Die Entgeltstruktur des TVöD und seine Anwendung in der Praxis

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1 Die Entgeltstruktur des TVöD und seine Anwendung in der Praxis Stand der Verhandlungen zur Erarbeitung einer Vergütungsordnung 31. März 2008 Vortrag 11. Brandenburgischer Archivtag 2008

2 Vortrag Zeitschiene Eingruppierungsstruktur des TVöD - Entgelttabelle Aktuelles Verfahren der Eingruppierung Aktuelle Praxis im Archivbereich Ausblick

3 Wichtige Daten: 1. Oktober 2005: Einführung des TVöD Bund, Gemeinden 12. Oktober 2006: Abschluss TV-L Länder Plan: bis 2007 Erarbeitung Entgeltordnung Termin war nicht haltbar! 24./25. Sept Auftakt-Gespräch Entgeltordnung (EGO) bis 31. Dezember 2007: Laufzeit Tarifvertrag (und Ost-Angleichung 100 %!) Tarifabschluss Schwerpunkt Lohn u. Gehalt (neue Übergangsregelung EGO)

4 Arbeitszeit 39 Stunden Bund: West/Ost Kommunen: West (ab ) 40 Stunden Kommunen: Ost Entgeltbemessungssatz Bund: EG 1-9 ab % EG ab % Kommunen: EG 1-9 ab % EG %

5 Ergebnisse mit Einführung des TVöD (2005): Eingruppierung diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht bundeseinheitliche Regelung mit unmittelbar eingruppierenden Beispielen u. Ferner-Gruppen, die auch ohne weitere Ausgestaltung eingruppierend ist ergänzbar durch sparten- bzw. landesbezirkliche Ausgestaltung 15 Entgeltgruppen mit Eckeingruppierungen

6 Eingruppierungsstruktur I 6 Erfahrungs- (Entwicklungs-) Stufen - Stufe 1: ohne Erfahrung, längstens 1 Jahr - Stufe 2: nach 1 Jahr - Stufe 3: nach weiteren 2 Jahren - Stufe 4: nach weiteren 3 Jahren - Stufe 5: nach weiteren 4 Jahren - Stufe 6: nach weiteren 5 Jahren - Endstufe nach 15 Jahren

7 Eingruppierungsstruktur II Ergebnisse Eck-Eingruppierungen ( Qualifikationsebenen ) E E 1 E 4: un-/angelernte Tätigkeiten und Ausbildungen unter 3-jährig ab E 5: 3-jährige Ausbildung ab E 9: Fachhochschulabschluss / Bachelor ab E 13: wissenschaftlicher Hochschulabschluss

8 Übergangsregelung ab ff. BAT gilt weiter (Eingruppierung) alle Stellenbewertungen nach Tätigkeitsmerkmalen des BAT (d.h. mit Fallgruppen) wo Fallgruppenbestimmungen fehlen, nachholen (spätere Relevanz!) entspr. Zuordnung zur Entgeltgruppe

9 Verlängerte Übergangsregelung Besitzstandssicherung (TVÜ) Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege Vor dem 1. Oktober 2005 begonnene Bewährungs- und Zeitaufstiege werden anerkannt, wenn die/der übergeleitete Beschäftigte die erforderliche Zeit (der Bewährung oder Tätigkeit) bis spätestens zum 30. September 2009 (vorher: 2007) erfüllt hat Gewährung erfolgt auf Antrag der/des Beschäftigten Zulagen Entsprechendes gilt für Vergütungsgruppenzulagen nach 9, 2 u. 3 TVÜ Bund und VKA Entsprechendes gilt für Zulage nach 2 der Anlage 3 zum BAT (nur VKA)

10 Neueinstellung Stufen der Entgelttabelle keine einschlägige Berufserfahrung St 1 mind. 1 J. einschl. Berufserfahrung St 2 mind. 3 J. einschl. Berufserfahrung St 3 Handlungsspielraum, wenn vorherige Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist ( 16, 2/3 TVöD VKA/Bund) Bund: EG 9-15 zwingend St 1, Ausnahme mind. 1 J. einschl. Berufserfahrung Bund neu: Arbeitgeberwechsel ö.d.

