Beschluss des Staatlichen Prüfungsausschusses des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beschluss des Staatlichen Prüfungsausschusses des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel vom 12.01."

Transkript

1 Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung BASA / BAEB Ausführungsbestimmungen zum Erlass des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig- Holstein zum Erwerb der Staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge, Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter und als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge vom Beschluss des Staatlichen Prüfungsausschusses des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel vom Geltungsbereich Die Ausführungsbestimmungen konkretisieren - auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein zum Erwerb der Staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge, Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter und als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge vom Einzelfragen des Weiterbildungsangebots Staatliche Anerkennung sowie unter 8. b) die Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung für Absolvierende des Bachelorstudiengangs Erziehung und Bildung im Kindesalter, die bereits über eine Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher verfügen. Der Staatliche Prüfungsausschuss beim Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel ist die zuständige Behörde. Er beauftragt das Referat für die Staatliche Anerkennung am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit mit der Durchführung der Aufgaben. 2. Status / Dauer Das Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung ist berufsbegleitend. Studierende des Weiterbildungsangebots sind Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Ausbildungsstätte mit allen dienstrechtlichen Konsequenzen. Die Weiterbildungsdauer beträgt ein Jahr bei einer Vollzeittätigkeit bzw. verlängert sich entsprechend bei einer Teilzeittätigkeit. Das Weiterbildungsangebot beinhaltet berufspraktische und theoriegeleitete Anteile. Die Weiterbildungsstudierenden haben einen Gaststudierenden vergleichbaren Status am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel. Die Einschreibung erfolgt zeitgleich mit der Zulassung zum Weiterbildungsangebot durch das Referat für die Staatliche Anerkennung. Der berufspraktische Anteil im Bereich Soziale Arbeit umfasst eine Tätigkeit in einem Feld der Sozialen Arbeit. Davon müssen mindestens sechs Monaten Tätigkeiten abgeleistet werden, die den qualifizierten Erwerb von sozialadministrativen Kompetenzen und von Fertigkeiten der öffentlichen Sozialverwaltung gewährleisten (Sozialverwaltungsanteil, siehe Anlage 1). Dieser Anteil kann nur im deutschen Inland abgeleistet werden. Die beiden berufspraktischen Anteile können in derselben Einrichtung wie auch in verschiedenen Einrichtungen abgeleistet werden.

2 Erziehung und Bildung im Kindesalter: Der berufspraktische Anteil im Bereich Erziehung und Bildung im Kindesalter wird in einer Einrichtung der öffentlichen oder freien Jugendhilfe erbracht, die mit Kindern im Alter von 0-14 Jahren und/oder deren Personensorgeberechtigten bzw. mit Familien arbeitet. Die Tätigkeit kann auch in Schulen stattfinden. 3. Ausbildungsstätten für die berufspraktischen Anteile / Mentoring Geeignete Ausbildungsstätten sind staatliche oder kommunale Behörden mit Aufgaben der öffentlichen Sozialverwaltung, Einrichtungen freier Träger der Sozialen Arbeit und andere Lernorte außerhalb der Hochschule, in denen Soziale Arbeit von hauptberuflich tätigen Fachkräften geleistet wird und die nach den Regelungen des 3 Abs. 3, 1. Absatz sowie des 6 des o.a. Erlasses als geeignete Institutionen im Einzelfall durch die/den Vorsitzende/n des Staatlichen Prüfungsausschusses festgestellt wurden. Die Ausbildungsstätte beauftragt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit Staatlicher Anerkennung für die Soziale Arbeit oder die Sozialpädagogik oder eine gleich zu achtende Fachkraft (Mentorin/Mentor) mit der Durchführung der Weiterbildung. Erziehung und Bildung im Kindesalter Geeignete Ausbildungsstätten sind Schulen oder Einrichtungen der öffentlichen oder freien Jugendhilfe, die mit Kindern im Alter von 0-14 Jahren und/oder deren Personensorgeberechtigten bzw. mit Familien arbeiten und die nach den Regelungen des 3 Abs. 3, 2. Absatz sowie des 6 des o.a. Erlasses als geeignete Institutionen im Einzelfall durch die/den Vorsitzende/n des Staatlichen Prüfungsausschusses festgestellt wurden. Die Ausbildungsstätte beauftragt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit Staatlicher Anerkennung für die Soziale Arbeit, die Sozialpädagogik oder die Kindheitspädagogik oder eine gleich zu achtende Fachkraft (Mentorin/Mentor) mit der Durchführung der Weiterbildung. 4. Genehmigungsverfahren Zum Weiterbildungsangebot mit Abschlusszertifikat für die Staatliche Anerkennung für die Soziale Arbeit kann zugelassen werden, wer a) Absolvent/in des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel ist, b) Absolvent/in eines a) entsprechenden Studiengangs einer Fachhochschule oder Universität außerhalb Schleswig-Holsteins ist, sofern fachliche Gleichwertigkeit besteht und Plätze im Weiter-bildungsangebot verfügbar sind, c) Absolvent/in eines vom Staatlichen Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Studiengangs im Sinne von a) einer ausländischen Hochschule ist, sofern Plätze im Weiterbildungsangebot verfügbar sind, 2

