Manteltarif-Verträge [A] und -Weiterempfehlungen [B]:

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1 Seite der Anlage zum Info VERBAND 5 / 2004: Tarifsituation 2004 Tabelle 1: Tarifverträge / Tarifempfehlungen / Laufzeiten im LMM-Handwerk 2004 (Stichtag (sofern nicht anders angegeben): ) Tarifvertrag Tarifempfehlung von bis von bis Baden-Württemberg nein 7/2004 6/2005 Bayern 6/ /2005 nein Brandenburg / Berlin 10/ /2004 nein Hessen nein 7/2004 6/2005 nein in Anlehnung an VLT Brandenburg-Berlin Niedersachsen / HB 07/ /2006 nein NRW 04/ /2005 nein Rheinland-Pfalz (Innung KL) nein 8/2002 7/2005 Rheinland-Pfalz (Innung KO) nein 9/2003 Sachsen-Anhalt nein 07/2004 Schleswig-Holstein / HH nein 04/2004 Thüringen nein 04/ /2005 Anmerkungen: Manteltarif-Verträge [A] und -Weiterempfehlungen [B]: Bayern: seit 6/2001 (A) Brandenburg / Berlin: seit 01/1997 (A) ungekündigt Niedersachsen / HB: seit 1/1999 (A) ungekündigt, neue Fassung seit 7/2004 NRW: 01/1997 (A) Rheinland-Pfalz: 1980 (A), seitdem jährlich weiter empfohlen (B) Sachsen-Anhalt: seit 10/1991 (A) Schleswig-Holstein / HH: ja (A), vertraglos weiterempfohlen seit 1997 (B) Thüringen: von 1993 bis 1997 (A), seitdem in Nachwirkung (B) Aktuelle Vertragsergebnisse 2004 (erstmals gesondert abgefragt): Baden-Württemberg: Bayern: Hessen: Niedersachsen: NRW: Rheinland-Pfalz: Schleswig-Holstein/HH: Thüringen: Empfehlung: Ecklohn +1%; Urlaubs- / Weihnachtsgeld -50%; Lehrlingsvergütungen nicht erhöhen; Flexibilisierung mit Arbeitszeitkonten seit 7/2004: Altersvorsorgetarifvertrag (50 /Mon./AN) Empfehlung: Ecklohn +1%; Urlaubs- / Weihnachtsgeld -50%; Lehrlingsvergütungen nicht erhöhen neuer Entgeltrahmentarifvertrag (keine separaten Lohn-, Gehalts-, Auszubildendenverträge) mit Neueingruppierung in 9 Entgeltgruppen nach Qualifikation und Tätigkeit; Sonderzahlungstarifvertrag gekündigt; 13% der MA dürfen 40 Std./Woche arbeiten Tarifabschluss mit +1,5% (erst ab 12/2004, April bis Nov. Nullmonate, daher effektiv +0,5%); Lehrlingsvergütungen nicht erhöht, VL-Vertrag bis 04/2005 verlängert; Altersteilzeittarifvertrag überarbeitet Nullrunde Empfehlung: +1,2%; 5,- je Lehrjahr Nullrunde

