BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 12 "BEI DEN HELLBERGEN 11 GEMEINDE LANDESBERGEN, ORTSTEIL BROKELOH LANDKREIS NIENBURG/WESER

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1 BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 12 "BEI DEN HELLBERGEN 11 GEMEINDE LANDESBERGEN, ORTSTEIL BROKELOH LANDKREIS NIENBURG/WESER

2 B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan Nr. 12 "Bei den Hellbergen" der Gemeinde Landesbergen, Ortsteil Brokeloh, Landkreis Nienburg/Weser. Der vorliegende Bebauungsplan wurde von der Hochbauabteilung des Landkreises Nienburg/Weser im A uftrage des Rates der Gemeinde Landesbergen ausgearbeitet. Bei der Ausarbeitung wurden die Erfordernisse gem. 1 Abs. k und 5 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23-6.i960 berücksichtigt. Für die Samtgemeinde Landesbergen liegt ein Flächennutzungsplanentwurf vor. Der Samtgemeinderat Landesbergen hat in seiner Sitzung am 1^.3.197^ einen entsprechenden Beschluß gefaßt, für das Gebiet der Samtgemeinde Landesbergen einen Entwurf für einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Gleichzeitig wurde die Bekanntgabe der Ziele der Raumordnung und Landesplanung für den Entwurf des Landesplanerischen Rahmenprogrammes beantragt. Am ^ wurde mit Verfügung -Az.: 1o8.2-2o3o*+-7 - vom Herrn Regierungspräsidenten der Entwurf des Landesplanerischen Rahmenprogrammes für die Samtgemeinde Landesbergen, mit dem die Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Sinne des 1 (3) BBauG bekanntgegeben wurden, übersandt. Die Bekanntgabe des Landesplanerischen Rahmenprogramms erfolgte am Nach den Festlegungen der Funktion der Gemeinde im Raum ist der Ortsteil Landesbergen Nebenzentrum vom Mittelzentrum Nienburg. Für die neugebildete Samtgemeinde nimmt der Ortsteil Landesbergen die Aufgabe der Grundversorgung der Bevölkerung in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht war. Planung und Durchführung von Maßnahmen der Ortsteile der Samtgemeinde Landesbergen vollziehen sich grundsätzlich im Rahmen der örtlichen Eigenentwicklung. Eigenentwicklung läßt die Berücksichtigung der wachsenden Bedürfnisse der ansässigen Bevölkerung, der Erfordernisse der örtlichen gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft sowie der städtebaulichen - 2 -

3 Sanierung zu, schließt aber eine sich im wesentlichen durch Zuzug entwickelnde oder gezielte Bevölkerungs- und Gewerbeansiedlung aus. Im regionalen Raumordnungsprogramm für den Regierungsbezirk Hannover ist über die Eigenentwicklung hinaus nur Landesbergen die besondere Entwicklungsaufgabe "Wohnen" zuerkannt worden. Die besondere Entwicklungsaufgabe "Wohnen" erstreckt sich auf die über den Eigenbedarf hinausgehende Entwicklung von Wohngebieten für den Zuzug von außen. Der Bebauungsplan Nr. 12 wurde aus dem in der Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Landesbergen (vergleiche Abbild 1) entwickelt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde erforderlich, um den bestehenden Bedarf an Baugelände für den Eigenbedarf in dem Ortsteil Brokeloh zu decken und gleichzeitig eine Grundlage für eine geordnete bauliche Entwicklung und wirtschaftliche Erschließung in dem Ortsteil zu schaffen. Da bereits die Grundstücke nördlich der Erschließungsstraße Flurstück 1^6/3 bebaut sind, bietet sich die Ausweisung der Bauplätze an der Südseite der Gemeindestraße auf dem Flurstück 1/5 zweckmäßigerweise an. Außerdem wird in dem Bebauungsplan die Ausweisung einer Fläche für Gemeinschaftseinrichtung hier: Kinderspielplatz erfolgen. Lage des Plangebietes und Geltungsbereich des Bebauungsplanes Das Plangebiet "Bei den Hellbergen" liegt im Osten der Gemeinde Landesbergen sowie im östlichen Teil des Ortsteiles Brokeloh. Es x^ird im Norder von der in Ostwestrichtung verlaufenden Gemeindestraße, im Westen von den bebauten Flurstücken 1/2 und 1/6 und im Osten und Süden von einer Ackerfläche begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist durch eine Umrandung im Plan gekennzeichnet. Bisherige Nutzung und Baugrund Die in diesem Plan liegenden Flächen sind nicht bebaut und werden zur Zed landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Der Boden als Anbaufläche ist für die Landwirtschaft entbehrlich, da es sich nicht um einen Boden von

