1.1 Dieser Erlass gilt für die Aufgabenträger gemäß 2 Absatz 1 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG).
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- Sylvia Weiss
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1 Erlass des Ministeriums des Innern über das Tragen von Dienstgradabzeichen im Brandschutz des Landes Brandenburg vom 4. Februar 2011 (Az.:IV/ ) Auf der Grundlage des 2 Absatz 2 Satz 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom 24. Mai 2004 erlässt das Ministerium des Innern folgenden Erlass: 1 Geltungsbereich und Grundsätze 1.1 Dieser Erlass gilt für die Aufgabenträger gemäß 2 Absatz 1 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG). 1.2 Zur Erfüllung der Aufgaben im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz statten die Aufgabenträger nach a) 2 Absatz 1 Nummer 1 BbgBKG die Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren in ihrem Zuständigkeitsbereich; b) 2 Absatz 1 Nummer 2 BbgBKG die Kreisbrandmeister und ihre Stellvertreter in ihrem Zuständigkeitsbereich; c) 2 Absatz 1 Nummer 4 BbgBKG das feuerwehrtechnische Personal der obersten Sonderaufsichtsbehörde und der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brandund Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (LSTE) mit der erforderlichen Dienst- und Schutzbekleidung aus. 1.3 Die Dienstgradabzeichen sind an der Dienstbekleidung zu tragen. 1.4 Die Ausstattung des Personals der Feuerwehrtechnischen Zentren und der Bediensteten der Brandschutzdienststellen liegt im Ermessen des jeweiligen Aufgabenträgers. 1.5 Soweit nicht ausdrücklich benannt, gelten die Funktions-, Status- und Amtsbezeichnungen für Frauen und Männer gleichermaßen. 2 Organisation 2.1 Die ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher Feuerwehren tragen das Dienstgradabzeichen für den nach 3 der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr (TVFF) verliehenen Dienstgrad. 2.2 Die Angehörigen des feuerwehrtechnischen Dienstes tragen das Dienstgradabzeichen, das dem verliehenen Amt entspricht. Der Dienstgrad hauptamtlicher Angehöriger öffentlicher Feuerwehren ergibt sich aus Ziffer Soweit ein Angehöriger des feuerwehrtechnischen Dienstes eine der unter Ziffer aufgeführten Funktionen ausübt und aufgrund seines Dienstgrades nach Ziffer ein höheres Dienstgradabzeichen trägt als für die Funktion vorgesehen, führt er das an seinen Dienstgrad gebundene Dienstgradabzeichen. 2.4 Wird eine Dienststellung nach 4 TVFF nicht mehr ausgeübt, ist das dieser Dienststellung entsprechende Dienstgradabzeichen abzulegen. Es ist das Dienstgradabzeichen zu tragen, das der höchsten Qualifikation nach 3 Absatz 2 TVFF entspricht.
2 2.5 Das Dienstgradabzeichen wird weiter getragen, wenn der Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr nach 5 TVFF in die Alters- und Ehrenabteilung übernommen wurde. Im Schriftverkehr ist der Zusatz außer Dienst (a. D.) hinzuzufügen. 