Tipps zum Schutz vor Nachahmung Ihrer Ideen

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1 Tipps zum Schutz vor Nachahmung Ihrer Ideen BeraterPool Ingolstadt e.v. - Auftaktveranstaltung PA Dipl.-Ing. Werner Bergmeier

2 2

3 Gewerbliche Schutzrechte zur Absicherung einer Idee Gewerbliche Schutzrechte sind - Patente - Gebrauchsmuster - Marken - Geschmacksmuster - Sortenschutz - Halbleiterschutz - Urheberrecht 3

4 Gewerbliche Schutzrechte verschaffen - Verbietungsrechte und ein - zeitlich begrenztes Monopol Der Inhaber des Rechts kann einem Dritten verbieten, den geschützten Gegenstand - herzustellen - anzubieten - zu verkaufen - zu gebrauchen 4

5 Schutzrechtsinhaber hat gegenüber einem Verletzer Anspruch auf - Entschädigung - Schadensersatz - Unterlassung - Vernichtung der Gegenstände 5

6 Gegenstand des Gesetzes Entstehung des Rechts Maximale Laufzeit Neuheitsschonfrist Anmeldung im Ausland Patente Gebrauchsmuster technische Erfindungen (z.b. Erzeugnisse, Gegenstände, Arbeits-/ Herstellverfahren) Anmeldung und Erteilung nach Prüfung des Schutzrechts 20 Jahre NEIN bis 12 Monate nach Erst- Anmeldetag Marken Geschmacksmuster 6

7 Wichtigste Patentierungsvoraussetzungen: Neuheit + Erfinderische Tätigkeit NEUHEIT bedeutet, dass die Erfindung vor dem Anmeldetag keinem unbegrenzten Personenkreis zugänglich gemacht wurde vorher anmelden bzw. Geheimhaltungserklärung ACHTUNG bei Telefonaten, Lieferantenkontakten, Versuchsteilbeschaffung, Zeitschriftenartikel usw. ERFINDERISCHE TÄTIGKEIT bedeutet, dass die Erfindung für den Durchschnittsfachmann nicht naheliegend aus dem STAND DER TECHNIK herleitbar gewesen war 7

8 8

9 Deutsches Patent Durchschnittskosten/Jahr Jahre ab Anmeldetag 9

10 Europäisches Patent (ca. 5 Länder) Durchschnittskosten/Jahr Jahre ab Priotag 10

11 Gegenstand des Gesetzes Entstehung des Rechts Maximale Laufzeit Neuheitsschonfrist Anmeldung im Ausland Patente NEIN bis 12 Monate nach Erst- Anmeldetag 10 Jahre 6 Monate Gebrauchsmuster technische Erfindungen (z.b. Erzeugnisse, Gegenstände, Arbeits-/ Herstellverfahren) technische Erfindungen (allerdings keine Verfahren) Anmeldung und Erteilung nach Prüfung des Schutzrechts Anmeldung und Eintragung (keine Prüfung) 20 Jahre Marken Geschmacksmuster 11

12 12

13 Deutsches Gebrauchsmuster Durchschnittskosten/Jahr Jahre ab Anmeldetag 13

14 Gegenstand des Gesetzes Entstehung des Rechts Maximale Laufzeit Neuheitsschonfrist Anmeldung im Ausland Patente Gebrauchsmuster technische Erfindungen (z.b. Erzeugnisse, Gegenstände, Arbeits-/ Herstellverfahren) technische Erfindungen (allerdings keine Verfahren) Anmeldung und Erteilung nach Prüfung des Schutzrechts Anmeldung und Eintragung (keine Prüfung) 20 Jahre 10 Jahre 6 Monate NEIN bis 12 Monate nach Erst- Anmeldetag Marken Geschmacksmuster Firmenbezeichnungen, Produktnamen, Wort-Bild-Zeichen etc. Anmeldung und Eintragung oder Benutzung oder not. Bekanntheit beliebig lange (um jeweils 10 Jahre verlängerbar) bis 6 Monate nach Erst- Anmeldetag 14

