DER ANTRAG AUF ABLEISTUNG VON ÜBERSTUNDEN. Situationen, in denen der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden verlangen kann

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1 DER ANTRAG AUF ABLEISTUNG VON ÜBERSTUNDEN Manchmal müssen Arbeitnehmer länger arbeiten, als im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. In solchen Situationen stellt sich die Frage nach Überstunden. Kann ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer immer die Ableistung von Überstunden verlangen oder gibt es gesetzliche Grenzen? Die folgenden Ausführungen sollen diese Fragen beantworten. Überstundenarbeit ist Arbeit, die die normale tägliche und wöchentliche Arbeitszeit überschreitet, welche entweder durch Gesetz oder durch die Parteien im Arbeitsvertrag (falls diese Grenzen geringer sind) festgelegt wurde. Beachten Sie bitte Folgendes: Nur die auf Antrag oder mit Genehmigung des Arbeitgebers geleisteten zusätzlichen Arbeitsstunden sind Überstunden. Die ständige Rechtsprechung sieht in der Tat vor, dass der Arbeitnehmer, der vom Arbeitgeber den Lohn verlangt, der den zusätzlichen Arbeitsstunden entspricht, nicht nur den Nachweis erbringen muss, dass er die Überstunden tatsächlich geleistet hat [insbesondere durch Monatsübersichten der Stempeluhr (Berufungsgericht, 21. November 1991, Zahnlabor Reuter c/ferdinand)], sondern auch, dass er sie mit Zustimmung seines Arbeitgebers geleistet hat (Berufungsgericht, 12. März 1980, Arbeitsgericht 26. November 1992, N 3529/92 der Gerichtsrolle). Die Anwesenheit des Arbeitgebers am Arbeitsplatz zur gleichen Zeit wie der Arbeitnehmer, der den Anspruch auf Zahlung von Überstunden geltend macht, kann die Zustimmung des Arbeitgebers zur Leistung der Überstunden durch den genannten Arbeitnehmer erleichtern (Berufungsgericht, 24. Mai 2007, N der Gerichtsrolle). Aus der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers geht grundsätzlich hervor, dass er die Leistung von Überstunden beschließen kann. Demnach kann ein Arbeitnehmer, der die Leistung von Überstunden ablehnt, unter Umständen entlassen werden. (Beispiel: Arbeitsgericht Luxemburg, 23 Mai 1990, N 1897/90 der Gerichtsrolle.) Der Gesetzgeber hat jedoch Situationen und Möglichkeiten begrenzt, bei denen ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer die Ableistung von Überstunden verlangen kann. Um auf Überstunden zurückzugreifen, muss der Arbeitgeber zudem ein besonderes Verfahren beachten. Situationen, in denen der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden verlangen kann Die Anweisung von Überstunden ist auf folgende außerordentliche Situationen begrenzt: - um den Verlust leicht verderblicher Stoffe zu unterbinden oder die Gefährdung des technischen Ergebnisses der Arbeit abzuwenden; 276

2 Vorlage 30 - um besondere Arbeiten zuzulassen, wie die Aufstellung von Inventuren und Bilanzen, die Termin- und Liquidationsarbeiten und die Rechnungsabschlüsse; - in Sonderfällen, in denen das nationale Interesse dies erfordert, und bei Ereignissen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen; - wenn Arbeiten zur Bewältigung eines eingetretenen oder drohenden Unfalls durchgeführt werden; - wenn dringliche Arbeiten an den Maschinen oder den Betriebseinrichtungen vorzunehmen sind oder wenn höhere Gewalt vorliegt, jedoch nur soweit es erforderlich ist, um eine ernsthafte Störung des regelmäßigen Betriebes zu unterbinden. Notwendigkeit einer vorherigen Mitteilung oder Genehmigung Die Ableistung von Überstunden unterliegt in folgenden drei Fällen einem Mitteilungs- oder Genehmigungsverfahren: - um den Verlust leicht verderblicher Stoffe zu unterbinden oder die Gefährdung des technischen Ergebnisses der Arbeit abzuwenden; - um besondere Arbeiten zuzulassen, wie die Aufstellung von Inventuren und Bilanzen, die Termin- und Liquidationsarbeiten und die Rechnungsabschlüsse; - in Sonderfällen, in denen das nationale Interesse dies erfordert, und bei Ereignissen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen. Zu diesem Zweck reicht der Arbeitgeber bei der Gewerbeinspektion einen begründeten Antrag ein, der die außergewöhnlichen Umstände belegt, die die Leistung von Überstunden rechtfertigen, und begründet, dass die Einstellung zusätzlicher Arbeitnehmer ausgeschlossen ist. Trifft dies nicht zu, ist der Antrag nicht zulässig. Das Ministerium für Arbeit hat in Zusammenarbeit mit der Gewerbeinspektion Formulare für die Mitteilung/Anträge zur Genehmigung von Überstundenarbeit entworfen. Die Formulare können von der Website unter der Rubrik Formulare Arbeitszeit heruntergeladen werden. Dem Antrag ist die Stellungnahme der Arbeitnehmervertretung beizufügen. Für Betriebe mit weniger als 15 Arbeitnehmern, die keine Personaldelegation haben, ist die Stellungnahme der von der Ableistung der Überstunden betroffenen Arbeitnehmer beizufügen. Im Falle einer befürwortenden Stellungnahme der Vertretung oder, in deren Ermangelung, der betroffenen Arbeitnehmer gilt die einfache Einreichung des Antrags als Genehmigung, ohne ausdrücklichen Beschluss der Gewerbeinspektion. Im Falle einer ablehnenden oder unklaren Stellungnahme entscheidet der Arbeitsminister auf der Grundlage der von der Gewerbeinspektion und vom Arbeitsamt zu erstellenden Berichte. Keine Mitteilung oder Genehmigung für Überstunden ist jedoch erforderlich: - wenn Arbeiten zur Bewältigung eines eingetretenen oder drohenden Unfalls durchzuführen sind; 277