2 Seite der Anlage zum Info VERBAND 5 / 2004: Tarifsituation 2004 Tabelle 2: Tarifliche Arbeits- und Urlaubszeiten / Urlaubsgeld / VL im maschinenmechaniker-handwerk 2004 (Stichtag (sofern nicht anders angegeben): ) Arbeitszeit Urlaubsgeld Weihnachtsgeld Urlaub Tage/Jahr Zus. Urlaub VL ( / Mon.) Std./ Woche % vom Monatsgeh. % vom Monatsgeh. Azubis Lebensj Lebensj. ab 30. Lebensj. Tage für Arb.nehm. Baden-Württemberg ) ) nein nein nein Bayern 38 Az: nein ) ) 28 4) 29 4) 1 4) 40,- 20,- Brandenburg / Berlin nein nein Hessen ) ) nein nein nein Mecklenburg-Vorp. 40 individuelle Vereinbarung Niedersachsen / HB 37 5) 70 6) nein nein 26,60 13,30 NRW bis 50 11) nein 26,59 13,29 Rheinland-Pfalz 38, ) nein 19,94 9,97 Sachsen-Anhalt nein nein nein Schleswig-Holst./HH 38, /40 9) 30 10) nein nein nein Thüringen nein nein nein Anmerkungen: 2) Arbeitstage (Mo Fr); nach Jugendschutzgesetz: unter 16 Jahre 25, unter 17 Jahre 23 und unter 18 Jahre 21 Arbeitstage 1) nach Betriebszugehörigkeit: 20% nach 6 Monaten, 30 % nach 12 Monaten, 40% nach 24 Monaten, 50% ab 36 Monaten 3) nach Betriebszugehörigkeit: 20% nach 12 Monaten, 30 % nach 24 Monaten, 40% nach 36 Monaten 4) altersunabhängig: 1. Kalenderjahr: 27 Tage; 2. Kalenderjahr: 28 Tage; 3. Kalenderjahr: 29 Tage; 4. Kalenderjahr: 30 Tage 5) Regelmäßige Wochenarbeitszeit ist 37 Tage; mit 13% aller Beschäftigten, mindestens mit 3, kann 40 vereinbart werden 6) ab 12 Monaten Betriebszugehörigkeit 7) Angaben aus Innung Koblenz 8) nach Betriebszugehörigkeit: 10% nach 6 Monaten, 30 % nach 12 Monaten, 40% nach 24 Monaten, 50% ab 36 Monaten 9) nach Betriebszugehörigkeit: ab 12 Monaten 30%, ab 5 Jahren 40% 10) über 18 Jahre alt 11) nach Betriebszugehörigkeit für Azubis

3 Seite der Anlage zum Info VERBAND 5 / 2004: Tarifsituation 2004 Tabelle 3: Regelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung in Tarifverträgen des maschinenmechaniker-handwerks 2004 Arbeitszeit Arbeitszeitflexibilisierungszeitraum Std./ Woche von (Std.) bis (Std.) Sonderregelungen Erntesaison Baden-Württemberg 40 Flexibilisierung mit Jahresarbeitszeitkonto empfohlen Bayern 38 Ausgleichszeitraum für Flexibilisierung wöchentlich ohne Zuschlag 1) Kalenderjahr max. 46 Brandenburg / Berlin 39 nein Hessen 40 Flexibilisierung mit Jahresarbeitszeitkonto empfohlen 40 Niedersachsen / HB 2) NRW Rheinland-Pfalz 38,5 Von 1. Juli bis 15. November täglich bis maximal 15 Stunden, wöchentlich jedoch maximal 48 Std. Ausdehnung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit bei saisonalen Spitzen bis zu max. 3 Monate mehrarbeitszuschlagsfrei i.d.r. 12 Monate, maximal 15 Monate 12 Monate Sachsen-Anhalt 3) 40 maximal 50 Stunden 6 Monate Schleswig-Holstein / HH 38,5 Thüringen 38 nein Anmerkungen: 1) zwischen 15. April und 15. Oktober 2) Arbeitszeitguthaben innerhalb des Ausgleichzeitraumes maximal ansammelbar bis zu 165, die Defizite bis maximal 100 Stunden 3) Angaben aus 2003