3 Erziehung und Bildung im Kindesalter: zum Weiterbildungsangebot mit Abschlusszertifikat für die Staatliche Anerkennung für die Erziehung und Bildung im Kindesalter kann zugelassen werden, wer a) Absolvent/in des Bachelorstudiengangs Erziehung und Bildung im Kindesalter am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel ist, b) Absolvent/in eines a) entsprechenden Studiengangs einer Hochschule außerhalb Schleswig-Holsteins ist, sofern fachliche Gleichwertigkeit besteht und Plätze im Weiterbildungsangebot verfügbar sind, c) Absolvent/in eines vom Staatlichen Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Studiengangs im Sinne von a) einer ausländischen Hochschule ist, sofern Plätze im Weiterbildungsangebot verfügbar sind, Soziale Arbeit und Erziehung und Bildung im Kindesalter: d) den vollständigen Antrag auf Zulassung zum Weiterbildungsangebot spätestens vier Wochen vor Beginn des Weiterbildungsangebots im Referat für die Staatliche Anerkennung eingereicht hat (Anlage 2), e) einen vom Referat für die Staatliche Anerkennung akzeptierten individuellen Weiterbildungsplan der Ausbildungsstätte eingereicht hat (Anlage 3), f) die Zustimmung der Ausbildungsstätte zur Ableistung eines oder beider berufspraktischen Anteile des Weiterbildungsangebots im Referat für die Staatliche Anerkennung eingereicht hat (Anlage 4). 5. Tätigkeits- und Erfahrungsberichte (Anlage 5) Die Weiterbildungsstudierenden legen gem. 3 Abs. 5, 6 des o.a. Erlasses dem Referat für die Staatliche Anerkennung nach sechs Monaten einen Tätigkeitsund Erfahrungsbericht vor und erstellen am Ende der berufspraktischen Tätigkeit einen Abschlussbericht, der mit bestanden oder nicht bestanden bewertet wird. Mit den Berichten soll die Reflexion der Praxiserfahrungen vor dem Hintergrund der vorhandenen Wissensbestände, der Anwendung der Wissensbestände in der Praxis (Können) und der Entwicklung einer beruflichen Haltung nachgewiesen werden. Mit dem Abschlussbericht sollen die Weiterbildungsstudierenden insbesondere erkennen lassen, dass sie in der Lage sind, Lösungskonzepte für spezifische Problemstellungen in der Praxis der Sozialen Arbeit (Soziale Arbeit) bzw. in der Praxis der professionellen Arbeit mit Kindern und Familien (Erziehung und Bildung im Kindesalter) zu entwickeln. 6. Beurteilung (Anlage 6) Die Mentorin/der Mentor gibt gem. 7 Abs. 3 des o.a. Erlasses jeweils nach sechs Monaten der berufspraktischen Tätigkeit eine schriftliche Beurteilung der oder des Weiterbildungsstudierenden ab und leitet diese - entweder über die/den Weiterbildungsstudierende/n oder direkt - dem Referat für die Staatliche Anerkennung zu. Die Mentorin/der Mentor entscheidet mit der Beurteilung darüber, ob die berufspraktischen Teile des Weiterbildungsangebots erfolgreich abgeschlossen wurden. 3

