin bestehende
MehrKeine Verschlechterung für Ostdeutschland bei der gesetzlichen
Positionspapier 19. Januar 2016 Rentenangleichung Ost-West Keine Verschlechterung für Ostdeutschland bei der gesetzlichen Rente Für den im Koalitionsvertrag avisierten Angleichungsprozess Ost-West bei
MehrRente mit 67 und Flexibilisierung des Übergangs
Rente mit 67 und Flexibilisierung des Übergangs Florian Swyter Soziale Sicherung BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Betriebliche Altersversorgung Herausforderungen für die Zukunft
MehrEinzelfragen zum Übergang von der Erwerbsarbeit in den Ruhestand
Einzelfragen zum Übergang von der Erwerbsarbeit in den Ruhestand 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Übergang von der Erwerbsarbeit in den Ruhestand Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 12.
MehrOrdnung zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte. I. Altersteilzeit (ATZ) Inanspruchnahme von Altersteilzeit
Anlage 12 zur Arbeitsvertragsordnung (AVO) Ordnung zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte I. Altersteilzeit (ATZ) 1 Inanspruchnahme von Altersteilzeit Auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes
MehrÜber die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland
Über die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Über die Rentenberechnung hinausgehende abweichende Rechengrößen in Ostdeutschland Aktenzeichen:
MehrMehr Frauen als Männer beziehen Versichertenrenten
RENTE Rentenbestand von und n 1992 2016 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Mehr als beziehen Versichertenrenten Grafik RE 03.1 Rentenbestand nach Rentenart von und n in Deutschland (1992
MehrAlterssicherungskonferenz NRW. FRAUEN IM FOKUS
Alterssicherungskonferenz NRW. FRAUEN IM FOKUS Soziale Absicherung von Beschäftigungsverhältnissen als Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretungen Essen, 1. Dezember 2014 Leiterin des Bereichs Sozialpolitik
MehrBetriebsrenten und Versorgungsbezüge. Uwe Frank LOHNAKAD GmbH 1
Betriebsrenten und Versorgungsbezüge Uwe Frank LOHNAKAD GmbH 1 Ihr Dozent Uwe Frank, Dipl.-Betriebswirt (FH), Geschäftsführer LOHNAKAD GmbH o Gerichtlich zugelassener und in das Rechtsdienstleistungsregister
MehrGesunde Arbeit, gute Rente was das Rentenpaket bringt und was noch zu tun ist. Frankfurt, 24. Juli 2014
Gesunde Arbeit, gute Rente was das Rentenpaket bringt und was noch zu tun ist Frankfurt, 24. Juli 2014 Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder Die sogenannte Mütterrente Bisher:
MehrVon der Vorsorge-Partnerschaft profitieren Sie ein Leben lang.
ConCept bav für den Arbeitnehmer Betriebliche Altersversorgung Von der Vorsorge- profitieren Sie ein Leben lang. CONCORDIA. EIN GUTER GRUND. Private Altersvorsorge ist Sorgen Sie jetzt für Ihren Ruhestand
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
MehrEinführung der Teilrente für die. Berliner Ärzteversorgung. Helmut Mälzer Vorsitzender VA BÄV
Einführung der Teilrente für die Berliner Ärzteversorgung Helmut Mälzer Vorsitzender VA BÄV 04.11.2017 Wann gibt es Altersrente in der BÄV? bisher Altersrente grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahres
MehrRenten-Check beim Top-Lebensversicherer: Jetzt den Durchblick gewinnen
Altersvorsorge Renten-Check beim Top-Lebensversicherer: Jetzt den Durchblick gewinnen Renten-Check: Lücke schließen, Rente genießen Bitte hier Ihre persönliche Gehaltsabrechnung einlegen! Versicherungsnummer:
MehrFragen und Antworten zum Rentenpaket
Fragen und Antworten z Rentenpaket Das Rentenpaket der Bundesregierung ist noch nicht verabschiedet, aber viele ver.di- Mitglieder wollen wissen, was es ihnen bringt. Hier die Antworten auf einige besonders
Mehrf l e x i b e l, e i n f a c h u n d s i c h e r
