ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. Gestaltungsoptionen für den Übergang von der Arbeitsin die Ruhestandsphase

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1 ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt Gestaltungsoptionen für den Übergang von der Arbeitsin die Ruhestandsphase Abteilung Soziale Sicherung Berlin, März 2007

2 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS Einleitung Teilrente Lebensarbeitszeitkonten Ausgleich von Rentenabschlägen Betriebliche Altersvorsorge... 7

3 - 3 - Einleitung Soweit trotz aller Anstrengungen im Einzelfall die Beschäftigung eines Arbeitnehmers bis zur regulären Altersgrenze (ab dem Jahr 2012 schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre) nicht möglich ist, können verschiedene Optionen für einen vorzeitigen bzw. gleitenden Übergang in die Ruhestandsphase genutzt werden. Um zu verhindern, dass weiterhin ungewollte Frühverrentungsanreize (Altersteilzeit) gesetzt werden, muss hierbei auf jede steueroder beitragsrechtliche Förderung, die den Beitrags- und/oder Steuerzahler und damit auch die Handwerksbetriebe belastet, verzichtet werden. Die bereits heute bestehenden Möglichkeiten zur Gestaltung des Übergangs von der Arbeits- in die Ruhestandsphase sind bislang auf Grund der attraktiver ausgestalteten Altersteilzeit nicht in den Fokus der betrieblichen Personalpolitik gerückt. Der folgende Überblick fasst die bereits vorhandenen Gestaltungsoptionen zusammen. 1. Teilrente Fast alle Arbeitnehmer gehen am Ende des Erwerbslebens von einem Tag auf den anderen in Rente und beziehen eine Vollrente. Bezieher einer Altersvollrente dürfen jedoch sofern sie noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben aus Erwerbsarbeit derzeit höchstens noch Nebeneinkünfte von 350 Euro brutto monatlich erzielen. Eine attraktive Alternative mit deutlich höheren Hinzuverdienstmöglichkeiten bietet die Teilrente. Mit einer Teilrente kann der Übergang von der Arbeits- in die Ruhestandsphase gleitend gestaltet werden. Der Arbeitnehmer bezieht zunächst eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und kombiniert diese zum Beispiel mit Einkommen aus Teilzeitarbeit. Eine Verbindung mit Einkommen aus Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten oder aus betrieblicher/privater Altersvorsorge ist ebenso möglich. Für den Arbeitgeber ist der gleitende Übergang des Arbeitnehmers per Teilrente in den Ruhestand vor allem deshalb attraktiv, weil keine ergänzende Arbeitgeberfinanzierung, wie z.b. bei Altersteilzeit, notwendig ist. Der Arbeitnehmer verbleibt weiterhin im Betrieb, lediglich der Umfang an Arbeitsstunden wird verringert. Auch dies kann für den Arbeitgeber vorteilhaft sein, da der Arbeitnehmer nicht mehr vollbeschäftigt werden muss und damit auch flexibler einsetzbar ist. Die Höhe des zulässigen Nebeneinkommens zur Teilrente richtet sich nach dem persönlichen Verdienst des Arbeitnehmers in den letzten drei Kalenderjahren vor Rentenbeginn und nach dem Anteil der gewünschten Rente.

4 - 4 - Seine vorzeitige Teilrente kann der Arbeitnehmer dabei - zu einem Drittel, - zur Hälfte oder - zu zwei Dritteln beziehen. Beispiele: Der Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Teilrente beträgt Euro. Der Arbeitnehmer ist 63 Jahre alt, die Regelaltersgrenze liegt bereits bei 67 Jahren, so entfallen auf die Teilrente Abschläge in Höhe von 14,4 Prozent. Der Zahlbetrag läge bei: - einer Drittelrente bei = 428 Euro, - einer halben Rente bei = 642 Euro, - einer Zweidrittelrente bei = 856 Euro. Sind hingegen nur Abschläge für zwei Jahr zu entrichten, weil z.b. die Regelaltersgrenze noch bei 65 Jahren liegt oder die Person erst mit über 63 Jahren die Teilrente beziehen möchte, betragen die Abschläge 7,2 Prozent und der Zahlbetrag liegt bei: - einer Drittelrente bei = 464 Euro, - einer halben Rente bei = 696 Euro, - einer Zweidrittelrente bei = 928 Euro. Hinweis: Nur auf die Teilrente wird der Rentenabschlag für den vorzeitigen Rentenbezug wirksam. Der andere Rentenanteil bleibt, sofern die Regelaltersgrenze erreicht wird, abschlagsfrei. Da für die Teilzeiterwerbstätigkeit ebenfalls Rentenbeiträge gezahlt werden, erhöhen sich hierdurch die Rentenansprüche auf die volle Altersrente nochmals. Zur Berechnung der Hinzuverdienstgrenze bei einer Teilrente müssen drei Faktoren berücksichtigt werden: der Umfang der Teilrente, die individuelle Einkommensposition der letzten drei Jahre und die Höhe des aktuellen Rentenwertes (z.b. 2006: 26,13 Euro West/ 22,97 Euro Ost).