3 Ausstattung 3.1 Die Dienstgradabzeichen für die im Brandschutz tätigen Personen werden wie folgt festgelegt: Für die ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher Feuerwehren Lf. d. Nr. Dienstgrad Dienstgradabzeichen a) Unterlage b) Untergrund/Einfassung c) Sternfarbe d) Mützenkordel e) Splintköpfe 1 Feuerwehrmannanwärter/Feuerwehrfrauanwärterin b) schwarze Plattschnüre c) silbern durchbrochener Rand, 5 mm breit d) schwarz, zweifach verstellbar, gedrillt, 8 mm Durchmesser e) schwarze Knöpfe 2 Feuerwehrmann/ Feuerwehrfrau silbern mit, 5 mm breit Oberfeuerwehrmann/ Oberfeuerwehrfrau Hauptfeuerwehrmann/ Hauptfeuerwehrfrau Löschmeister/ Löschmeisterin Oberlöschmeister/ Oberlöschmeisterin Hauptlöschmeister/ Hauptlöschmeisterin silbern mit, 5 mm breit c) ein silberner Stern, 21 mm silbern mit, 5 mm breit c) zwei silberne Sterne, 21 mm b) schwarze Plattschnüre silbern mit, 5 mm breit, 4 silberne querschräge Streifen mit b) schwarze Plattschnüre silbern mit, 5 mm breit, 4 silberne querschräge Streifen mit c) ein silberner Stern, 21 mm b) schwarze Plattschnüre silbern mit, 5 mm
3 8 9 Erster Hauptlöschmeister/ Erste Hauptlöschmeisterin Brandmeister/ Brandmeisterin 10 Oberbrandmeister/ Oberbrandmeisterin 11 Hauptbrandmeister/ Hauptbrandmeisterin Erster Hauptbrandmeister/ Erste Hauptbrandmeisterin Gemeinde-, Stadt-, Amtsbrandmeister/Gemeinde-, Stadt-, Amtsbrandmeisterin breit, 4 silberne querschräge Streifen mit c) zwei silbernere Sterne, 21 mm b) schwarze Plattschnüre silbern mit, 5 mm breit, 4 silberne querschräge Streifen mit c) drei silbernere Sterne, 21 mm als Einfassung c) ein goldener Stern, 19 mm c) zwei goldene Sterne, 19 mm c) drei goldene Sterne, 19 mm d) silbern, zweifach verstellbar, gedrillt, 8 mm Durchmesser e) silberne Knöpfe wie bei lfd. Nr. 9 wie bei lfd. Nr. 9 wie bei lfd. Nr. 9 wie bei lfd. Nr Für die Angehörigen im feuerwehrtechnischen Dienst Lf. d. Nr. Dienstgrad Dienstgradabzeichen a) Unterlage b) Untergrund/Einfassung c) Sternfarbe d) Mützenkordel e) Splintköpfe 1 Brandmeisteranwärter/ Brandmeisteranwärterin silbern mit, 5 mm breit c) ein silberner Stern, 21 mm d) schwarz, zweifach verstellbar, gedrillt 8 mm Durchmesser e) schwarze Knöpfe 2 Brandmeister/ Brandmeisterin silbern mit, 5 mm breit c) zwei silberne Sterne, 21 mm 3 Oberbrandmeister/
4 4 5 6 Oberbrandmeisterin Hauptbrandmeister/ Hauptbrandmeisterin Hauptbrandmeister/ Hauptbrandmeisterin Brandoberinspektoranwärter/ Brandoberinspektoranwärterin (Vorbereitungsdienst) Brandinspektor/Brandinspektorin (nur für Aufstiegsbeamte) silbern mit, 5 mm breit, 4 silberne querschräge Streifen mit silbern mit, 5 mm breit, 4 silberne querschräge Streifen mit c) ein silberner Stern, 21 mm b) schwarze Plattschnüre silbern mit, 5 mm breit, 4 silberne querschräge Streifen mit c) zwei silberne Sterne, 21 mm als Einfassung d) silbern, zweifach verstellbar, gedrillt, 8 mm Durchmesser e) silberne Knöpfe Brandoberinspektor/ Brandoberinspektorin Brandamtmann/ Brandamtfrau Brandamtsrat/ Brandamtsrätin 10 Brandoberamtsrat/ Brandoberamtsrätin 11 Brandreferendar/ Brandreferendarin 12 Brandrat/ Brandrätin 13 Oberbrandrat/ Oberbrandrätin c) ein goldener Stern, 19 mm c) zwei goldene Sterne, 19 mm c) drei goldene Sterne, 19 mm c) vier goldene Sterne, 19 mm b) silberners Geflecht mit c) ein goldener Stern, 21 mm b) silberners Geflecht mit wie bei lfd. Nr. 6 wie bei lfd. Nr. 6 wie bei lfd. Nr. 6 wie bei lfd. Nr. 6 d) golden, zweifach verstellbar, gedrillt, 8 mm Durchmesser e) goldene Knöpfe 1 1
