Fragen und Antworten zur Thüringer Gemeinschaftsschule

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1 Fragen und Antworten zur Thüringer Gemeinschaftsschule Stand: 14. August Was ist eine Thüringer Gemeinschaftsschule? Was unterscheidet eine Thüringer Gemeinschaftsschule von einer Regelschule? Welche Klassenstufen umfasst die Thüringer Gemeinschaftsschule? Bestehen Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien neben den Thüringer Gemeinschaftsschulen weiter? Wohin muss ich mich wenden, was muss ich tun, wenn ich mein Kind an eine Thüringer Gemeinschaftsschule schicken möchte? Kann man an einer Thüringer Gemeinschaftsschule auch das Abitur ablegen? Wie wird eine Schule eigentlich zur Thüringer Gemeinschaftsschule? Welche pädagogischen Konzepte gibt es an der Thüringer Gemeinschaftsschule? Ist es möglich, das Abitur nach 12 Jahren an der Thüringer Gemeinschaftsschule abzulegen? Werden alle Schüler an einer Thüringer Gemeinschaftsschule von Klassenstufe 1-8 in einem Schulgebäude unterrichtet? Welche Gemeinsamkeiten existieren zwischen Thüringer Gemeinschaftsschule und Gesamtschule? Wo liegen die Unterschiede? Kann mein Kind nicht nur nach dem Realschulabschluss, sondern auch in anderen Klassenstufen der Thüringer Gemeinschaftsschule an das Gymnasium übertreten? Muss mein Kind beim Wechsel von einer Thüringer Gemeinschaftsschule auf ein Gymnasium ein Schuljahr wiederholen? Was passiert nach der Klassenstufe 8? Wird an der Thüringer Gemeinschaftsschule nach der gleichen Stundentafel und nach den gleichen Lehrplänen unterrichtet wie an Grundschulen, Regelschulen und Gymnasien in Thüringen? Wie werden die Lehrkräfte qualifiziert? / 11

2 17. erden zusätzliche Lehrkräfte für eine Thüringer Gemeinschaftsschule eingestellt? Besteht die Möglichkeit ein berufliches Gymnasium als Kooperationspartner für eine Thüringer Gemeinschaftsschule zu benennen? Können an der Thüringer Gemeinschaftsschulen Praxisklassen eingerichtet werden? Welche Regelungen gelten für die Schülerbeförderung zur Thüringer Gemeinschaftsschulen? Wie werden die Lehrer an der Gemeinschaftsschule bezahlt? Werden die Kollegen der Gemeinschaftsschule bei Beförderungen als eigenständige Schulart und damit als eigenständige Fallgruppe behandelt? Inwieweit kann eine Lehrerin, die eine Verbeamtung für die Regelschule hat, auch in der Thüringer Oberstufe einer Gemeinschaftsschule unterrichten? Wie muss an der Gemeinschaftsschule ab der Klassenstufe 5 bezüglich der Lehrpläne und Anspruchsebenen unterrichtet werden? Wie werden an der Gemeinschaftsschule Leistungen eingeschätzt? Welche Möglichkeiten können wir in der Gemeinschaftsschule nutzen, um den Schülern eine individuelle Einschätzung zu ihren Leistungen zu geben? Wie werden Noten in eine andere Anspruchsebene übertragen? Nach welchen Kriterien wird einem Schüler in einem Fach die Anspruchsebene zugewiesen? Wie stellt die Schule sicher, dass die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg für Schüler und Eltern nachvollziehbar ist? Müssen auf dem Zeugnis für die Noten Anspruchsebenen ausgewiesen werden? Kann ein Schüler, der sich im Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife befindet, in den Bildungsgang zum Erwerb des Realschulabschlusses wechseln? / 11

