ARBEITSVERTRAG für Arbeitnehmer im bayerischen Bäckerhandwerk

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1 ARBEITSVERTRAG für Arbeitnehmer im bayerischen Bäckerhandwerk Zwischen... (Name des Betriebs) in... (Straße, Platz) (Ort) (Telefon) im folgenden: Arbeitgeber und Herrn/Frau..., geb. am... wohnhaft in... (Straße, Platz) (Ort) (Telefon) im folgenden: Arbeitnehmer wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: Für das Arbeitsverhältnis gilt der Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des bayerischen Bäckerhandwerks in der jeweiligen Fassung. Die weiteren Tarifverträge für das bayerische Bäckerhandwerk gelten nur, sofern dies nachfolgend ausdrücklich vereinbart ist. 1 Inhalt und Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses Der Arbeitnehmer wird ab... als... eingestellt. (z.b. Bäcker/-in, Verkäufer/-in, Kfm. Büroangestellte) 2. (Nichtzutreffendes streichen) a) Die regelmäßige wöchentliche bzw. monatliche Arbeitszeit richtet sich soweit nachstehend unter Ziff. b) nichts anderes geregelt ist nach den Bestimmungen des jeweiligen Lohn- und Gehaltstarifvertrags für das bayerische Bäckerhandwerk. b) Abweichend von Ziff. a) beträgt die regelmäßige Arbeitszeit... Std. pro Woche bzw.... Std. pro Monat. 3. Die Festlegung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten erfolgt durch den Arbeitgeber und kann entsprechend den betrieblichen Bedürfnissen auch Sonn- und Feiertage einschließen. 4. Bei einer Einstellung als Betriebsleiter gilt zusätzlich folgendes (ggf. streichen): a) Dem Arbeitnehmer obliegt die handwerklich-technische Leitung des Betriebs. Als handwerklicher Betriebsleiter hat er insbesondere den handwerklich-technischen Ablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen. Er ist auch zur handwerklichen Mitarbeit verpflichtet. b) Der Arbeitgeber wird ermächtigt, den Arbeitnehmer als handwerklichen Betriebsleiter in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. c) Der Arbeitnehmer hat im Rahmen der handwerklich-technischen Leitung die uneingeschränkte Möglichkeit, den entscheidenden Einfluß auf den handwerklichen Betriebsablauf zu nehmen und ist befugt, diesbezüglich uneingeschränkt Weisungen zu erteilen. Herausgeber: Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk (0702)

2 - 2 - d) Den Arbeitsvertragsparteien ist bekannt, daß die Bestellung und Abberufung des handwerklichen Betriebsleiters unverzüglich der Handwerkskammer anzuzeigen ist. 5. Entsprechend 3 Ziff.4 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer des bayerischen Bäckerhandwerks (MTV) werden nach Ablauf der Probezeit folgende beiderseitigen Kündigungsfristen vereinbart (mind. 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats): Die Kündigungsfrist beginnt frühestens mit Arbeitsantritt zu laufen. 7. Nach 623 BGB bedürfen Kündigungen, Aufhebungsverträge und Befristungen der Schriftform. 8. Der Arbeitnehmer hat nach den betrieblichen Bedürfnissen des Arbeitgebers alle ihm zumutbaren Arbeiten zu erledigen, ggf. auch an auswärtigen Arbeitsorten, Arbeitsplätzen, Filialen etc. Das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer andere Aufgaben zu übertragen, wird auch durch eine langwährende Tätigkeit am selben Arbeitsplatz bzw. Arbeitsort nicht eingeschränkt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen sowie darüber hinaus bei dringenden betrieblichen Erfordernissen und Notfällen Überstunden bzw. Mehrarbeit zu leisten. 2 Vergütung 1. a) Der Arbeitnehmer erhält soweit nachstehend unter Ziff. 1. b) nichts anderes geregelt ist eine Arbeitsvergütung entsprechend Tarifgruppe... Ortsklasse... des Lohn- und Gehaltstarifvertrags für die Arbeitnehmer der bayerischen Bäckereien. Zusätzlich erhält er folgende über-/außertarifliche Zulage Pro Arbeitsstunde zur Zeit brutto... Pro Monat zur Zeit brutto... Die vorgenannte übertarifliche Vergütung wird freiwillig gewährt und ist widerruflich. Die übertarifliche Vergütung gilt nur bis zu einer Änderung des gegenwärtig gültigen Vergütungstarifvertrages. Sie kann jederzeit bei Erhöhung der tariflichen Vergütung oder Ortsklassenänderung oder bei einer Erhöhung der tariflichen Arbeitszeit angerechnet werden. Des weiteren werden folgende Sachbezüge (gem. amtl. Sachbezugswerte) gewährt: Wohnung (mtl.) zur Zeit brutto... Mahlzeiten pro Arbeitstag zur Zeit brutto... Mahlzeiten pro Monat zur Zeit brutto... Sonstige Leistungen (...) zur Zeit brutto b) Abweichend vom Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Arbeitnehmer der bayerischen Bäckereien gilt folgende Vergütungsvereinbarung: Vergütung pro Arbeitsstunde zur Zeit brutto... Vergütung pro Monat zur Zeit brutto... Sachbezüge (gem. amtl. Sachbezugswerte) Wohnung (mtl.) zur Zeit brutto... Mahlzeiten pro Arbeitstag zur Zeit brutto... Mahlzeiten pro Monat zur Zeit brutto...