4 7. Theoriegeleitete Anteile (Module) des Weiterbildungsangebots Staatliche Anerkennung ( 3 Abs. 4 des o.a. Erlasses) Die Lehrveranstaltungen für die theoriegeleiteten Anteile des Weiterbildungsangebots Staatliche Anerkennung werden von den Mitgliedern des Lehrkörpers in Form von Seminaren und Übungen durchgeführt und bestehen aus folgenden Modulen: Module workload ECTS SWS Leistung / Modul (1) Recht und Verwaltung in der Sozialen Arbeit/ Kindheitspädagogik BASA*): insgesamt 6 SWS WahlpflichtVAST 2 bzw. 1 Leistungsnachweis/e für BASA 1 Leistungsnachweis für BAEB (2) Ökonomie und zentrale Fragen der Sozialen Arbeit/ Kindheitspädagogik BAEB**): insgesamt 4 SWS WahlpflichtVAST 2 bzw. 1 Leistungsnachweis/e für BASA 1 Leistungsnachweis für BAEB (3) Professionelle Praxisreflexion (Regional- oder Supervisionsgruppe) BASA: 4 SWS BAEB: 4 SWS - PflichtVAST Praxisreflexion 1 Leistungsnachweis über 8 Teilnahmen für BASA 1 Leistungsnachweis über 8 Teilnahmen für BAEB - 1 Tätigkeits- und Erfahrungsbericht nach 6 Monaten - Abschlussbericht nach 12 Monaten (bestanden/nicht bestanden) - Abschlusskolloquium (bestanden/nicht bestanden) Gesamt BASA 8 BAEB *) BASA: Soziale Arbeit **) BAEB: Erziehung und Bildung im Kindesalter Die Themen der theoriegeleiteten Anteile des Weiterbildungsangebots werden im Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs für das laufende Semester mit den Anmeldemodalitäten/-terminen angekündigt. Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Module werden die Weiterbildungsstudierenden von ihren Ausbildungsstätten freigestellt. Es handelt sich dabei um eine bezahlte Freistellung, d.h. der Besuch von Theorieveranstaltungen ist Arbeitszeit. Für den Besuch von Theorie-veranstaltungen am Wochenende soll ein Zeitausgleich in entsprechendem Umfang gewährt werden. 4

5 8. Abschlussprüfung ( 5 des o.a. Erlasses) a) Das Weiterbildungsangebot mit Abschlusszertifikat schließt mit einem Kolloquium ab. In dem Kolloquium sollen die Weiterbildungsstudierenden nachweisen, dass sie sich die für eine eigenverantwortliche berufliche Tätigkeit in der Sozialen Arbeit bzw. in der Erziehung und Bildung im Kindesalter erforderlichen Fach- und Verwaltungskenntnisse angeeignet und diese im Weiterbildungsstudium vertieft haben. Ausgehend von dem Abschlussbericht sollen die Studierenden im Kolloquium theoriegeleitetes sozialarbeiterisches, sozialpädagogisches oder kindheitspädagogisches Handeln vertreten können. Die Zulassungsvoraussetzungen zum Kolloquium sind dem Anmeldeformular (Anlage 8) zu entnehmen. b) Zum Kolloquium können gem. 5 Abs. 3 des o.a. Erlasses auf Antrag auch Absolvierende des Bachelorstudiengangs Erziehung und Bildung im Kindesalter zugelassen werden, die bereits über eine Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher verfügen, sofern die Ausbildung oder die berufliche Tätigkeit als staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher vor der Aufnahme des Bachelorstudiums Erziehung und Bildung im Kindesalter nicht länger als 3 Jahre zurück lag. Ausgehend von dem Abschlussbericht sollen die Studierenden im Kolloquium theoriegeleitetes sozialpädagogisches und kindheitspädagogisches Handeln vertreten können. Die Zulassungsvoraussetzungen zum Kolloquium sind dem Anmeldeformular (Anlage 8) zu entnehmen. Die Anforderungen an den Abschlussbericht sind den Informationen zu Tätigkeits- und Erfahrungsberichten (Anlage 5, unter 7.) zu entnehmen. Das Kolloquium dauert 30 Minuten und wird von zwei im Weiterbildungsangebot lehrenden Mitgliedern des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit durchgegeführt. Die Prüfenden entscheiden über das Bestehen des Kolloquiums unter besonderer Berücksichtigung des Abschlussberichts. Ist das Kolloquium bestanden, stellt der Fachbereich für die erfolgreiche Teilnahme am Weiterbildungsangebot ein Zertifikat aus. Für die nach 8. b) zum Kolloquium Zugelassenen wird kein Abschlusszertifikat ausgestellt. 9. Erteilung der Staatlichen Anerkennung ( 9 des o.a. Erlasses) Sofern die Abschlussprüfung (Kolloquium) bestanden wurde, wird die Staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge und Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter bzw. als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge und Sozialpädagogin/Sozialpädagoge vom Land Schleswig-Holstein auf Antrag erteilt. Der Antrag (Anlage 9) ist an den Staatlichen Prüfungsausschuss beim Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel zu stellen. Über die Erteilung der Staatlichen Anerkennung stellt dieser Prüfungsausschuss eine Urkunde aus. 5