4 Seite der Anlage zum Info VERBAND 5 / 2004: Tarifsituation 2004 Tabelle 4: Tariflöhne 1) ( / Std.) im maschinenmechaniker-handwerk 2004 (Stichtag (sofern nicht anders angegeben): ) Ungelernte Angelernte 1. Gesellenjahr Ecklohn (Lohngruppe) weitere Tariflöhne (Lohngruppen) Baden-Württemberg 2) 8,90 9,00 9,80 10,40 10,90 11,50 12,00 - Bayern 3) 7,90 8,67 9,75 11,48 (5) 10,42 12,40 13,30 14,40 16,70 17,92 Brandenburg 6,33 (L1) 6,96 (L2) 7,75 (L3) 8,76 (L4) 9,21 (L5) 9,62 (L6) Hessen 2) 8,90 9,00 9,80 10,40 10,90 11,50 12,00 - in Anlehnung an VLT Brandenburg-Berlin Niedersachsen / HB 8,80 (1) 9,90 (2) 10,45 (3) 11,00 (4) 11,82 (5) 12,65 (6) 13,75 (7) 16,50 (8) 19,25 (9) NRW - 8,82 9,81 (L2) 11,27 (L2) 11,94 (L3) 12,55 (L4) Rheinland-Pfalz (Innung KL) 7,68 8,02 10,14 8,50 5) 9,20 5) 9,66 5) 11,05 5) Rheinland-Pfalz (Innung KO) 8,17 8,03 10,30 8,53 6) 9,29 6) 9,79 6) 11,27 6) Sachsen-Anhalt 7,90 (L7) 8,65 (L7) 8,77 (L8) 9,33 (L9) 10,27 (L10) Schleswig-Holstein / HH 7) 8,68 (L1) 9,77 (L3) 8,68 (L5) 10,85 (L5) 11,9 (L6) 11,94 (L7) 12,28 (L8) 13,02 (L9) 13,56 (L10) Thüringen 6,67 (L1) 7,00 (L2) 7,32 7,65 (L3/4) 7,99 (L5) 8,48 (L6) 9,30 (L7) Anmerkungen: 1) Durchschnitt für 20-jährige, ohne altersabhängige Zu- / Abschläge 2) keine Lohngruppen angegeben, Angaben beziehen sich auf: 2. Berufsjahr (9,80); 3. Berufsjahr (10,40); 4. Berufsjahr (10,90); qualifizierte Gesellen (11,50); Vorabeiter (12,00); Ecklohn nicht gesondert definiert 3) Entgelttarifvertrag mit 10 Entgeltgruppen 4) Entgelttarifvertrag mit Entgeltgruppen 1-9 (Azubis: Gruppe 0); Gruppendefinition passt nicht immer zu Spalte 5) Lohngruppendefinition: 2. Gesellenjahr (8,50); 3. Gesellenjahr (9,20); 4. Gesellenjahr (9,66); Vorarbeiter (11,05) 6) Lohngruppendefinition: 2. Gesellenjahr (8,53); 3. Gesellenjahr (9,29); 4. Gesellenjahr (9,79); Vorarbeiter (11,27) 7) Durchschnitt bei Personen über 22 Jahre

5 Seite der Anlage zum Info VERBAND 5 / 2004: Tarifsituation 2004 Tabelle 5: Tarifgehälter 1) ( / Monat) im maschinenmechaniker-handwerk 2004 (Stichtag (sofern nicht anders angegeben): ) kaufmännische Angestellte technische Angestellte Meister K1 K2 K3 K4 K5 K6 K7 T1 T2 T3 T4 T5 T6 T7 M1 M2 M3 Baden-Württemberg Bayern in neuen Entgeltgruppen 1-10 aufgegangen, s. Tabelle 4 Brandenburg / Berlin Hessen in Anlehnung an VLT Brandenburg-Berlin Niedersachsen / HB in neuen Entgeltgruppen 1-9 aufgegangen, s. Tabelle 4 NRW Rheinland-Pfalz (Innung KL) 2) Rheinland-Pfalz (Innung KO) Sachsen-Anhalt einordnen Schleswig-Holstein / HH 3) Thüringen Anmerkungen: 1) Durchschnittswerte für 25-jährige Personen mit 3-jähriger Betriebszugehörigkeit 2) Angaben auf glatte -Werte gerundet 3) Durchschnittswerte für Personen über 24 Jahren / ab 5. Tätigkeitsjahr

6 Seite der Anlage zum Info VERBAND 5 / 2004: Tarifsituation 2004 Tabelle 6: Azubis: Ausbildungsvergütungen ( / Monat), und Urlaubsgeld (%) für ) im maschinenmechaniker-handwerk (Stichtag (sofern nicht anders angegeben): ) 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr Urlaubsgeld (% der Monatsvergütung) Baden-Württemberg 2) Bayern nein Brandenburg / Berlin Hessen 2) in Anlehnung an VLT Brandenburg-Berlin Niedersachsen / HB NRW Rheinland-Pfalz (Innung KL) k.a. Rheinland-Pfalz (Innung KO) k.a. Sachsen-Anhalt k.a. Schleswig-Holstein / HH k.a. Thüringen Anmerkungen: 1) für kaufmännische wie gewerbliche Auszubildende 2) für gewerbliche Auszubildende, im 1. Lehrjahr nicht bei Besuch der Berufsfachschule

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