Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1
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1 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1
2 Thema Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 2
3 Brandschutztechnische Nachweise Inhalte und Qualifikation Themenübersicht Die Gebäudeklassen nach BayBO Qualifikation der Ersteller Inhalte des Brandschutznachweises nach 11 BauVorlV Beispiele (positiv / negativ) Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 3
4 Die 5 Gebäudeklassen Freistehende Gebäude Höhe max. 7 m max. 2 Nutzungseinheiten mit insg. 400 m² Brutto-Grundfläche Land- / forstwirtschaftliche Gebäude Höhe max. 7 m max. 2 Nutzungseinheiten mit insg. 400 m² Brutto-Grundfläche sonstige Gebäude Höhe max. 7 m Höhe max. 13 m Nutzungseinheiten je 400 m² Brutto-Grundfläche sonstige Gebäude einschließlich unterirdische Gebäude Höhe = Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel Brutto-Grundfläche ohne Kellergeschoss Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 4
5 Sonderbauten Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 5
6 Garagen nach GaStellV Kleingaragen (Nutzfläche 100 m²) Mittelgaragen (Nutzfläche 1000 m²) Großgaragen (Nutzfläche > 1000 m²) Zusätzliche Unterscheidung von offenen / geschlossenen und ober- / unterirdischen Garagen Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 6
7 Gebäudeklassen Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 7
8 Gebäudeklassen Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 8
9 Gebäudeklassen Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 9
10 Brandschutznachweis Gebäudeklasse 1bis 3 und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind Nachweis Prüfung Überwachung Bauvorlagenberechtigter, Keine Prüfpflicht Nachweisberechtigter für den vorbeugenden Brandschutz, --- Prüfsachverständiger für Brandschutz Mit Baubeginnanzeige Erklärung des Nachweiserstellers, dass der Nachweis erstellt ist Bei Abweichung ist deren Prüfung durch einen Prüfsachverständigen oder die Bauaufsichtsbehörde erforderlich --- Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 10
11 Brandschutznachweis Gebäudeklasse 4 Nachweis Prüfung Überwachung Nachweisberechtigter für den vorbeugenden Brandschutz, Prüfsachverständiger für Brandschutz Keine Prüfpflicht Bauüberwachung durch den Nachweisersteller oder einen anderen Nachweisberechtigten Mit Baubeginnanzeige Erklärung des Nachweiserstellers, dass der Nachweis erstellt ist Bei Abweichung ist deren Prüfung durch einen Prüfsachverständigen oder die Bauaufsichtsbehörde erforderlich Mit Nutzungsanzeige Bescheinigung des Nachweisersteller oder eines anderen Nachweisberechtigten, je nachdem, wer überwacht hat Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 11
12 Brandschutznachweis Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten, Mittel und Großgaragen Nachweis Prüfung Überwachung Bauvorlagenberechtigter Nachweisberechtigter für den vorbeugenden Brandschutz, Prüfsachverständiger für Brandschutz Mit Baubeginnanzeige Erklärung des Nachweiserstellers, dass der Nachweis erstellt ist Prüfung erforderlich Nach Wahl des Bauherrn durch: Bauaufsicht oder Prüfsachverständigen für Brandschutz Mit Baubeginnanzeige Bescheinigung des Brand- Schutznachweises durch den Prüfsachverständigen oder Prüfung des Nachweises durch Bauaufsicht (Bestandteil der Baugenehmigung) Prüfsachverständiger oder Bauaufsicht, je nachdem, wer geprüft hat Bei Prüfung/Überwachung durch Prüfsachverständigen ist mit Nutzungsanzeige eine Bescheinigung des Prüfsachverständigen über ordnungsgemäße Bauausführung erforderlich. Wenn wiederkehrende Prüfungen erforderlich, muss zusätzlich der Nachweis vorgelegt werden. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 12
13 Baubeginnanzeige Art. 68 Abs. 5 BayBO Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 13
14 Anzeige der Nutzungsaufnahme Art. 78 Abs. 2 BayBO Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 14
15 BauOVorlV, 11 Brandschutznachweis (1) Für den Nachweis des Brandschutzes sind im Lageplan, in den Bauzeichnungen und in der Baubeschreibung, soweit erforderlich, anzugeben: 1. Das Brandverhalten der Baustoffe (Baustoffklasse) und die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile (Feuerwiderstandsklasse) entsprechend den Benennungen nach Art. 24 BayBO oder entsprechend den Klassifizierungen nach den Anlagen zur Bauregelliste A Teil 1; 2. Die Bauteile, Einrichtungen und Vorkehrungen, an die Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden, wie Brandwände und Decken, Trennwände, Unterdecken, Installationsschächte und -kanäle, Lüftungsanlagen, Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutztüren, Öffnungen zur Rauchableitung, einschließlich der Fenster nach Art. 33 Abs. 8 Satz 2 BayBO; 3. Die Nutzungseinheiten, die Brand- und Rauchabschnitte; Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 15
