Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom der EWR GmbH
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- Josef Bach
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1 Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom der EWR GmbH Preisblatt gültig ab dem Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer < h/a > h/a Leistungspreis Leistungspreis /kw a Ct/kWh /kw a Ct/kWh Mittelspannung 12,37 2,53 56,12 0,78 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 13,62 2,74 60,87 0,85 Niederspannung 20,37 3,69 75,88 1,47 Üblicherweise befinden sich die Entnahmestellen und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichung hiervon werden bei der Entnahme in Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 3 % auf die gemessene Leistung und Arbeit berücksichtigt. Durch einen Nachweis, dass verlustarme Transformatoren verwendet werden und kurze Abstände zur Messeinrichtung (Transformator Wandler < 10 m Leitungslänge) zur Ausführung kommen, kann ein individuell abweichender Aufschlag vereinbart werden. Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK- Aufschlag), jeweiliger Konzessionsabgabe sowie Umsatzsteuer. Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung Entnahmestellen mit einer im Jahresverlauf zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, bei denen im übrigen Abrechnungsjahr eine geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht (z.b. Kunden mit saisonalem Betrieb), können das Monatsleistungspreissystem vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes bei dem Netzbetreiber beantragen. Das gewählte Verfahren ist jeweils für ein Jahr gültig und kann nicht unterjährig gewechselt werden. Es erfolgt keine Bestpreisabrechnung.
2 Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung Netzreserve Reserveinanspruchnahme 0 h/a 200 h/a 200 h/a 400 h/a 400 h/a 600 h/a /kw a /kw a /kw a Mittelspannung 31,77 37,33 43,56 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 33,83 40,60 47,37 Niederspannung 51,16 61,40 71,63 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (KWK-Aufschlag und Konzessionsabgabe) sowie Umsatzsteuer. Entnahme ohne Lastgangzählung Haushaltsbedarf, Bedarf, gewerblicher Bedarf und sonstiger Bedarf Ohne Umsatzsteuer Arbeits- Grundpreis preis landwirtschaftlicher Mit Umsatzsteuer Arbeits- Grundpreis preis Ct/kWh Euro/a Ct/kWh Euro/a Entnahme ohne Leistungsmessung 5,24 30,00 6,24 35,70 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (KWK-Aufschlag und Konzessionsabgabe). Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen und sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Ohne Umsatzsteuer Mit Umsatzsteuer Ct/kWh Ct/kWh Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen 1,73 2,06 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (KWK-Aufschlag und Konzessionsabgabe).
3 Blindarbeit (Blindstrom) Ct/kVarh Blindarbeit (Blindstrom) 1,08 Die Blindarbeit (Blindstrom) wird je zusätzlich gelieferter kvarh für die Messperiode in Rechnung gestellt, in der die Blindarbeit mehr als 50 % der Wirkarbeit beträgt. Preise zzgl. Umsatzsteuer. Konzessionsabgabe Auf Basis der Konzessionsabgabenverordnung und unseres Konzessionsvertrages mit der Stadt Remscheid erheben wir folgende Konzessionssätze: RLM: Sondervertragsbereich 0,11 Ct/kWh SLP: Bereich allgemeine Tarife 1,99 Ct/kWh Schwachlastbereich 0,61 Ct/kWh.
4 Umlagen für das Jahr 2016 Letztverbrauchsgruppen nach 19 StromNEV neue Fassung. i.v.m. 9 KWK-G Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle. Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Umlage gemäß der entsprechenden Tabelle (s.u.). Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstiegen, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Umlage gemäß der entsprechenden Tabelle (s.u.). Letztverbrauchergruppe C*: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Umlage gemäß der entsprechenden Tabelle (s.u.). Umlage nach 19 StromNEV** Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C* ,378 Ct/kWh 0,050 Ct/kWh 0,025 Ct/kWh ** mit Beschluss vom (Az.EnVR 25/13) hat der BGH die Regelung zum Umlageverfahren in 19 Abs.2 StromNEV für nichtig erklärt. Allerdings hat sich der BGH darauf gestützt, dass eine Ermächtigungsgrundlage fehlt. Es wird erwartet, dass der Gesetzgeber sehr zeitnah eine solche schafft. Vor diesem Hintergrund wird die 19 StromNEV-Umlage von uns vorläufig weiter erhoben. Offshore-Haftungsumlage 17f EnWG Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C ,040 Ct/kWh 0,027 Ct/kWh 0,025 Ct/kWh Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C* ,445 Ct/kWh 0,040 Ct/kWh 0,030 Ct/kWh Um den reduzierten KWK-G Aufschlag nach Punkt c. berücksichtigen zu können, benötigt die EWR GmbH einen entsprechenden Nachweis oder ein durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer entsprechend testiertes Schreiben.
5 Umlage für abschaltbare Lasten (Mehrkosten nach 13 Abs. 4a und 4b EnWG) Die Umlage für abschaltbare Lasten wurde ab dem von Letztverbrauchern erhoben. Da die entsprechende Verordnung zum Jahresende 2015 ausgelaufen ist und für den Zeitraum ab momentan keine neue Verordnung vorliegt, erfolgt bis auf weiteres keine Erhebung einer Umlage für abschaltbare Lasten. Pönale für die Überschreitung der vereinbarten Netzanschlusskapazität* Leitungsüberschreitung /kwa Mittelspannung 16,00 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 14,00 Niederspannung 14,00 *Die Pönale wird dem jeweiligen Anschlussnutzer in Rechnung gestellt.
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