15 Herkunftsfunktion für Waren und Dienstleistungen Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit: - unterscheidungskräftig - nicht beschreibend - nicht für den Geschäftsbetrieb freizuhalten 15

16 Beispiele für Bildmarken 16

17 Beispiele für Wort/Bildmarken 17

18 Beispiele für Wortmarken Audi N E Audi SP N E Audi TS N E Audi ST N E Audi TR N E Audi RT Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser; Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten; Christbaumschmuck N E Sportback Kraftfahrzeuge und deren konstruktionsgebundene Teile; Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten; Reise- und Handkoffer; Häute und Felle; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten 18

19 Anmeldungen von AUDI im Jahr 2006: A7, Q5, Q7, S5, TT Audi A5, Audi Q5, Audi Q7, Audi R8, Audi S3, Audi S4, Audi S6, Audi S8, Audi TT RO1, RO2, RO3, RO4, RO5, RO6, RO7, RO8, RO9, RO9, RO10 Munga Audi ceramic, Metrotainment, blue-power, sideblade, R tronic, S tronic 19

20 Gegenstand des Gesetzes Entstehung des Rechts Maximale Laufzeit Neuheitsschonfrist Anmeldung im Ausland Patente Gebrauchsmuster technische Erfindungen (z.b. Erzeugnisse, Gegenstände, Arbeits-/ Herstellverfahren) technische Erfindungen (allerdings keine Verfahren) Anmeldung und Erteilung nach Prüfung des Schutzrechts Anmeldung und Eintragung (keine Prüfung) 20 Jahre 10 Jahre 6 Monate NEIN bis 12 Monate nach Erst- Anmeldetag Marken Geschmacksmuster Firmenbezeichnungen, Produktnamen, Wort-Bild-Zeichen etc Design und Gestaltung zwei- oder dreidimensionaler Erzeugnisse Anmeldung und Eintragung oder Benutzung oder not. Bekanntheit Anmeldung und Eintragung beliebig lange (um jeweils 10 Jahre verlängerbar) 25 Jahre 12 Monate bis 6 Monate nach Erst- Anmeldetag 20

21 Schutzvoraussetzungen für Geschmacksmuster: Ästhetische Gestaltung (Design) - neu - eigenartig - nicht durch den Gebrauchszweck oder die Technik bedingt 21

22 Beispiele für Geschmacksmuster 22

23 6. TIPPS Recherchieren Informationen zum Stand der Technik Ideenfindung für eigene Entwicklungen Erkennung von Trends Vermeidung von Schutzrechtsverletzungen Feststellung von Wettbewerbern Ermittlung von Partnern / Experten Benchmarking 23

24 Recherche-Adressen:

25 Die 7 Todsünden EPA vermeiden: 1. Die Lösung ist komplexer als das Problem. 25

26 Die 7 Todsünden EPA vermeiden: 2. Die Erfindung wird nicht bis zur Anmeldung geheimgehalten. 26

27 Die 7 Todsünden EPA vermeiden: 3. Die Erfindung ist nicht neu. 27

28 Die 7 Todsünden EPA vermeiden: 4. Der Erfinder hat das Problem nicht genau untersucht. 28

29 Die 7 Todsünden EPA vermeiden: 5. Keiner will sie haben. 29

30 Die 7 Todsünden EPA vermeiden: 6. Die Erfindung geheimzuhalten ist sicherer als eine Anmeldung. 30

31 Die 7 Todsünden EPA vermeiden: 7. Der Erfinder hat eine unrealistische Vorstellung vom Wert der Erfindung. 31

32 Weitere Tipps: Kosten/Nutzen-Analyse Lizenzmöglichkeiten untersuchen Auslandsanmeldungen rechtzeitig überlegen Schutzrechtsverletzer verfolgen Fördermaßnahmen prüfen frühzeitig für eine Beratung zu einem Patentanwalt gehen 32

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 33

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