Erstellung eines Brandschutzkonzepts

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1 Fachblatt Erstellung eines Brandschutzkonzepts Stand: 04/2011 Feuerwehr Kassel Vorbeugender Brand- und Umweltschutz Tel Ansprechpartner: Andreas Rudolph Fax Wolfhager Str Kassel Internet:

2 Fachblatt - Erstellung eines Brandschutzkonzepts INHALT Inhalt 1 Einleitung und Allgemeines 2 2 Rechtliche Grundlagen des Brandschutzkonzeptes 3 3 Anwendungsbereich eines Brandschutzkonzeptes 5 4 Inhalte eines Brandschutzkonzeptes nach Bauvorlagenerlass 6 5 Zusammenfassung 13 6 Abkürzungsverzeichnis 14 Hinweis: Das Copyright für alle Inhalte (Texte, Grafiken, Tabellen, Fotos) in diesem Dokument liegt ausschließlich bei der Feuerwehr Kassel. Verwendung für Pressezwecke, Publikationen, das Internet oder in elektronischen Medien bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Feuerwehr Kassel. Entsprechende Anfragen sind zu stellen an: Feuerwehr Kassel Wolfhager Str Kassel Stand: 04/2011

3 Fachblatt - Erstellung eines Brandschutzkonzepts EINLEITUNG UND ALLGEMEINES Hinweise und Empfehlungen zum Inhalt und Ausgestaltung von Bauvorlagen entsprechend der Forderung des Bauvorlagenerlasses nach HBO für bauaufsichtliche Verfahren und die Genehmigungsfreistellung 1 Einleitung und Allgemeines Das kann doch wohl nicht war sein. Jetzt möchte ich endlich mal meinen Traum vom eigenen Verkaufsmarkt verwirklichen und schon bekomme ich wieder Auflagen, die meine Wünsche platzen lassen, sagt ein Bauherr, der gerade mit seinen eigenen Vorstellungen gescheitert ist. Eine zunehmende Anzahl von Bauwerken besitzen heutzutage immer größere und komplexere Ausmaße, bei denen es zu Abweichungen bezüglich der Bauordnungen und Vorschriften der Länder kommt. Oft werden auch die Anforderungen an die Gebäudesicherheit, speziell für den Bereich Brandschutz, unterschätzt. Mangelhafte Bauvorlagen führten oft zur Zurückweisung bzw. Verzögerung von Bauvorhaben. Aber, andererseits, ist es zu verantworten, gerade im Bereich der Sicherheit ein Auge zu zudrücken oder zu sparen? Vergessen wir nicht, zu welchen tragischen Ereignissen, die etliche Menschenleben gefordert haben, es in den letzten Jahren und Jahrzehnten gekommen ist. Aufwendige Ursachenermittlungen bzw. Recherchen ergaben leider oft, dass einige Unglücksfälle absolut vermeidbar waren, da in grober und teilweise fährlässiger Weise Vorschriften bei baulichen Anlagen nicht umgesetzt bzw. eingehalten wurden. Auf Grund der Vielzahl von Gebäuden mit unterschiedlichster Nutzung, ist es besonders wichtig, ein Brandschutzkonzept zu erstellen, um den heutigen brandschutztechnischen Anforderungen gerecht zu werden [6]. In dieser Ausarbeitung sollen Hinweise und Empfehlungen zum Inhalt und zur Ausgestaltung von Bauvorlagen, speziell Brandschutzkonzepte, gegeben und erläutert werden Stand: 04/2011