Ausführungsbestimmungen zum Erlass

Ausführungsbestimmungen zum Erlass Ausführungsbestimmungen zum Erlass des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig- Holstein zum Erwerb der Staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge, Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter

Mehr

Vom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss

Vom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss Studienordnung für das Promotionsstudium mit dem Ziel der wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion zum Doctor scientiae musicae an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD.

Inhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD. Gemäß 8 Abs. 2 Satz 3 der Grundordnung der Mediadesign Hochschule für Design und Informatik in der Fassung vom 12. August 2014 erlässt der Akademische Senat die folgende Studienordnung für den konsekutiven

Mehr

Finale Fassung. Satzung für das Weiterbildungszertifikat Personal- und Organisationsentwicklung (im Folgenden Weiterbildungszertifikat genannt)

Finale Fassung. Satzung für das Weiterbildungszertifikat Personal- und Organisationsentwicklung (im Folgenden Weiterbildungszertifikat genannt) Finale Fassung Satzung für das Weiterbildungszertifikat Personal- und Organisationsentwicklung (im Folgenden Weiterbildungszertifikat genannt) an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 10.04.2017 Präambel

Mehr

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 - 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über

Mehr

Ordnung zur Regelung der Praxistätigkeit für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe

Ordnung zur Regelung der Praxistätigkeit für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe vom 19.03.2013 (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013) Diese Version gilt für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2013 neu in den eingeschrieben werden.

Mehr

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Angewandte Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-63.pdf)

Mehr

(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER

(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER (Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER STAATLICH ANERKANNTE BERUFLICHE QUALIFIKATION I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Inhalt

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

vom (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013), zuletzt geändert am (Amtl. Bekanntm. 2016/Nr. 8)

vom (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013), zuletzt geändert am (Amtl. Bekanntm. 2016/Nr. 8) Ordnung zur Regelung der Praxistätigkeit für den Bachelorstudiengang Gemeindepädagogik und Diakonie der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe vom 19.03.2013 (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013), Diese

Mehr

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015 Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 7.36.09 Nr. 2 Studienordnung für den Master-Studiengang Oenologie Beschluss Ordnung FBR 09 Gießen: 10.12.2003 FBR Geisenheim: 05.01.2004

Mehr

Selbstverständlich ist eine Hochschulzulassung auch für Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife möglich.

Selbstverständlich ist eine Hochschulzulassung auch für Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife möglich. Hinweisee zur Hochschulzulassung I. Studium mit und ohne Abitur oder Fachhochschulreife Das Studienangebot der VWA Hochschule richtet sich an Berufstätige, die nach einem berufsbegleitenden Hochschulstudium

Mehr

Studienordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online-Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel

Studienordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online-Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel Studienordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online-Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel Vom 10. April 014 Aufgrund des 5 Abs. 10 des Gesetzes

Mehr

Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg

Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Auf Grund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 62 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über

Mehr

vom (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013) zuletzt geändert am (Amtl. Bekanntm. 2016/Nr. 8)

vom (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013) zuletzt geändert am (Amtl. Bekanntm. 2016/Nr. 8) für den Bachelorstudiengang Heilpädagogik / Inklusive Pädagogik der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe vom 19.03.2013 (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013) Diese Version gilt für alle Studierenden,

Mehr

O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen. Vom 30.

O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen. Vom 30. 1 O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen Vom 30. März 2000 Aufgrund des 2 Abs. 4, des 36 Abs. 1 und 2 und des 41 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit

Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 07.02.2006: Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, soll die Anmeldung zur Bachelorarbeit innerhalb von 6 Wochen erfolgen (siehe

Mehr

Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement

Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement Bezugnahme für Rechtsverbindlichkeit der Studienordnung Gemäß 36, 107 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat wurde die folgende Studienordnung

Mehr

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering Vom 01. Dezember 2018 Aufgrund von 59 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Landeshochschulgesetzes vom 01. Januar 2005 (GBl.

Mehr

NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 01/2012, S. 14. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 13. September 2011.

NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 01/2012, S. 14. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 13. September 2011. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang Marketing and Sales Management (M.A.) ab Jahrgang 12 Vom September 2011 NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr.

