Allgemeine Statuten. der. Blindenfussball-Bundesliga
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- Thilo Stein
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1 Allgemeine Statuten der Blindenfussball-Bundesliga
2 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Teilnahmebedingungen für Teams und Aktive 3. Gremien 4. Spielmodus 5. Spielstätten 6. Schiedsrichterwesen 7. Sportgerichtsbarkeit 8 Anti-Doping 9. Versicherung 10.Protestverfahren 11.Gültigkeit 1. Präambel Die Sepp-Herberger-Stiftung des Deutschen Fußball-Bundes (SHS), der Deutsche Behindertensportverband e.v. (DBS) und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.v. (DBSV) haben 2008 den ersten organisierten Fußball- Spielbetrieb für blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland gegründet: Die Deutsche Blindenfussball-Bundesliga (DBFL). Die erfolgreiche Zusammenarbeit wurde in den Jahren 2009 und 2013 fortgesetzt. Die drei Parteien veranstalten auch in den Jahren 2014, 2015 und 2016 die Serie. Ziel der Kooperation ist es insbesondere, die Rahmenbedingungen für einen bundesweiten regulären Spielbetrieb weiter zu verbessern und die Strukturen im Blindenfußball in Deutschland weiter auszubauen. Dazu gehören beispielsweise auch Maßnahmen in der Nachwuchsarbeit sowie in der Trainer-Qualifizierung. Mit der Durchführung von Spieltagen an zentralen Orten in Städten soll künftig öffentlichkeitswirksam für den Blindenfußball geworben und die herausragenden sportlichen Leistungen der Aktiven einem breiten Publikum präsentiert werden. Dabei soll dem Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention folgend insbesondere auch auf den Aspekt der Inklusion wert gelegt werden. Im Rahmenprogramm der Veranstaltungen soll gerade auch sehenden Menschen die Gelegenheit gegeben werden, durch (sportpraktische) Selbsterfahrungen Verständnis für das Leben mit einer Sehbehinderung zu gewinnen. Die Partner streben mittelfristige auch an, sehenden Menschen mit entsprechenden Augenbinden die Teilnahme am Spielbetrieb der DBFL zu ermöglich. Zudem gilt es, über den Blindenfußball, behinderte Menschen in die Mitte der Gesellschaft zu bringen. Mit der Städteserie sollen verstärkt gerade auch die Mitgliedsvereine und organisationen des DFB, des DBS sowie des DBSV für die Thematik sensibilisiert und zu einer künftigen Zusammenarbeit motiviert werden.
3 2. Teilnahmebedingungen für Teams und Aktive Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Ligabetrieb erkennen die Mannschaften und die sie tragenden Vereine sämtliche, in diesem Regelwerk festgeschriebenen Bestimmungen an. Die DBFL trägt keine Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer. Für die Anmeldung zur Liga wird den Vereinen bzw. Mannschaften ein Formular zur Verfügung gestellt. Meldeschluss ist der 7. Januar des jeweiligen Jahres (Ausschlussfrist). Sollte dieser Tag auf einen Sonn- und/oder bundesweiten Feiertag fallen, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag. Alle Feldspieler müssen ihre Klassifizierung durch ein offizielles Dokument (DBS- Startpass/eine Bescheinigung eines DBS-Klassifizierers) nachweisen. Abweichend von den internationalen Regeln sind in der DBFL zugelassen: Spieler der Klassen B1, B2, B3 Mädchen und Frauen Nicht zugelassen sind Feldspieler, die nicht den geltenden Kriterien der Klassen B1-B3 entsprechen. Torhüter dürfen neben ihrem Engagement im Blindenfußball auch weiterhin in Vereinen des DFB aktiv sein. Zugelassen sind nur Spielerinnen und Spieler, die zum Meldeschluss 13. Jahre alt sind. Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Ligavorstand im Einzelfall abschließend. Es gelten die Regeln der IBSA für den Blindenfußball. Insbesondere ist das Tragen von Eyepads und lichtundurchlässigen Brillen sowie eines angemessenen Kopfschutzes bei Meisterschaftsspielen für alle Feldspieler obligatorisch. Der Kopfschutz muss mindestens 4 cm breit sein und den vorderen und seitlichen Kopfbereich abdecken. Spieler, die keine Augen haben, benötigen keine Eyepads. Bis zu dem in der Ausschreibung genannten Termin haben sich teilnehmende Mannschaften beim DBS in zwei Schritten anzumelden: 1. In einem ersten Schritt erfolgt die namentliche Meldung des Teams; dieser schließt die Aktiven, die Torhüter, die Trainer und Betreuer sowie die Guides ein.
