Waffenrecht und Schießstandsachverständige. Fortbildung für Schießstandsachverständige 2010
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- Ida Schenck
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1 Waffenrecht und Fortbildung für 2010
2 Zur Erinnerung - Änderung WaffG 2008: Schießstandrichtlinien Anerkennung von SSV Fortbildung von SSV zukünftige öffentliche Bestellung Übergangsregelung 2013 zu finden in 12 Abs. 3 bis 6 AWaffV
3 Anerkannte SSV wären nach 12 Abs. 4 AWaffV - öffentlich bestellte und vereidigte SSV - auf der Basis polizeilicher oder militärischer Regelungen ausgebildete SSV im Rahmen der dienstlichen Verwendung Bestellung würde erfolgen im Fachgebiet Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen durch die örtliche IHK
4 Als anerkannte sollen auch diejenigen gelten, die bis zum 31.März 2008 auf der Grundlage bisheriger Schießstandrichtlinien ausgebildet und regelmäßig fortgebildet worden sind. Die Anerkennung würde zum 01. Januar 2013 erlöschen, sofern keine öffentliche Bestellung erfolgt ist.
5 Begründung zur Neuregelung 2008: Die Sicherheitsstandards für Schießstätten und die Anforderungen für sollen durch eine Richtlinie des Bundesministeriums des Innern festgelegt werden. Die bislang vom DSB ausgebildeten und regelmäßig fortgebildeten n besitzen als Nachweis ihrer Qualifikation einen entsprechenden gültigen Ausweis.
6 Nach 12 Abs. 3 AWaffV ergeben sich die sicherheitstechnischen Anforderungen aus den (neuen bzw. alten) Schießstandrichtlinien Bundesminister des Innern (BMI) wollte die neuen Rili nach Anhörung der Verbände und Innenministerien der Länder usw. erstellen Arbeitsgruppe war eingerichtet worden Veröffentlichung im Bundesanzeiger geplant
7 Bei den Fortbildungen 2009 wurde abgefragt, wer bereit sei, sich über die IHK bestellen zu lassen (Ausnahme Bayern). Es meldeten sich insgesamt weniger als 10 % der SSV, die hierzu bereit waren. Diese bedenkliche Tatsache wurde dem BMI von verschiedener Seite vorgetragen.
8 Schreiben des BMI vom 05. März 2010: Gemäß Sitzung des Fachbeirates am sollten im Zusammenhang mit den Schießstandrichtlinien und der Aus- und Fortbildung von n Änderungen erfolgen. Entwurf einer Änderung des WaffG und der AWaffV Stand 04. März 2010 wurde zur Stellungnahme vorgelegt. Auch der VuS hat sich hierzu geäußert.
9 BMI hat nun festgestellt, dass ihm zur Neuerstellung der Schießstandrichtlinien die technische Fachkompetenz fehlt, aus diesem Grund soll diese Aufgabe der DEVA übertragen werden. Hierzu soll eine entsprechende Änderung des 12 Abs. 3 AWaffV erfolgen.
10 Die Ausbildung der SSV soll künftig ebenfalls durch die DEVA erfolgen. Prüfung vor dem Fachbeirat Schießsport Fortbildung nach Vorgaben der DEVA auf Grundlage der Schießstandrichtlinien
11 Für die Fortbildung soll ein einheitliches Fortbildungsprogramm (Curriculum) von der DEVA entwickelt werden. Die Fortbildung selbst können dann andere Lehrgangsträger bzw. Verbände wie BVSSV oder VuS anbieten; diese müssen sich aber an das Fortbildungsprogramm halten.
12 Es ist noch unklar, wer die Listen der SSV in Deutschland führt und verwaltet (DEVA oder SSV-Verbände). Auch ist noch nicht geregelt, wer zukünftig die SSV Ausweise ausstellen wird (zentral durch DEVA)? Deshalb noch kein eigener VuS Ausweis!
13 Die verpflichtende öffentliche Bestellung soll vollkommen entfallen. Es bleibt natürlich weiterhin die Möglichkeit bestehen, sich freiwillig über IHK in dem Fachgebiet Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen bestellen zu lassen.
14 Der Fachbeirat Schießsport nach 15 b WaffG soll erweitert werden im Bezug auf Fragen der Schießstandrichtlinien sowie der Aus- und Fortbildung von n Folgende Verbände sollen u.a. den Fachbeirat ergänzen: Bundesverband Schießstätten BVS Bundesvereinigung der Sachverständigen für die Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen BVSSV Verband unabhängiger r - VuS
15 Es ist noch offen, wann diese Neuregelungen in Kraft treten werden. Ein Redaktionsstab Schießstandrichtlinien unter Leitung der DEVA mit Vertretern von Bundespolizei BVSSV und VuS hat bereits seine Tätigkeit aufgenommen.
16 Verband unabhängiger r Am wurde in Schweinfurt der Verband unabhängiger r (VuS) gegründet. Dieser Verband ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes München eingetragen. 1. Vorsitzender: D. Stiefel 2. Vorsitzender: J. Herrmann (Berlin)
17 Verband unabhängiger r Wesentliche Verbandsziele sind: Organisation bzw. Ausrichtung von Fortbildungen für (SSV) in vier Regionalbereichen Erarbeitung von Entwürfen für die inhaltliche Gestaltung der Schießstand - Richtlinien Interessensvertretung der SSV nach außen, insbesondere gegenüber dem Bundesminister des Innern hinsichtlich der Anerkennung von SSV bzw. der gemäß 12 AWaffV bisher geforderten öffentlichen Bestellung von SSV
18 Verband unabhängiger Mitgliedsbeiträge: Vollmitgliedschaft als r Aufnahmegebühr 40 - Jahresbeitrag 12 x 5 = 60 die ausschließlich für Behörden/Polizei tätig sind und die kein sonstiges Einkommen aus der Tätigkeit als SSV erzielen Aufnahmegebühr 0 - Jahresbeitrag 0 Bei Fortbildung ist ein Unkostenbeitrag zu entrichten!
19 Verband unabhängiger r Kooperationsvertrag VuS DSB Gesamtvorstand des DSB in seiner Sitzung am einer Kooperationsvereinbarung mit dem VuS e.v. zugestimmt. Kooperation sieht vor, dass der VuS zukünftig für den DSB die Fortbildung der SSV durchführt und berechtigt ist, die SSV - Ausweise (DSB und AfS) zu verlängern. Im Gegenzug richtet der VuS eine gemeinsame Arbeitsgruppe ein.
20 Verband unabhängiger r Verband sieht es somit derzeit als seine Aufgabe an bestehende SSV Ausweise zu verlängern Listen der anerkannten SSV zu führen flächendeckend bis zu einer Neuregelung Fortbildungen anzubieten und somit eine Kontinuität und einen reibungslosen Übergang in neue Regelungen zu garantieren.
21 Verband unabhängiger r Mitglieder: 125 Homepage: internes Forum ist eingerichtet Adressenverzeichnis nach Postleitzahlen Arbeitskreis Waffenaufbewahrung eingerichtet
22 Verband unabhängiger r Mitgliederbereich ist eingerichtet Inhalte der Fortbildungen werden dort eingestellt Versicherung für SSV Zugriff nur für Mitglieder nach vorheriger Anmeldung
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