Mehr

A n t r a g. Studienbegleitende Praxis 6-Wochen-Praktikum. Name, Vorname: Anschrift: Tel.-Nr.: -Adresse: Matr.-Nr.:

A n t r a g. Studienbegleitende Praxis 6-Wochen-Praktikum. Name, Vorname: Anschrift: Tel.-Nr.:  -Adresse: Matr.-Nr.: A n t r a g auf Zustimmung zur Ableistung der studienbegleitenden Praxis oder eines 6-wöchigen Praktikums gem. der Prüfungsordnung im Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter Studienbegleitende

Mehr

1 Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines Berufs

1 Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines Berufs Merkblatt zur Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung des Berufs staatl. anerkannte/r Sozialpädagoge/in / staatl. anerkannte/r Sozialarbeiter/in 1 Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme

Mehr

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG 1 ZULASSUNGSORDNUNG für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design der Hochschule Fresenius, University of Applied Sciences, in der Fassung vom 07.08.2014 Aufgrund des 20 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Medizinökonomie; M.Sc. der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend

Mehr

1 Übungen und Zwischenprüfung

1 Übungen und Zwischenprüfung ÜBUNGS- UND SEMINARORDNUNG DER JURISTISCHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT AUGSBURG gemäß 14 der Studien- und Prüfungsordnung in der Neufassung des Beschlusses des Fakultätsrates vom 01.02.2006, geändert durch

Mehr

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag) Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen- Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin Weißensee Auf Grund des 71 Abs. 1 Satz 1 und

Mehr

A n t r a g. Anschrift: Tel.-Nr.: -Adresse: Matr.-Nr.:

A n t r a g. Anschrift: Tel.-Nr.:  -Adresse: Matr.-Nr.: A n t r a g auf Zustimmung zur Ableistung der studienbegleitenden Praxis oder eines 6-wöchigen Praktikums gem. der Studien- und Prüfungsordnung im Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter

Mehr

ORDNUNG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT MUSIKPÄDAGOGIK ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE

ORDNUNG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT MUSIKPÄDAGOGIK ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR FÜR DAS INSTITUT FÜR MUSIKWISSENSCHAFT

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 25/2015 Seite 122

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 25/2015 Seite 122 25/2015 Seite 122 Ordnung für das Studium eines Erweiterungsfaches in dem Lehramtsbachelorstudiengang und dem Lehramtsmasterstudiengang an der Technischen Universität Dortmund vom 24. September 2015 Aufgrund

Mehr

Anlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus

Anlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus Besonderer Teil (B) der Bachelor-Prüfungsordnung für die Studiengänge 1. Wirtschaftsingenieurwesen 2. Wirtschaftsinformatik 3. Wirtschaftsingenieurwesen Telekommunikation 4. des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

ORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG

ORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR FÜR DIE LEHREINHEIT KUNST/KUNSTPÄDAGOGIK

Mehr

Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit

Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 07.02.2006: Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, soll die Anmeldung zur Bachelorarbeit innerhalb von 6 Wochen erfolgen (siehe

Mehr

Personalvereinbarung KiBiz

Personalvereinbarung KiBiz Personalvereinbarung KiBiz Wer ist Fachkraft? Klärung häufig gestellter Fragen Wer gilt das Fachkraft? (1) Sozialpädagogische Fachkräfte sind staatlich anerkannte ErzieherInnen, und staatlich anerkannte

Mehr

Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Master of Arts) www.uni-bamberg.de/paedagogik/studium/master_ebws (Stand: Januar 2015)

Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Master of Arts) www.uni-bamberg.de/paedagogik/studium/master_ebws (Stand: Januar 2015) Kurzinformation Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Master of Arts) www.uni-bamberg.de/paedagogik/studium/master_ebws (Stand: Januar 2015) Worum geht es in diesem Masterstudium? Der konsekutive Masterstudiengang

Mehr

Studiengangsprüfungsordnung

Studiengangsprüfungsordnung HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, 22.07.2013 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche

Mehr

Thüringer Verordnung zur Anderung von Ausbildungs- und Laufbahnvorschriften für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

Thüringer Verordnung zur Anderung von Ausbildungs- und Laufbahnvorschriften für den gehobenen Polizeivollzugsdienst Ve rord n u ngsentwu rf des Innenministeriums Thüringer Verordnung zur Anderung von Ausbildungs- und Laufbahnvorschriften für den gehobenen Polizeivollzugsdienst A. Problem und Regelungsbedürfnis Im Jahr