5 14 Branddirektor/ Branddirektorin 15 Leitender Branddirektor/ Leitende Branddirektorin c) zwei goldenen Sterne, 21 mm c) drei goldenen Sterne, 21 mm c) vier goldenen Sterne, 21 mm Für Kreisbrandmeister und den Landesbranddirektor sowie deren Stellverteter Lf. d. Nr. Dienstgrad Dienstgradabzeichen a) Unterlage b) Untergrund/Einfassung c) Sternfarbe d) Mützenkordel e) Splintköpfe 1 Stellv. Kreisbrandmeister/ Stellv. Kreisbrandmeisterin d) golden, zweifach verstellbar, gedrillt, 8 mm durchmesser e) goldene Knöpfe 2 Kreisbrandmeister/ Kreisbrandmeisterin c) ein goldener Stern, 21 mm 3 Stellv. Landesbrandirektor/ Stellv. Landesbranddirektorin c) zwei goldene Sterne, 21 mm 4 Landesbranddirektor/ Landesbranddirektorin c) drei goldene Sterne, 21 mm 3.2 Die Abmessung der Dienstgradabzeichen beträgt einheitlich 40 mm x 105 mm. Die Abbildungen der Dienstgradabzeichen sind der Anlage zu entnehmen. 3.3 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr in der Dienststellung Ortswehrführer können neben dem entsprechenden Dienstgrad folgendes Tätigkeitsabzeichen tragen: a) Ortswehrführer mit weniger als einem Zug/Ortswehrführerin mit weniger als einem Zug Oval, Höhe 65 mm, Breite 55 mm, dunkelblau, Eichenkranz, silber b) Ortswehrführer mit einem Zug und mehr als oval, Höhe 65 mm, Breite 55 mm,
6 einem Zug/ Ortswehrführerin mit einem Zug und mehr als einem Zug dunkelblau, Eichenkranz, silber mit einem silbernen Stern 4 Abweichungen 4.1 Mitglieder von Musik- und Spielmannszügen tragen abweichend von Ziffer 2.1 und 2.2 ein blankes Schulterstück mit einer goldenen Lyra und können mit Zustimmung der Aufgabenträger an beiden Schultern Schwalbennester und Leiter von Musik- und Spielmannszügen Schwalbennester mit sieben Tressenstreifen tragen. Satz 1 gilt nur bei Einsätzen im Rahmen der Mitgliedschaft im Musik- oder Spielmannszug. 4.2 Die Jugendfeuerwehrwarte tragen das Emblem der Deutschen Jugendfeuerwehr entsprechend den Richtlinien des Deutschen Feuerwehrverbandes (Ordner "Helfer in der Jugendfeuerwehr", Ausgabe 10/92, S. 5). 4.3 Die Sprecher der den Berufsfeuerwehren angegliederten Freiwilligen Feuerwehren können als Funktionsabzeichen einen Ärmelstreifen mit der Aufschrift SPRECHER DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR tragen. 4.4 Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen, die als Fachberater in der Freiwilligen Feuerwehr mitarbeiten, können als Funktionsabzeichen einen Ärmelstreifen mit der Aufschrift FACHBERATER tragen. 5 Tragen von Ärmel- und Mützenabzeichen 5.1 Legt der Aufgabenträger fest, dass die Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren ein Ärmelabzei-chen mit dem Wappen des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde erhalten, ist auf ihm folgende Umschrift vorzusehen: BERUFSFEUERWEHR oder FREIWILLIGE FEUERWEHR Name der amtsangehörigen Gemeinde Name der kreisfreien Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde. 5.2 Kreisbrandmeister und dessen Stellvertreter können ein Ärmelabzeichen mit dem Wappen des Landkreises mit der Umschrift erhalten: KREISBRANDMEISTER oder STELLVERTRETENDER KREISBRANDMEISTER und Name des Landkreises. 5.3 Der Landesbranddirektor und dessen Stellvertreter können ein Ärmelabzeichen mit dem Landes-wappen und der Umschrift erhalten: LANDESBRANDDIREKTOR BRANDENBURG oder STELLVERTRETENDER LANDESBRANDDIREKTOR BRANDENBURG. 5.4 Die Mitglieder des Präsidiums des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e.v. können ein Ärmelabzeichen mit dem Landeswappen und der Umschrift LANDESFEUERWEHRVERBAND BRANDENBURG e.v.