4 2. In einem zweiten Schritt übersenden die Mannschaften zu den Aktiven und den Torhütern den Nachweis der Sporttauglichkeit, d.h. die gemeldeten Aktiven weisen diese über den gültigen Sportgesundheitspass des DBS nach. Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist ein gültiger Startpass des DBS vorzulegen. Durch den DBS-Startpass wird auch der zu er- bringende Nachweis der augenärztlichen Klassifizierung nach den Kriterien des DBS erbracht. Jeder Fußballer muss selbständig prüfen, inwieweit einzunehmende Medikamente gegen die Anti-Doping Verordnung verstoßen. Die Kopien der Sportgesundheitspässe, der Sportpässe bereits klassifizierter Spieler sind bis zum des jeweiligen Jahres (Ausschlussfrist) an den DBS zu übersenden. Sollte dieser Tag auf einen Sonn- und/oder bundesweiten Feiertag fallen, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag. Die Spieler der teilnehmenden Mannschaften müssen bis zum 15.Februar des jeweiligen Jahres (Ausschlussfrist) ordnungsgemäß klassifiziert und registriert sein, um für die jeweilige Saison spielberechtigt zu sein. Zu Beginn einer jeden Saison erhalten die verantwortlichen Schiedsrichter und die teilnehmenden Mannschaften eine Übersicht über die offiziell registrierten Spieler der DBFL. Die Nachnominierung neuer Spieler ist während der laufenden Saison möglich. Anmeldegebühr / Strafzahlungen Verbunden mit der rechtzeitigen Anmeldung hat jede teilnehmende Mannschaft für die Saison ein Startgeld in Höhe von 200,00 Euro zu entrichten. Des Weiteren hat jede teilnehmende Mannschaft bei ihrer Anmeldung ein Reuegeld in Höhe von 200,00 Euro zu entrichten. Dieses wird für den Fall, dass die angemeldete Mannschaft den Spielbetrieb nicht aufnimmt oder vorzeitig abbricht bzw. ausgeschlossen worden ist, einbehalten. Für jede Begegnung, zu der eine Mannschaft nicht antritt bzw. vom Hauptschiedsrichter nicht zugelassen wird, werden 50,00 Euro des Reuegeldes einbehalten. Bei regulärem Absolvieren der Saison wird es binnen zwei Wochen nach Saisonschluss an die Mannschaft zurückgegeben.