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 18/2017

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 18/2017 Amtliche Bekanntmachungen Nr. 18/2017 Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart Hochschulkommunikation Keplerstraße 7 70174 Stuttgart Kontakt Sandra Doti T 0711 685-82211 hkom@uni-stuttgart.de

Mehr

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Der Rektor Der Kanzler Studienordnung für den Studiengang Ausgabe Architektur 14/2011 erarb. Dez./Einheit Telefon Datum Fak. A

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung Version: Ausgabe 22 22.08.2012 mit Änderung Ausgabe 13 17-04-2014 und Änderung Ausgabe 07 30.01.2017 Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Mehr

NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 04/2013, S. 40. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 27. Februar 2013.

NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 04/2013, S. 40. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 27. Februar 2013. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang Marketing and Sales Management (M.A.) ab Jahrgang 13 Vom 27. Februar 2013 NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr.

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen

1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die

Mehr

Ordnung zur Regelung der Praxistätigkeit für den Bachelorstudiengangs Elementarpädagogik der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe

Ordnung zur Regelung der Praxistätigkeit für den Bachelorstudiengangs Elementarpädagogik der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe vom 19.03.2013 (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013), Diese Version gilt für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2013 neu in den Bachelorstudiengang

Mehr

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Planung und Partizipation

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Planung und Partizipation Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Planung und Partizipation Vom 27. März 2014 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005,

Mehr

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie.

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie. Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften Vom 04. November 2008

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Kommunikationswissenschaft der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 2. Oktober 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-46.pdf)

Mehr

Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16.

Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16. Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16. Juli 2014 Aufgrund der Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Bestimmungen

Mehr

Studienordnung für den Zertifikatslehrgang mit Certificate of Advanced Studies (CAS) in Gesundheitsökonomie

Studienordnung für den Zertifikatslehrgang mit Certificate of Advanced Studies (CAS) in Gesundheitsökonomie Studienordnung für den Zertifikatslehrgang mit Certificate of Advanced Studies (CAS) in Gesundheitsökonomie Beschluss 31.10.2016 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung

Mehr

Vom 6. Mai 2010. 2. In 40 Abs. 1 wird die Zahl 140 durch die Zahl 120 ersetzt.

Vom 6. Mai 2010. 2. In 40 Abs. 1 wird die Zahl 140 durch die Zahl 120 ersetzt. Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Informations- und Kommunikationstechnik an der Technischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Inhaltsübersicht. Vorbemerkung zum Sprachgebrauch M-420-1-1-000 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Materialwissenschaften der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 13. Januar 2003 (KWMBl II S. 1726) Aufgrund

Mehr

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 479 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2016 ausgegeben zu Saarbrücken, 29. September 2016 Nr. 57 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den postgradualen

Mehr

STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE. Entrepreneurship Finance Information Systems

STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE. Entrepreneurship Finance Information Systems STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE Entrepreneurship Finance Information Systems März 2015 Inhaltsverzeichnis Seite I. Studienordnung 2 Allgemeine Bestimmungen 2 II. Prüfungsordnung

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung. vom

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung. vom Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang vom 22.08.2012 räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

Mehr

Ordnung für die Praxisphasen. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University Of Applied Sciences

Ordnung für die Praxisphasen. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University Of Applied Sciences Ordnung für die Praxisphasen (Praxis-Ordnung) der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University Of Applied Sciences für die dualen Studiengänge Business Development Management Finanz-

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD.

Inhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD. Gemäß 10 Abs. 6 der Grundordnung der Mediadesign Hochschule für Design und Informatik in der Fassung vom 1. Juni 2015 erlässt der Akademische Senat die folgende Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang

Mehr

vom 5. Dezember 2016 Artikel I

vom 5. Dezember 2016 Artikel I 05.12.2016 Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den weiterbildenden Verbundstudiengang Technische Betriebswirtschaft an der Hochschule Bochum, der Fachhochschule Südwestfalen, Standorte Hagen,

Mehr

Auslandsstudium-/ Praxisordnung

Auslandsstudium-/ Praxisordnung Auslandsstudium-/ Praxisordnung Präambel Der Fachbereichsrat des Fachbereichs III Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein hat am 28.03.2013 die Auslandsstudium-/ Praxisordnung

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (SBW) mit dem Abschluss Bachelor of Arts in der Fakultät V, Abteilung Soziale Arbeit, der Hochschule Hannover

