BetrSichV (Fassung vom ): Eine Gegenüberstellung Stand:
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1 BetrSichV (Fassung vom ): Eine Gegenüberstellung Stand: Abschnitte BetrSichV 2015 BetrSichV 2002 Kommentar Titel Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Vorschriften ( 1 2) Abschnitt 2 Begriffsbestimmungen 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung 2 Begriffsbestimmungen Arbeitsmittel sind sowie üba 1 Anwendungsbereich Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte 2 Begriffsbestimmungen Arbeitsmittel.; hierzu gehören insbesondere überwachungsbedürftige hier keine Auflistung von überwachungsbedürftigen (üba) mehr, diese sind nun in Anhang 2 (vgl. auch 2 Nr. 30 ProdSG) Definition vereinfacht Verwendung Bereitstellung und Benutzung Verwendung umfasst jegliche Tätigkeit mit Arbeitsmitteln Andere Personen - neu Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel ( 3 11) 3 Gefährdungsbeurteilung 3 Gefährdungsbeurteilung Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung - explizit formuliert ergonomische, alters- und alternsgerechte Gestaltung von Arbeitsmitteln ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe - neu s. 4 Abs. 4
2 physische und psychische Belastungen bei der - neu vorhersehbare Betriebsstörungen und Gefährdung bei Maßnahmen zur Beseitigung - berücksichtigt besondere - Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre GB vor Auswahl und Beschaffung - Präzisierung in Anlehnung an Durchführung durch fachkundige Person die GefStoffV Informationsbeschaffung Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Dokumentation Prüfung und Fristen, Prüfung und Fristen Ergänzung: Aufzugsanlagen auch für Aufzugsanlagen 4 Grundpflichten des Arbeitgebers 4 Anforderungen an die Analog GefStoffV Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel TOP-Prinzip - Präzisierung Schutzmaßnahmen festlegen, Wirksamkeit vor der erstmaligen Verwendung überprüfen, einbinden in betriebliche Organisation 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Körperliche Eigenschaften und Kompetenz Bewegungsfreiraum Arbeitstempo/-rhythmus Schutzeinrichtungen Aufbau/Abbau, Erprobung Instandhaltung Prüfung 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen 7 Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel: Bestandsschutz 8 Sonstige Schutzmaßnahmen und Anhang 2 Kein Bestandsschutz für alte Arbeitsmittel mehr - Erleichterungen unter bestimmten Bedingungen Anhang 1 und 2 berücksichtigt besondere
3 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Abs. 4: gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Anhang 1 und 2 5 Explosionsgefährdete Bereiche 6 Explosionsschutzdokument Ex-Bereiche: 11 und Anhang I Nr. 1 GefStoffV Ex-Dokument: 6 Abs. 9 und Anhang I Nr. 1 GefStoffV ; Regelung in einer TRGS/TRBS zu erwarten 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln i.w. 7 Abs. 5 und 12 Abs. 3 berücksichtigt besondere 11 Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle - berücksichtigt besondere 12 Unterweisung und besondere 9 Unterrichtung und Unterweisung Beauftragung von Beschäftigten 13 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber - Abschnitt 3 Abschnitt 4 14 Prüfung von Arbeitsmitteln 10 Prüfung der Arbeitsmittel Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige - 12 Betrieb 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige ( 12 23) 16 Wiederkehrende Prüfung 15 Wiederkehrende Prüfungen 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen 11 Aufzeichnungen und 19 Prüfbescheinigungen - 20 Mängelanzeige 18 Erlaubnispflicht 13 Erlaubnisvorbehalt Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit 19 Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen 14 Prüfung vor Inbetriebnahme Änderungen präzisiert durch: Prüfpflichtige Änderungen Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften ( 24 27) 15 Wiederkehrende Prüfungen, 16 Angeordnete außerordentliche Prüfung 18 Unfall- und Schadensanzeige
4 20 Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige des Bundes 22 Aufsichtsbehörden für überwachungsbedürftige des Bundes 21 Ausschuss für Betriebssicherheit 24 Ausschuss für Betriebssicherheit Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, - Schlussvorschriften 22 Ordnungswidrigkeiten 25 Ordnungswidrigkeiten 23 Straftaten 26 Straftaten 24 Übergangsvorschriften 27 Übergangsvorschriften Anhang 1 (zu 6 Absatz 1 Satz 2) Anhang 2 (zu 15 und 16) Anhang 3 (zu 14 Absatz 4) Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel Arbeitsmittel zum Heben von Lasten Arbeitsmittel bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen für Aufzugsanlagen für Druckanlagen Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige ZÜS Aufzugsanlagen Explosionsgefährdungen Druckanlagen incl. Maßnahmen zum Schutz anderer Personen im Gefahrenbereich Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel: Besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel (jedoch nicht überwachungsbedürftig) Krane Flüssiggasanlagen mit brennbaren Gasen Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik 23 Innerbetrieblicher Einsatz ortsbeweglicher Druckgeräte Aus Anhang 1 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel und Anhang 2 Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. 1 Anwendungsbereich 21 Zugelassene Überwachungsstellen 17 Prüfung besonderer Druckgeräte 1 Abs. 2 Explosionsgefährdungen: Anhang 3 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche und Anhang 4 Mindestvorschriften und Kriterien explosionsgefährdete Bereiche, Druckgeräte: Anhang 5 Prüfung besonderer Druckgeräte nach 17 kann zukünftig um weitere Arbeitsmittel erweitert werden üba in Verbdg. mit 2 Abs. 30 ProdSG; u.a. Prüfpflicht für Aufzugsanlagen (Personenbeförderung) grundsätzlich 2 Jahre, Prüfplakette in der Aufzugskabine; Ergänzung: Maßnahmen zum Schutz anderer Personen im Gefahrenbereich Neu, kann zukünftig um weitere besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel erweitert werden
5 Fazit: Die neue Betriebssicherheitsverordnung bringt folgende wesentlichen Änderungen: Anforderungen an Arbeitsmittel werden als übergeordnete Schutzziele beschrieben. Es gelten höhere Anforderungen an Prüfung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen. Besondere müssen berücksichtigt werden. Demographischer Wandel wird berücksichtigt: Es gelten Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung von Arbeitsmitteln. Ergonomische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz sollen reduziert werden. Es gelten konkrete Prüfvorschriften für besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel (z.b. Krane). Der Bestandsschutz für Altmaschinen entfällt.
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