Psychische Belastungen am Arbeitsplatz:
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- Lioba Ursler
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1 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Wie erfassen? Wie vermeiden? Innovationsgespräch 30. August 2010 Referentin:, G IBS Gesellschaft für Innovation, Beratung und Service mbh
2 G IBS - Unternehmensberatung für Betriebs- und Personalräte Unsere Arbeitsfelder: Betriebsänderung Betriebsorganisation Betriebswirtschaft Arbeitszeitsysteme Arbeitsschutz Entgeltsysteme Datenschutz/ IT-Systeme/ SAP Personalentwicklung Gesundheitswesen z. B. Dienstplangestaltung Unser Angebot: Analysen & Konzept Betriebsvereinbarungen Verhandlungsunterstützung Einigungsstellen Schulungen Coaching 2
3 Übersicht Aktueller Bezug zum Thema Gesetzliche Grundlagen Definition von psychischen Belastungen laut DIN ISO , -2, -3 Wie können sie vermieden werden? Wie können psychische Belastungen erfasst werden? Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte? 3
4 Ziel Klärung des Begriffes psychische Belastung Ermittlung ist möglich! Mut machen 4
5 Aktuelles Thema und was folgt daraus? Psychische Gesundheit ein hohes Gut Jeder vierte macht im Arbeitsleben irgendwann eine psychische Krise durch. (Gute Arbeit 7/8 2010) Psychischer Stress macht immer mehr Arbeitnehmer krank Deutsche Arbeitnehmer fallen immer häufiger wegen seelischer Erkrankungen aus. Depressionen und andere psychische Belastungen sind der häufigste Grund für die Frührente. (Zeit vom ) Psychisch krank durch Stress Diagnose: Ausgebrannt und leer gepresst Immer erreichbar, nie voll da: Arbeitnehmer gelten als Hochleistungsfaktor, der nie Pause machen darf - und gehen daran kaputt. Das kann sich unsere Gesellschaft nicht leisten. (Süddeutsche Zeitung vom ) Informationsüberflutung - Was uns wirklich krank macht Der permanente Aufmerksamkeitsdruck verändert die Psyche des Menschen. Doch nicht die Technologie ist das Problem, sondern die Kombination von Informations- und Konkurrenzdruck. Wir müssen wieder Herren unserer Zeit werden. (FAZ vom ) 5
6 Verbreitung psychischer Arbeitsanforderungen in Deutschland 1998/99 und 2005/06* in % WSI Mitteilungen 7/2010 6
7 Veränderung der Arbeitswelt Psychische Belastungen wie Terminhetze, hohe Arbeitsintensität und Verantwortungsdruck gaben 53,5 % Beschäftigte an (BIBB/BAuA- Erwerbstätigenbefragung 2005/06 (N= )) Daten aus der Befragung des WSI und des Projektes PARGEMA bei Betriebsräten (2008) In 42% der Betriebe gab es seit 2006 Umstrukturierungen mit Personalabbau 79% der Betriebsräte sagen: Die psychischen Belastungen haben seit 2006 zugenommen In 84% der Betriebe arbeiten die Beschäftigten ständig unter hohem Zeit- und Leistungsdruck. Das betrifft keineswegs nur Gruppen, sondern 43% der Belegschaften. Als Hauptursacher dafür werden genannt: Personalabbau (84%), hohe Eigenverantwortung (79%), Kundenvorgaben (75%) 7
8 Gesetzliche Grundlagen 8
9 Gesetzliche Grundlagen Mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom wurde der aus dem europäischen Recht (EG-Recht) resultierende, umfassende Arbeitsschutzansatz auf der Grundlage dieses Gesundheitsverständnisses in deutsches Recht umgesetzt. Es versteht Maßnahmen des Arbeitsschutzes als: Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit ( 2 ArbSchG) und verpflichtet den Arbeitgeber, diese Maßnahmen... mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen ( 4 Nr. 4 ArbSchG). Ein solches ganzheitliches Arbeitsschutzverständnis mit dem Zielkriterium der menschengerechten Gestaltung der Arbeit bezieht in jedem Fall psychische Fehlbelastungen und deren Ursachen in die Gesamtbetrachtung ein. 9
10 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Gefährdungsbeurteilung 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung* zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. *der Begriff der Gefährdung bezeichnet im Gegensatz zur Gefahr die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit (Bundestags-Drucksache 13/3540, S. 16) 10
11 5. Abs. 3: Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch: 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. 11
12 Was sind psychische Belastungen? 12
13 Was sind psychische Belastungen? (Norm DIN EN ISO 10075) in Anlehnung an die Darstellung des Belastungs- Beanspruchungsmodells der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (vgl. 13
14 Individuelle Auswirkungen Psychische Vorgänge im Menschen sind all diejenigen, die mit Wahrnehmen, Denken, Erinnern, Erleben, Empfinden und Verhalten zu tun haben. Wie sich psychische Belastungen auf den einzelnen Menschen auswirken, wird in der o. g. Norm als psychische Beanspruchung bezeichnet. Diese Auswirkungen sind nicht ausschließlich auf die Stärke und Dauer der Belastung zurückzuführen, sondern hängen auch von individuellen Faktoren wie körperlicher und seelischer Verfasstheit ab. Wie ein Mensch Belastungen bewältigt, die aus der Arbeit resultieren, darüber entscheiden die ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen. Soziale Unterstützung, Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Weiterbildungsangebote stärken diese. 14
15 Wie können psychische Belastungen vermieden werden? 15