3 1. Was ist eine Thüringer Gemeinschaftsschule? Die Thüringer Gemeinschaftsschule ist eine gleichberechtigte Schulart im Schulsystem des Landes. Sie hat einen spezifischen Aufbau und ist durch eine besondere Unterrichtskultur gekennzeichnet. Bis zur Vollendung der achten Klassenstufe steht die Idee des längeren gemeinsamen Lernens im Mittelpunkt. Die Schüler bleiben von der ersten bis zur achten Klassenstufe in einer Lerngruppe. Je nach gewünschtem Abschluss erfolgt ab der neunten Klassenstufe das abschlussbezogene Lernen. Grundsätzlich ist der Erwerb aller allgemein bildenden Schulabschlüsse an einer Thüringer Gemeinschaftsschule möglich. 2. Was unterscheidet eine Thüringer Gemeinschaftsschule von einer Regelschule? Die Thüringer Gemeinschaftsschule unterscheidet sich von einer Regelschule durch die Möglichkeit eines zusätzlichen Schulabschlusses, des Abiturs, und durch ein besonderes pädagogisches Konzept, das insbesondere das längere gemeinsame Lernen bis zur Klassenstufe 8 in einem binnendifferenzierenden Unterricht zum Schwerpunkt hat. 3. Welche Klassenstufen umfasst die Thüringer Gemeinschaftsschule? Die Gemeinschaftsschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 12. Davon abweichend kann die Gemeinschaftsschule die Klassenstufen 1 bis 10 umfassen. In dem Fall muss das Angebot zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife durch die Kooperation mit einem Gymnasium gewährleistet werden. Für eine Übergangszeit von bis zu zehn Jahren ab Errichtung oder Schulartänderung kann die Gemeinschaftsschule zunächst mit der Klassenstufe 5 beginnen; für diesen Fall muss das für die Klassenstufen 1 bis 4 erforderliche Angebot durch eine Grundschule gewährleistet werden. 4. Bestehen Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien neben den Thüringer Gemeinschaftsschulen weiter? Mit der Einführung der Thüringer Gemeinschaftsschule wurde das Thüringer Schulsystem um eine weitere Schulart bereichert. Die Thüringer Gemeinschaftsschule ist eine gleichberechtigte Schulart neben den bestehenden Schularten. Die Grund- und Regelschulen sowie das Gymnasium gibt es also auch weiterhin, wobei die Thüringer Gemeinschaftsschule das Angebot der Grund- und Regelschule mit abdeckt. 5. Wohin muss ich mich wenden, was muss ich tun, wenn ich mein Kind an eine Thüringer Gemeinschaftsschule schicken möchte? Wenn der für Ihr Kind zuständige Schulträger eine Gemeinschaftsschule eingerichtet hat, kann Ihr Kind eine solche besuchen. Die Möglichkeit des Besuchs einer Thüringer Gemeinschaftsschule eines anderen Schulträgers ist jedoch nicht ausgeschlossen. Zurzeit existieren 15 staatliche Thüringer Gemeinschaftsschulen und 9 Thüringer Gemeinschaftsschulen in freier Trägerschaft. Weitere befinden sich im Aufbau. Fragen Sie 3 / 11

4 bei Ihrem Schulträger, dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt nach, wo sich die nächstgelegene Gemeinschaftsschule befindet. 6. Kann man an einer Thüringer Gemeinschaftsschule auch das Abitur ablegen? An einer Thüringer Gemeinschaftsschule ist der Erwerb des Abiturs grundsätzlich möglich. Sollte eine Thüringer Gemeinschaftsschule dieses Angebot nicht selbst vorhalten, besteht zwischen ihr und einem nahegelegenen Gymnasium eine verbindliche Kooperation, durch die der Erwerb des Abiturs sichergestellt ist. Es ist auch möglich, dass in der Thüringer Gemeinschaftsschule in Klassenstufe 10 die Einführungsphase zur gymnasialen Oberstufe angeboten und in einem kooperierenden Gymnasium die Qualifikationsphase zum Erwerb des Abiturs fortgesetzt wird. 7. Wie wird eine Schule eigentlich zur Thüringer Gemeinschaftsschule? Eine Schule kann durch eine Schulartänderung zur Thüringer Gemeinschaftsschule werden. Das geschieht in der Form, dass die Schule oder die Schulen den Willen zur Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule durch entsprechenden Beschluss oder entsprechende Beschlüsse der Schulkonferenz oder der Schulkonferenzen gegenüber dem Schulträger zum Ausdruck bringen und über ein pädagogisches Konzept nach 6a Abs. 2 entscheiden, 41 Abs. 4 ThürSchulG. Die Entscheidung über die Einrichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule wird vor Ort in einem Dialog zwischen den Eltern, den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften einer Schule sowie dem Schulträger getroffen. Neben einer Einigung über die Frage, ob eine Gemeinschaftsschule eingerichtet werden soll, muss ein pädagogisches Konzept, in dessen Mittelpunkt das längere gemeinsame Lernen steht, entwickelt werden. Nach Prüfung der vom Schulträger eingereichten Antragsunterlagen durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem erteilten Einvernehmen kann die Thüringer Gemeinschaftsschule eingerichtet werden. 