5 Mannschaftszusammensetzung Eine Mannschaft muss aus mindestens zwei Torhütern, sechs Feldspielern sowie einem Trainer und einem Guide bestehen. Tritt ein Team mit weniger als drei Feldspielern und einem Torwart an, ist es nicht spielfähig. Die Nachmeldung von Spielern während der Saison ist möglich. Ein Team darf zu einem Spiel mit maximal acht Feldspielern, zwei Torhütern, einem Trainer und einem Guide antreten. Zur gesamten Ligasaison dürfen aber mehr Personen gemeldet werden. Die Bildung von Spielgemeinschaften aus zwei oder mehr Teams ist grundsätzlich gestattet. Die Aufteilung einer Spielgemeinschaft in zwei Teams während der Saison ist nicht möglich. Die Bildung einer Spielgemeinschaft während einer laufenden Saison ist nicht gestattet. 3. Gremien Ligavorstand Die drei Veranstalter bilden als verantwortliches Gremium für die Gesamtleitung der DBFL einen Ligavorstand. Dem Ligavorstand gehören je ein Vertreter der drei Veranstalter sowie ein Vertreter des Ligaausschusses an. Der Vertreter der SHS ist Vorsitzender des Liga- Vorstandes. Jeder Vertreter des Ligavorstands hat eine Stimme. Der Ligavorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Kommt es bei Abstimmungen zu Patt- Situationen, entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Ligavorstands. Die Sitzungen des Ligavorstandes sind nicht öffentlich. Der Ligavorstand setzt die Rahmenbedingungen und ist das oberste Entscheidungsorgan der DBFL. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Ligavorstand weitere Mitglieder (ohne Stimmrecht) kooptieren und ihnen Aufgaben übertragen. Der Ligavorstand ist keine eigene Rechtsperson und übernimmt damit keine Haftung innerhalb der DBFL. Die Kooperationspartner tragen die Verantwortung für die ihnen zugewiesenen Aufgaben und Verantwortungsbereiche. Der Ligavorstand entscheidet insbesondere über die Terminierung der Spieltage, die Festlegung der Spielorte und des Spielmodus sowie über weitere, für den geregelten Ligaspielbetrieb wichtige Fragestellungen.
6 Ligaausschuss Die teilnehmenden Mannschaften werden durch den von ihnen gewählten Ligaausschuss vertreten. Der Ligaausschuss besteht aus drei gewählten Mitgliedern und benennt einen Vorsitzenden, der zugleich stimmberechtigtes Mitglied im Ligavorstand ist. Der Ligaausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese wird durch den Liga- vorstand genehmigt. Wahl des Ligaausschusses Der Ligaausschuss wird von den an der jeweiligen DBFL-Saison teilnehmenden Mannschaften auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Dabei beginnt die Amtszeit des Ligaausschusses am t und endet am t+2. Jeder am Liga-Betrieb teilnehmende Verein hat drei Stimmen. Wählbar sind ausschließlich zum Spielbetrieb gemeldete Mitglieder an der jeweiligen Saison teilnehmende Vereine. Scheidet ein Ligaausschussmitglied während seiner Amtszeit aus der DBFL aus, erlischt das Mandat im Ligaausschuss. 4. Spielmodus Die Spiele der DBFL werden nach den jeweils gültigen Regeln der IBSA sowie den Sonderbestimmungen zur DBFL ausgetragen. Während einer Saison spielen alle teilnehmenden Mannschaften einmal gegeneinander. Die Saison ist in Spieltage gegliedert, an denen sich die Mannschaften an jeweils einer zentralen Spielstätte treffen. Der Ligavorstand bestimmt die Spieltermine, die Spielorte und den Einsatz der Mannschaften am Spielort. Der Ligavorstand teilt seine Entscheidung anschließend unverzüglich den gemeldeten Mannschaften mit. Bei der Ermittlung der Platzierungen sind zunächst die von einer Mannschaft er- reichten Punkte relevant. Hierbei werden folgende Punkte vergeben: Für einen Sieg drei Punkte Für ein Unentschieden ein Punkt Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die bessere Tordifferenz über die Reihenfolge der Platzierung. Bei gleicher Tordifferenz die Anzahl der erzielten Tore. Sollte dieser Vergleich keine Entscheidung bringen, ist das Gesamtergebnis aus den Partien gegeneinander ausschlaggebend (direkter Vergleich).