Mehr

(Fundstelle:

(Fundstelle: Fachprüfungsordnung für den Studiengang Interdisziplinäre Mittelalterstudien / Medieval Studies des Zentrums für Mittelalterstudien der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 30. November 2004 (Fundstelle:

Mehr

vom 17. Dezember 2010 (Stand 1. Februar 2015)

vom 17. Dezember 2010 (Stand 1. Februar 2015) Nr. 54l Reglement über den Zertifikatsstudiengang (Certificate of Advanced Studies) Philosophie + Medizin an der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom 7. Dezember

Mehr

Studienordnung. Bachelorstudiengang Drucktechnik

Studienordnung. Bachelorstudiengang Drucktechnik Studienordnung für den Bachelorstudiengang Drucktechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-DTB) vom 11. Juni 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.)

Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.) Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.) des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Harz, Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode vom 08.06.2016

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance SO BF Version: Ausgabe 18 17.07.2012 mit Änderung Ausgabe 13 17-04-2014 und Änderung Ausgabe 07 30.01.2017 Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance

Mehr

bo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN

bo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN bo nr. 904 07.12.2016 Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN 1. Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den weiterbildenden Verbundstudiengang Technische Betriebswirtschaft an der Hochschule Bochum,

Mehr

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie Anlage 1 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die fachlichen Voraussetzungen für das Lehramt des Faches Biologie an Gymnasien

Mehr

Ordnung zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf Bachelor- und Masterstudiengänge der KH Freiburg vom 04.11.

Ordnung zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf Bachelor- und Masterstudiengänge der KH Freiburg vom 04.11. Ordnung zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf Bachelor- und Masterstudiengänge der KH Freiburg vom 04.11.2015 Aufgrund von 17 der Studien- und Prüfungsordnung für

Mehr

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich 326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005

Mehr

Bachelorstudiengang Public Management. Praxisbericht

Bachelorstudiengang Public Management. Praxisbericht Bachelorstudiengang Public Management Praxisbericht 03.09.18 Organisatorischer Hinweis Vor Aufnahme des Studiums: Anmeldung an der Studierendendatenbank keine Aufnahme des Studiums ohne Anmeldung Beschreibung

Mehr

Seite 2: Änderungsordnung zur der Speziellen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Finance & Accounting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein

Seite 2: Änderungsordnung zur der Speziellen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Finance & Accounting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Ausgabe 06 10.04.2015 Ludwigshafener Hochschulanzeiger ublikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Änderungsordnung zur der Speziellen rüfungsordnung für den Masterstudiengang

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fachprüfungsordnung für den nicht-konsekutiven Masterstudiengang Erwachsenenbildung/Weiterbildung (Adult and Further Education) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt 29. Jahrgang, Nr. 90 25. November 2008 Seite 1 von 5 Inhalt Neufassung der Studienordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Projektmanagement Business Administration and

Mehr

B A C H E L O R O F A R T S I N B U S I N E S S E C O N O M I C S

B A C H E L O R O F A R T S I N B U S I N E S S E C O N O M I C S Universität Witten/Herdecke S T U D I E N O R D N U N G B A C H E L O R O F A R T S I N B U S I N E S S E C O N O M I C S Fakultät für Wirtschaftswissenschaft vom 15. Mai 2005 Aufgrund der 86 Absatz 1,

Mehr

Studienordnung. Bachelorstudiengang Fernsehproduktion

Studienordnung. Bachelorstudiengang Fernsehproduktion Studienordnung für den Bachelorstudiengang Fernsehproduktion an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-FPB) vom 02. September 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über

Mehr

vom 24. Mai Geltungsbereich, Bezeichnungen

vom 24. Mai Geltungsbereich, Bezeichnungen Studienordnung für den berufsbegleitenden, der Weiterbildung dienenden Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Arts) an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Schmalkalden vom

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Compliance and Corporate Security, LL.M. der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule

Mehr

Modul S 24. Hinweise. Das praktische Studiensemester umfasst einen Zeitraum von 1 mal 20 Wochen im 7. Studiensemester.