8. Welche pädagogischen Konzepte gibt es an der Thüringer Gemeinschaftsschule? Im Zentrum der Thüringer Gemeinschaftsschule steht die Idee des längeren gemeinsamen Lernens. Die individuellen Lernstände der Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen eines überwiegend binnendifferenziert organisierten Unterrichts berücksichtigt werden. Jede Schule entwickelt ihr eigenes pädagogisches Konzept, mit dem sie u. a. auch entscheidet, ob ein bzw. welcher reformpädagogische Ansatz genutzt werden soll. 9. Ist es möglich, das Abitur nach 12 Jahren an der Thüringer Gemeinschaftsschule abzulegen? Der Abschluss des Abiturs an einer Thüringer Gemeinschaftsschule erfolgt grundsätzlich nach 12 Jahren. 4 / 11

5 10. Werden alle Schüler an einer Thüringer Gemeinschaftsschule von Klassenstufe 1-8 in einem Schulgebäude unterrichtet? Je nach den baulichen Gegebenheiten vor Ort kann die Thüringer Gemeinschaftsschule in einem oder auch in mehreren Schulgebäuden untergebracht werden. 11. Welche Gemeinsamkeiten existieren zwischen Thüringer Gemeinschaftsschule und Gesamtschule? Wo liegen die Unterschiede? Gemeinsamkeiten zwischen der Integrierten Gesamtschule und der Thüringer Gemeinschaftsschule liegen vor allem im pädagogischen Bereich. Beide Schularten betonen die Bedeutung einer längeren und gemeinsamen Lernphase für die Schülerinnen und Schüler und ermöglichen den Erwerb aller allgemeinbildenden Schulabschlüsse. Das längere gemeinsame Lernen an einer Thüringer Gemeinschaftsschule findet in einem binnendifferenzierenden Unterricht statt. Anders als in der Integrierten Gesamtschule wird an einer Thüringer Gemeinschaftsschule der Erwerb des Abiturs im Regelfall innerhalb von zwölf Jahren ermöglicht. 12. Kann mein Kind nicht nur nach dem Realschulabschluss, sondern auch in anderen Klassenstufen der Thüringer Gemeinschaftsschule an das Gymnasium übertreten? Ja, ein Übertritt von der Thüringer Gemeinschaftsschule an ein Gymnasium ist grundsätzlich bis aus der Klassenstufe 8 möglich (vgl. 124, 125 ThürSchulO). Der Wechsel von einem Gymnasium an eine Thüringer Gemeinschaftsschule ist in jeder Klassenstufe möglich. Für den Übertritt aus den Klassenstufen 4 bis 8 der Thüringer Gemeinschaftsschule an das Gymnasium gelten die Übertrittsbedingungen. Ab Klassenstufe 9 ist ein Wechsel an das Gymnasium aus der Lerngruppe möglich, die auf den Erwerb des Abiturs vorbereitet. 13. Muss mein Kind beim Wechsel von einer Thüringer Gemeinschaftsschule auf ein Gymnasium ein Schuljahr wiederholen? Die Thüringer Gemeinschaftsschule ermöglicht, wie das Gymnasium, den Erwerb eines Abiturs innerhalb von zwölf Jahren. Sollte das Abitur nicht direkt an einer Gemeinschaftsschule abgelegt werden, sondern an einem kooperierenden Gymnasium, ist sichergestellt, dass auch hier das Abitur nach zwölf Jahren erreicht werden kann. Die Wiederholung eines Schuljahres ist nicht vorgesehen. Lediglich bei Abschluss der Thüringer Gemeinschaftsschule mit Realschulabschluss erfolgt ein Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe z. B. am kooperierenden Gymnasium, so dass in diesem Fall das Abitur nach 13 Jahren abgelegt wird. 14. Was passiert nach der Klassenstufe 8? Mit dem Absolvieren der Klassenstufe 8 beginnt die Phase des abschlussbezogenen Lernens. Der Schüler kann den Hauptschulabschluss, den Qualifizierenden Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss, den schulischen Teil der Fachhochschulriefe 5 / 11

