www. a r c h i t e k t u r - g e s t a l t u n g.at ARCH. DI peter SCHACKL Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker LEISTUNGSBILD ARCHITEKTUR

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1 LEISTUNGSBILD ARCHITEKTUR UNVERBINDLICHE KOSTENSCHÄTZUNG Geschätzte Nettobaukosten Baukosten Bauliche Leistungen m² x Nettobaukosten 0,00 zuzüglich 20% MWST 0,00 Gesamtbaukosten 0,00

2 HONORARANBOT GRUNDLAGENERMITTLUNG VORENTWURF KOSTENSCHÄTZUNG KONZEPT Pauschal - ENTWURFSPLANUNG ENTWURFSPLANUNG EINREICHPLANUNG SONDERGENEHMIGUNGEN EINREICHPLANUNG 0% Nachlass #BEZUG!

3 POLIERPLANUNG: DETAILPLANUNG: AUSFÜHRUNGSPLANUNG AUSSCHREIBUNG KOSTENVERGLEICH / VERGABE BAUVERTRÄGE KOSTENERMITTLUNG Geschätzter Stundenaufwand... Stunden (Sekretariat) ÖRTLICHE BAUAUFSICHT (Zeitraum lt. Bauzeitplan) ÖRTLICHE BAUAUFSICHT Geschätzter Stundenaufwand... Stunden (Bauleiter)

4 TEILRECHNUNGSPRÜFUNG SCHLUSSRECHNUNGSPRÜFUNG RECHNUNGSPRÜFUNG FERTIGSTELLUNGSANZEIGE BESTANDSPLÄNE WÄRME- UND SCHALLSCHUTZBERECHNUNG FERTIGSTELLUNG 0% Nachlass #BEZUG! Sollte sich der nötige, geschätzte Arbeitsaufwand wesentlich erhöhen, werden die entstehenden Mehrkosten gesondert verrechnet. Die Architektenleistung endet mit Übergabe der Schlusshonorarnote. Wenn während der Gewährleistungsfristen örtliche Besichtigungen bzw. die Überwachung der Mängelbehebungen verlangt werden, so werden diese Leistungen gesondert nach Aufwand verrechnet. Wir weisen darauf hin, dass gemäß Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG) vom der Bauherr einen Planungs- und Baustellenkoordinator beauftragen muss Bedenken Sie bitte, dass sich die Herstellungskosten des Bauwerkes durch die Einbeziehung von Sonderwünschen verändern und es somit zu einer Abweichung der tatsächlichen Errichtungskosten von unserer ersten Kostenschätzung kommen kann.

5 AUFTRAG Konzept 0,00 Entwurfsplanung 0,00 Einreichplanung 0,00 Ausführungsplanung 0,00 Kostenermittlung 0,00 Örtliche Bauaufsicht 0,00 Rechnungsprüfung 0,00 Fertigstellung 0,00 Gesamtnettosumme 0, % MWST 0,00 Gesamtbruttosumme 0,00 Auftraggeber: Auftragnehmer: Arch. DI Peter Schackl AR-GE Schackl Zahlungsbedingungen Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Honorar gemäß den erbrachten Leistungen nach Vorlage von Teilhonorarnoten bzw. der Schlusshonorarnote, die Nebenkosten jeweils nach Rechnungslegung ohne Verzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden 12,5 % Verzugszinsen berechnet

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