7 Führen alle Vergleiche nicht zu einem unterschiedlichen Tabellenstand, erhält die Mannschaft mit der besseren Fairplay-Wertung- gemessen an den Team-Fouls- den höheren Tabellenplatz. Bei Gleichstand der Team-Fouls entscheidet das Los. Tritt eine Mannschaft zu einer Begegnung nicht oder mit weniger als drei Feldspielern an oder wird vom Hauptschiedsrichter nicht zugelassen, wird die entsprechende Partie mit 0:2 Toren und drei Punkten für den Gegner gewertet. Tritt eine Mannschaft zu insgesamt zwei Spielen nicht an, wird sie aus dem laufenden Spielbetrieb ausgeschlossen. Alle Begegnungen dieser ausgeschlossenen Mannschaft werden nicht gewertet. Reist eine Mannschaft verspätet zu einem Spiel an, müssen die zuständigen Schiedsrichter eine Wartezeit von 30 Minuten gewähren. Ist die Mannschaft bis zum Ablauf dieser Frist nicht anwesend, wird die Partie mit 0:2 Toren und drei Punkten für den Gegner gewertet. 5. Spielstätten Die Spielstätten sollen den IBSA-Regeln entsprechen. Die Durchführung und Gestaltung der Turnierspieltage richtet sich nach den Durchführungsbestimmungen. Der Hauptschiedsrichter vor Ort entscheidet, ob das Spielfeld und seine Umgebung am Spieltag spieltauglich sind und welche Veränderungen ggf. vorgenommen werden müssen. 6. Schiedsrichterwesen Für den Schiedsrichtereinsatz gelten Nr. 5, 6 und 7 des IBSA-Regelwerks. 6.1 Der Schiedsrichter-Obmann Der Schiedsrichter-Obmann ist Bindeglied zwischen den Mannschaften und den Schiedsrichtern. Die Verteilung aller relevanten Informationen zu Fragen des Schiedsrichterwesens innerhalb der Liga ist ein wichtiger Teil seiner Tätigkeit. Er steht den Mannschaften wie auch den Schiedsrichtern für Regelfragen zur Verfügung. Er ist damit erster Ansprechpartner in der DBFL für jegliche Regelfragen. Auch für die Ansetzung, Schulung und Bewertung der Schiedsrichter ist er zu- ständig. Zur Organisation und Durchführung der Liga-Spieltage kann er bei Bedarf durch die Ausrichter unterstützend hinzugezogen werden. Auf Wunsch des Ligavorstandes kann der SR-Obmann zu Ligavorstandsitzungen, ohne Stimm- recht, eingeladen werden. Der Ligavorstand wählt den SR-Obmann jährlich zu Saison-Beginn.
8 6.2. Der Hauptschiedsrichter und die Schiedsrichterassistenten Als Hauptschiedsrichter und Schiedsrichterassistenten können nur Personen ein- gesetzt werden, die eine offizielle Schiedsrichterausbildung des Deutschen Fuß- ball-bundes erfolgreich absolviert, eine Bildungsmaßnahme für Blindenfußball- Schiedsrichter der IBSA oder des DBS besucht haben und keinem Team der DBFL angehören. Zudem müssen die Blindenfußball-Schiedsrichter eine gültige DFB-Schiedsrichterlizenz vorweisen können. Entsprechend dem IBSA-Reglement obliegt dem Hauptschiedsrichter die sportliche Entscheidungsgewalt. Der dritte Schiedsrichter / Zeitnehmer erstellt während jedem Ligaspiel einen Spielbericht, für den ein verbindliches Berichtsformular zu Verfügung gestellt wird und leitet diesen nach dem Spiel der organisatorischen und sportlichen Leitung der Liga zu. 7. Sportgerichtsbarkeit Im Falle einer Roten Karte oder bei Verfehlungen von Trainern / Betreuern / Guides entscheidet ein Disziplinarausschuss über die Dauer der Sperre. Die minimale Dauer einer Sperre beträgt ein Spiel. Das Gremium setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der DFB-Stiftung Sepp Herberger, des Deutschen Behindertensportverbandes sowie des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes. Den betroffenen wird vor der jeweiligen Entscheidung rechtliches Gehör gewährt. Auf dieser Basis entscheidet der Disziplinarausschuss abschließend. 8. Anti-Doping Doping ist nach den Bestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.v. (DBS- NPC) verboten. Es gelten der Anti Doping Code des DBS sowie die Regelwerke der WADA, der NADA und bei Internationalen Veranstaltungen die Anti-Doping-Regelwerke des betreffenden Internationalen Sportfachverbandes (gesamt: Anti-Doping-Regelwerke). Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Anti Doping Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung an (abrufbar unter Dopingkontrollen können stichprobenartig durchgeführt werden. Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Anti-Doping-Regelwerken die Zuständigkeit der NADA für das Ergebnismanagementverfahren und das Disziplinarverfahren gem. NADA-Code und die Zuständigkeit des Deutschen Sportschiedsgerichts bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit in Köln für ein streitiges Verfahren in 1. Instanz, auch für den einstweiligen Rechtsschutz, gem. der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges an. Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, bei der therapeutisch notwendigen Einnahme von dopingrelevanten Medikamenten, die auf der aktuellen WADA- Verbotsliste stehen, rechtzeitig eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu beantragen und eine gültige TUE / gültiges Attest bei einer Dopingkontrolle in Kopie abzugeben: - für Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit gilt: vorlegen eines Nachweises bei ärztlich verordneten Medikamenten und deren Einnahme (ärztliches Attest mit Diagnose(n) in Kopie nicht älter als 12 Monate!)
