EU-FONDS INFOBRIEF. der EU-Fondsverwaltung für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
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- Kevin Fleischer
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1 Asyl-, Migrations-, Integrationsfonds EU-FONDS INFOBRIEF 7. März 2016 Ausgabe 01/2016 EU-Fonds: Asyl-, Migrationsund Integrationsfonds (AMIF) Mit diesem Informationsschreiben unterrichtet die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über den jeweils aktuellen Stand der EU-Fondsverwaltung für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), der Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung aus dem AMIF (Aufforderung), der Auswahlverfahren für Projekte und der Vergabe von Fördermitteln aus dem AMIF sowie von Entscheidungen des Europäischen Parlamentes, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.
2 Inhalt 1 Umzug der EU-Zuständigen Behörde Aufforderung Hinweis zur Bearbeitung von Anträgen Verwendung von Formularen... 7 Seite 2
3 1 Umzug der EU-Zuständigen Behörde Die ist im Februar 2016 aus der Zentrale des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in die Liegenschaft in der Neumeyerstraße in Nürnberg umgezogen. Dies ist auch die neue Besuchsadresse. Hinweis: Die Postanschrift der EU-Zuständigen Behörde bleibt auch weiterhin die Frankenstraße 210, Nürnberg. Mit dem Umzug haben sich auch die Telefonnummern der Ansprechpartner geändert. Eine Liste der Ansprechpartner mit ihren jeweiligen neuen Telefonnummern finden Sie unter folgendem Link. Im Zuge des Umzugs kann es in Einzelfällen noch zu Verzögerungen hinsichtlich der Ausgangspost der EU-Zuständigen Behörde kommen. Die rechtzeitige Zustellung von Eingangspost ist in jedem Falle gewährleistet. 2 Aufforderung 2015 Die Frist zu Einreichung von Anträgen auf die Aufforderung 2015 lief am 16. Februar 2016 ab. Ausgeschrieben wurden rund 3 Mio. EURO verteilt auf einen Maßnahmenbereich im Spezifischen Ziel Asyl Verbesserung der Aufnahmebedingungen und der Information von Antragstellern und einen Maßnahmenbereich im Spezifischen Ziel Integration Erstintegration. Seite 3
4 Insgesamt gingen 164 Anträge bei der EU-Zuständigen Behörde ein, die sich wie folgt auf die Bundesländer (Sitz des Antragsstellers) verteilen: Land Anzahl Baden-Württemberg 8 Bayern 19 Berlin 19 Brandenburg 4 Bremen 5 Hamburg 9 Hessen 17 Mecklenburg-Vorpommern 6 Niedersachsen 14 Nordrhein-Westfalen 38 Rheinland-Pfalz 5 Saarland 2 Sachsen 9 Sachsen-Anhalt 3 Schleswig-Holstein 2 Thüringen 4 Summe 164 Bezogen auf die Maßnahmenbereiche der einzelnen Spezifischen Ziele stellt sich die Aufteilung wie folgt dar: Spezifisches Ziel Asyl 74 Verbesserung der Aufnahmebedingungen und der Information von Antragstellern Spezifisches Ziel Integration 88 Erstintegration ohne Angabe 2 Seite 4
5 Die im Rahmen der Aufforderung 2015 ausgeschriebene Summe von rund 3 Mio. EURO wurde um ein vielfaches überzeichnet. Die Überzeichnung stellt sich wie folgt dar: Spezifisches Ziel Ausgeschriebene Beantragte Summe Maßnahmenbereich Summe (gerundet) (gerundet) Spezifisches Ziel Asyl und 2,9 Mio. EURO 43 Mio. EURO Spezifisches Ziel Integration Zum aktuellen Verfahrensstand: Im Laufe der KW 09/2016 sollten die Eingangsbestätigungen an die Träger versandt worden sein. Sodann schließt sich die formelle Antragsprüfung an, bevor die Anträge materiell bewertet werden. Im Rahmen der Antragsprüfung wird auch das sogenannte Beteiligungsverfahren durchgeführt. Hierfür werden die beteiligten Bundesministerien (das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Bundesministerium des Innern), die Bundesländer, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge sowie die zuständigen Fachabteilungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge um eine Stellungnahme zu den Anträgen gebeten. Diese Stellungnahmen fließen dann in die Bewertung der EU-Zuständigen Behörde mit ein. Die beteiligten Stellen werden über die Details des Beteiligungsverfahrens gesondert informiert. Die ist bemüht, bis 01 Juli 2015 zumindest eine schriftliche Zusicherung zur Förderung der Projekte versenden zu können. Seite 5
6 3 Hinweis zur Bearbeitung von Anträgen Aufgrund der Aufgabenpriorisierung des Bundesamts und den daran anknüpfenden personellen Veränderungen, von denen auch die nicht verschont geblieben ist, kann es auf unbestimmte Zeit zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen. Dies betrifft sowohl Anträge auf die Aufforderung 2015, als auch die Projektbetreuung bereits genehmigter Anträge der Aufforderung Die Auszahlung von Mitteln und auch die Bearbeitung der Anträge der Aufforderung 2015 sollen priorisiert bearbeitet werden. Wir bitten Sie diesbezüglich um Ihr Verständnis. Seite 6
7 4 Verwendung von Formularen Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass zur Mittelanforderung, zum Nachweis von Arbeitszeiten, etc. ausschließlich die aktuellen Formulare auf den Internetseiten des Bundesamtes zu verwenden sind. Die jeweils aktuellen Formulare finden Sie hier. Hinweis: Eingereichte Formulare, die nicht den jeweils aktuellen Anforderungen entsprechen, werden von uns nicht bearbeitet. Hierdurch kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen. Im schlimmsten Fall führt die Verwendung alter Formulare dazu, dass Kosten als nichtförderfähig deklariert werden. Weitere Hinweise zu den EU-Fonds finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Impressum Herausgabedatum: März 2016 Herausgeber: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (AMIF) Verantwortlich: Carmen Schmudlach Ansprechpartner: Sören Schrader Postanschrift: Postfach Nürnberg Besuchsanschrift: Neumeyerstr Nürnberg Seite 7
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