7 tragen. Der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes trägt zur Ausübung seiner Tätigkeit ein geflochtenes Schulterstück mit drei Sternen, silberne Knöpfe, silberne Mützenkordel und Splintknöpfe gemäß Ziffer Zu tragen sind die Ärmel- und Tätigkeitsabzeichen nur durch die Dienststellungsinhaber. Wird die Dienststellung nicht mehr ausgeübt, sind die Tätigkeitsabzeichen abzulegen. 5.6 Ärmelabzeichen werden links 11 cm unterhalb der Ärmelnaht und Tätigkeitsabzeichen rechts am Unterarm des Dienstrocks und des Dienstmantels 5 cm oberhalb der Ärmelkante getragen. 5.7 Die Ärmelabzeichen sind einheitlich 75 mm breit und 95 mm hoch. Der Radius des unteren Teils des Ärmelabzeichens ist: a) bis zum Dienstgrad Erster Hauptlöschmeister und für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in karmesinrot, b) bis zum Dienstgrad Gemeinde-, Stadt-, Amtsbrandmeister und für den gehobenen feuerwehr-technischen Dienst in Silber, c) bis zum Dienstgrad Landesbranddirektor und für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst in Gold zu gestalten. 6 Tragen von Mützenabzeichen 6.1 Mützenabzeichen an der Schirmmütze sind aus messingfarbigem Metall mit rotem Landesadler zu tragen. 6.2 Am Barett und Schiffchen wird das Emblem aus blauem Stoff, Eichenlaub goldfarbig und rotem Landesadler, Helm, Strahlrohr und Feuerwehrbeil in Silber (67 mm breit, 47 mm hoch) getragen. 7 Inkrafttreten/Außer-Kraft-Treten Der Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und am 31. Dezember 2015 außer Kraft. Im Auftrag gez. Storbeck Anlage Abbildung der Dienstgradabzeichen im Brandschutz des Landes Brandenburg
8 Anlage Abbildung der Dienstgradabzeichen im Brandschutz des Landes Brandenburg Die ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher Feuerwehren Lfd.-Nr. Dienstgrad Dienstgradabzeichen 1 Feuerwehrmannanwärter/ Feuerwehrfrauanwärterin 2 Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau Oberfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrfrau Hauptfeuerwehrmann / Hauptfeuerwehrfrau Löschmeister / Löschmeisterin Oberlöschmeister / Oberlöschmeisterin Hauptlöschmeister / Hauptlöschmeisterin 8 Erster Hauptlöschmeister / Erste Hauptlöschmeisterin Brandmeister / Brandmeisterin Oberbrandmeister / Oberbrandmeisterin Hauptbrandmeister / Hauptbrandmeisterin Erster Hauptbrandmeister / Erste Hauptbrandmeisterin Gemeinde-, Stadt-, Amtsbrandmeister/ Gemeinde-, Stadt-, Amtsbrandmeisterin Seite 7 von 9
9 Die Angehörigen im feuerwehrtechnischen Dienst Lfd. Nr. Dienstgrad Dienstgradabzeichen 1 Brandmeisteranwärter / Brandmeisteranwärterin 2 Brandmeister / Brandmeisterin 3 Oberbrandmeister / Oberbrandmeisterin 4 Hauptbrandmeister / Hauptbrandmeisterin 5 Hauptbrandmeister / Hauptbrandmeisterin 6 Brandoberinspektoranwärter / Brandoberinspektoranwärterin (Vorbereitungsdienst) Brandinspektor / Brandinspektorin (nur für Aufstiegsbeamte) 7 Brandoberinspektor / Brandoberinspektorin 8 Brandamtmann / Brandamtfrau 9 Brandamtsrat / Brandamtsrätin 10 Brandoberamtsrat / Brandoberamtsrätin 11 Brandreferendar / Brandreferendarin 12 Brandrat / Brandrätin 13 Oberbrandrat / Oberbrandrätin 14 Branddirektor / Branddirektorin 15 Leitender Branddirektor / Leitende Branddirektorin Seite 8 von 9
10 Kreisbrandmeister und Landesbranddirektor sowie deren Stellvertreter Lfd. Nr. Funktion Dienstgradabzeichen 1 Stellv. Kreisbrandmeister / Stellv. Kreisbrandmeisterin 2 Kreisbrandmeister / Kreisbrandmeisterin 3 Stellv. Landesbranddirektor / Stellv. Landesbranddirektorin 4 Landesbranddirektor / Landesbranddirektorin Seite 9 von 9
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