4 Fachblatt - Erstellung eines Brandschutzkonzepts RECHTLICHE GRUNDLAGEN DES BRANDSCHUTZKONZEPTES 2 Rechtliche Grundlagen des Brandschutzkonzeptes Im Rahmen des Baurechtes ist der Bund im eigentlichen Sinne für die Gesetzgebung zuständig. Durch eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern wurden die Gesetzgebungszuständigkeiten auf die Bundesländer unter der Voraussicht übertragen, dass die Länder eine einheitliche und umfassende Regelung finden. Hieraus entstand die Musterbauordnung (MBO) mit der entsprechenden Musterbauordnungskommission der Bundesländer. Darauf folgend wurden auf dieser Grundlage die Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen erarbeitet und erstellt. Um eine entsprechende Rechtslage zu schaffen, die der Bauaufsicht eine Tätigkeitsgrundlage und Befugnisse bieten, wurde die Bauordnung (BauO) als Gesetz erlassen. Das Bauordnungsrecht bietet die Möglichkeit, im Einzelfall von (materiellen) Anforderungen abzuweichen, wenn das geforderte Schutzziel auf andere Weise ebenfalls erreicht wird. Zu beachten wäre noch, dass sich Einzelanforderungen und Baubestimmungen im Bauordnungsrecht der einzelnen Bundesländer unterscheiden können. Die allgemeinen Schutzziele der Bauordnung sind: Vorbeugung der Entstehung eines Brandes Vorbeugung der Ausbreitung von Feuer und Rauch Rettung von Menschen und Tieren Wirksame Löscharbeiten. In der Hessischen Bauordnung, kurz HBO, werden in Grundzügen die Abwicklung der bauaufsichtlichen Verfahren sowie der Bereich der Bauvorlagen geregelt. Zur weiteren Konkretisierung und als Hilfestellung zur Hessischen Bauordnung, speziell auch für das Brandschutzkonzept, ist der Bauvorlagenerlass [4] entstanden, Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Referat VII 1: Allgemeine Bauangelegenheiten und Bauaufsicht Stand: 04/2011

5 Fachblatt - Erstellung eines Brandschutzkonzepts RECHTLICHE GRUNDLAGEN DES BRANDSCHUTZKONZEPTES In 45 Abs. 2 Nr. 21 HBO wird eine Aussage über Anforderungen an bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung getätigt. Hieraus ergeben sich die [3] Pflicht, ein Brandschutzkonzept vorzulegen, dessen Inhalt sowie auf die Qualifi kation der Aufstellerin oder des Aufstellers. In der Anlage 2, Ziffer 7, zum Bauvorlagenerlass vom 22. August 2002, Hinweise und Empfehlungen zum Inhalt und zur Ausgestaltung von Bauvorlagen für bauaufsichtliche Verfahren und Genehmigungsfreistellung nach 56 HBO, erscheinen konkretere Angaben über den Brandschutz und Brandschutzkonzepte: Das Brandschutzkonzept ( 45 Abs. 2 Nr. 21 HBO) ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Es ist bei Sonderbauten ( 2 Abs. 8 HBO) anzuwenden; kann aber auch bei anderen Vorhaben, soweit erforderlich und möglich, zu Grunde gelegt werden. Darüber hinaus werden in der Richtlinie 01/01 [9], von der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.v., kurz vfdb-richtlinie, ebenfalls Hinweise und Hilfestellungen zur Erstellung von Brandschutzkonzepten gegeben. Bei einigen Gebäudearten, so genannten Sonderbauten nach 2 Abs. 8 HBO, z.b. bei Verkaufsstätten, Versammlungsstätten oder auch Industriebauten, benötigt man Gesamtkonzepte [3]. Sie setzen sich aus mehreren Einzelkonzepten zusammen, um den entsprechend erhöhten Sicherheitsstandard (z.b. bei erhöhter Anzahl und Art der nutzenden Personen in Verkaufsstätten) zu gewährleisten. Gerade hier ist eine Verschmelzung von verschiedenen Rechtsgrundlagen und Vorschriften zum Erreichen der Schutzziele des Baurechts unumgänglich. Industriebauten sind Gebäude mit gewerblichen-industrieller Nutzung. Sie werden als Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung angesehen und fallen unter den Geltungsbereich der Industriebaurichtlinie (IndBauRL) Stand: 04/2011