6 sowie das Abitur erwerben. Da alle allgemeinbildenden Abschlüsse an der Thüringer Gemeinschaftsschule angeboten werden, ist ein Schulwechsel nicht erforderlich. 15. Wird an der Thüringer Gemeinschaftsschule nach der gleichen Stundentafel und nach den gleichen Lehrplänen unterrichtet wie an Grundschulen, Regelschulen und Gymnasien in Thüringen? Grundsätzlich gelten je nach Klassenstufe und angestrebtem allgemein bildenden Abschluss an der Thüringer Gemeinschaftsschule die gleichen standard- und abschlussbezogenen Lehrplaninhalte wie an den Schularten Grundschule, Regelschule und Gymnasium. Es existiert eine Rahmenstundentafel für die Thüringer Gemeinschaftsschule in der Thüringer Schulordnung unter Anlage 10a. 16. Wie werden die Lehrkräfte qualifiziert? Angebote für die notwendige Fortbildung der Lehrkräfte werden durch das Unterstützungssystem der Staatlichen Schulämter sowie das Thüringer Institut für Lehrplanentwicklung, Lehrerfortbildung und Medien (ThILLM) bereitgestellt. Darüber hinaus können Schulen das eigene Fortbildungsbudget für weitere Qualifizierungsangebote nutzen. 17. Werden zusätzliche Lehrkräfte für eine Thüringer Gemeinschaftsschule eingestellt? Der Einsatz der Lehrkräfte an der Thüringer Gemeinschaftsschule erfolgt auf der Basis der Verwaltungsvorschrift für die Organisation des entsprechenden Schuljahres. 18. Besteht die Möglichkeit ein berufliches Gymnasium als Kooperationspartner für eine Thüringer Gemeinschaftsschule zu benennen? Kooperationspartner der Gemeinschaftsschule können ein allgemein bildendes Gymnasium, eine kooperative Gesamtschule oder auch eine Gemeinschaftsschule, welche die gymnasiale Oberstufe vollständig anbietet, sein, weil diese Schularten bereits ab Klassenstufe 5 wissenschaftspropädeutische Arbeitsweisen bei den Schülern anbahnen. Ein berufliches Gymnasium kann als weiterer Kooperationspartner fungieren. 19. Können an der Thüringer Gemeinschaftsschulen Praxisklassen eingerichtet werden? An der Thüringer Gemeinschaftsschule werden keine Praxisklassen eingerichtet, da dies der Intention des längeren gemeinsamen Lernens widerspricht. 20. Welche Regelungen gelten für die Schülerbeförderung zur Thüringer Gemeinschaftsschulen? Gesetzliche Regelungen sind in 4 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes vorhanden. 6 / 11

7 21. Wie werden die Lehrer an der Gemeinschaftsschule bezahlt? Auch für Lehrer an der TGS gelten, wie für alle anderen Lehrer auch, die tarif- und besoldungsrechtlichen Regelungen. Für einen tarifbeschäftigten Lehrer gilt grundsätzlich, dass er in der Entgeltgruppe eingruppiert ist, die der Besoldungsgruppe entspricht, in welcher er eingestuft wäre, wenn er im Beamtenverhältnis stünde. Hinsichtlich der beamteten Lehrkräfte in TGS findet die Thüringer Besoldungsordnung, Allgemeine Vorbemerkungen, Abschnitt I, Ziffer 3, Abs. 2, Satz 2 Anwendung. Dort heißt es: Die Ämter der Lehrkräfte einschließlich der Beförderungsämter sind auf Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen nach Maßgabe der laufbahnrechtlichen Vorgaben entsprechend anwendbar. 22. Werden die Kollegen der Gemeinschaftsschule bei Beförderungen als eigenständige Schulart und damit als eigenständige Fallgruppe behandelt? Hinsichtlich der beamteten Lehrkräfte in TGS findet die Thüringer Besoldungsordnung, Allgemeine Vorbemerkungen, Abschnitt I, Ziffer 3, Abs. 2, Satz 2 Anwendung. Dort heißt es: Die Ämter der Lehrkräfte einschließlich der Beförderungsämter sind auf Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen nach Maßgabe der laufbahnrechtlichen Vorgaben entsprechend anwendbar. 