1/5. Frauen erhalten deutlich niedrigere Betriebsrenten als Männer
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- Emil Gerstle
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1 1/5 Höhe der von und n bezogenen betrieblichen Rente erhalten deutlich niedrigere Betriebsrenten als Durchschnittliche Höhe der Bezüge von * und n * aus betrieblicher Alters- und Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in Deutschland (23 211), in Euro *bezogen auf über 64-jährige Bezieherinnen und Bezieher, ohne Heimbewohner/innen **abgeleitete Ansprüche; Angaben nur für, nicht für Witwer ausweisbar Datenquelle: TNS Infratest, ASID 23, 27, 211 Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 214 Durchschnittliche Höhe der Bezüge von * und n * aus betrieblicher Alters- und Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in Westdeutschland (23 211), in Euro * bezogen auf auf über 64-jährige Bezieherinnen und Bezieher, ohne Heimbewohner/innen **abgeleitete Ansprüche; Angaben nur für, nicht für Witwer ausweisbar Datenquelle: TNS Infratest, ASID 23, 27, 211 Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 214
2 2/5 Höhe der von und n bezogenen betrieblichen Rente Durchschnittliche Höhe der Bezüge von * und n * aus betrieblicher Alters- und Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in Ostdeutschland (23 211), in Euro ** ** ** * bezogen auf auf über 64-jährige Bezieherinnen und Bezieher, ohne Heimbewohner/innen **Basis für die Berechnung zu gering Datenquelle: TNS Infratest, ASID 23, 27, 211 Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 214 Kurzanalyse Sofern Betriebsrenten beziehen, sind die Zahlbeträge dieser Renten deutlich niedriger als die der. Die in der Privatwirtschaft bezogenen Betriebsrenten der sind fast drei Mal so hoch wie die der. An den großen Geschlechterunterschieden hat sich seit 1986 in Westdeutschland nichts geändert. Die Betriebsrenten der sind im Zeitverlauf eher schneller gestiegen als die der. profitieren allerdings gegebenenfalls als Hinterbliebene von den Betriebsrenten ihrer Ehemänner. Die Zahlbeträge, die aus dieser Hinterbliebenenleistung erhalten, sind höher als die Zahlbeträge der eigenen Betriebsrenten der. In Ostdeutschland wo Betriebsrenten ein junges und seltenes Phänomen sind sind die Zahlbeträge aus den Betriebsrenten in der Privatwirtschaft sehr niedrig. Sie liegen bei den n bei der Hälfte des westdeutschen Wertes, bei den sogar noch darunter. Auch in Ostdeutschland erhalten rund dreimal so hohe Betriebsrenten wie. Im öffentlichen Dienst sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei den Zahlbeträgen aus der Zusatzversorgung zwar nicht ganz so groß wie in der Privatwirtschaft, gleichwohl erreichen in Ost- und Westdeutschland 211 nur weniger als zwei Drittel der Zusatzrentenhöhe der. Die Unterschiede bei der Höhe der Betriebsrenten sind auf die Dauer und die Höhe der Beitragszahlungen zurückzuführen. Geschlechterunterschiede bei den Entgelten wirken sich deshalb hier ebenso aus wie Geschlechterunterschiede bei der Beschäftigungsdauer. Weil sowohl niedrigere Entgelte beziehen als auch kürzere Beschäftigungszeiten aufweisen, sind ihre erworbenen Anwartschaften auf Betriebsrente in der Privatwirtschaft und Leistungen aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst entsprechend geringer.