9 - für Athleten im NADA-Testtool (ATP, NTP oder RTP) gilt: die Einnahme verbotener, aber therapeutisch notwendiger Medikamente ist durch eine gültige med. Ausnahmegenehmigung (TUE) nachzuweisen. Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten erteilt die NADA- Medikamentendatenbank unter Weitere Informationen zum TUE-Verfahren unter und unter (Rubrik Anti-Doping). Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den zuständigen DBS-Sportarzt oder an das Referat Medizin / Anti-Doping im DBS. 9. Versicherung Die Mitglieder von Vereinen, die an den Spielen der Blindenfussball-Bundesliga teilnehmen, sind über die Sportversicherungsverträge der Landessportbünde versichert. Die Veranstalter schließen für die Spieltage einen entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz für Veranstalter ab. 10. Protestverfahren 10.1 Proteste während der Veranstaltung müssen schriftlich mit einer Begründung durch den Mannschaftsführer an das Schiedsgericht eingereicht werden. Der Protest muss spätestens 30 Minuten nach Bekanntwerden eines Protestgrundes vorliegen. Mit dem Einreichen des Protestes ist eine Protestgebühr in Höhe von 50,00 zu hinterlegen. Die Protestgebühr wird zurückgezahlt, sofern dem Protest stattgegeben wird Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichtes kann beim Ligavorstand Protest eingelegt werden. Der Protest ist innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich bei der Geschäftsstelle des DBS einzureichen. Es gilt der Poststempel. Die Protestgebühr in Höhe von 100,00 ist diesem Widerspruch in Form eines Verrechnungsschecks beizulegen. Die Protestgebühr wird zurückgezahlt, sofern dem Protest stattgegeben wird Den weiteren Verfahrensablauf regelt die Rechtsordnung Wird der Protestgrund erst nach Beendigung der Veranstaltung bekannt, muss der Protest spätestens 48 Stunden nach Beendigung dieser schriftlich bei dem zuständigen Ligavorstand über die Geschäftsstelle des DBS eingereicht werden. Mit dem Einreichen des Protestes ist eine Protestgebühr in Höhe von 75,00 in Form eines Verrechnungsschecks beizufügen. Die Protestgebühr wird zurückgezahlt, sofern dem Protest stattgegeben wird.