4 Abbildung 1 Auszug aus Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Landesbergen

5 besonderem Wert handelt. Der Boden entspricht einer mittleren Qualität und ist sandig. Dieser sandige Boden ist als Baugrund jedoch bestens geeignet und als gewachsener, offensichtlich unberührter Boden für die vor gesehene Bauweise tragfähig. Der tiefliegende Grundwasserspiegel wird durch eine Gründung der Vorhaben nicht berührt. Eine Unterkellerung der Gebäude bereitet somit keine Schwierigkeiten. Erschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die als Schwarzdecke ausgebaute Gemeindestraße, die das Dorfgebiet Brokeloh mit dem Wochenendhausgebiet "Am dicken Berge" verbindet. Für den weiteren Straßenausbau im Bereich des Bebauungsplanes ist eine Fahrbahn mit 6,00 m Breite vorgesehen. Die Verbindung des Plangebietes mit dem überörtlichen Straßenverkehrsnetz ist aus dem Lageplan im Maßstab *ooo ersichtlich. Die vorhandene Straßenbreite - Flurstück 1^6/3 ist ausreichend, um bei Bedarf für den ruhenden Verkehiyim Bereich des Plangebiets ausreichende Parkplätze anzulegen. Die finanzielle Sicherung der Erschließung ist durch die Möglichkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen gewährleistet. Vom Rat der Gemeinde wird für das Gemeindegebiet eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach 132 des BBauG erlassen. Bebauung Der gesamte Raum des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes entlang der Gemeindestraße wird als Dorfgebiet (MD) in eingeschossiger Bauweise aufgrund des agrarischen Charakters des Ortsteiles Brokeloh ausgewiesen. Im westlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird ein ca qm großer Spielplatz als Gemeinschaftsanlage ausgewiesen. Der Kinderspielplatz wurde in dem westlichen Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgewiesen, um den Kindern aus dem alten Dorf die Möglichkeit zu geben, auf einem Weg von nicht mehr als ^00 m diesen Spielplatz zu erreichen. (siehe Abbild 2 Spiel- und Bolzplatzbereich) Die Art und das Maß der baulichen Nutzung ist im Bebauungsplan festgesetzt. Die vorgeschlagene Aufteilung dieses Gebietes in Baugrundstücke ist aus dem beigefügten Bebauungsvorschlag zum Bebauungsplan ersichtlich.

6 ( o o irvyr-r^it Abbildung Spiel Radius und Bolzplatzbereich 1*00 m bzw. 500 m

7 - h - Nach diesem Vorschlag können unter Zugrundelegung einer Grundstücksgröße von mindestens 1ooo qm (Kanalisation ist nicht vorhanden; die Trinkwasserversorgung ist im Rahmenentwurf für die zentrale Trinkwasserversorgung des Landkreises Nienburg/Weser vorgesehen) maximal 8 Wohnhäuser mit der gleichen Anzahl Wohnungen erstellt werden. Bodenordnende Maßnahmen sind für diesen Grundstücksbereich nicht erforderlich, da der Grundstückseigentümer verkaufsbereit ist. Die Gesamtfläche des Plangebietes umfaßt etwa 0,88 ha. Versorgungsanlagen 1. Trinkwasser: Im Ortsteil Brokeloh ist eine zentrale Trinkwasserversorgung geplant. Mit den Bauarbeiten der öffentlichen Trinkwasserversorgung wird im Herbst 1976 begonnen. Eine Baugenehmigung kann erst erteilt werden, wenn die Anschlußmöglichkeit besteht. 2. Abwasserbeseitigung: Die Gemeinde- Landesbergen verfügt im Ortsteil Brokeloh noch nicht über eine zentrale Schmutzwasserbeseitigung. Es ist aber geplant, eine zentrale Abwasserbeseitigung zu schaffen. Für die Übergangszeit sind die anfallenden Abwässer durch Kleinkläranlagen nach DIN if26l zu beseitigen. Die geklärten Abwässer sollen mit Unt ergrundverrieselung auf den Hausgrundstücken von mind. 1ooo qm beseitigt werden. 3. Hausmüllbeseitigung: Die Beseitigung des Hausmülls erfolgt seitdem durch eine öffentliche Müllabfuhr, die der Landkreis Nienburg/Weser zentral besorgt. b. Elt.-Versorgung: Die Versorgung mit Elektrizität ist in diesem Gebiet durch die Hannover-Braunschweigische Stromversorgungs-AG gewährleistet; die Hausanschlüsse sollen durch Erdkabel erfolgen. Kosten der Erschließung Für die Erschließung des Plangebietes Nr. 12 "Bei den Hellbergen" ergeben sich laut Kostenüberschlag folgende Summen: - 5 -

8 Ausbau der Straße 55»000, DM 2. Zentrale Trinkwasserversorgung '!&>, ^M Zentrale Abwasserbeseitigung (spätere Maßnahmen) gegenwärtig keine Kostenangabe b. Elt.-Leitungen 2o.ooo, DM O Ausgearbeitet und überarbeitet LANDKREIS NIENBURG/WESER Der Oberkreisdirektor - Hochbauabteilung - Im Auftrage: gez.: Frensel Nienburg/Weser, den 3o Landesbergen, den l-i-k Im Auftrage des Rates der Gemeinde Landesbergen O Der Bürgermei De r4ß>raeindedirektor Diese Begründung hat gemäß 2 Abs. 6 BBauG vom '0- öffentlich ausgele

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