Reklamation der Eingruppierung. Bildungsarbeit der IG Metall MönchengladbachM

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1 Reklamation der 1

2 ERA 4 Reklamation der Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Beanstandung der Höhergruppierungsantrag Besondere s- und Reklamationsverfahren ( 7 ERA-ETV) Arbeitsleistung nicht verweigert Beschäftigte können innerhalb von vier Wochen beanstanden prüfen Beschäftigte nicht einverstanden- Antrag... und Betriebsrat (PAKO) Prüfung der wenn sich Anforderungen aus der maßgeblich geändert haben oder weitere Aufgaben Antrag ist schriftlich und Betriebsrat (PAKO) wegen Meinungsverschiedenheiten über 2

3 ERA- ETV 7 Besonderes s- und Reklamationsverfahren Nr. 1 besondere s- und Reklamationsverfahren Freiwillige unbefristete Betriebsvereinbarung Nr. 2 Paritätische Kommission je zwei vom und vom Betriebsrat bestellte Betriebsangehörige angehören. Nr. 3 Einspruch des Betriebsrats Betriebsparteien können sich nicht verständigen ( Unterlagen) paritätische Kommission wird tätig Nr. 4 Entscheidung durch Einigungsstelle paritätischen Kommission: keine einvernehmlichen Entscheidung entscheidet die tarifliche Einigungsstelle Nr. 5 Reklamationsrecht nach 4 Nr. 2 ERA + Einigungsstelle Nr. 6 beantragte Status vorläufig kein Einspruch des Betriebsrates: endgültig. Nr. 7 Kündigung der freiwilligen Betriebsvereinbarung frühestens zum Ende des sechsten Jahres ihrer Laufdauer 3

4 4 Abs. 2 ERA Übersicht über das s- und Reklamationsverfahren bei Neu- und Umgruppierungen beanstandet Frist 4 Wochen prüft Korrektur der Einstufung mit Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden Antrag des Beschäftigten PAKO Betriebsrat Überprüfung und Entscheidung

5 4 Abs. 2 ERA: Übersicht über das Reklamationsrecht der bestehenden Höhergruppierungsantrag beanstandet Betriebsrat beanstandet jederzeit prüft Frist 2 Wochen Korrektur der Einstufung / BR mit Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden Antrag des Beschäftigten/ BR PAKO Betriebsrat Frist 4 Wochen Überprüfung und Entscheidung 5

6 süberpr berprüfung Beanstandungsvoraussetzung: Gründe Änderung der des Beschäftigten þ Tätigkeitsanforderungen haben sich maßgeblich geändert þ sowohl am bisherigen Arbeitsplatz wie auch nach Umsetzung þ Änderungen müssen an den Anforderungsmerkmalen orientiert erkennbar sein ausgehend von der bisherigen Einstufung/ Hinweis: Vergleiche bisherige nbeschreibung þgrund: weitere Aufgaben sind übertragen worden þ Grund: andere höherwertige (Teil-) Aufgaben hin zu gekommen þ Grund: Benötigte Berufserfahrung praktisch erreicht þ Grund: Umorganisation des Arbeitsumfeldes mit höheren Kooperationserfordernisse (z.b. Einführung von Gruppenarbeit) Zeitpunkt der Beanstandung: Jederzeit möglich 6

7 1. Voraussetzung einer süberprüfung: Neue Unverbindliches Beispiel Festlegung der Tätigkeit/ nbereich z.b. Bürogehilfe EG 5 Bisherige Basis der Bewertung des bisherigen Arbeitsplatzes 38 Punkte = EG 5 Voraussetzung: Nicht nur vorübergehend è Regelung nach 2 Abs. 5 ERA z.b. Sachbearbeiter EG 8 Bewertung des Neuen Arbeitsplatzes 72 Punkte = EG 8 Neue In Folge einer Versetzung oder Neubesetzung einer Stelle Neue Basis der era.: Einstufung zugrunde gelegten Anforderungen aus der maßgeblich geändert haben 7

8 2. Voraussetzung einer süberprüfung: Bestehende wird erweitert (Weisung des s) Unverbindliches Beispiel Festlegung der Tätigkeit/ nbereich z.b. Sachbearbeiter EG 8 Bewertung des bisherigen Arbeitsplatzes 72 Punkte = EG 8 Voraussetzung: Nicht nur vorübergehend è Regelung nach 2 Abs. 5 ERA Bisherige Basis der Erweitert um zusätzliche n zusätzliche Bewertung der zusätzlichen Aufgaben 92 Punkte = EG 10 era.: weitere Aufgaben übertragen worden sind und sich hieraus Auswirkungen auf die des Beschäftigten ergeben können. Übernahme von n Zur bestehenden z.b. zusätzliche anleiten von Beschäftigten Qualitativ höherwertige Aufgaben Höher Grad an Verantwortung Notwendige Berufserfahrung 8

9 3. Voraussetzung einer süberprüfung: Bestehende wird (faktisch) erweitert Besonderheit nach dem der bei der era Einführung höherwertige Tätigkeiten nicht bewertet hatte (mit dem Hinweis: Arbeitsorganisatorischer Neuzuschnitte Festlegung der Tätigkeit/ nbereich z.b. Sachbearbeiter EG 8 Bewertung des bisherigen Arbeitsplatzes 72 Punkte = EG 8 nach der era. Neubewertung Basis der entzieht n im Rahmen des Direktionsrechtes. Folge: ERA Bewertung ohne die Tätigkeiten Erweitert um zusätzliche n zusätzliche aus dem Gang der Arbeit / allgemeinen Betriebsabläufen ergibt, eine weitere Übernahme der vorher formal entzogenen Tätigkeiten Folge: ERA Bewertung mit den Tätigkeiten Bewertung der zusätzlichen Aufgaben 78 Punkte = EG 9 era.: weitere Aufgaben übertragen worden sind... Voraussetzung: Nicht nur vorübergehend è Regelung nach 2 Abs. 5 ERA 9

10 süberpr berprüfung: Beanstandung wie... Form: Antrag zur Überprüfung der /Höhergruppierung ist schriftlich zu stellen durch betroffen Beschäftigten oder/ und Betriebrat Inhaltlich: Genaue Beschreibung zur Änderungen der und deren Auswirkungen auf die die muss sich maßgeblich geändert haben z.b. neue anspruchsvoller Teiln ( Können ) Neue Zuständigkeit: regelmäßige Betreuung von Azubis im Betriebsdurchlauf ( Mitarbeiterführung ) Neue Abläufe in der Arbeitsorganisation mit mehr Spielraum Grundlage: ERA-Systematik mit Anforderungsmerkmalen Ausgangssituation: Mitteilungsumfang des s- ist entscheidend für die inhaltliche Auseinandersetzung und Umfang der Reklamationsbegründung 10

11 Schema des s- und Reklamationsverfahren bei ERA Betriebsrat Keine Vereinbarung: Regelung nach 4 ERA Freiwillige Vereinbarung (Betriebsvereinbarung) über Anwendung des Besonderen sund Reklamationsverfahren nach 7 ERA ETV : èneueingruppierung èumgruppierung Antrag durch Beschäftigte und BR: èänderungen in der èhöhergruppierungsantrag bei bestehender schlägt vor: èneueingruppierung èumgruppierung Antrag durch Beschäftigte und BR: èänderungen in der èhöhergruppierungsantrag bei bestehender 11

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