23. Inwieweit kann eine Lehrerin, die eine Verbeamtung für die Regelschule hat, auch in der Thüringer Oberstufe einer Gemeinschaftsschule unterrichten? Ein Einsatz von Lehrkräften mit einem Abschluss für das Lehramt an Regelschulen ist nicht an Berufsbildenden Schulen, Gymnasien und nicht in Thüringer Oberstufen von Gesamtschulen oder Gemeinschaftsschulen möglich. Lehrkräfte mit einer Ausbildung als Diplomlehrer nach dem Recht der ehemaligen DDR können grundsätzlich in der Thüringer Oberstufe eingesetzt werden. 24. Wie muss an der Gemeinschaftsschule ab der Klassenstufe 5 bezüglich der Lehrpläne und Anspruchsebenen unterrichtet werden? Um der Heterogenität der Schülerschaft an einer Thüringer Gemeinschaftsschule Rechnung zu tragen, muss der Unterricht in differenzierter bzw. individualisierter Form gestaltet werden. Der Unterricht auf verschiedenen Anspruchsebenen beginnt ab Klassenstufe 7. Inhaltlich ist das an der Gestaltung der Lehrpläne erkennbar: Für die Klassenstufen 5/6 sind die weiterentwickelten Lehrpläne für den Erwerb des Hauptschul- und Realschulabschlusses und für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in der Regel identisch. Für die Klassenstufen 7/8 weisen die weiterentwickelten Thüringer Lehrpläne für den Erwerb des Hauptschul- und Realschulabschlusses und für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife für die Fächer Mathematik, erste Fremdsprache und Deutsch die 7 / 11

8 Anspruchsebenen I, II und III aus. Damit wird die Vereinbarung der KMK über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I umgesetzt, so dass die in Thüringen erworbenen Abschlüsse bundesweit anerkannt werden. Für die Fächer Kunst, Biologie, Chemie, Physik, Geographie, Geschichte sowie Religionslehre gibt es Lehrpläne mit teilweisen Differenzierungen in den Anspruchsebenen. Für die übrigen Fächer sind die Lehrpläne gleichlautend. Ab Klassenstufe 9 erfolgt der Unterricht abschlussbezogen. Die Lehrpläne sind, entsprechend dem angestrebten Abschluss unterschiedlich gestaltet. Gemeinschaftsschulen, die die Klassenstufen 1 bis 10 oder 5 bis 10 umfassen, steht es frei zu entscheiden, ob sie die Klassenstufe 10 als Einführungsphase der Thüringer Oberstufe anbieten ( 6a Abs. 2 ThürSchulG). 25. Wie werden an der Gemeinschaftsschule Leistungen eingeschätzt? Im Grundsatz gelten für die Leistungseinschätzung an der Gemeinschaftsschule die gleichen Regelungen wie für die anderen allgemein bildenden Schulen. Aufgrund der Heterogenität der Schülerschaft einer Gemeinschaftsschule fordert der Verordnungsgeber eine stärker individualisierte Leistungseinschätzung ( 147a Abs. 5 Satz 2 ThürSchulO). Möglichkeiten individueller Einschätzung von Leistungen werden weiter unten benannt. Detaillierte Ausführungen zur Leistungseinschätzung an Thüringer Schulen finden sich in den Leitgedanken zu den Thüringer Lehrplänen für den Erwerb der allgemein bildenden Schulabschlüsse von 2011: Der Begriff der Leistungseinschätzung wird in den Lehrplänen als Oberbegriff verwendet. Er beinhaltet die Selbsteinschätzung durch den Schüler und die Fremdeinschätzung durch andere Schüler, Lehrer und am Lernprozess beteiligte Akteure. Diese kann nonverbal (mit Hilfe von Mimik und Gestik), verbal (als Worturteil) oder in Form einer Note erfolgen. Letzteres wird mit dem Begriff der Leistungsbewertung erfasst. Durch den ganzheitlichen Kompetenzansatz der Thüringer Lehrpläne ist es erforderlich, dass auch die Leistungseinschätzung ganzheitlich erfolgt und alle Kompetenzen einbezogen werden. Daraus erwächst der Anspruch, dass die Leistungseinschätzung die individuelle Eigenverantwortung, die Leistungsbereitschaft und Lernmotivation als eine Bedingung für erfolgreiches Lernen fördert, prozess- und produktbezogen ist, individuelles Lernen und Lernen in der Gruppe einschließt, dazu beiträgt, dass der Schüler lernt, den eigenen Lernprozess und die eigene Leistung sowie die der anderen Schüler bzw. der Lerngruppe zu reflektieren und einzuschätzen sowie die Bedingungen für erfolgreiches Lernen berücksichtigt. Jede anforderungsbezogene Leistungseinschätzung erfolgt im Unterricht mit Bezug auf die individuelle oder die kriteriale Norm. 8 / 11

