PREISLISTE DER FORSTPFLANZEN für Herbst 2015 / Frühjahr 2016
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- Friederike Schneider
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1 Rudolf Schleich Forstbaumschulen Älteste Forstbaumschule Niederbayerns Seit 1882 Baumschule Schleich GmbH Garten- und Landschaftsbau Seit 1989 Telefon: / oder Fax: / info@baumschuleschleich.de Büro: Schloßberg 4 Verkauf: Kurzholz Bad Griesbach Ndb. PREISLISTE DER FORSTPFLANZEN für Herbst 2015 / Frühjahr 2016 aus eigener Anzucht Laubhölzer Acer platanoides Spitzahorn F 1+1 3j. v. 50/80 122,00 980,00 F 1+2 3j. v. 80/ , ,00 F 1+2 3j. v. 120/ , ,00 Castanea sativa Eßkastanie F 1+2 3j. v. 50/80 192,00 F 1+2 3j. v. 80/ ,00 Acer pseudoplatanus Bergahorn F 1+1 2j. v. 50/80 122,00 980,00 F 1+2 3j. v. 80/ , ,00 F 1+2 3j. v. 120/ , ,00 Fagus sylvatica Rotbuche F 1+2 3j. v. 30/50 113,00 905,00 F 1+2 3j. v. 50/80 142, ,00 F 1380,00 F 1+2 3j. v. 120/ , ,00 F 1+2 3j. v. 150/ , ,00 Alnus glutinosa Roterle F 1+1 2j. v. 50/80 99,00 790,00 F 1+1 2j. v. 80/ ,00 955,00 F 1+1 2j. v. 120/ , ,00 Juglans nigra/regia Schwarznuß Walnuß Prunus avium Wildkirsche F 1+2 3j. v. 50/80 318,00 F 1+2 3j. v. 80/ , j. v. 50/80 150, , j. v. 80/ , , j. v. 120/ , ,00 Alnus incana Weißerle F 1+1 2j. v. 50/80 99,00 790,00 F 1+1 2j. v. 80/ ,00 955,00 Quercus robur Stieleiche F 1+2 3j. v. 30/50 126, ,00 Betula pendula Sandbirke F 1+1 2j. v. 50/80 99,00 790,00 F 1+2 3j. v. 80/ ,00 955,00 Quercus rubra (borealis) Roteiche F 1+1 2j. v. 30/50 126, ,00 Carpinus betulus Weißbuche (Hainbuche) F 1+2 3j. v. 50/80 142, ,00 F 1380,00 F 1+2 3j. v. 120/ , ,00 Robinia pseudoacacia Akazie F 1+1 2j. v. 50/80 119,00 955,00 F 1+1 2j. v. 80/ , ,00 F 1+1 2j. v. 120/ , ,00
2 Laubhölzer Sorbus aucuparia Eberesche Tilia platyphyllos Sommerlinde Sorbus domestica Sorbus torminalis Speierling Elsbeere F 1+2 3j. v. 50/80 495,00 F 1+2 3j. v. 80/ ,00 Ulmus glabra Ulmus laevis Bergulme Flatterulme F 1+2 3j. v. 50/80 146,00 F Tilia cordata Winterlinde F 1+2 3j. v. 30/50 126, ,00 Nadelhölzer Abies alba Weißtanne F 2+2 4j. v. 20/40 122,00 980,00 F 2+3 5j. v. 25/50 146, ,00 Picea abies Fichte F 2+2 4j. v. 30/60 69,00 555,00 F 2+2 4j. v. 40/70 79,00 635,00 F 2+3 5j. v. 50/80 99,00 790,00 Abies concolor amerik. Silbertanne 2+2 4j. v. 158,00 Picea omorika Serb. Fichte 2+2 4j. v. 25/50 107, j. v. 30/60 126,00 Abies grandis gr. Küstentanne 2+1 3j. v. 99,00 790, j. v. 142, ,00 Picea pungens glauca Blaufichte 2+2 4j. v. 20/40 77,00 620, j. v. 25/50 91,00 730,00 Abies nordmanniana Nordmannstanne Russ. Herkunft 2+1 3j. v. 110,00 880, j. v. 150, ,00 Pinus nigra nigra Schwarzkiefer F 1+1 2j. v. 44,00 346,00 F 1+2 3j. v. 65,00 520,00 Larix decidua Europ. Lärche F 1+1 2j. v. 30/60 81,00 650,00 F 1+2 3j. v. 50/80 101,00 810,00 Pinus sylvestris Höhenkiefer F 1+1 2j. v. 44,00 346,00 F 1+2 3j. v. 65,00 520,00 F 1+2 3j. v. 80/ ,00 905,00 Pinus strobus Weymouthskiefer F 2+1 3j. v. 69,00 F 2+2 4j. v. 93,50 Pseudotsuga menziesii viridis Douglasie anerkannt F 2+2 4j. v. 30/60 130, ,00 F 2+2 4j. v. 40/70 142, ,00 Taxus baccata Eibe F 2+2 4j. v. 18/24 232,00
3 Balsampappeln Alter Höhe cm St.-Preis/Euro 1j. auf 1j. Wurzel 150/200 4,35 1j. auf 2j. Wurzel 200/250 6,70 Pappelsteckhölzer Sorten St.-Preis/Euro MAX I 0,40 MAX III 0,40 KLON 275 0,40 1j. auf 2j. Wurzel 250/300 7,50 Heckenpflanzen frostharter immergrüner Liguster Jahre alt Höhe Tr. 50/80 203, Tr. 50/80 248,00 Jahre alt Höhe 100 Metasequoia glyptostroboides 1+1 P 800,00 Chin. Rotholz/Urweltmammutbaum Sequoiadendron giganteum Kalifornischer Mammutbaum Immergrüner Mammutbaum 1+2 P 800,00 Bei Abnahme von größeren Mengen fordern Sie bitte unser Preisangebot an. Die ZüF-Pflanzen müssen wegen des Zertifikatantrages vorbestellt werden! Preis der ZüF-Pflanzen auf Anfrage! Für Ihren Garten führen wir: Ziersträucher Blütenstauden und Gräser Bodendecker Rosen Obstgehölze und Beerensträucher Koniferen und Rhododendren Rollrasen aus eigener Anzucht Park- und Alleebäume Wir führen aus: Aufforstungen Zaunbau Bepflanzungen Rasenanlagen Gerne übersenden wir Ihnen unseren Gartenkatalog! Falls Sie keinen Bedarf haben, geben Sie bitte die Preisliste an Freunde und Bekannte weiter! Auf Wunsch stehen wir gerne mit guten Ratschlägen und Auskünften zu Ihren Diensten.