6 Fachblatt - Erstellung eines Brandschutzkonzepts ANWENDUNGSBEREICH EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES 3 Anwendungsbereich eines Brandschutzkonzeptes Brandschutzkonzepte dienen dazu, entsprechende Vorgaben und Forderungen für den vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz in Form eines Sicherheitsnachweises zu erbringen. Vorrangig sollen durch geeignete Brandschutzmaßnahmen (Schutzziele) die Entstehung von Bränden verhindert, bzw. erkannt und bekämpft sowie dessen Ausbreitung begrenzt werden. Nach der vfdb-richtlinie 01/01 ist der Anwendungsbereich eines Brandschutzkonzeptes wie folgt beschrieben: Der Bauherr/Betreiber des Gebäudes wendet das Brandschutzkonzept an als Grundlage bei: der Planung des Gebäudes, der Nutzung des Gebäudes, der Organisation des betrieblichen Brandschutzes, der Ausbildung der Mitarbeiter und der Planung von Umbauten und Nutzungsänderungen. Es dient als Grundlage: für die bauaufsichtliche Beurteilung/Genehmigung, für die Fachplanung, Bauausführung und Koordination von Gewerke, für die Abnahme und die wiederkehrenden Prüfungen, für die privatrechtliche Risikobeurteilung, für die Brandsicherheitsschauen und für die Einsatzplanung der Feuerwehr Stand: 04/2011

7 INHALTE EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES NACH BAUVORLAGENERLASS 4 Inhalte eines Brandschutzkonzeptes nach Bauvorlagenerlass Im Rahmen der sicherheitstechnischen Gesamtbewertung von Gebäuden bzw. baulichen Anlagen muss ein Brandschutzkonzept grundsätzlich inhaltliche Angaben über den vorbeugenden, anlagentechnischen, betrieblichorganisatorischen sowie abwehrenden Brandschutz enthalten. Entsprechend der Ziffer 7 des Bauvorlagenerlasses werden nachfolgende Angaben gefordert [4]: Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Unter dem Begriff Flächen für die Feuerwehr werden Zu- oder Durchgänge, Feuerwehrzufahrten oder Feuerwehrdurchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen auf nicht öffentlichen Verkehrsflächen verstanden. Weitere Erläuterungen und Angaben zur Bemessung sind aus 5 HBO und der DIN zu entnehmen. Ein Nachweis der erforderlichen Löschwasserversorgung, Löschwassermenge sowie der Hydrantenpläne mit Darstellung (DVGW Arbeitsblatt W 405) Zur Ermittlung des Löschwasserbedarfs für bebaute Flächen werden die Mindestwerte aus der DVGW Arbeitsblatt W 405, Tabelle aus Anhang 1, empfohlen. Für Objekte mit einem erhöhtem Brandrisiko oder Personenrisiko kann ein höherer Löschwasserbedarf erforderlich sein. Zur Löschwasserentnahme aus dem Trinkwassernetz werden Hydranten eingesetzt. Deren Ausführung wird nach DVGW Arbeitsblatt W 331/I-VII geregelt Stand: 04/2011

8 INHALTE EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES NACH BAUVORLAGENERLASS Bemessung, Lage und Anordnung der Löschwasser-Rückhalteanlagen (LöRüRL) Die Löschwasserrückhaltung bezieht sich auf wassergefährdende Stoffe. Die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL) regelt die Bemessung der Löschwasser-Rückhalteanlagen, z.b. für kontaminiertes Löschwasser. Das System der äußeren und der inneren Abschottungen in Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte sowie das System der Rauchabschnitte mit Angaben über die Lage und Anordnung und zum Verschluss von Öffnungen in abschottenden Bauteilen Eine wichtige bauliche Brandschutzmaßnahme ist die Bildung von Brandabschnitten durch Abschottung. Brandabschottungen (z.b. Feuerschutzabschlüsse oder feuerwiderstandsfähige Wände und Decken) haben die Aufgabe, eine Ausweitung bzw. Ausdehnung von Bränden zu verhindern. Rechtliche Grundlagen sind u.a. aus IndBauRL (insbesondere zu Brandbekämpfungsabschnitten), der HBO sowie der DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen) zu entnehmen. Lage, Anordnung, Bemessung (ggf. durch rechnerischen Nachweis) und Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Baugrundstück und in Gebäuden mit Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung, zu automatischen Schiebetüren und zu elektrischen Verriegelungen von Türen Die gesetzlichen Vorgaben sehen zwei voneinander unabhängig nutzbare Rettungswege vor, wobei ein Rettungsweg die Anleitermöglichkeit der Feuerwehr sein kann. Die Ausführung muss sich nach der Nutzung, Einrichtung, Grundflächen der Räume sowie der Anzahl der üblicherweise anwesenden Personen richten. Rechtliche Grundlagen bilden hier u. a. ArbStättV, MBO, IndBauRLL und die entsprechenden objektbezogenen Vorschriften. Die Kennzeichnung von Rettungswegen ist gemäß Bauordnung und VBG 125 auszuführen Stand: 04/2011