3 - 3 - Sonstige Leistungen (...) zur Zeit brutto... 3 Arbeitsfähigkeit Der zu diesem Arbeitsvertrag gehörende Personalfragebogen ist wesentliche Grundlage dieses Vertrages. Unrichtige Angaben oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen stellen einen Grund zur Anfechtung oder fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar. Sofern der Arbeitnehmer den Personalfragebogen nicht ausgefüllt und dem Arbeitgeber unterzeichnet ausgehändigt hat, erklärt er hiermit, daß 1. er arbeitsfähig ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet und daß keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, durch die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder in wiederkehrenden Abständen eingeschränkt ist, bestehen. Bei Arbeitsantritt legt der Arbeitnehmer ein Gesundheitszeugnis vor (ggf. streichen). 1. sonstige Umstände, die der Arbeitsaufnahme oder der Tätigkeit des Arbeitnehmers in absehbarer Zeit entgegenstehen (Operation, Kur, Wehrdienst etc.) oder sie wesentlich erschweren, nicht vorliegen. 2. er nicht Schwerbehinderter im Sinne des Schwerbehindertengesetzes ist und auch keinen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt hat und nicht einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz unterliegt. 3. weder eine Vorstrafe noch ein anhängiges Strafverfahren im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit ausgesprochen bzw. eingeleitet ist. 4. er, sofern er Arbeitnehmer ist, der einer Arbeitserlaubnis bedarf, im Besitz der erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist. 5. er im Besitz der für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis (Klasse... ) ist (ggf. streichen). Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Änderungen der in Ziff. 1-6 genannten Umstände unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. 4 Arbeitsvertragsbruch 1. Bei vertragswidriger Nichtaufnahme der Tätigkeit sowie vertragswidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses, beispielsweise Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe des in 2 Ziff. 2 MTV angegebenen Vergütungssatzes an den Arbeitgeber zu zahlen. 2. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den Arbeitgeber bleibt davon unberührt. 5 Abtretung und Verpfändung der Vergütung, Pfändung 1. Abtretung und Verpfändung von Vergütungsansprüchen sind ausgeschlossen. 2. Bei Pfändung der Vergütung kann zu Lasten des Arbeitnehmers als Pauschalabgeltung für die dem Arbeitgeber entstehenden zusätzlichen Kosten 1 % des an den Pfändungsgläubiger zu überweisenden Betrages berechnet werden, mindestens jedoch pro Überweisung an den Pfändungsgläubiger. In Höhe der Bearbeitungsgebühr tritt der Arbeitnehmer seine Vergütungsansprüche mit Unterzeichnung dieses Vertrages an den Arbeitgeber ab. Der Anspruch auf die Bearbeitungsgebühr gilt als jeweils vor der Fälligkeit des

4 - 4 - Vergütungsanspruches des Arbeitnehmers entstanden und wird von dem an den Pfändungsgläubiger auszuzahlenden Betrag abgezogen. 6 Verschwiegenheitspflicht Über vertrauliche Angelegenheiten des Betriebes, z. B. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, hat der Arbeitnehmer uneingeschränkt Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. 7 Nebentätigkeit Jegliche Nebenbeschäftigungen sind dem Arbeitgeber vorher schriftlich anzuzeigen. Nebenbeschäftigungen, die den Arbeitseinsatz, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers oder die geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers berühren, bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Arbeitgeber. 8 Dienstwohnung 1. Wird dem Arbeitnehmer eine Dienstwohnung überlassen, so werden die diesbezüglichen Rechte und Pflichten in einem gesonderten Vertrag geregelt. Die für die Wohnung zu zahlende Miete wird von der Nettovergütung einbehalten. 2. Wird das Arbeitsverhältnis, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, beendet, so endet damit das Recht des Arbeitnehmers, die Dienstwohnung zu bewohnen. 9 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen und Gegenstände des Arbeitgebers bzw. des Betriebes herauszugeben. 10 Bestand des Vertrages Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so sind sich die Vertragspartner bereits jetzt über folgendes einig: 11 Besondere Vereinbarungen*) , den (Arbeitgeber) (Arbeitnehmer) *) z.b. nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Dienstwagen, Abgeltung von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich etc.

5 - 5 - Gehalts- bzw. Lohnendabrechnung zum... Bruttoverdienst vom... bis (Tariflicher Stundenlohn...) Sonstige Bezüge Gesamt Brutto... Abzüge: Lohnsteuer... Kirchensteuer... Solidaritätszuschlag Sozialversicherung... Sachbezüge... Vermögensw. Leistung Netto... Steuerfreie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge... Stunden je... %... Stunden je... %... Stunden je... % Sparzulage... % von Auszuzahlen sind......, den... (Ort) (Datum)... (Arbeitgeber)

6 - 6 - Ausgleichs-Quittung 1. Das Arbeitsverhältnis zwischen und... ist mit Wirkung vom... beendet worden. 2. Ich habe erhalten: a) Lohnsteuerkarte... b) Nachweis der Sozialversicherung Nr.... c) Sozialversicherungsausweis... d) Lohnnachweiskarte Nr.... e) Verdienstbescheinigung... f) Urlaubsbescheinigung... g) Arbeitszeugnis... h) Restlohn von... i)......, den... (Ort) (Datum)... (Arbeitnehmer) 3. Der Arbeitnehmer bestätigt, daß aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung keine irgendwie gearteten Ansprüche, einschließlich etwaiger Urlaubsabgeltungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber bestehen. Auf eine Kündigungsschutzklage wird ausdrücklich verzichtet...., den... (Ort) (Datum)... (Arbeitnehmer)

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