5 - 5 - Daraus ergeben sich für einen Arbeitnehmer, der in den letzten drei Kalenderjahren vor Renteneintritt jeweils durchschnittlich verdient hat, folgende Hinzuverdienstgrenzen: Hinzuverdienstgrenzen: Teilrentenart alte Bundesländer neue Bundesländer 1/3-Teilrente 1.826,49 Euro 1.605,60 Euro 1/2-Teilrente 1.371,83 Euro 1.205,93 Euro 2/3-Teilrente 917,16 Euro 806,25 Euro Beispiel: Ein 63-jähriger Arbeitnehmer aus den alten Bundesländern möchte nach Absprache mit seinem Arbeitgeber noch zwei Jahre Teilzeit arbeiten. Sein Verdienst soll Euro mtl. betragen. Bei diesem Verdienst kann er eine halbe Altersrente beanspruchen. Die Grenzwerte sind dynamisch. Jede Rentenanpassung führt zu neuen Hinzuverdienstgrenzen. Die Hinzuverdienstgrenze darf zweimal pro Kalenderjahr überschritten werden, allerdings nur bis zum doppelten Wert. Damit hat zum Beispiel die Zahlung eines Weihnachtsgeldes keine Auswirkungen auf die Höhe der Teilrente. Grundsätzlich lohnt sich der Teilrentenbezug bei gleichzeitigem Hinzuverdienst am meisten, wenn die individuellen Grenzbeträge auch wirklich genutzt werden. Daher sollten sich interessierte Arbeitnehmer vom Rentenversicherungsträger diese berechnen lassen, um dann gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitszeit bzw. einen bestimmten Verdienst festzulegen. Es bietet sich für Arbeitnehmer auch eine sukzessiv abnehmende Arbeitszeit an, während der die Teilrente schrittweise von zunächst einem Drittel auf die Hälfte und schließlich auf zwei Drittel gesteigert wird. Hinweis: Eine Übersicht, ab wann eine vorzeitige (Teil-)Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beansprucht werden kann, haben wir als Anlage beigefügt.

6 Lebensarbeitszeitkonten Ursprünglich vor allem von großen Unternehmen genutzt, stellen Lebensarbeitszeitkonten auch zunehmend eine Option für kleine Betriebe dar. Hier dominieren die externen Durchführungswege entsprechend werden keine Zeitguthaben, sondern ausschließlich Wertguthaben angesammelt. Damit wird der Arbeitgeber auch von bürokratischen Aufgaben, wie der Verwaltung der Guthaben und der Insolvenzsicherung, entlastet. Für Lebensarbeitszeitkonten existiert eine große Bandbreite an Ausgestaltungsmöglichkeiten. Wichtige Entscheidungen, die im Vorfeld zu klären sind, betreffen vor allem die Frage der Nutzung der Guthaben. Sollen die Guthaben ausschließlich für das frühere Ausscheiden aus dem Erwerbsleben genutzt werden oder sollen auch so genannte 'Sabbaticals' möglich sein? Soll das Guthaben auch im Falle von Arbeitslosigkeit oder Arbeitgeberwechsel genutzt werden usw.? Auch ist die Frage der Entnahme von Geldmitteln im Ausnahmefall zu klären. Ebenfalls muss überlegt werden, welche Beiträge im Einzelnen auf das Lebensarbeitszeitkonto fließen können. Hierbei werden in der Regel Gehaltsbestandteile, Urlaubstage oder Zeitguthaben umgewandelt. Grundsätzlich muss das Bruttoeinkommen in der Entnahmephase mindestens 70 Prozent des letzten Bruttogehaltes betragen. Auf dieses Einkommen sind dann Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, während in der Ansparphase die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei sind. Wird vom Arbeitnehmer keine absolute Einkommensverstätigung anvisiert, entsteht hier ein äußerst positiver Nutzungseffekt. Hat der Arbeitnehmer z. B. Mittel im Umfang von zwei Jahresgehältern angespart, so kann er bei einem Bruttoeinkommensniveau von 70 Prozent fast drei Jahre vorzeitig ausscheiden. Lebensarbeitszeitkonten haben noch weitere Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für den Arbeitgeber entstehen keine oder nur sehr geringe zusätzliche Kosten, und er kann zusammen mit dem Arbeitnehmer relativ langfristig dessen vorzeitiges Ausscheiden aus dem Betrieb planen, je nach Kontoumfang und dem gewünschten Einkommensniveau in der Freistellungsphase. Auch für den Arbeitnehmer zahlt sich ein Lebensarbeitszeitkonto aus. Dies ist unter anderem auf den Effekt der nachgelagerten Besteuerung und Sozialversicherungsbeitragszahlung zurückzuführen. Die heute nicht gezahlten Steuern und Beiträge verzinsen sich nämlich bis zu ihrer Fälligkeit. Insbesondere die Steuerprogression kann weitere Vorteile schaffen, da z.b. die Grenzsteuerbelastung in der Auszahlungsphase niedriger ist, sofern ein Bruttoeinkommen von unter 100 Prozent gewählt wird.