9 INHALTE EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES NACH BAUVORLAGENERLASS Nachweis über die Nutzbarkeit der Rettungswege im Brandfall; Angabe der Lauflinie und Länge der Lauflinie Grundsätzlich müssen Rettungswege im Rahmen der Nutzbarkeit u.a. rauchfrei bleiben (DIN 18095), frei von Brandlasten und immer benutzbar sein. Bei der Bemessung der Lauflinie ist nur der tatsächliche Weg (keine Luftlinie) maßgeblich. Die maximale Rettungsweglänge beträgt nach MBO 35 m. Weitere objektspezifische Vorschriften (z.b. IndBauRL, VStättVO, VkVO, ArbStättV) sind zu beachten. Die höchstzulässige Zahl der Nutzer der baulichen Anlage In der VStättVO und VkVO werden nähere Angaben darüber gemacht. Grundsätzlich sollte die (höchstzulässige) Zahl der Nutzer einer baulichen Anlage im Verhältnis mit den Sicherheitseinrichtungen (z.b. Rettungswege, Rettungswegbreite, Zahl der Ausgänge) stehen. Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen, insbesondere der Leitungsanlagen, ggf. mit Angaben zum Brandverhalten im Bereich von Rettungswegen (Muster-Leitungsanlagenrichtlinie) Haustechnische Anlagen und Leitungsanlagen müssen so beschaffen sein, dass die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch, insbesondere Im Verlauf oder Bereich von Rettungswegen, verhindert wird. Nähere Angaben und Gestaltungsgrundlagen werden in der MBO, MLAR, DIN 4102 und den Prüfnormen DIN-VDE-Bestimmungen ausgeführt. Lage und Anordnung der Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung Lüftungsanlagen müssen betriebssicher und brandsicher gestaltet sein. Eine Übertragung von Feuer und Rauch muss bei Durchführungen durch (feuerbeständige) Wände und Decken auf jeden Fall verhindert werden. Vorgaben zur Lage, Anordnung und Ausführung von Lüftungsanlagen lassen sich aus der MLüAR, DIN 18017, DIN 4102 sowie der MBO entnehmen Stand: 04/2011

10 INHALTE EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES NACH BAUVORLAGENERLASS Lage, Anordnung und Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Eintragung der Querschnitte bzw. Luftwechselraten sowie der Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen Bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ist eine entsprechende Berechnung nach DIN durchzuführen. Die notwendigen Auslösestellen sind festzulegen und in die Grundrisspläne einzutragen. Weitere Hinweise sind auch der VdS- Richtlinie 2098 zu entnehmen. Die Alarmierungseinrichtungen und die Darstellung der elektro-akustischen Alarmierungsanlage (ELA-Anlage) Alarmierungseinrichtungen (Alarmierungsanlagen, Gefahrenmeldeanlagen) haben die Aufgabe, Gefahren in ihrer Entstehung zu detektieren, zu analysieren und entsprechend des Gefahrenpotentials zu melden. Im Merkblatt Alarmierungseinrichtungen, Hinweise für Planung und Ausführung, vom Fachausschuss Brandschutz beim Hessischen Ministerium des Innern und Sport, sind einige Grundlagen aufgeführt. Weitere Quellen sind u. a. BGR 134, DIN , DIN VDE 0833 sowie ggf. MVkVO, SchulBauR. Lage, Anordnung und ggf. Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung (wie Feuerlöschanlagen, Steigleitungen, Wandhydranten, Feuerlöschgeräte) mit Angaben zu Schutzbereichen und zur Bevorratung von Sonderlöschmitteln Zur Durchführung der Brandbekämpfung sind entsprechend geeignete Anlagen, Einrichtungen und Geräte vorzusehen. Die erforderlichen Löschmittel bzw. Löschmitteleinheiten richten sich nach der Brandgefährdung sowie Größe des Objekts. Hinweise dazu sind u.a. in den BGR 133 (Feuerlöscher), DIN und DIN EN 671 (Wandhydranten), DIN (Kleinlöschanlagen) sowie in den entsprechenden VdS-Pubklikationen zu finden. Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur Bemessung und zur Lage und brandschutztechnischen Ausbildung des Aufstellraumes, der Ersatzstrom Stand: 04/2011