16 BauOVorlV, 11 Brandschutznachweis 4. Die aus Gründen des Brandschutzes erforderlichen Abstände innerhalb und außerhalb des Gebäudes; 5. Der erste und zweite Rettungsweg nach Art. 31 BayBO, insbesondere notwendige Treppenräume, Ausgänge, notwendige Flure, mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stellen einschließlich der Fenster, die als Rettungswege nach Art. 31 Abs. 2 Satz 2 BayBO dienen, unter Angabe der lichten Maße und Brüstungshöhen; 6. Die Flächen für die Feuerwehr, Zu- und Durchgänge, Zu- und Durchfahrten, Bewegungsflächen und die Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge; 7. Die Löschwasserversorgung. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 16
17 BauOVorlV, 11 Brandschutznachweis (2) Bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen müssen, soweit es für die Beurteilung erforderlich ist, zusätzlich Angaben gemacht werden, insbesondere über: 1. Brandschutztechnisch relevante Einzelheiten der Nutzung, insbesondere auch die Anzahl und Art der die bauliche Anlage nutzenden Personen sowie Explosions- oder erhöhte Brandgefahren, Brandlasten, Gefahrstoffe und Risikoanalysen; 2. Rettungswegbreiten und -längen, Einzelheiten zur Rettungswegführung und -ausbildung einschließlich Sicherheitsbeleuchtung und -kennzeichnung; 3. Technische Anlagen und Einrichtungen zum Brandschutz, wie Branderkennung, Brandmeldung, Alarmierung, Brandbekämpfung, Rauchableitung, Rauchfreihaltung; Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 17
18 BauOVorlV, 11 Brandschutznachweis 4. Die Sicherheitsstromversorgung; 5. Die Bemessung der Löschwasserversorgung, Einrichtungen zur Löschwasserwasserentnahme sowie die Löschwasserrückhaltung; 6. Betriebliche und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Rettung von Menschen und Tieren wie Feuerwehrplan, Brandschutzordnung, Werkfeuerwehr, Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Selbsthilfekräften. Anzugeben ist auch, weshalb es der Einhaltung von Vorschriften wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen oder Räume oder wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf (Erleichterungen) (Art. 54 Abs. 3 Satz 2 BayBO). Der Brandschutznachweis kann auch gesondert in Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzepts dargestellt werden. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 18
19 BauVorlV, 11 Brandschutznachweis bis Gebäudeklasse 3 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 19
20 BauVorlV, 11 Brandschutznachweis Gebäudeklasse 4 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 20
21 BauVorlV, 11 Brandschutznachweis Gebäudeklasse 4 Ansichten / Schnitte Plan DG Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 21
22 Brandschutznachweis Beispiel Sonderbau Erweiterung Logistikzentrum Lagerhöhe, Oberkante Lagergut: (teilweise) > 9 m Auszüge aus dem Nachweis Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 22
23 Brandschutznachweis Beispiel Sonderbau - Auszüge Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 23
24 Brandschutznachweis Beispiel Seniorenwohnanlage Gebäudeklasse 3 Seniorenwohnanlage Laubengänge geschlossen Holzverkleidungen Wände, Laubengang zu allen Wohnungen Durchdringung in den Geschossdecken über alle Geschosse Keine Abweichung beantragt Flurwände EG keine Anforderungen Wand- und Deckenverkleidungen sowie Laubengänge normalentflammbare Baustoffe Brandwände nicht übereinander und teilweise nicht qualifiziert Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 24
25 Brandschutznachweis Beispiel Seniorenwohnanlage Gebäudeklasse 3 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 25
26 Brandschutznachweis Beispiel Wohnhaus Gebäudeklasse 1 Wohnhaus Abstände zu Grundstücksgrenzen nicht eingehalten Keine Gebäudeabschlusswand vorhanden Gebäudeabschlusswand mit Öffnungen Dachausbildung bei traufseitig aneinander gebauten Gebäuden, ohne Anforderungen Abstand Oberlichte zu Gebäudeabschlusswänden von 1,25 m nicht eingehalten Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 26
27 Brandschutznachweis Beispiel Wohnhaus Gebäudeklasse 1 Bsp. 1 Wohnhaus Bsp. 2 Wohnhaus Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 27
28 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Noch Fragen? Die weitere Diskussion kann eröffnet werden. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 28
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