7 Ausgleich von Rentenabschlägen Es ist derzeit möglich, Rentenabschläge bei vorzeitigem Rentenbezug von der gesetzlichen Rentenversicherung 'zurückzukaufen'. Bei einer Vollrente sind die Kosten allerdings vergleichsweise hoch, wenn auch versicherungsmathematisch korrekt. So muss der Eckrentner, wenn er seine Rente zwei Jahre früher beziehen möchte, einmalig ca Euro entrichten. Wird der Ausgleich von Rentenabschlägen allerdings vorzeitig geplant, kann ein individueller monatlicher Zusatzbeitrag entrichtet werden. Dieser würde im oben genanntem Fall ab dem 50. Lebensjahr ca. 100 Euro monatlich betragen. Je früher mit den Ausgleichszahlungen begonnen wird, umso geringer werden diese monatlich. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der für die Berechnung zugrunde gelegte Einkommensverlauf umso unsicherer ist, je weiter das Rentenzugangsalter entfernt liegt. Ein Vorteil des Ausgleichs von Rentenabschlägen ist, dass für die Beiträge keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, wie es der Fall bei einer alternativen Investition der Mittel in private Anlagen wäre. Ebenfalls bleiben die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. 4. Betriebliche Altersvorsorge Auch die reguläre betriebliche Altersvorsorge (BAV) stellt ein Instrument für den gleitenden Übergang in die Rente dar. Die Rente aus der BAV kann eine wesentliche Einkommensquelle neben einer Teilrente sein, ergänzt durch eine Erwerbstätigkeit in geringerem Umfang. Ebenfalls kann sie bei relativ hohen Ansprüchen alleinige Einkommensquelle neben der Teilrente sein. Insbesondere im Falle einer Teilkapitalisierung kann sie auch für einen gewissen Zeitraum vor Rentenbeginn als alleinige Einkommensquelle genutzt werden. Herausgeber: Zentralverband des Deutsches Handwerk, Mohrenstr. 20/21, Berlin Verantwortlich: Dr. Marlene Schubert Abteilung Soziale Sicherung

8 Anlage Übersicht über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Rente nach Rentenart Rentenart Geltendes Recht Zukünftiges Recht Regelaltersrente = 67 Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren** Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 35 Versicherungsjahren** Altersrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren* -neuabschlagfrei 65 mit Abschlag. = 63 (unverändert) abschlagfrei = 67 frühestens = 62 abschlagfrei = 65 mit Abschlag = 62 abschlagfrei = 65 Bis 2023 mit 35 Pflichtbeitragsjahren* Ab 2024 mit 40 Pflichtbeitragsjahren* Altersrente für Frauen (bis Jahrgang 1951) abschlagfrei 63 abschlagfrei 63 mit Abschlag 60 = 60 (unverändert) abschlagfrei 65 = 65 (unverändert) Altersrente nach Arbeitslosigkeit mit Abschlag 63 = 63 (unverändert) oder Altersteilzeit (bis Jahrgang 1951) abschlagfrei 65 = 65 (unverändert) * Pflichtbeitragsjahre umfassen Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes ** Versicherungsjahre umfassen alle rentenrechtlichen Zeiten (Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Berücksichtigungszeiten) Hinweis: Für bestimmte Jahrgänge gibt es hinsichtlich der Anhebung der Altersgrenzen Vertrauensschutzregelungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Stand: März 2007 Alle Angaben ohne Gewähr -

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