3 - wenn dringliche Arbeiten an den Maschinen oder den Betriebseinrichtungen vorzunehmen sind oder wenn höhere Gewalt vorliegt, jedoch nur soweit es erforderlich ist, um eine ernsthafte Störung des regelmäßigen Betriebes zu verhindern. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber die Gewerbeinspektion informieren, unter Angabe der Gründe, die zur Ableistung von Überstunden führten. Falls sich die Überstunden zur Erledigung der oben genannten Arbeiten auf mehr als drei Tage pro Monat verteilen, ist dennoch das Genehmigungs- oder Mitteilungsverfahren einzuhalten. Begrenzung der Überstundenzahl Die Zahl der Überstunden darf nicht mehr als 2 Stunden pro Tag betragen. Diese Begrenzung gilt nicht für Fälle, in denen keine vorherige Mitteilung oder Genehmigung erforderlich ist. Die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, einschließlich der Überstunden, darf auf keinen Fall mehr betragen als: - 10 Stunden pro Tag und - 48 Stunden pro Woche. Diese Zahlen stellen nämlich absolute Grenzwerte im Bereich der Arbeitszeit dar. Ausgleich für die Ableistung von Überstunden Das Gesetz vom 13. Mai 2008 zur Einführung des Einheitsstatutes verankerte ab dem 1. Januar 2009 den Grundsatz des Ausgleichs von Überstunden durch Ruhezeiten, die mit eineinhalb Stunden pro geleisteter Überstunde vergütet werden. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit zur Buchung der Überstunden mittels des vorhergenannten Zuschlages auf ein Arbeitszeitkonto eingeführt. Die Modalitäten dieses Arbeitszeitkontos können durch den geltenden Kollektivvertrag oder jede andere Vereinbarung zwischen Sozialpartnern auf geeigneter Ebene festgelegt werden. Falls dieser Ausgleich oder diese Buchung auf einem Arbeitszeitkonto nicht möglich ist, wird die Überstunde jedes Arbeitnehmers künftig in einer Höhe von 140% vergütet; darauf fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an (Grundvergütung + beitragsfreie Zuschläge). Die Befreiung von Sozialabgaben gilt sowohl für den Arbeitnehmer- als auch für den Arbeitgeberanteil; die Beiträge für Sachleistungen fallen für die Überstunde ohne Zuschlag (d. h. Grundtarif) weiterhin an (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Ferner sei darauf hingewiesen, dass die Bedingungen für die Vergütung von Überstunden nicht für Arbeitnehmer gelten, die als leitende Angestellte tätig sind. Als leitende Angestellte gelten Arbeitnehmer, die zwei Voraussetzungen erfüllen: - Sie beziehen unter Berücksichtigung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Zeit eine wesentlich höhere Vergütung als in der Privatwirtschaft Beschäftigte, für die ein Kollektivvertrag oder eine andere Staffelvereinbarung gilt, - Diese Vergütung stellt die Gegenleistung für eine echte Führungstätigkeit mit Personalverantwortung dar oder die betreffende Tätigkeit umfasst eine klar definierte 278

4 Vorlage 30 Weisungsbefugnis, ein hohes Maß an Unabhängigkeit in der Organisation der Arbeit und eine weitgehend freie Gestaltung der Arbeitszeit sowie insbesondere der Einteilung der Arbeitszeit. Der gegebenenfalls geltende Kollektivvertrag oder das nachrangige Abkommen können die Personalkategorien nennen, die als leitende Angestellte betrachtet werden und daher nicht den Überstundenregelungen unterliegen. Es ist aber Folgendes zu beachten: Jede Klausel eines Kollektivvertrages und eines individuellen Arbeitsvertrages, die vom geltenden Kollektivvertrag Arbeitnehmer ausschließt, die nicht alle Voraussetzungen gemäß der Definition eines leitenden Angestellten erfüllen, ist unwirksam. Überstunden im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrages Es sei daran erinnert, dass Teilzeitarbeitnehmer Arbeitnehmer sind, deren Wochenarbeitszeit geringer ist als die normale Arbeitszeit des Unternehmens. Diese Arbeitnehmer sind nicht zur Ableistung von Überstunden verpflichtet. Überstunden können nur im Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Teilzeitarbeitnehmer geleistet werden, und dies innerhalb der Grenzen und gemäß den im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen und Einzelheiten. Die Weigerung eines Teilzeitarbeitnehmers, Überstunden abzuleisten, stellt weder einen Grund für eine fristgerechte Kündigung durch den Arbeitgeber noch einen Grund für die Kündigung wegen schweren Verschuldens dar. Jede über die im Arbeitsvertrag vorgesehene Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunde gilt als Überstunde. Bei der Ableistung von Überstunden hat der Arbeitnehmer entweder Anspruch auf Ausgleichsruhezeit (jede gearbeitete Überstunde verleiht Anspruch auf eineinhalb Stunden vergütete Freizeit) oder wie oben dargelegt Anspruch auf einen Zuschlag von 40%. 279

5 Antrag auf Ableistung von Überstunden Der/die Unterzeichnete Name Vorname(n) Abteilung Tätigkeit beantragt die Ableistung von Überstunden am., den. Unterschrift des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin. Gewährt am Abgelehnt am Unterschrift des Verantwortlichen 280

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