Modul S 24. Hinweise. Das praktische Studiensemester umfasst einen Zeitraum von 1 mal 20 Wochen im 7. Studiensemester. Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien Ramona Stirtzel Diplom Sozialpädagogin Leiterin Praxisamt (Stand 10/2016) 2. Praktisches Studiensemester Studiengang

Mehr

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002 - 25/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen

Mehr

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 6. Jahrgang Wolfenbüttel, den 20.03.2003 Nummer 5 Inhalt: Änderung der Diplomprüfungsordnung S. 2 für den Studiengang Krankenversicherungsmanagement

Mehr

3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: Satzung der Externenprüfungsordnung Gesundheits- und Tourismusmanagement (Bachelor of Arts) der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vom 14. Juli 2011 Rechtsgrundlage Aufgrund von

Mehr

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1.

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1. - 25/23 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere

Mehr

- Assistentenrichtlinie -

- Assistentenrichtlinie - Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Beschäftigung von Assistenten gemäß 98 Abs. 2 Nr. 13 SGB V in Verbindung 32 Abs. 2 Ärzte-ZV in Verbindung mit 2 Abs. 5 der Satzung der KVBB -

Mehr

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom

Mehr

Studienordnung für den Diplomlehrgang Diploma of Advanced Studies (DAS) in Koordinierter Versorgung & Recht im Gesundheitswesen

Studienordnung für den Diplomlehrgang Diploma of Advanced Studies (DAS) in Koordinierter Versorgung & Recht im Gesundheitswesen Studienordnung für den Diplomlehrgang Diploma of Advanced Studies (DAS) in Koordinierter Versorgung & Recht im Gesundheitswesen Beschluss 31.10.2016 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf

Mehr

(in der Fassung der Änderungssatzung vom )

(in der Fassung der Änderungssatzung vom ) Satzung über den Erwerb der Zusatzqualifikation Fahrzeugmechatronik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München vom 15.11.2004 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 23.06.2010)

Mehr

Teil B Anlage V zur Studien- und Prüfungsordnung. Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang. Energie- und Ressourcenmanagement

Teil B Anlage V zur Studien- und Prüfungsordnung. Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang. Energie- und Ressourcenmanagement Teil B Anlage V zur Studien- und Prüfungsordnung Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Energie- und Ressourcenmanagement ZPA/Ba-ERM 1 1. Einzelregelungen 1.1 Studienaufbau Besonderer Teil für den

Mehr

Pädagogische Qualifizierung

Pädagogische Qualifizierung Weiterbildung 2016- Pädagogische Qualifizierung Pädagogische Qualifizierung für Lehrkräfte an beruflichen Schulen ohne zweites Staatsexamen/Direkteinsteiger modularisierte Weiterbildung zur Anerkennung

Mehr

Lehrgänge universitären Charakters (Beitrag am 18.6.2014 von H. P. Hoffmann)

Lehrgänge universitären Charakters (Beitrag am 18.6.2014 von H. P. Hoffmann) 1 Lehrgänge universitären Charakters (Beitrag am 18.6.2014 von H. P. Hoffmann) Viele der heute angebotenen ausländischen Studienangebote gehen auf ehemalige Lehrgänge universitären Charakters zurück, die

Mehr

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 29. April 2015 folgendes Gesetz beschlossen:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 29. April 2015 folgendes Gesetz beschlossen: 16/147 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 29. April 2015 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,

Mehr

Studienordnung für Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung. Beschluss des Hochschulrates vom 12.

Studienordnung für Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung. Beschluss des Hochschulrates vom 12. Stand 1. August 2017 Studienordnung für Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung Beschluss des Hochschulrates vom 12. Mai 2011 Der Hochschulrat der Hochschule für Heilpädagogik

Mehr

STUDIENPLAN AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN

STUDIENPLAN AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM FINANZWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 19.06.2013 auf Grund des Universitätsgesetzes 2002

Mehr

Studiengangreglement «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Theologie und Religionsphilosophie» der Universität Basel

Studiengangreglement «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Theologie und Religionsphilosophie» der Universität Basel Studiengangreglement «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Theologie und Religionsphilosophie» der Universität Basel Vom. April 07 Die Theologische Fakultät der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt

Mehr

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT NR. 06/2008 19.03.2008 4. Änderung der Praktikumsordnung für die Praxisphasen im Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter Bachelor of Arts (B.A.) der Fachhochschule für

Mehr

NBI. HS MBWK Schl.-H. Heftnr. 4/2017, S. 82. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 12. September 2017

NBI. HS MBWK Schl.-H. Heftnr. 4/2017, S. 82. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 12. September 2017 Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Wirtschaftsrecht (LL.M.) ab Jahrgang 17 (Oktober) Vom 22. August 2017 NBI. HS MBWK Schl.-H. Heftnr. 4/2017, S.

Mehr