9 Individuelle Bezugsnorm: Hierbei wird der Lernfortschritt des Einzelnen im Vergleich zu seiner vorherigen Leistung eingeschätzt. Kriteriale Bezugsnorm: Hierbei wird die Leistung des Einzelnen an Lehrplanzielen und Standards gemessen. In pädagogischer Verantwortung wird der Lehrer im Verlauf des Lernprozesses eines Schülers die kriteriale oder die individuelle Bezugsnorm betonen bzw. angemessen ins Verhältnis setzen. Unabhängig von der jeweiligen Bezugsnorm erfolgt die Leistungseinschätzung stets auf der Basis transparenter Kriterien. Für die Leistungsbewertung durch Noten ist die Leistung des Einzelnen in Bezug zu Lehrplanzielen und Standards (kriteriale Bezugsnorm) bestimmend. Entsprechende Bewertungskriterien werden aus den Zielbeschreibungen der Lehrpläne hergeleitet. Sie beziehen sich auf die Qualität des zu erwartenden Produkts und des Lernprozesses sowie auf der Präsentation des Arbeitsergebnisses. [ ] 26. Welche Möglichkeiten können wir in der Gemeinschaftsschule nutzen, um den Schülern eine individuelle Einschätzung zu ihren Leistungen zu geben? Schulgesetz und Schulordnung eröffnen Möglichkeiten, die Leistungseinschätzung so zu gestalten, dass diese ein differenziertes Bild vom Leistungsstand des Schülers ergibt. Dies beinhaltet folgende Möglichkeiten: Die Schule kann in den Klassenstufen 1 bis einschließlich 7 ganz oder teilweise auf Noten verzichten und verbale Einschätzungen vornehmen ( 147a Abs. 5 Satz 4 ThürSchulO). In den Klassenstufen 3 bis 7 können die Noten durch verbale Einschätzungen ergänzt werden ( 147a Abs. 5 Satz 1 ThürSchulO). Das gilt auch für die Zeugnisse in den Klassenstufen 3 bis einschließlich 7 ( 60 Abs. 4 Satz 3 ThürSchulO). Die Schule muss in den Klassenstufen 7 und 8 (wie unten dargestellt) einen Schüler in den einzelnen Fächern, entsprechend den Lehrplänen auf verschiedenen Anspruchsebenen bewerten. Jede Schule kann gemäß 59 Abs. 6 ThürSchulO aus pädagogischen Gründen zeitweilig für einzelne Schüler auf die Leistungsbewertung durch Noten verzichten. Davon unbenommen sind generelle rechtliche Regelungen zur Leistungseinschätzung und Leistungsbewertung, die für alle allgemein bildenden Schulen in Thüringen gelten, zu beachten. Insbesondere ist an dieser Stelle noch einmal zu erwähnen, dass bei der Bewertung der Schülerleistungen Transparenz gegenüber Eltern und Schülern gewährleistet sein muss ( 48 Abs. 3 ThürSchulG), in der Schuleingangsphase die vom Schüler erbrachten Leistungen verbal eingeschätzt werden ( 59 Abs. 4 ThürSchulO), 9 / 11

10 in den Klassenstufen 1 bis einschließlich 9 mindestens einmal im Schuljahr ein Gespräch zur Lernentwicklung verpflichtend ist ( 59a ThürSchulO) und in den Klassenstufen 3 bis 9 die Schüler neben dem Zeugnis (nicht als Anlage zum Zeugnis) Bemerkungen zur Lernentwicklung erhalten ( 60a ThürSchulO). 27. Wie werden Noten in eine andere Anspruchsebene übertragen? Die Thüringer Schulordnung regelt spezielle Anwendungsfälle im Sinne von Ausnahmeregelungen. Diese gelten nur bei Versetzung in die auf den Realschulabschluss orientierte Klassenstufe 9 ( 147a Abs. 7 ThürSchulO), Aufrücken und Versetzung in der Regelschule ( 51 Abs. 3 ThürSchulO), Aufnahme in die Klassenstufe 10 der Regelschule ( 53 Abs. 2 ThürSchulO) bzw. dem Übertritt an das Gymnasium nach den Klassenstufen 7 und 8 der Gemeinschaftsschule ( 125 Abs. 5 ThürSchulO). Der Verordnungsgeber hat dabei keine Umrechnung von Zeugnisnoten beabsichtigt. Vielmehr wird in den genannten Fällen die Einordnung der Zeugnisnoten in einer anderen Anspruchsebene geregelt. Die Zeugnisnote selbst ändert sich dabei nicht. 