10 11. Schlussbestimmung / Gültigkeit Mit der Anmeldung zum Spielbetrieb die Teams diese Ligastatuten verbindlich an. Die Beteiligten stimmen zu, dass Bild,- Foto- und Tonaufnahmen, die im Rahmen der Blindenfussball-Bundesliga entstehen, durch die Ausrichter im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zeitlos verwendet werden dürfen. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit externer Partner, Medien und Förderer. Sollte eine Bestimmung dieser Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Allgemeine Statuten. der. Blindenfussball-Bundesliga
Allgemeine Statuten der Blindenfussball-Bundesliga Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Teilnahmebedingungen für Teams und Aktive 3. Gremien 4. Spielmodus 5. Spielstätten 6. Schiedsrichterwesen 7. Sportgerichtsbarkeit
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Deutsche Meisterschaft Seite 1 Ausschreibung Deutsche Meisterschaft im Fussballtennis vom 29. - 30.05.2015 in Hamburg Veranstalter : ausrichtender Landesverband: Turnierleiter/in : Schiedsgericht : Deutscher
Deutscher Behindertensportverband e.v. Ausschreibung Deutsche Meisterschaften im Tischtennis (Mannschaften) am 19.und 20. Juni 2015 in Bad Segeberg
Deutscher Behindertensportverband e.v. Ausschreibung Deutsche Meisterschaften im Tischtennis (Mannschaften) am 19.und 20. Juni 2015 in Bad Segeberg Veranstalter Ausrichter Turnierleiter Schiedsgericht
Ansprechpartner: Oberschiedsrichter
Deutscher Behindertensportverband e.v. A u s s c h r e i b u n g Deutsche Meisterschaften im Tischtennis (Einzel/Team) für Menschen mit geistiger Behinderung (Klasse 11) am 08. und 09.09.2017 in Greifswald
Ausschreibung. Internationale Deutsche Einzelmeisterschaften 2015 im Judo für Sehgeschädigte am 18. April 2015 in Heidelberg
Ausschreibung Internationale Deutsche Einzelmeisterschaften 2015 im Judo für Sehgeschädigte am 18. April 2015 in Heidelberg VERANSTALTER: Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.v. in Kooperation mit
Deutscher Behindertensportverband e.v. Abteilung Leichtathletik. Ausschreibung. Deutsche Marathon - Meisterschaften in der Leichtathletik
1 Deutscher Behindertensportverband e.v. Abteilung Leichtathletik Ausschreibung Deutsche Marathon - Meisterschaften in der Leichtathletik am 24.09.2017 in Berlin Aktive m/w 2 Veranstalter: Deutscher Behindertensportverband
Ausschreibung. 47. Länderpokalturnier Kegeln Bohle am 11. Mai 2019 in Peine
Ausschreibung 47. Länderpokalturnier Kegeln Bohle am 11. Mai 2019 in Peine Gemäß Quotierungsschlüssel des DBS vom Dezember 2018 sind 7 Mannschaften Körperbehindert und 5 Mannschaften Sehbehindert zu melden.
Ausschreibung. 9. Länderpokal im Boccia ( Halle) am in Weinheim. Deutscher Behindertensportverband e.v Veranstalter :
Seite 1 Ausschreibung 9. Länderpokal im Boccia ( Halle) am 27.05.2017 in Weinheim Deutscher Behindertensportverband e.v Veranstalter : Tulpenweg 2 4 50226 Frechen ausrichtender Landesverband: Badischer
3. Schloss Biebrich Trophy 2013
Einladung 3. Schloss Biebrich Trophy 2013 im Rollstuhltanzen 30 November 2013 Wiesbaden, Hessen, Deutschland Wiesbaden, September 2013 Liebe Freunde des Rollstuhltanzsportes Im Anhang senden wir Ihnen
Ansprechpartner: Jürgen Schröder. Turnierleiter, Vorstandsmitglieder der Abteilung Tischtennis, Oberschiedsrichter Oberschiedsrichter
Deutscher Behindertensportverband e.v. A u s s c h r e i b u n g Deutsche Meisterschaften im Tischtennis (Einzel/Team) für Menschen mit geistiger Behinderung (Klasse 11) am 08. und 09.09.2017 in Greifswald
Schirmherr: Dr. Alexander Saftig, Landrat des Kreises Mayen-Koblenz. VERANSTALTUNGSORT: Peter Häring Halle, Kaltenengerser Straße 3, 56220 Urmitz
Ausschreibung zur Deutschen Meisterschaft für Verbandsmannschaften im G-Judo (Frauen und Männer) in den Wettkampfklassen I und II (III) am 19. November 2016 VERANSTALTER: Deutscher Behindertensportverband
Ausschreibung. 14. Deutsche Meisterschaften im Boccia (Halle) am in Mettmann
Ausschreibung 14. Deutsche Meisterschaften im Boccia (Halle) am 14. 15.09.2018 in Mettmann Veranstalter: ausrichtender Landesverband: Turnierleiter: Schiedsgericht: Schiedsrichter / innen: Ärztliche Betreuung:
Ausschreibung. Deutsche Meisterschaft im Bosseln am in Kelsterbach
Ausschreibung Deutsche Meisterschaft im Bosseln am 12.-13.10.2018 in Kelsterbach 32. Damen- und 37. Herrenmeisterschaft Veranstalter : ausrichtender Landesverband: Schirmherr: Turnierleiter: Schiedsgericht
Ausschreibung Deutsche Meisterschaft im Bosseln am in Kelsterbach. 30. Damen- und 35. Herrenmeisterschaft
Ausschreibung Deutsche Meisterschaft im Bosseln am 21.-22.10.2016 in Kelsterbach 30. Damen- und 35. Herrenmeisterschaft Veranstalter : ausrichtender Landesverband: Schirmherr: Turnierleiter/in : Schiedsgericht
Jürgen Schröder. Turnierleiter, Vorstandsmitglieder der Abteilung Tischtennis, Oberschiedsrichter Oberschiedsrichter.