11 Arbeitgeberwechsel und Anschlussbeschäftigung (neu) Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst ( 34, Abs. 3, Satz 3 u. 4 TVöD) die beim vorherigen Arbeitgeber nach Regelung des TVöD, des TVÜ-Bund/TVÜ-VKA oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Entgeltgruppe und stufe ganz oder teilweise berücksichtigen Unterbrechungen von bis zu einem Monat sind unschädlich

12 Eingruppierung von ArchivarInnen ist z.z. noch von den alten BAT-Fallgruppen abhängig Bewertung der Stelle nach dem alten Gefüge des BAT (wird unterschiedlich praktiziert) Überleitung in das Raster der TVöD- Entgelttabelle - z.b. Diplomarchivarin bei Neueinstellung von BAT Vb FG 18 in EG 9 TVöD, Stufe 1 - z.b. Fami (Archiv) ohne Berufserfahrung von BAT VII FG 12 in EG 5, Stufe 1

13 BAT: Tätigkeitsmerkmale bei Angestellten in Archiven Auszug aus: Allgemeine Vergütungsordnung (Anlage 1a zum BAT) VIII IXa IXb IXb IX IX X 4. Angestellte mit schwierigerer Tätigkeit in Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten. * Angestellte mit Tätigkeiten der VergGr. IXb nach zweijähriger Bewährung in Verg.Gr. IXb 2. Angestellte mit Tätigkeiten der Vergütungsgruppe X nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe X. 5. Angestellte mit einfacherer Tätigkeit in Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten. 2. Angestellte mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit in Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten. Angestellte mit schwierigerer Tätigkeit in Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten. Angestellte mit Tätigkeiten der VergGr. IX nach zweijähriger Bewährung in Verg.Gr. IX Angestellte mit einfacherer Tätigkeit in Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten. Angestellte mit Tätigkeiten der VergGr. X nach zweijähriger Bewährung in Verg.Gr. X Angestellte mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit in Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten.

14 Vg.grp. Tätigkeitsmerkmal Bund/Länder Tätigkeitsmerkmal VKA Vc VIb VIb VII Entsprechend einem Beschluss der TdL können vorbehaltlich einer späteren tariflichen Regelung eingruppiert werden in die Vg. Vc Angestellte in Archiven in Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Archivdienst und überwiegend selbständige Leistungen erfordern 2. Angestellte, die nach mit dem Hinweiszeichen * gekennzeichneten Tätigkeitsmerkmalen in der Vg.VII eingruppiert sind, nach neunjähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vg. VII 36. Angestellte in Archiven in Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Archivdienst und in nicht unerheblichem Umfange selbständige Leistungen erfordern 2. Angestellte, die nach mit dem Hinweiszeichen * gekennzeichneten Tätigkeitsmerkmalen in der Vg. VIII eingruppiert sind, nach dreijähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vg. VIII Angestellte in Archiven in Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Archivdienst und in nicht unerheblichem Umfange selbständige Leistungen erfordern VII 12. Angestellte in Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten mit gründlichen Fachkenntnissen. * Angestellte in Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten mit gründlichen Fachkenntnissen.

15 BAT: Tätigkeitsmerkmale bei Angestellten in Archiven Auszug aus: Allgemeine Vergütungsordnung (Anlage 1a zum BAT) Vergütungsgruppe I - IVa IVb Tätigkeitsmerkmal Bund/Länder 2. Angestellte, die nach mit dem Hinweiszeichen * gekennzeichneten Tätigkeitsmerkmalen in der Vergütungsgruppe Va oder Vb eingruppiert sind, nach sechsjähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe Va oder Vb Nur allgemeine Tätigkeitsmerkmale Tätigkeitsmerkmal VKA IVb Vb 11. Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung für den gehobenen Archivdienst, denen mehrere Archivangestellte oder gleichwertige Fachkräfte mindestens der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 18 unterstellt sind 18. Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung für den gehobenen Archivdienst in der Tätigkeit von Archivinspektoren sowie Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Tätigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, ferner entsprechende Angestellte in Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten. * Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung für den gehobenen Archivdienst, denen mehrere Archivangestellte oder gleichwertige Fachkräfte der Vergütungsgruppe Vb unterstellt sind Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung für den gehobenen Archivdienst in der Tätigkeit von Archivinspektoren sowie Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Tätigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, ferner entsprechende Angestellte in Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten.