Lebens- arbeits- f l e x i b e l, e i n f a c h u n d s i c h e r zeit- konto Zeit wird mehr wert Das LAZ-Modell m e h r F r e i h e i t, m e h r L e b e n s q u a l i t ä t i m A l t e r! Wünschen Sie
MehrDIE ANHEBUNG DER ALTERSGRENZEN IN DER RENTENVERSICHERUNG DER ARBEITER UND ANGESTELLTEN
DIE ANHEBUNG DER ALTERSGRENZEN IN DER RENTENVERSICHERUNG DER ARBEITER UND ANGESTELLTEN Inhalt 1997 bzw. 2000/2001 begann der Stufenprozess zur Anhebung der Altersgrenzen für den Bezug einer abschlagsfreien
MehrKURZINFORMATION. Die Altersversorgung angestellter Hochschullehrer - Besonderheiten im Berufungsverfahren -
KURZINFORMATION Die Altersversorgung angestellter Hochschullehrer - Besonderheiten im Berufungsverfahren - Ein angestellter Hochschullehrer erhält keine Ruhestandsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen,
MehrSozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis
Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis Bearbeitet von Bettina Schmidt 3. Auflage 2015. Buch. XXII, 384 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68483 8 Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm Recht > Arbeitsrecht
MehrAktuelle Informationen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur geplanten Anhebung des Renteneintrittsalters bei Altersteilzeit und bei Vorruhestand
Aktuelle Informationen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur geplanten Anhebung des Renteneintrittsalters bei Altersteilzeit und bei Vorruhestand Nr. 23 08. Dezember 2003 Liebe Kolleginnen und Kollegen,
MehrDie Höhe der versorgungsrechtlichen Höchstgrenze bestimmt sich nach dem Grund Ihres Ruhestandseintrittes bzw. Ihrer Ruhestandsversetzung.
Versorgungsrechtliche Auswirkungen der Aufnahme einer nichtselbständigen befristeten Tätigkeit beim Freistaat Sachsen zur Unterstützung bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern 1. Allgemeine
MehrÜberblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz
Überblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Versicherungsämter vom 16. bis 17. Mai 2017 in Bad Hersfeld
MehrÜbergang in den Ruhestand und Renteneinkommen
DZA Deutsches Zentrum für Altersfragen 1 Übergang in den Ruhestand und Renteneinkommen Der Deutsche Alterssurvey (DEAS): Älterwerden und der Einfluss von Kontexten 1996 2002 2008 2011 Einführung Im letzten
MehrInfo-Aktuell 4/2014 vom 11. Juli 2014
RECHTSPRECHUNG Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsratsmitglied Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Juni 2014, Az. 7 AZR 847/12 Gemäß 14 Abs. 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die
MehrAusgleichszahlungen bei vorzeitigem Rentenbeginn und durchgeführtem Versorgungsausgleich gem. 187, 187a SGB VI
Ausgleichszahlungen bei vorzeitigem Rentenbeginn und durchgeführtem Versorgungsausgleich gem. 187, 187a SGB VI Vortrag anlässlich der Tagung des Deutschen Museumsbund e.v. Arbeitskreis Verwaltungsleitung
MehrMit starker Stimme für die Arbeitnehmer
Maiaufruf der Arbeitnehmer-Union der CSU (CSA) zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2014 Mit starker Stimme für die Arbeitnehmer Die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der CSU ist nach wie vor eine Erfolgsgeschichte.
MehrErwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente ( 43 SGB VI) Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt werden oder ganz verloren gehen. In einer solchen Situation erhalten gesetzliche Versicherte
MehrAktuelles aus der. Deutschen Rentenversicherung
Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung 1 Inhalte RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz Rente mit 67 - Altersrenten und Hinzuverdienst - Erwerbsminderungsrenten - Hinterbliebenenrenten - Rentenanpassung
Mehr