16 Negative Folgen psychischer Beanspruchung sowie Gegenstrategien In der DIN EN ISO bzw. in den Arbeitswissenschaften werden vor allem drei Bereiche unmittelbarer negativer psychischer Beanspruchungen (als Belastungsfolgen) bei der Arbeit definiert: Psychische Ermüdung (Leistungsverdichtung) Stresszustände (Ungleichgewicht von Anforderungen und verfügbaren Mitteln) Gegenstrategie z. B.: die Intensität und Dauer der Arbeitsbelastung reduzieren, Dialogbereite Führungskräfte, die Verteilung der Arbeitszeit z. B. durch die Einführung von Kurzpausen verändern. Mehrarbeit bzw. Überstunden durch Freizeitausgleich kompensieren, Nacht- und Schichtarbeit nach arbeitswissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen gestalten Prüfung sachlicher Notwenigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse/Leiharbeit (Personalplanung) Kontinuität der Beschäftigung 16
17 Negative Folgen psychischer Beanspruchung sowie Gegenstrategien Ermüdungsähnliche Zustände (abwechslungsarme Tätigkeiten) Monotoniezustände (wiederholende Arbeitsaufgaben) herabgesetzte Wachsamkeit (Anlagenüberwachung) psychische Sättigung (Ablehnung von wiederholenden Tätigkeiten) Gegenstrategie: mehr Abwechslung in die Tätigkeit bringen (z. B. durch Job Rotation), Arbeitsinhalte erweitern (z. B. durch "Job Enlargement") oder anreichern (z. B. durch "Job Enrichment"), Kommunikations- und Partizipationsmöglichkeiten der Beschäftigten fördern, Arbeitsumgebung ergonomisch gestalten, Möglichkeiten zur Rückmeldung über die geleistete Arbeit schaffen, Transparenz in den Arbeitsablauf bringen, um so das Bewusstsein für den Sinn der eigenen Tätigkeit im Gesamtzusammenhang zu stärken, für mehr Chancen zu Mitsprache und Beteiligung der Beschäftigten sorgen. 17
18 Wie können psychische Belastungen erfasst werden? 18
19 Die Ermittlung psychischer Belastungen Einsatz eines einfach konstruierten Erhebungsinstruments (Fragebogen) Auswertungsstrategie mit für Laien nachvollziehbarer Logik ergänzende Fremdbeurteilung der Arbeitsplätze (Kombination aus Betriebsbegehung, Arbeitsplatzuntersuchung, Interview) anhand praxisnaher Checklisten abschließende Maßnahmenableitung mit nachvollziehbarem IST-SOLL- Vergleich Steuerung durch ein betriebliches Gefährdungsanalyse-Team pragmatische Strategie kann in Pilotbereichen beginnen und ggf. punktuell durch weitergehende Verfahren der Feinanalyse ergänzt werden kann Einbeziehung und Beteiligung der Beschäftigten von der Planung bis zur Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen 19
20 Fragebogen zur Ermittlung gesundheitlicher Gefährdungen durch negative psychische Belastungen (Selbsteinschätzung der Beschäftigten) Merkmale der Arbeitsbedingungen Grad bzw. Häufigkeit der Belastung 1 Stress verursachende Arbeitsbedingungen nie selten oft immer 1.1 Zeit- und Termindruck Arbeitstempo hoch und fremdbestimmt Unterstützung durch Kolleginnen bzw. Kollegen mangelhaft Unterstützung durch Vorgesetzte mangelhaft Personalengpässe, häufig zu wenig Personal Psychische Ermüdung verursachende Arbeitsbedingungen nie selten oft immer 2.1 Überstunden häufig, tägliche Arbeitszeit regelmäßig länger als in Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart 2.2 Arbeit am Wochenende regelmäßig bzw. oft (Samstag und/oder Sonntag) Schichtarbeit unter Einschluss von Abend- oder Nachtarbeit Monotonie verursachende Arbeitsbedingungen nie selten oft immer 3.1 Lang andauernde gleichförmige Wiederholung der gleichen Aufgaben; stets die gleichen vorgegebenen Handgriffe bzw. Arbeitsablaufe 3.3 Niedriges Niveau der Anforderungen an die berufliche Qualifikation hinsichtlich Ausbildung und Denktätigkeit , Auszug: Prof. Dr. Alfred Oppolzer, Universität Hamburg, Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 20
21 21
22 Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte? 22
23 Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte Der 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) kann für Betriebsräte ein Einfallstor für betriebliche Strategien gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz sein. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung (BAG-Entscheidung, Aktenzeichen: Az. 1 ABR 13/01) und kann darauf drängen, dass psychische Faktoren dabei berücksichtigt werden. Nach 87 Absatz 1 Ziffer 7 des Betriebsverfassungsgesetzes und Bundespersonalvertretungsgesetz 75 Abs. 3 Ziffer 11 und 16 besteht dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn erstens keine abschließende verpflichtende Regelung besteht und wenn zweitens eine gesetzliche Bestimmung, wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz vorliegt, die nach den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten konkret umgesetzt werden muss. 23
24 Mitbestimmungsrechte und neue Chancen Bei Konflikten der Arbeitszeitgestaltung, Qualifizierung oder Arbeitsorganisation (z. B. der unzureichenden Gestaltung von Arbeitsabläufen, unzureichender Personalbemessung usw.) bietet die Gefährdungsbeurteilung über die Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmenableitung einen effektiven Hebel, Einfluss und einen echten Mitbestimmungszugriff auf zentrale Entscheidungsbereiche der Arbeitgeberseite zu gewinnen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Sommer 2004 weiter gestärkt worden. Faktisch können Betriebsleitungen entweder einer pragmatischen Einstiegsstrategie in die Gefährdungsbeurteilung zustimmen, oder sie werden innerhalb weniger Monate durch den Spruch einer Einigungsstelle eine Betriebsvereinbarung unterschreiben müssen. 24
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