28. Nach welchen Kriterien wird einem Schüler in einem Fach die Anspruchsebene zugewiesen? Es gibt für die Gemeinschaftsschule keine Regelung, nach welchen Kriterien einem Schüler in den Klassenstufen 7 und 8 in einem Fach eine Anspruchsebene zugeordnet wird. In pädagogischer Verantwortung wird der Lehrer im Verlauf des Lernprozesses in dem jeweiligen Fach eine Anspruchsebene zuordnen und dabei das Leistungsvermögen und den Leistungswillen des Schülers heranziehen oder einer Empfehlung der Klassenkonferenz folgen. Mit Beginn der Klassenstufe 9 werden die Schüler der Gemeinschaftsschule abschlussbezogen unterrichtet ( 6a Abs. 2 ThürSchulG). Die Zugangsvoraussetzungen zu den Bildungsgängen regelt 147a Abs. 6 bis 8 ThürSchulO. Hinsichtlich des Erwerbs des Hauptschulabschlusses und des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses verweist 147a Abs. 6 ThürSchulO auf die Ausführungen für die Regelschule. Die Versetzungsbedingungen in die Klassenstufen 9 für Schüler, die den Realschulabschluss anstreben, sind in 147a Abs. 7 ThürSchulO geregelt. 54 Abs. 4 Satz 2 ThürSchulO gilt entsprechend. Demnach kann eine Umstufung auch erfolgen, wenn dies unter Berücksichtigung des Leistungsvermögens und des Leistungswillens des Schülers gerechtfertigt ist. 10 / 11

11 Für Schüler, die den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife anstreben, gelten die Bedingungen aus 147a Abs. 8 ThürSchulO in Anlehnung an die Regelungen des Gymnasiums. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg für Schüler und Eltern transparent und nachvollziehbar ist ( 48 Abs. 3 ThürSchulG). 29. Wie stellt die Schule sicher, dass die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg für Schüler und Eltern nachvollziehbar ist? Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass bei der Bewertung der Schüllerleistungen Transparenz gegenüber Eltern und Schülern gewährleistet sein muss ( 48 Abs. 3 ThürSchulG). Am Ende der Klassenstufe 7 ist für die Gemeinschaftsschule die Beratung der Eltern und Schüler zur weiteren Schullaufbahn im Rahmen eines Zeugnisgesprächs vorgesehen ( 147a Abs. 4 ThürSchulO). Grundlage dafür ist eine individuelle Leistungsdokumentation. Auch das verpflichtende Gespräch zur Lernentwicklung ( 59a ThürSchulO) in den Klassenstufen 1 bis einschließlich 9 trägt zur Transparenz der Entscheidung bei. 30. Müssen auf dem Zeugnis für die Noten Anspruchsebenen ausgewiesen werden? Da in jedem Fall darauf zu achten ist, dass bei der Bewertung der Schülerleistungen Transparenz gegenüber Eltern und Schülern gewährleistet ist ( 48 Abs. 3 ThürSchulG), muss die Anspruchsebene ausgewiesen werden, auf deren Grundlage die Zeugnisnote entstanden ist. Das bedeutet, dass in den Klassenstufen 7 und 8 für die Fächer Mathematik, erste Fremdsprache und Deutsch entweder die Anspruchsebene I oder II oder III und für die Fächer Kunst, Biologie, Chemie, Physik, Geographie, Geschichte sowie Religionslehre entweder die Anspruchsebene II oder III ausgewiesen sein muss. Ab der Klassenstufe 9 erfolgt der Unterricht abschlussbezogen, so dass auch hier die Anspruchsebenen entsprechend für alle Fächer dem angestrebten Abschluss ausgewiesen sein müssen. 31. Kann ein Schüler, der sich im Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife befindet, in den Bildungsgang zum Erwerb des Realschulabschlusses wechseln? In den Klassenstufen 9 und 10 gilt für die Gemeinschaftsschule: Schüler des Bildungsgangs zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife können bis zum Beginn der Klassenstufe 10 in den Bildungsgang zum Erwerb des Realschulabschlusses übertreten. 11 / 11

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