16 Denkbares Eingruppierungsschema (ohne die Aufstiegsmöglichkeiten der FAMIs) allzu sehr einzuschränken: - FAMI BAT VII Vc (neu: EG 5 EG 8) - FachwirtIn BAT Vc IVb (neu: EG 8 EG 9) - DiplomarchivarIn (FH) BAT Vb IIa (neu: EG 9 EG 12) Vorschlag betrifft nur ö.d. wenn Fachwirt im Archivbereich tatsächlich eingeführt wird

17 Offene Fragen zur Eingruppierung Legen die öffentlichen Arbeitgeber noch einen eigenen differenzierten Entwurf vor? Akzeptieren sie den ver.di-entwurf oder legen sie die Struktur des alten BAT mit seinen unbestimmten Rechtsbegriffen weiterhin zugrunde? Akzeptieren sie die Forderung von ver.di, die alten Tarifruinen, wie z. B. die Eingruppierungsstruktur der ArchivarInnen zugunsten des allg. Teils des BAT aufzugeben? Sind sie bereit, die Eingruppierungsverhandlungen ergebnisorientiert zu führen?

18 Aktuelle Situation FG ABD ver.di lehnt einen eigenen Tarifvertrag für ArchivarInnen ab entsprechende Position des VdA stattdessen: unbestimmte Rechtsbegriffe des BAT allg. Teil auf den Archivbereich anwenden (sind in vielen Fällen ausgeklagt) falls Arbeitgeber konkrete Archivtätigkeitsbeschreibungen fordern: Beispielkatalog in der Hinterhand (wird z.z. von einer VdA-AG Tarif und Berufsbild erarbeitet)

19 Anlage 1 Tabelle TVöD / VKA Anlage A zu 15 TVöD - Tarifgebiet West - (gültig ab 1. Januar 2008) Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15Ü 4.515, , , , , , , , , , ,48 1) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,12 9 2) 2.176, , , , , , , , , , , ,83 3) ,35 4) 2.113, , , , , , , , , , ,39 5) , , , , , , ,21 6) 1.886, , , , , , , , , , ,40 2Ü 1.601, , , , , , , , , , , , , , , , ,19 Für Ärztinnen und Ärzte, die unter den Besonderen Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen fallen: 1) 5.309,65 Für Beschäftigte im Pflegedienst: 2) E 9b 3) 2.663,07 4) 1.958,90 5) 2.464,09 6) 1.754,76 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , ,17

20 Anlage 2 Tabelle TVöD / VKA Anlage A zu 15 TVöD - Tarifgebiet West - (gültig ab 1. Januar 2009) Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15Ü 4.642, , , , , , , , , , ,13 1) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,74 9 2) 2.237, , , , , , , , , , , ,24 3) ,76 4) 2.172, , , , , , , , , , ,80 5) , , , , , , ,90 6) 1.939, , , , , , , , , , ,44 2Ü 1.645, , , , , , , , , , , , , , , , ,20 Für Ärztinnen und Ärzte, die unter den Besonderen Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen fallen: 1) 5.458,32 Für Beschäftigte im Pflegedienst: 2) E 9b 3) 2.737,64 4) 2.013,75 5) 2.533,08 6) 1.803,89 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , ,79

21 Anlage 4 Tabelle TVöD / VKA Anlage B zu 15 TVöD - Tarifgebiet Ost - (gültig ab 1. April 2008) Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15Ü 4.380, , , , , , , , , , ,36 1) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,25 97% 9 2) 2.176, , , , , , , , , , , ,83 3) ,35 4) 2.113, , , , , , , , , , ,39 5) , , , , , , ,21 6) 1.886, , , , , , , , , , ,40 2Ü 1.601, , , , , , , , , , , , , , , , ,19 Für Ärztinnen und Ärzte, die unter den Besonderen Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen fallen: 1) 5.150,36 Für Beschäftigte im Pflegedienst: 2) E 9b 3) 2.663,07 4) 1.958,90 5) 2.464,09 6) 1.754,76 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , ,17 100%

22 Anlage 5 Tabelle TVöD / VKA Anlage B zu 15 TVöD - Tarifgebiet Ost - (gültig ab 1. Januar 2009) Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15Ü 4.502, , , , , , , , , , ,61 1) , , , , , , , , , , , ,55 97% , , , , , , , , , , , , , , , , , ,82 9 2) 2.237, , , , , , , , , , , ,24 3) ,76 4) 2.172, , , , , , , , , , ,80 5) , , , , , , ,90 6) 1.939, , , , ,58 100% , , , , , ,44 2Ü 1.645, , , , , , , , , , , , , , , , ,20 Für Ärztinnen und Ärzte, die unter den Besonderen Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen fallen: 1) 5.294,57 Für Beschäftigte im Pflegedienst: 2) E 9b 3) 2.737,64 4) 2.013,75 5) 2.533,08 6) 1.803,89 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , ,79

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