4 Liefer- und Zahlungsbedingungen 1. Preise Alle Preise gelten in Euro und rein netto ab Betrieb bzw. ab dessen Zweigstelle, ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Bei Forstpflanzen werden Mengen ab 500 Stück mit dem Tausenderpreis, Mengen unter 500 Stück je Baumart, Herkunft, Altersklasse und Sortierung mit dem Hunderterpreis berechnet. Bei Kleinstmengen unter 50 Stück beträgt der Aufpreis 100 %. Für alle Rechnungen gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Ein Skontoabzug ist nur nach vorheriger Vereinbarung und nur bei Pflanzenlieferungen zulässig. 2. Verpackung Das Packmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. 3. Versand Der Versand, einschließlich Anfuhr, geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Transportmittel (Bahn, LKW) sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen, ohne daß der Verkäufer damit eine Verantwortung übernimmt. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Sofern Frankolieferung vereinbart ist, versteht sich diese frei einer Abladestelle. Dies gilt auch bei Sammellieferungen von Sendungen, die für mehrere Abnehmer bestimmt sind. 4. Qualität Für die Beurteilung der Qualität der Pflanzen sind die Maßstäbe anzuwenden, die in den von der Erzeugergemeinschaft für Qualitätsforstpflanzen Süddeutschland beschlossenen Richtlinien der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Bündelung und Sortierung der Forstpflanzen erfolgt nach den von der Erzeugergemeinschaft beschlossenen Bestimmungen der Erzeugungs- und Qualitätsregelungen. Bei der Bündelung und Sortierung sind hinsichtlich der Zahl der Pflanzen im Bund und der Größe der Pflanzen kleine Abweichungen nach oben und unten zulässig. Muster zeigen stets nur die Durchnschnittsbeschaffenheit, die Pflanzen der Lieferung müssen daher nicht in vollem Umfang dem Muster entsprechen. 5. Gewährleistung Geliefert wird Pflanzenmaterial in der vereinbarten bzw. im Angebot beschriebenen Qualität. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Verkäufer unter Ausschluß weiterer Ansprüche nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Auslieferung zu überprüfen. Etwaige dabei festgestellte Mängel müssen dem Verkäufer unter Angabe der Einzelheiten innerhalb einer Ausschlußfrist von 48 Stunden nach Eintreffen am Bestimmungsort telefonisch mitgeteilt und gerügt werden. Die telefonische Mängelrüge ist innerhalb 24 Stunden schriftlich zu bestätigen und zu erläutern. Die nach den vorbezeichneten Absätzen verspätet oder nicht richtig erhobenen Mängelrügen werden nicht berücksichtigt In diesem Falle gilt die Ware als genehmigt. Bei begründeten Mängelrügen steht es dem Verkäufer frei, für die mangelhafte Ware Ersatz zu liefern oder Preisnachlaß zu gewähren oder die Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen. Wird nur ein Teil der Ware beanstandet, so gilt folgendes: Jede Position einer Lieferung gilt als ein Ganzes. Es ist daher nicht zulässig, wegen eines Mangels bei einer Position die gesamte Lieferung zu beanstanden. Der Lieferer ist berechtigt, bei Fehlen einer Größensortierung ohne vorherige Benachrichtigung auf die nächste Sortierung nach oben oder unten auszuweichen. 6. Haftung des Verkäufers Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach der in der vorstehenden Bestimmung getroffenen Vereinbarung. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung des Verkäufers ist beschränkt bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Soweit nur ein Teil der Lieferung mit Mängeln behaftet ist, beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des auf diesen Teil entfallenden Betrages. Die Haftung wird in jedem Fall beschränkt auf den für den beanstandeten Artikel in Rechnung gestellten Wert, wobei vom Käufer die diesem direkt entstandenen Kosten für Fracht, Verzollung usw. hinzugeschlagen werden können. 