IT-Outsourcing aus Sicht der Wirtschaftsprüfer

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2 IT-Outsourcing aus Sicht der Wirtschaftsprüfer Roundtable der matrix technology AG München, 6. November 2008 Lothar Schulz Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Prüfer für Qualitätskontrolle

3 AGENDA 1. IT-Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung 2. Auslagerung des IKS auf Dienstleister 3. Spezielle Fragen beim IT-Outsourcing

4 1. IT-Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung IDW Prüfungsstandard PS 300: IDW PS 300 Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung Verständnis von der zu prüfenden Einheit und deren Umfeld Aufbauprüfung IKS (Beurteilung der Angemessenheit u. Implementierung) IDW PS 300 Funktionsprüfungen Prüfung der Wirksamkeit anhand von Funktionsprüfungen Prüfung von rechnungslegungsrelevanten EDV-Massenvorgängen IDW PS 300 aussagebezogene Prüfungshandlungen Analytische Prüfungshandlungen Einzelfallprüfungen auf Stichprobenbasis

5 1. IT-Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung IDW PS 261: Beurteilung der Fehlerrisiken Prüfung des IKS (Aufbau- und Funktionsprüfung) ist elementarer Bestandteil jeder Abschlussprüfung Nur auf die IKS-Prüfung kann der risikoorientierte Prüfungsansatz aufgebaut werden Das IT-System ist wesentlicher Bestandteil des IKS bei allen Unternehmen Die Prüfung des IT-Systems ergibt sich aus dem IDW PS 330

6 1. IT-Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung IDW PS 330: IT-Systemprüfung Tz. 8:.. folglich ist es die Aufgabe des Abschlussprüfers das IT-System des Unternehmens insoweit zu prüfen, als dessen Elemente dazu dienen, Daten über Geschäftsvorfälle oder betriebliche Aktivitäten zu verarbeiten, die unmittelbar oder mittelbar in die Rechnungslegung einfließen. => Prüfungspflicht => Umfang: alle rechnungslegungsrelevanten Teile des IT-Systems

7 1. IT-Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung IT-Systemprüfung Aufnahme des IT-Systems Aufbauprüfung Funktionsprüfung IT-Strategie Komplexitätsbeurteilung Umfang IT-Prüfung Prüfung der Funktionsfähigkeit IT-Umfeld IT-Organisation Beurteilung der Angemessenheit Beurteilung der Wirksamkeit IT-Infrastruktur Vorläufige Wirksamkeitsbeurteilung IT-Anwendungen IT-Geschäftsprozesse

8 2. Auslagerung des IKS auf Dienstleister Auslagerung von IT-Funktionen Unternehmen Auswirkungen auf die Verantwortung des Managements und auf den Abschlussprüfer? IT-Dienstleister

9 2. Auslagerung des IKS auf Dienstleister Ein Dienstleistungsunternehmen ist ein rechtlich vom auslagernden Unternehmen selbstständiges Unternehmen auch Tochtergesellschaften sind in diesem Sinne Dienstleistungsunternehmen Typische Beispiele: - RZ-Betreiber - shared service center (Zusammenfassung von bestimmten Unternehmensfunktion in gesonderten Einheiten z. B. hosting, call center etc.) - business process outsourcing (administrative Routinetätigkeiten)

10 2. Auslagerung des IKS auf Dienstleister IDW PS 951: IKS-Outsourcing Tz. 7:.. führen Dienstleistungsunternehmen im Auftrag von auslagernden Unternehmen in bestimmten Bereichen der Rechnungslegung Vorgänge eigenständig durch, entbindet dies die auslagernden Unternehmen nicht von ihrer Verantwortung. Aus diesem Grund ist das von den Dienstleistungsunternehmen eingerichtete dienstleistungsbezogene IKS für die Abschlussprüfung der auslagernden Unternehmen von Bedeutung. Die Beurteilung des IKS der auslagernden Unternehmen durch deren Abschlussprüfer muss daher das dienstleistungsbezogene IKS der Dienstleistungsunternehmen umfassen

11 2. Auslagerung des IKS auf Dienstleister IDW PS 951: IKS-Outsourcing Damit nicht jeder Abschlussprüfer der auslagerende Unternehmen das dienstleistungsbezogene IKS des Dienstleistungsunternehmen prüfen muss, kann dieses einen Wirtschaftsprüfer beauftragen das dienstleistungsbezogene IKS zu prüfen Auftragsart Typ A - Leistungsbeschreibung - Implementierung - Eignung zur Erreichung der Kontrollziel Typ B - Zusätzlich Wirksamkeit des Systems

12 2. Auslagerung des IKS auf Dienstleister IDW PS 951: IKS-Outsourcing Bei der Beurteilung des Fehlerrisikos des zu prüfenden auslagernden Unternehmens hat dessen Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung des dienstleistungsbezogenen internen Kontrollsystems gemäß den Grundsätzen des IDW PS 331 zu verwerten. Typ A: eignet sich nur dazu, den Abschlussprüfer des auslagernden Unternehmens bei der Planung und Durchführung der IKS-Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung zu unterstützen, indem sie einen Überblick über das interne Kontrollsystem des Dienstleistungsunternehmens vermittelt. => Hilfestellung bei der IKS-Aufbauprüfung

13 2. Auslagerung des IKS auf Dienstleister IDW PS 951: IKS-Outsourcing Typ B: können wesentliche Grundlage für die Einschätzung des Fehlerrisikos sein, da ihnen nicht nur Aufbau-, sondern auch Funktionsprüfungen zugrunde liegen. => kann die IKS-Prüfung der ausgelagerten Bereiche beim auslagernden Unternehmen ersetzen Musterauftragsbestätigungsschreiben, Musterbericht Typ A und Musterbericht Typ B als Anlagen beigefügt.

14 3. Spezielle Fragen beim IT-Outsourcing IT-Outsourcing: IDW PS 331: Auslagerung der Rechnungslegung IDW RS FAIT 1: GoB s bei Einsatz von IT IDW RS FAIT 3: GoB s bei Einsatz elektronischer Archivierung Tendenz: die Auslagerung von IT-Funktionen erhöht das Fehlerrisiko für den Abschlussprüfer => grundsätzlich erhöhte Prüfungspflichten Empfehlung: IT-Outsourcing Unternehmen sollte mindestens über die Bescheinigung nach Typ A besser Typ B verfügen

15 Vielen Dank für Ihr Interesse Fragen? AUREN Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lothar Schulz Kaiserstraße REUTLINGEN Tel Fax Leipzig München Reutlingen Rottenburg Tübingen Waldshut-Tiengen

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