Deutscher Behindertensportverband e.v. A u s s c h r e i b u n g Deutsche Meisterschaften im Tischtennis (Einzel/Team) für Menschen mit geistiger Behinderung (Klasse 11) am 09. und 10.09.2016 in Stade
Ausschreibung Deutsche Meisterschaften im Tischtennis (Einzel/Doppel) Wettkampfklassen 6-10 und AB am 12. und 13. April 2019 in Bruchköbel-Roßdorf
Ausschreibung Deutsche Meisterschaften im Tischtennis (Einzel/Doppel) Wettkampfklassen 6-10 und AB am 12. und 13. April 2019 in Bruchköbel-Roßdorf Veranstalter Deutscher Behindertensportverband e. V. -
Ausschreibung Deutsche Meisterschaften im Tischtennis (Einzel/Doppel) Wettkampfklassen 6-10 und AB am 13. und 14. April 2018 in Schauenburg-Hoof
Ausschreibung Deutsche Meisterschaften im Tischtennis (Einzel/Doppel) Wettkampfklassen 6-10 und AB am 13. und 14. April 2018 in Schauenburg-Hoof Veranstalter Deutscher Behindertensportverband e. V. - National
Ausschreibung Internationale Deutsche Einzelmeisterschaften G - Judo 23. April 2016 in Speyer
Ausschreibung Internationale Deutsche Einzelmeisterschaften G - Judo 23. April 2016 in Speyer VERANSTALTER: Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.v. in Kooperation mit dem Deutschen Judo Bund e.v.
Ausschreibung. Deutsche Meisterschaft im Bosseln am in Riegelsberg
Ausschreibung Deutsche Meisterschaft im Bosseln am 20.-21.10.2017 in Riegelsberg 31. Damen- und 36. Herrenmeisterschaft Veranstalter : Deutscher Behindertensportverband e.v. Tulpenweg 2 4 50226 Frechen
Deutsche Meisterschaft 10000m und 5000m Seite 1. Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.v. (und Deutscher Rollstuhl - Sportverband (DRS) e.v.
Deutsche Meisterschaft 10000m und 5000m Seite 1 Ausschreibung Deutsche Meisterschaften 10000 m MJU20, Männer, Frauen und Senioren sowie 5000 m WJU20 des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) e.v. =========================================================
Ausschreibung für Deutsche Meisterschaften. Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.v.