7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur vollen Erfüllung der Kaufpreisansprüche, bei Kaufpreiszahlung durch Wechsel oder Scheck bis zu deren Einlösung. Das vorbehaltene Eigentum des Lieferanten geht nicht dadurch verloren, daß der Besteller die gelieferten Pflanzen vorübergehend auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Bei Vermischung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen gleichartigen Erzeugnissen erwirbt der Verkäufer für die Dauer des Eigentumsvorbehalts Miteigentum an den vermischten Erzeugnissen. Im Falle der Weiterveräußerung der vermischten Erzeugnisse gilt die Abtretung der Forderung des Käufers mit der Erteilung des Lieferauftrages als vereinbart. Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor Erfüllung des Lieferanten sind unzulässig. 8. Lieferpflicht Diese Preisliste stellt ein unverbindliches, freibleibendes Angebot dar. Die Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten als vom Käufer ausdrücklich genehmigt, wenn er gegen sie keinen Einspruch erhebt. 9. Anwuchsgarantie Bei ausschließlicher Lieferung von Pflanzgut kann eine Gewähr für das Anwachsen nicht übernommen werden. Bei Gewährung einer schriftlichen Anwuchsgarantie innerhalb eines Komplettangebotes wird ein Austreiben der Pflanzen zu Beginn der nach der Pflanzung folgenden Vegetationsperiode gewährleistet. Ausfälle müssen bis zum 30. Juni dieser Vegetationsperiode gemeldet werden. Höhere Gewalt (z.b. Frost, Trockenheit, Insekten) ist in der Garantie nicht eingeschlossen. Bei Vereinbarung über eine vorbeugende Behandlung von Pflanzen gegen Schädlinge kann eine Haftung für die Wirksamkeit dieser Behandlung nicht übernommen werden. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus der Lieferung von Forstpflanzen entstehen, ist der Ort der Niederlassung des Verkäufers, soweit nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Erforderliche Pflanzenmenge für 1 Hektar = 3 bayer. Tagwerk Pflanzenabst. Reihenabstand m m 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 1, , , , , , , , , Bitte rechtzeitig bestellen!
5 Feld- und Landschaftsgehölze Jahre Höhe 100 Autochtone Pflanzen auf Anfrage Jahre Höhe 100 Acer campestre Feldahorn Rhamnus cathartica Kreuzdorn 1+2 3j. v. 50/80 158, j. v. 80/ ,00 Cornus alba Weißer Hartriegel Rhamnus frangula Faulbaum Cornus mas Kornelkirsche 1+2 3j. v. 50/80 187, j. v. 80/ ,00 Rosa canina Hundsrose Cornus sanguinea Roter Hartriegel Rosa glauca Blaue Hechtrose 1+1 2j. v. 30/50 130, j. v. 50/80 158,00 Corylus avellana Haselnuß 1+2 3j. v. 50/80 146,00 Rosa multiflora Wildrose Crataegus monogyna Weißdorn 1+2 3j. v. 50/80 146,00 Rosa rubiginosa Weinrose Euonymus europaeus Pfaffenhütchen 1+2 3j. v. 50/80 146,00 Rosa rugosa Apfelrose Hippophae rhamnoides Sanddorn 1+1 2j. v. 50/80 172, j. v. 80/ ,00 Salix aurita Ohrweide /80 146, / ,00 Ligustrum vulgare gem. Liguster 3 Tr. 50/80 184,00 5 Tr. 50/80 224,00 Salix caprea Salweide j. Sth. 50/80 146, j. Sth. 80/ ,00 Lonicera xylosteum Heckenkirsche /80 146, / ,00 Salix purpurea Purpurweide j. Sth. 50/80 122, j. Sth. 80/ ,00 Malus sylvestris Wildapfel Salix viminalis Korbweide /80 113, / ,00 Prunus padus Traubenkirsche 1+1 3j. v. 50/80 146, j. v. 80/ ,00 Sambucus nigra gem. Holunder 1+1 2j. v. 50/80 158, j. v. 80/ ,00 Prunus spinosa Schlehe 1+2 2j. v. 80/ ,00 Viburnum lantana Wolliger Schneeball 1+2 3j. v. 50/80 172, j. v. 80/ ,00 Pyrus communis Wildbirne 1+1 2j. v. 50/80 158, j. v. 80/ ,00 Viburnum opulus Gemeiner Schneeball 1+2 3j. v. 50/80 172, j. v. 80/ ,00
6 Pflanz einen Baum und kannst Du auch nicht ahnen, wer einst in seinem Schatten tanzt. Bedenke Mensch, es haben Deine Ahnen eh sie Dich kannten auch für Dich gepflanzt. Zu fällen einen schönen Baum, braucht s eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht s Mensch bedenk es!, ein Jahrhundert.
PREISLISTE DER FORSTPFLANZEN für Herbst 2013 / Frühjahr 2014
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