11 INHALTE EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES NACH BAUVORLAGENERLASS versorgungsanlagen (Batterien, Stromerzeugungsaggregate) und zum Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen Sicherheitsstromversorgungsanlagen sind Ersatzstromversorgungsanlagen, die speziell der Versorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen in Gebäuden besonderer Art und Nutzung dienen. Unter den Begriff Ersatzstromversorgungsanlagen fallen Ersatzstromerzeuger, wie z.b. Generatoren (Dieselmotoren) oder Batterien. Bei der Ausführung sind die DIN VDE 0107/0108 zu beachten. Aufzugsanlagen mit Evakuierungsschaltung Aufzugsanlagen dürfen im Brandfall nicht benutzt werden, entsprechend ist ein Hinweis anzubringen. Des Weiteren müssen Aufzugsanlagen, die der Personenförderung dienen, bei Ausfall der Stromversorgung selbsttätig in das Eingangsgeschoss fahren (Evakuierungsschaltung). Lage und Anordnung von Brandmeldeanlagen mit Unterzentralen und Feuerwehrtableaus, Auslösestellen Die Brandmeldeanlage (BMA) dient als Fernmeldeanlage zum Melden von Brandgefahren in Objekten. Sie besteht aus Brandmeldern und Brandmelderzentrale. Um im Einsatzfall für die Feuerwehr einen gewaltfreien Zugang zum Objekt zu gewährleisten, ist ein Schlüsseldepot anzulegen. Entsprechende Laufkarten, zur Orientierung für Einsatzkräfte, sind griffbereit an der BMA zu halten.die Ausführung der BMA ist entsprechend nach der DIN EN 54, DIN 14675, DIN (Bedienfeld), DIN VDE 0100/0800/ 0833, VdS 2095 (Planungsrichtlinie), unter Berücksichtigung der DIN 14096, umzusetzen. Feuerwehrpläne Der Feuerwehrplan (Objektplan) dient der Feuerwehr zur besseren Orientierung im Einsatzfall und sollte daher alle maßgeblichen Angaben zum Objekt (Hinweis auf besondere Gefahren, Brandabschnitte, Angriffs- und Rettungswege usw.) enthalten. Der Feuerwehrplan sollte nach DIN ausgeführt werden Stand: 04/2011