3 3/5 Höhe der von und n bezogenen betrieblichen Rente Glossar : Eine betriebliche Altersversorgung (bav) liegt vor, wenn Arbeitgeber/innen den Beschäftigten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gilt als sogenannte zweite Säule der Alterssicherung und soll die durch die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Renten aufstocken. Im Todesfall wird die Betriebsrente wie die gesetzliche Rente behandelt, d.h. die Ehepartner haben einen Anspruch auf eine Betriebsrente/rente. Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist das größte betriebliche Altersversorgungssystem in Deutschland. Sie gilt für alle Beschäftigten bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie weiteren Arbeitgeber/inne/n, bei denen das öffentliche Tarifrecht angewandt wird. Potenzielle Empfänger/ innen sind Arbeiter/innen und Angestellte im öffentlichen Dienst und deren (1). Geregelt ist sie per Tarifvertrag. Durchgeführt wird sie über Zusatzversorgungskassen, die größte unter diesen ist die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Leistungen der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst konnten in den neuen Bundesländern erstmals 22 bezogen werden. Erst 1996 wurden für die neuen Bundesländer flächendeckende Tarifverträge abgeschlossen, die die Regelungen der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst auf die neuen Länder übertragen haben. (1) Die Witwe bzw. der Witwer einer versicherten Person hat Anspruch auf Betriebsrente (VBL-Satzung 38), wenn die Ehe mit dem oder der Verstorbenen im Zeitpunkt des Todes noch bestanden hat und die Witwe/der Witwer eine rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Datentabellen zu den Grafiken Durchschnittliche Höhe der Bezüge 1) aus betrieblicher Altersversorgung und Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in Deutschland (23 211), in Euro 2) 2) ) bezogen auf Personen ab 65 Jahre, ohne Heimbewohnerinnen und -bewohner 2) abgeleitete Ansprüche; Angaben nur für, nicht für Witwer ausweisbar Datenquelle: TNS Infratest, ASID 23, 27, 211 Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 214
4 4/5 Höhe der von und n bezogenen betrieblichen Rente Anteil der Rentnerinnen 1) und Rentner 1) mit betrieblicher Altersvorsorge und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst in Westdeutschland ( ), in Prozent 2) 2) ) bezogen auf Personen ab 65 Jahre, ohne Heimbewohnerinnen und -bewohner (1992 und 1995 mit Heimbewohnerinnen und -bewohnern) 2) abgeleitete Ansprüche; Angaben nur für, nicht für Witwer ausweisbar Datenquelle: TNS Infratest, ASID 23, 27, 211 Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 214 Durchschnittliche Höhe der Bezüge 1) aus betrieblicher Altersversorgung und Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in Ostdeutschland (23 211), in Euro 2) 2) 23 2) ) bezogen auf Personen ab 65 Jahre, ohne Heimbewohnerinnen und -bewohner 2) Basis für die Berechnung zu gering Datenquelle: TNS Infratest, ASID 23, 27, 211 Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 214 Methodische Anmerkungen Grundlage sind Befragungsdaten, die von Infratest Sozialforschung im Rahmen der ASID (Alterssicherung in Deutschland) erhoben wurden. 211 hat TNS Infratest Sozialforschung zum siebenten Mal nach 1986, 1992, 1995, 1999, 23 und 27 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine breit angelegte repräsentative Untersuchung zur Alterssicherung in Deutschland (ASID 211) durchgeführt. Die Studie ist konzipiert als Datenquelle, die Informationen zur Art und Höhe von Einkommen der Bevölkerung ab 55 Jahren auf der Personen- und Ehepartnerebene mit Angaben zu den Determinanten der Alterseinkommen verbindet. Die ASID 211 basiert auf einem geprüften Gesamtdatensatz von Personen. Die Angaben für die alten Länder schließen West- Berlin ein, während Ost-Berlin den neuen Ländern zugeordnet ist.
5 5/5 Höhe der von und n bezogenen betrieblichen Rente Bearbeitung: Dr. Peter Sopp; Dr. Alexandra Wagner Literatur (ASID 7) - Zusammenfassung wichtiger Untersuchungsergebnisse, Forschungsbericht Bd. 391/Z des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin 29. (ASID 7) - Tabellenband 1: Alte Länder, Forschungsbericht Bd. 391/aL des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin 29. (ASID 7) - Tabellenband 2: Neue Länder, Forschungsbericht Bd. 391/nL des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin 29. (ASID 7) -Tabellenband 3: Deutschland, Forschungsbericht Bd. 391/D des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin 29. (ASID 211). Zusammenfassender Bericht - Forschungsbericht Bd. 431/Z des Bundesministeriums für (ASID 211) - Tabellenband 1: Alte Länder, Forschungsbericht Bd. 431/AL des Bundesministeriums für (ASID 211) - Tabellenband 2: Neue Länder, Forschungsbericht Bd. 431/NL des Bundesministeriums für (ASID 211) - Tabellenband 3: Deutschland, Forschungsbericht Bd. 431/D des Bundesministeriums für (ASID 211) Methodenbericht, Forschungsbericht Bd. 431/M des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin 212.
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