Deutsche Meisterschaft (Bogensport) Seite 1 Ausschreibung für Deutsche Meisterschaften des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) e.v. ========================================================= ABTEILUNG
Ausschreibung. Länderpokal im Sitzball der Damen am 10. September 2016 in Schwerte /LV Nordrhein-Westfalen
Seite 1 von 8 Ausschreibung Länderpokal im Sitzball der Damen am 10. September 2016 in Schwerte /LV Nordrhein-Westfalen Veranstalter: Deutscher Behindertensportverband e.v. Tulpenweg 2 4 50226 Frechen
Ausschreibung. Länderpokalturnier im Sitzball der Damen am 09. September Zwenkau
Seite 1 von 7 Ausschreibung Länderpokalturnier im Sitzball der Damen am 09. September 2017 in Zwenkau Veranstalter: ausrichtender Landesverband Deutscher Behindertensportverband e.v. Tulpenweg 2 4 50226
Deutsche Meisterschaften
Deutsche Meisterschaften Ski alpin 09. 11. Dez. 2016 Deutscher Behindertensportverband PITZTALER GLETSCHER St. Leonhard TIROL / AUSTRIA Ausschreibung 09.-11. Dezember 2016 Veranstalter: Ausrichter: Deutscher
A u s s c h r e i b u n g
A u s s c h r e i b u n g DEUTSCHE MEISTERSCHAFT Saison 2017-2018 Veranstalter: Deutscher Behindertensportverband e.v. Turnierleitung: Steffen Lehmann Schiedsrichter: Werden vom DBS je Spieltag berufen.
Ausschreibung GOALBALL BUNDESLIGA 2013 Seite 1 Ausschreibung
2013 Seite 1 Ausschreibung Goalball Bundesliga 2014 A u s s c h r e i b u n g 2014 Veranstalter: Ausrichtende Vereine: Deutscher Behindertensportverband e.v. Werden nach Bewerbungsschluss ausgewählt und
Ausschreibung. 2. Deutsche Meisterschaften im Bowling am in Weiden Mannschaft- und Einzelwettbewerb
- Seite - 1: Ausschreibung 2. Deutsche Meisterschaften im Bowling am 03.05.2014 in Weiden Mannschaft- und Einzelwettbewerb Veranstalter : ausrichtender Landesverband: Ansprechpartner: Turnierleiter / in:
A U S S C H R E I B U N G
Deutsche Meisterschaft (5.000m) Seite 1 Ausschreibung Deutsche Meisterschaften 5.000 m MJU20, WJU20, Männer, Frauen und Senioren des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) e.v. =========================================================
Ausschreibung Deutsche Meisterschaften im Tischtennis (Mannschaft) am 8. und 9. Juni 2018 in Viersen
Ausschreibung Deutsche Meisterschaften im Tischtennis (Mannschaft) am 8. und 9. Juni 2018 in Viersen Veranstalter Deutscher Behindertensportverband e. V. - National Paralympic Committee Germany - -Im Hause
Ausschreibung. Deutscher Behindertensportverband e.v. Tulpenweg 2 4, Frechen
Ausschreibung Deutsche Meisterschaft Fußball für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Länder am 11.06.2013-14.06.2013 in Hessen / Stadt Wetzlar Veranstalter : Ausrichtender Landesverband: Turnierleitung
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN HSV POKAL 2013/2014. Die Spiele des Hessenpokals dienen der Ermittlung des Pokalsiegers Wasserball Hessen.
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN HSV POKAL 2013/2014 AUSTRAGUNGSMODUS: Für die Austragung des Hessischen Pokals Wasserball gelten die Wettkampfbestimmungen, die Rechtsordnung, die Kampfrichterordnung und die
Ausschreibung Deutsche Meisterschaften im Tischtennis (Jugend U25) Wettkampfklassen 1-5 und 6-11 und AB
Ausschreibung Deutsche Meisterschaften im Tischtennis (Jugend U25) Wettkampfklassen 1-5 und 6-11 und AB am 23. und 24. März 2018 in Brandenburg an der Havel Veranstalter Deutscher Behindertensportverband
des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) e.v. =========================================================
Deutsche Meisterschaft Gewichtheben 2017 Seite 1 Deutsche Meisterschaften Gewichtheben des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) e.v. ========================================================= A U S
ID-Judo Sportordnung gültig ab
ID-Judo Sportordnung gültig ab 01.01.2019 Präambel Um den spezifischen Besonderheiten des Judosports von Menschen mit einer geistigen Behinderung (ID-Judo) gerecht zu werden, ist eine angepasste Sportordnung