12 INHALTE EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES NACH BAUVORLAGENERLASS Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen (wie Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr, Selbsthilfekräfte, Brandschutzordnung, Maßnahmen zur Räumung, Räumungssignale) Im Rahmen des betrieblichen und organisatorischen Brandschutzes sind alle notwendigen Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, die eine entsprechende brandschutztechnische Gefahrenabwehr sicherstellen. Je nach Objekt, sind die individuellen Vorschriften (VStättVO, VkVO usw.) zu beachten. Die Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen (A: für alle Personen, B: für Beschäftigte, C: für Brandschutzbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragte) und ist nach DIN anzufertigen. Angaben darüber, welchen materiellen Anforderungen der Hessischen Bauordnung oder in Vorschriften auf Grund der Hessischen Bauordnung nicht entsprochen wird und welche ausgleichenden Maßnahmen stattdessen vorgesehen werden Das Bauordnungsrecht (MBO) bietet die Möglichkeit, im Einzelfall von (materiellen) Anforderungen abzuweichen, wenn das geforderte Schutzziel auf andere Weise ebenfalls erreicht wird. In diesem Fall sind detaillierte Angaben und Nachweise zu erbringen, welche ausgleichenden Maßnahmen stattdessen umgesetzt wurden bzw. auf welchen Grundlagen die Abweichungen beruhen (HBO). Verwendete Rechenverfahren zur Ermittlung von Brandschutzklassen nach Methoden des Brandingenieurwesens Mit Hilfe von Berechnungsverfahren (u.a. Anforderungen an Bauteile und Baustoffe, Feuerwiderstandsdauer, Größe der Brandbekämpfungsabschnitte) nach DIN 18230, Teil 1 ff. Hieraus werden die Brandschutzklassen abgeleitet. Weitere Anforderungen und Informationen lassen sich aus der IndBauRL (Ziffer 7, Grundsätze des rechnerischen Nachweises) entnehmen Stand: 04/2011

13 INHALTE EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES NACH BAUVORLAGENERLASS Benennung der für den Brandschutz verantwortlichen Person, z.b. Bauleiter/Fachbauleiter oder den Brandschutzbeauftragten für den Betrieb eines Gebäudes. Für einige Einrichtungen (besondere Objektarten) ist eine Benennung zwingend vorgeschrieben. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind u. a. VkVO und VStättVO Stand: 04/2011

14 ZUSAMMENFASSUNG 5 Zusammenfassung Bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten zeichnen sich oft Schwierigkeiten ab. Es kann einerseits daran liegen, dass Bauherren/Architekten teilweise die notwendigen brandschutztechnischen Zusammenhänge fehlen oder einfacher auch, dass bei dem Dschungel an Rechtsvorschriften, der nötige Überblick schwer fällt. Andererseits könnte auch der (erhebliche) finanzielle Mehraufwand ein Grund sein. Wer kann oder will sich einen perfekten Brandschutz leisten? Oft werden dann Kompromisse geschlossen oder der goldene Mittelweg gewählt. Die Schadensereignisse (z.b. Brand im Flughafen Düsseldorf) zeigen, dass vorbeugende Brandschutzmaßnahmen von enormer Bedeutung sind. Oft wird hinterher gesagt, hätten wir doch bloß!? Gerade deshalb sind die erforderlichen Angaben im Brandschutzkonzept und dessen Umsetzung ein wichtiger Sicherheitsaspekt, um Schadensfälle soweit wie möglich zu begrenzen bzw. zu vermeiden. Der erschienene Bauvorlagenerlass verspricht eine Hilfestellungen zur Vereinfachung von bauaufsichtlichen Verfahren und dessen Abwicklung. Auch die jeweiligen Brandschutzämter stehen bezüglich Hilfestellungen und bei offenen Fragen gern zur Verfügung Stand: 04/2011

15 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 6 Abkürzungsverzeichnis Abl. ArbStättV BauO BGB BGR DIN DVGW GewO HBO IndBauR LBO LöRuRL MBO MLAR MLüAR (M)VkVO (M)VStättV SGB TÜV UVV VDE VDI VdS vfdb Amtsblatt Arbeitsstättenverordnung Bauordnung (der Länder) Bürgerliches Gesetzbuch Berufsgenossenschaftliche Regeln Deutsches Institut für Normung Deutscher Verein des Gas - und Wasserfaches e.v. Gewerbeordnung Hessische Bauordnung Industriebaurichtlinie Landesbauordnung Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie Musterbauordnung Musterleitungsanlagen-Richtlinie Musterlüftungsanlagen-Richtlinie (Muster)-Verkaufsstättenverordnung (Muster)-Versammlungsstättenverordnung Sozialgesetzbuch Technischer Überwachungsverein Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften Verband Deutscher Elektrotechniker Verein Deutscher Ingenieure VdS Schadenverhütung Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.v Stand: 04/2011

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